Langenau.
Es ist Samstag Nachmittag. Ein Langenauer ist im Donauried beim Joggen, begleitet wird er von seinem Vierbeiner, einem vierjährigen Mischlingshund. Dieser springt nach Angaben des Mannes davon, weil er ein Reh gesehen hat. Der Mann verliert den Hund aus den Augen, als der Mann nach Hause zurückgekehrt ist, gibt es immer noch kein Lebenszeichen des Tieres. Das kann es auch nicht mehr geben. Denn nach Aussage eines Zeugen knallte um 14.39 Uhr ein Schuss, ein schreckliches Jaulen eines Hundes war die Folge. Eine Minute später knallte es wieder – danach Totenstille. Tage später stellt sich heraus, dass ein Langenauer Jäger das Tier erschossen hat. Ob er dies durfte, weil der Hund ein Wildtier konkret gefährdete, wie es Paragraph 29 des Landesjagdgesetz fordert, dies untersuchen Polizei und Staatsanwaltschaft derzeit. Und auch das Landratsamt Alb-Donau wird sich über den Vorfall informieren, wie Pressesprecher Bernd Weltin gestern erklärte.
Bis die beiden Besitzer der Hundes, ein Langenauer Ehepaar, aber die ganze Wahrheit aufgedeckt hatten, vergingen drei Tage. Sie informierten sofort den Langenauer Jäger darüber, dass der Hund verschwunden sei. Der Jäger stellte sich ihren Worten nach ahnungslos, obwohl das Tier zu diesem Zeitpunkt schon tot war. Das Ehepaar suchte in den Folgetagen stundenlang die Gegend nach dem Hund ab. Bis die Frau zufällig auf einen Zeugen traf, der sich daran erinnerte, dass ihn ein Langenauer Jäger kurz vor den tödlichen Schüssen nach einem streunenden Hund gefragt hatte. Der Mann befand sich zu diesem Zeitpunkt in der Nähe der Jungviehweide. Der Hund wurde genau auf der gegenüberliegenden Seite der Nau erschossen. Die Frau suchte den Jäger erneut auf, forderte die Herausgabe des Hundes. Wie die Frau später aussagte, habe der Jäger erst nach ein paar Minuten zugegeben, das Tier erschossen zu haben. Er habe sich aber geweigert, zu sagen, wo der Kadaver sei. Daraufhin wurde der Besitzer lauter, worauf der Jäger dem Ehepaar die Tür vor der Nase zuschlug. Rund eineinhalb Stunden später erhielt die Frau einen Anruf, in dem eine Stimme ohne Namensnennung erklärte, den toten Hund im Hof des Ehepaares abgeladen zu haben. Als das Ehepaar heimkam, fanden sie das tote Tier in einer Blutlache vor.
Es war von 94 Fragmenten einer Schrotladung durchsiebt, eine Kugel mit neun Millimeter Durchmesser steckte in seinem Herzen. Das Ehepaar erstattete daraufhin Anzeige beim örtlichen Polizeiposten. Dieser ermittelt nach Auskunft der Ulmer Polizeipressestelle wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Jagdrecht, das Tierschutzgesetz und wegen einer möglichen Körperverletzung, weil die Besitzerin beim Anblick des durchlöcherten Tieres einen Schock erlitten haben soll. Auch die Stadt Langenau wurde über den Vorfall informiert, wie der Leiter des Amts für öffentliche Ordnung, Hans Frowein, auf Anfrage bestätigte. „Wir sind zwar nicht zuständig, das ist eigentlich eine Angelegenheit der Jagdbehörde beim Landramtsamt. Aber im Sinne der öffentlichen Sicherheit im Langenauer Stadtgebiet werden wir die Angelegenheit genau untersuchen“, erklärt Frowein. Für ihn stellt sich die Frage, ob eine direkte Gefährdung eines Wildtieres vorgelegen haben kann, wurde der Hund zuerst doch von einer Schrotladung getroffen. Wäre er in diesem Moment in unmittelbarer Nähe eines Rehs oder anderen Wildtieres gewesen, hätte auch dieses zwangsläufig von der Schrotladung getroffen werden müssen.
Das Ehepaar wartet auf der rechtlichen Seite ab, was die Untersuchungen von Polizei, Staatsanwaltschaft und anderer Behörden ergeben. Doch gleich, was dabei herauskommt: Menschlich verstehen sie den Jäger nicht. Sie werfen ihm vor, zu schnell den Abzug seines Gewehres gedrückt zu haben. Man kenne sich schließlich seit vielen Jahren, erklärt die Frau. Und den getöteten Hund müsse der Jäger auch gekannt haben. Es hätte deshalb keine Notwendigkeit bestanden, das Tier abzuknallen. „Wir möchten Hundeshalter darauf hinweisen, im Langenauer Ried auf ihre Tiere sehr, sehr gut aufzupassen“, erklärt die Frau.
Der betroffene Langenauer Jäger war trotz mehrerer Versuche gestern tagsüber telefonisch nicht zu erreichen.
Kommentar Jagdrecht: Engagierte Behörde
ist ein Vorfall, wie er zum Glück nicht alltäglich ist: Ein frei laufender Hund wird im Langenauer Ried von einem Jagdpächter gesichtet und erschossen. Die Besitzer des Vierbeiners haben Anzeige erstattet und die Polizei untersucht den Vorfall jetzt. Dabei wird eine Rolle spielen, ob Wild konkret durch den Hund bedroht war, ob wirklich keine Möglichkeit bestand, den Hund einzufangen und ob die Tötung aus tierschutzrechtlicher Sicht vertretbar war. Diese Untersuchung führt die Polizei, auch das Landratsamt als zuständige Jagdbehörde will die Aufklärung des Vorfalls.
Aber auch nicht alltäglich ist es, dass sich das Amt für öffentliche Ordnung in Langenau in die Untersuchung einbringen will. Denn es ist formal gar nicht zuständig. Doch Amtsleiter Hans Frowein sorgt sich offensichtlich um die Sicherheit im Stadtgebiet. Wem gestattet wird, mit einer tödlichen Waffe durch Wald und Wiese zu wandern, der hat einen gewaltigen Vertrauensvorschuss erhalten. Diesen muss er zurückzahlen, indem er verantwortungsbewusst und besonnen handelt.
Es geht nicht darum, Jäger pauschal in die Ecke von Revolverhelden zu stellen. Es geht nur darum, zu klären, ob ein einzelner Jäger zu schnell den Finger am Abzug hatte. Dann müsste diesem Menschen der Jagdschein schnellstens entzogen werden. Denn dann wäre er eine Gefahr für die Allgemeinheit. Wenn sich also das Amt für öffentliche Ordnung um Aufklärung bemüht, dann deshalb, weil der Tod des Hundes durch einen Jäger nicht auf die leichte Schulter genommen wird. Zu Recht.
http://www.radio7.de/index.php?id=619&n ... sword_list[]=j%E4ger
http://www.swp.de/ulm/lokales/alb_donau/art4299,333995