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Benutzung Rundumleuchte

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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81 Beiträge • Seite 1 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Benutzung Rundumleuchte

Beitragvon Fendt 312 Vario » Fr Mär 21, 2008 21:31

Hallo,
hab mal eine Frage zur Benutzung eines Rundumlichtes am Schlepper.
Hab mir sagen lassen das man dafür eine Sondergenemigung benötigt.
Fast jeder hat so ein Ding am Schlepper owohl ein Überbreite nicht vorhanden ist und wenn dann mal einer kommt mit 3Meter AB oder mehr, wird dann nicht mehr für voll genommen.
Wisst Ihr mehr darüber?
Grüssle
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Beitragvon kruemel » Fr Mär 21, 2008 21:54

Genau das ist das Problem das heute fast jeder so ne funzel auf dem Schlepper hat. Rechtlich gesehen ist eine Rundumleuchte erst ab 3 Meter Zulässig/Vorgeschrieben. Soll eine Rundumleuchte bei unter 3 Meteren genutzt werden benötigt man eine Sondergenehmigung ich bezweifle mal das die jemand hat. Wenn man einen genauen Tüv oder Dekra Prüfer hat und die Rundumleuchte nicht eingetragen ist kann der HU Stempel verweigert werden.
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Beitragvon winni » Fr Mär 21, 2008 22:23

Hallo 312er,

hast du auch einen Namen?

Fest montierte RKL ( Rundumkennleuchten ) müssen in den KFZ - Schein ( oder sein Folgedokument ) eingetragen sein.
Das gilt nicht für "mobile RKL " also Magnetbefestigung oder die weit verbreiteten Steckbefestigungen bei denen die Stromversorgung über den Steckfuß erfolgt. Dies ist darin begründet das für manche Fahrzeuge ( z.B.: Tieflader oder große gezogene Anbaugeräte ) in der Betriebserlaubnis eine RKL an der Zugmaschine vorgeschrieben ist.

Eine solche RKL ist von einer festmontierten nicht zu unterscheiden, und es gibt mit Sicherheit Situationen wo der einsatz einer RKL unabhängig - vor der Tatsache das es eigentlich verboten ist - einen Unfall vermeiden kann.

Aus diesem Grund wird die eine oder andere RKL von der "Rennleitung" toleriert.

Der gehäufte Einsatz von RKL liegt aber nicht immer am streben des Fahrers nach Verkehrssicherheit, insbesondere dann wenn die Anbaugeräte nicht gemäß der STVZO beleuchtet sind und ersatzweise Arbeitscheinwerfer in verbindung mit einer RKL eingesetzt werden.
Ein solches verhalten ist natürlich ärgerlich, aber:
ICH ÄRGERE MICH LIEBER, ALS IN EINEN UNBELEUCHTETEN ANBAUPFLUG ZU FAHREN !

Die meisten RKL werden aber zur Potenzsteigerung eingesetzt und auch dafür muss man Verständniß aufbringen. Es ist für den durschnittlichen kerngesunden Junglandwirt ( auch wenn er schon älter ist ) viel einfacher eine RKL entgegen der STVZO zu betreiben als einen Urologen zur Verordnung von Viagra zu bewegen.

Und wer die RKL laut Betrieberlaubnis einsetzen muß hofft im allgemeinen eh nicht mehr auf die Rücksicht der normalen Vekehrsteilnehmer. Beim erkennen einer " Behinderung" beschleunigt der 0815-PKW Fahrer um diese schnell zu passieren. Wenn er dann dem Hinderniss gegenüber steht bleibt er mit deutlichem Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand stehen statt frühzeitig an einer geeigneten Stelle zu warten.
Gruss

Winni
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Beitragvon Holmer 91 » Fr Mär 21, 2008 22:38

Hallo,

Dem ist nichts hinzuzufügen ... :lol:
"... Kühe sind schon auch ganz cool, aber Schweine sind halt einfach geil."
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Beitragvon ostfriese » Sa Mär 22, 2008 8:46

winni hat geschrieben:Hallo 312er,

hast du auch einen Namen?

