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Meterholzwagen und Betriebserlaubnis....

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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89 Beiträge • Seite 1 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Meterholzwagen und Betriebserlaubnis....

Beitragvon GüldnerG50 » Do Mär 14, 2013 21:11

Hallo zusammen.

Ich plane gerade einen Meterholzwagen zu bauen. Ne 3,2to Achse gebremst mit Typenschild liegt schon parat, das wars aber auch schon. Jetzt muss ich mal recht blöd fragen, wie das nun genau abläuft. Die Ladefläche soll etwa 3m lang werden, 1,2m Deichsel und Rungenhöhe um die 1,20m. Der Rahmen soll aus Rechteckrohr werden, hab da mom. 120x50x4/5 im Auge, Deichsel soll aus 100x100 werden, so dick, wie mein Stahlhändler auftreiben kann, schätzungsweise 5 bis 6mm.... Bremse soll ne Umsteckbremse werden. Jetzt würde mich mal im Voraus interessieren, was ich da darf und was nicht... Mir würde ja eine Höhenverstellbare Zugöse wie von nem alten Ladewagen gefallen, da kann ich ne schöne große Platte ringsum anschweißen und ändere nichts an der eigentlichen Öse. Ist es jetzt auch zulässig eine dieser Anschweißösen einfach dran zu schweißen, da ja an einem DIN Bauteil geschweißt wird???? Darf ich als Industriemechaniker das eigentlich? Was ist beim Rahmen zu beachten? Reicht es den einfach richtig "kuhmäßig" stabil zu bauen, dass der nette Herr im blauen Kittel erst gar nicht lange frägt oder braucht man so oder so ne Berechnung? Hab schon etwas ge :google: t, aber da sagt jeder was anderes, wollte mich hier nochmal vorab schlau machen, muss im April eh zum Tüv, da werd ich dem Guten mal etwas auf die Pelle rücken......

Noch was:

Ich hab nen Zweiachser hergerichtet, da haben die Achsen und die Bremsdeichsel noch Schilder, aber Typenschild ist keins mehr dran. Was erwartet mich da nun? Ist meines Wissens ein von einer Firma gebauter Anhänger....

Kann mir mal jemand nen Tip geben, wo man so ne Höhenverstellbare Zugöse inkl. Platte herbekommt?

Grüße
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Re: Meterholzwagen und Betriebserlaubnis....

Beitragvon focogü » Do Mär 14, 2013 21:32

Als erstes find ich ne 3,2 Tonnen Achs nicht so optimal,da du von Materialstärken schreibst wo das Eigengewicht vom Anhänger schon recht hoch wird? Du willst ja mehr wie ne Kiste Bier laden !
Dann,würd ich mir VOR Baubeginn mal mit dem Herrn im Kittel unterhalten und ihm ne Zeichnung auf den Tisch legen wie du dir das vorstellst!
Für die höhenverstellbare Zugöse würd ich mal bei Suer oder Winkler nachschauen,die haben bestimmt sowas.
Die Erde dreht sich,weil der Wind gegen die Berge bläst ;-)
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Re: Meterholzwagen und Betriebserlaubnis....

Beitragvon Waeller » Do Mär 14, 2013 21:36

Hallo GüldnerG50,

soweit ich weiß, gilt das Anhängefahrzeug als gebremst, wenn diese zumindest durch eine Auflaufeinrichtung betätigt wird. Ansonsten würde ich mit dem Plan beim Prüfingenieur vorsprechen und die Dinge vor dem Bau besprechen.


Gruß
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Re: Meterholzwagen und Betriebserlaubnis....

Beitragvon GüldnerG50 » Do Mär 14, 2013 21:41

Hallo.

Ähhh Moment... Das Ding soll max. 5 Ster Holz transportieren.... Nur soll der Rahmen eben auch stabil genug sein, wenn die Kiste mal aufhockt, dass man den auch mit der Winde wieder "rausrupfen" kann.... Oder tut 100x50 auch?

Grüße
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Re: Meterholzwagen und Betriebserlaubnis....

Beitragvon Markus K. » Do Mär 14, 2013 21:43

Wundert mich nicht, das da jeder was anderes sagt; weil es ist wirklich so, das da keine klare Linie drin ist. Ich hab ja im Vorfeld auch mit dem abnehmenden Prüfer gesprochen. Hatte dann zur Abnahme die geforderte Statik des Rahmens dabei (wobei eine dynamische Berechnung eigentlich sinnvoller wäre, da ich das Holz ja heim fahre und nicht heim stehe), die hat ihn dann aber genauso herzlich wenig interessiert wie die Traglast der Reifen, und die theoretisch bestimmte Bremsleistung (praktische Prüfung nur teilweise aufschlußreich, da der Wagen leer war). Gestört hat ihn dann aber doch die Achse, weil da Achslappen drangeschweißt wurden; war aber nicht weiter schlimm, nachdem wir ihn gefragt haben, wie Achslappen denn sonst an der Achse befestigt werden.

