Hallo Güldner,
Kann den Schein schlecht lesen, was ist denn jetzt bezüglich der Gewichte eingetragen? Der gilt doch sicher als ungebremst weil die Seilzugbremse nicht anerkannt wird. Ich hab das gleiche Vorhaben mit der gleichen Achse, aber als ungebremst muss man ja auch auf das Gewicht des Zugfahrzeugs achten......
Konkret: Wenn Du mit 3t Achslast am Straßenverkehr teilnimmst muss Dein Trecker 6t Leergewicht aufweisen!
(Siehe Paragraph 41 Abs. 11 StVZO), oder anders herum: Mit einem normalen kleinen Trecker darfst Du nicht mehr wie eine Tonne auf der Achse haben.)
Schade das die Seilzugbremse seit 1995 nicht mehr als Betriebsbremse zugelassen wird. Daher würde mich mal interessieren was jetzt konkret an zulassungsgewichten eingetragen wurde.
Danke vom Westerwälder

