Hallo,
hab mal eine Frage zur Benutzung eines Rundumlichtes am Schlepper.
Hab mir sagen lassen das man dafür eine Sondergenemigung benötigt.
Fast jeder hat so ein Ding am Schlepper owohl ein Überbreite nicht vorhanden ist und wenn dann mal einer kommt mit 3Meter AB oder mehr, wird dann nicht mehr für voll genommen.
Wisst Ihr mehr darüber?
Grüssle