Fest montierte RKL ( Rundumkennleuchten ) müssen in den KFZ - Schein ( oder sein Folgedokument ) eingetragen sein.
Das gilt nicht für "mobile RKL " also Magnetbefestigung oder die weit verbreiteten Steckbefestigungen bei denen die Stromversorgung über den Steckfuß erfolgt. Dies ist darin begründet das für manche Fahrzeuge ( z.B.: Tieflader oder große gezogene Anbaugeräte ) in der Betriebserlaubnis eine RKL an der Zugmaschine vorgeschrieben ist.

Eine solche RKL ist von einer festmontierten nicht zu unterscheiden, und es gibt mit Sicherheit Situationen wo der einsatz einer RKL unabhängig - vor der Tatsache das es eigentlich verboten ist - einen Unfall vermeiden kann.

Aus diesem Grund wird die eine oder andere RKL von der "Rennleitung" toleriert.

Der gehäufte Einsatz von RKL liegt aber nicht immer am streben des Fahrers nach Verkehrssicherheit, insbesondere dann wenn die Anbaugeräte nicht gemäß der STVZO beleuchtet sind und ersatzweise Arbeitscheinwerfer in verbindung mit einer RKL eingesetzt werden.
Ein solches verhalten ist natürlich ärgerlich, aber:
ICH ÄRGERE MICH LIEBER, ALS IN EINEN UNBELEUCHTETEN ANBAUPFLUG ZU FAHREN !

Die meisten RKL werden aber zur Potenzsteigerung eingesetzt und auch dafür muss man Verständniß aufbringen. Es ist für den durschnittlichen kerngesunden Junglandwirt ( auch wenn er schon älter ist ) viel einfacher eine RKL entgegen der STVZO zu betreiben als einen Urologen zur Verordnung von Viagra zu bewegen.

Und wer die RKL laut Betrieberlaubnis einsetzen muß hofft im allgemeinen eh nicht mehr auf die Rücksicht der normalen Vekehrsteilnehmer. Beim erkennen einer " Behinderung" beschleunigt der 0815-PKW Fahrer um diese schnell zu passieren. Wenn er dann dem Hinderniss gegenüber steht bleibt er mit deutlichem Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand stehen statt frühzeitig an einer geeigneten Stelle zu warten.
sehr klasse formuliert bekommst ein orden :D :wink:
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Beitragvon 512turbo » Sa Mär 22, 2008 11:50

Beim erkennen einer " Behinderung" beschleunigt der 0815-PKW Fahrer um diese schnell zu passieren. Wenn er dann dem Hinderniss gegenüber steht bleibt er mit deutlichem Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand stehen statt frühzeitig an einer geeigneten Stelle zu warten.


So sollts normal sein, aber bei uns ist das irgendwie anderst! Die Straßen zwischen unserem Hof und unseren Flächen sind alle nicht breiter als drei Meter, unser Güllefass hat 3,12m und der Ladewagen 2,95m ganz zu schweigen von den normalen Futtererntemaschinen, die auch alle um die 3m haben! Ein Großteil der Autofahrer wartet nicht an geeigneter Stelle sondern fährt bis direkt vor den Schlepper um sich dann erst Mal aufzuregen, weil man rückwärts fahren muss! Noch schlimmer sind die Radfahrer, da die Straße direkt an unserem Hof die schnellste Strecke von der Stadt zum nächsten See ist, sind im Sommer, wenn wir Silieren, immer Scharen von Radfahrern unterwegs, die immer meinen, dass sie alle Rechte haben! Die fahren dann mit 20km/h durch die Gegend, aufgrund der engen Straße, ist überholen eigentlich nicht möglich und auch zu gefährlich! Bei diesen Gegebenheiten, habe ich bisher die Erfahrung gemacht, dass diese Leute bei eingeschalteter RKL teilweise doch eher ausweichen bzw mal auf die Seite fahren! Gruß Marcus
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Beitragvon Komatsu » Sa Mär 22, 2008 12:23

Eine Rundumleuchte dient in erster Linie dazu die Wichtigkeit des Schlepperfahrers gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und Zuschauern zu unterstreichen. Besonders wichtige haben natürlich 2 davon oder mehr.