Ich sag mal, red vorher mit dem, der den Wagen abnimmt (das darf nicht jeder TÜVler) und wundere dich nicht, wenn´s bei der Abnahme dann doch anders läuft.

Edit: bei 5 Ster Holz bist mit Sicherheit schon zu schwer, ich geh mal von 4to Gesamtgewicht vom Hänger aus.
Gruß Markus

ein Schlepper kann nicht rot genug sein!
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Re: Meterholzwagen und Betriebserlaubnis....

Beitragvon focogü » Do Mär 14, 2013 21:45

Würd sagen 100x50 ist auch gut!
Wobei ich weis nie wieso ihr Rechteckrohre für die Rahmen holt :? Oder wirds ein Zentralrohrrahmen?
Die Erde dreht sich,weil der Wind gegen die Berge bläst ;-)
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Re: Meterholzwagen und Betriebserlaubnis....

Beitragvon brennholz jürgen » Do Mär 14, 2013 21:54

Hallo,
ich denke dass du als Industriemechaniker einen solchen Wagen schon sicher bauen kannst. Leider darfst du das nicht. Eine Einzelabnahme ohne Nachweis von DIN kaufteilen und selbstgeschweißten Rahmen, den kann man gleich zum Schrott fahren.
Ich selber habe einen Verkaufswagen für unsere Töpferei gebaut und zugelassen 80kmh. Das Grundgestell stammte aber von einem Wohnwagen. Dies besitzt eine Abnahme Nr. und so musste nur der individuelle Aufbau abgenommen werden und die neuen Abmaße in den neun Fahrzeugschein eingetragen werden. Danach bekam ich die Fahrzeug Nr. die ich einschlagen musste. Als Erbauer im Fahrzeugschein steht nun mein Name. Da wurde ich gleich 10cm größer.
Mein Vorschlag:
Nimm einen Wagen den du nur umbaust. Oder bau einen neu und niet ein Typenschild von vor 1960 dran. Denn damals gab es weder Betriebserlaubnis noch Zulassung.
Brennholz Jürgen
Dieser Beitrag zeigt die Historische Brennholzgewinnung bis zur Moderne und ist nicht gänzlich zum Nachmachen empfohlen!
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Re: Meterholzwagen und Betriebserlaubnis....

Beitragvon porsche219 » Do Mär 14, 2013 21:55

Markus K. hat geschrieben:Wundert mich nicht, das da jeder was anderes sagt; weil es ist wirklich so, das da keine klare Linie drin ist. Ich hab ja im Vorfeld auch mit dem abnehmenden Prüfer gesprochen. Hatte dann zur Abnahme die geforderte Statik des Rahmens dabei (wobei eine dynamische Berechnung eigentlich sinnvoller wäre, da ich das Holz ja heim fahre und nicht heim stehe), die hat ihn dann aber genauso herzlich wenig interessiert wie die Traglast der Reifen, und die theoretisch bestimmte Bremsleistung (praktische Prüfung nur teilweise aufschlußreich, da der Wagen leer war). Gestört hat ihn dann aber doch die Achse, weil da Achslappen drangeschweißt wurden; war aber nicht weiter schlimm, nachdem wir ihn gefragt haben, wie Achslappen denn sonst an der Achse befestigt werden.

Ich sag mal, red vorher mit dem, der den Wagen abnimmt (das darf nicht jeder TÜVler) und wundere dich nicht, wenn´s bei der Abnahme dann doch anders läuft.

Edit: bei 5 Ster Holz bist mit Sicherheit schon zu schwer, ich geh mal von 4to Gesamtgewicht vom Hänger aus.



Na dann ist doch alles im Lot, bei 4 Tonnen ........... Achse 3,2t +Stützlast 1t = 4,2t :prost:
Gruß
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Re: Meterholzwagen und Betriebserlaubnis....

Beitragvon Kalle85 » Do Mär 14, 2013 21:58

Hallo Güldner,

wir haben uns vor ca 2 Jahren auch einen Meterholzwagen gebaut.Als Material haben wir 120mm U-Baustahl genommen.Damit einen Rahmen geschweisst 2 Streben rein und fertig.Der Wagen hat ne Ladefläche von 3m länge und ist 1m breit.Die Achse hat 3,2Tonnen und ist von nem Miststreuer.Die Bremse ist nicht angeklemmt.Der Wagen hält bis heute super.Wir laden max 1,40m hoch sollten so um die 4rm sein.

Gruss Kalle
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Re: Meterholzwagen und Betriebserlaubnis....

