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aNiederbayer hat geschrieben:wenn man ihn bis 09.09.2009 nicht ihn der Hand hat muss man eine Grundqualifikation aufweisen. Diese kann man entweder durch eine 3,5 jährige Ausbilidung zum Berufskraftfahrer oder ähnlichem erwerben oder durch eine "beschleunigte Qualifikation".
2) Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer nach Maßgabe einer Rechtsverordnung auf Grund des § 8 Abs. 1 Nr. 1.
http://www.lkwrecht.de/Transport/LKW_Fa ... ng_ab_2009
http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfq ... 10006.html
Commandor hat geschrieben:die spinnen die römer.
mit 16 durft ich auch schon mit schlepper und zwei anhängern bis 40 tonnen unterwegs sein............................
tracer700 hat geschrieben:muss ich bis zu diesem Datum den Führerschein haben, oder mich nur in der Fahrschule angemeldet haben?
aNiederbayer hat geschrieben:tracer700 hat geschrieben:muss ich bis zu diesem Datum den Führerschein haben, oder mich nur in der Fahrschule angemeldet haben?
so wie ich das lese muss er bis dahin ausgestellt sein. Find ich saudoof, werd nämlich im November 18.
Franz Ferdinand der 1. hat geschrieben:gemacht 2006 mit LKW und Hänger Sprich Sattelzug
gekosten ca. 4000 EURONEN
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