Wie wärs mit einer Rundum-LED am Kabinendach vom 120 PS + X Schlepper. In den meisten Fällen würde es jedoch schon ausreichen, wenn an dem Schlepper hinten was richtiges dranhängen würde.
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Beitragvon tracer700 » Sa Mär 22, 2008 13:42

Ich schalte die Rundumleuchte schon ein, wenn ich mit einem 5,7 Tonnen Kipper fahre
http://www.youtube.com/watch?v=LUAsezl3yJY
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Beitragvon Komatsu » Sa Mär 22, 2008 14:09

tracer700 hat geschrieben:Ich schalte die Rundumleuchte schon ein, wenn ich mit einem 5,7 Tonnen Kipper fahre


Du bist ja auch die Zukunft äh ich meine musst Du auch wg. fehlender Fahrerfahrung
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Beitragvon tracer700 » Sa Mär 22, 2008 14:21

ihc833 hat geschrieben:
tracer700 hat geschrieben:Du bist ja auch die Zukunft äh ich meine musst Du auch wg. fehlender Fahrerfahrung


Ja ich weiß :oops: , daher werd ich mir auch bald ne zweite holen.
http://www.youtube.com/watch?v=LUAsezl3yJY
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Beitragvon Fendt 312 Vario » Sa Mär 22, 2008 15:00

Das freut mich ja für Dich aber genau aus solchen Gründen werden Fahrzeuge mit Überbreite oder Überlänge nicht mehr erkannt, weil jeder wieder denkt das es so ein WICHTIGTER Bauer sich als besonders groß bezeichnen muß. Sorry aber dafür habe ich echt kein Verständnis und wenn dann mal Strafen verhängt werden sehe ich das als gerechtfertigt.
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Beitragvon MTX-Driver » Sa Mär 22, 2008 15:15

Sehr witziger Thread.

Evtl. sollten die Hersteller ihre Schlepper so breit bauen das die Panikleuchte serienmäsig montiert und im Schein eingetragen ist^^

In diesem Sinne :roll: :lol:
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Beitragvon Mattie » Sa Mär 22, 2008 15:51

tracer700 hat geschrieben:Ich schalte die Rundumleuchte schon ein, wenn ich mit einem 5,7 Tonnen Kipper fahre


Und was ist mit einem z.B. 5,2Tonner??
Ich sehe regelmässig "kleine" 311er Fendts oder ähnliche von anderen Marken, die auch ohne was hinten dran, nur den Frontlader in die Höhe und Rundherrumleuchte an.
Wie mein Vorredner es schon sagte, irgendwann wird keiner mehr eine Rundrumleuchte beachten, weil man an jeder Ecke eine leuchten sieht, selbst auf dem Acker beim pflügen.
http://www.youtube.com/watch?v=An7PTGk2W0E
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Beitragvon Rubin » Sa Mär 22, 2008 15:56

tracer700 hat geschrieben:Ich schalte die Rundumleuchte schon ein, wenn ich mit einem 5,7 Tonnen Kipper fahre


Brauch ich für meine Schubkarre jetzt auch eine? :roll:

Fakt ist, die Dinger müssen eingetragen sein und dürfen nach Erteilung einer Sondergenehmigung verwendet werden.

Allerdings wird bei uns die Benutzung meistens seitens der Polente gedulet, solange man mit Kartoffelroder oder breitem Anbaugerät (nicht 2,5 Meter!) fährt. Dies heißt jedoch nicht, dass es daher erlaubt wäre!

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Beitragvon tracer700 » Sa Mär 22, 2008 16:53

Rubin hat geschrieben: Brauch ich für meine Schubkarre jetzt auch eine? :roll:


evtl, dass kommt ganz drauf an
http://www.youtube.com/watch?v=LUAsezl3yJY
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