Beitragvon MF Atze » Do Mär 14, 2013 22:11

Wenn Du zum TÜV willst, sprich eine BE, wirst Du kaum um eine Auflaufbremse rumkommen. Es sein denn Du kalkulierst das Gewicht sehr genau. In der Praxis bist Du dann halt immer überladen.

Grüße aus Unterfranken
Das Wichtigste ist, nicht dumm zu sterben. Der Rest ergibt sich von alleine.
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Re: Meterholzwagen und Betriebserlaubnis....

Beitragvon Alffred » Do Mär 14, 2013 23:20

Hallo,
also bei mir war nur die Achse abgenommen(3,2t), es ist eine Aufsteckbremse verbaut(damit zählt er allerdings als ungebremst!) und niemand wollte irgend etwas errechnen. Der Aufbau war selbstgebaut(allerdings sehr ordendlich) und es wurde nur der Hänger verwogen, bemaßt und dann bekam er eine Fahrgestell Nr.
Der Hänger hat ein Leergewicht von ca.500 kg und zugelassen wurde er auf 3,2t. Ich kann 4 Rm laden und komme so mit dem ZGG gut klar .


IMAG0046.jpg


Interessant für viele währe vielleicht noch, daß er in 6 Monaten ca. 13€ Versicherung und 55€ Steuern kostet.
Auf die Dauer hilft nur IHC-Power!

Gruß Alffred
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Re: Meterholzwagen und Betriebserlaubnis....

Beitragvon abu_Moritz » Fr Mär 15, 2013 9:53

brennholz jürgen hat geschrieben:Hallo,
ich denke dass du als Industriemechaniker einen solchen Wagen schon sicher bauen kannst. Leider darfst du das nicht. Eine Einzelabnahme ohne Nachweis von DIN kaufteilen und selbstgeschweißten Rahmen, den kann man gleich zum Schrott fahren.
Ich selber habe einen Verkaufswagen für unsere Töpferei gebaut und zugelassen 80kmh. Das Grundgestell stammte aber von einem Wohnwagen. Dies besitzt eine Abnahme Nr. und so musste nur der individuelle Aufbau abgenommen werden und die neuen Abmaße in den neun Fahrzeugschein eingetragen werden. Danach bekam ich die Fahrzeug Nr. die ich einschlagen musste. Als Erbauer im Fahrzeugschein steht nun mein Name. Da wurde ich gleich 10cm größer.
Mein Vorschlag:
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also du schreibst schon bissle Murks ...

- nur die Bremse und Auflaufeinrichtung muss ein Typenschild haben, alles andere darfst selber bauen

- und warum bekommt dein umgebauter Wohnwagen eine neue Fahrgestellnummer - der hatte doch schon eine! wegen einem Umbau ist es kein neuer Anhänger.

- und mit deiner Idee neu bauen und altes Typenschield annieten stiftest du zur Urkundenfälschung an ....
auch sieht das jeder nicht blinde Polizist das der nicht von 1960 ist ...
Gruß Jo


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Re: Meterholzwagen und Betriebserlaubnis....

Beitragvon claine » Fr Mär 15, 2013 10:10

Hallo,

Ich hab mal ne dumme Frage.
Wozu überhaupt zum TÜV?
Soweit ich weiß darf man Landwirtschaftliche Anhänger bis 25 km/h selbst bauen ohne anmeldung, tüv und co.
Man muss halt nur gewisse Regeln einhalten wie Achslast, Beleuchtung...

Edit: Ok, hab grad gelesen das gilt nur bis 3t
Zuletzt geändert von claine am Fr Mär 15, 2013 10:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Meterholzwagen und Betriebserlaubnis....

Beitragvon mchornegge » Fr Mär 15, 2013 10:13

Du brauchst eine Betriebserlaubniss, selbst mit 25km/h

ohne darfst du dich nicht auf öffentlichen Straßen bewegen

Lichter Nummernschild von Zugmaschine sind eh Pflicht.
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Re: Meterholzwagen und Betriebserlaubnis....

Beitragvon abu_Moritz » Fr Mär 15, 2013 10:15

claine hat geschrieben:Hallo,

Ich hab mal ne dumme Frage.
Wozu überhaupt zum TÜV?
Soweit ich weiß darf man Landwirtschaftliche Anhänger bis 25 km/h selbst bauen ohne anmeldung, tüv und co.
Man muss halt nur gewisse Regeln einhalten wie Achslast, Beleuchtung...


Dein Wissen ist aber sehr veraltet....
in Deutschland zumindest brauchst ab 1961 dafür eine Betriebserlaubnis,
und die bekommst eben beim Tüv im Westen oder Dekra im Osten...

und ohne Zulassung geht das alles dann auch nur hinter LoF mit grünem Nummernschild,
also wenn du ein schwarzes am Schlepper hast, braucht der Anhänger seine eigene Zulassung,
dh. eigenes schwarzes Nummernschild
Gruß Jo


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