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13 A Landwirte

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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75 Beiträge • Seite 4 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: 13 A Landwirte

Beitragvon egnaz » Do Okt 20, 2016 10:23

marius hat geschrieben:
egnaz hat geschrieben:Ich glaube du verwechselst Gewinn mit Umsatz.


Nö.
Seit 2016 neu : 600 000 Umsatz / 60 000 Gewinn.

Ich meinte eher dein Ansatz mit 19ha Biomilchkuhhaltung 60000 Gewinn zu erwirtschaften.
Gruß Eckhard
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Re: 13 A Landwirte

Beitragvon marius » Do Okt 20, 2016 10:30

T5060 hat geschrieben:So und hier sind die wesentlichen steuerlichen regelungen nach zu lesen und wer sein Laden im griff hat, der zahlt am unteren Ende Steuern und hat seine Ruhe.



Wer seinen Laden im Griff hat bezahlt mehr Steuern als er Betriebsprämie bekommt. Das wären dann sogenannte Zukunftsbeitriebe vorausgesetzt bei ausreichender Größe + weiterem Wachstum.

Wenn wir ehrlich sind, sind doch fast alle 13a, EÜR Betriebe ( unter der Buchführungsgrenze ) klassische Auslaufbetriebe die nur als Hobby laufen und früher oder später sowieso geschlossen werden.
Wenn die sofort ihren Betrieb schliessen und verpachten würden, würden die auch nicht weniger verdienen und sie würden zumindest den Strassenverkehr nicht mehr behindern.
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Re: 13 A Landwirte

Beitragvon marius » Do Okt 20, 2016 10:45

egnaz hat geschrieben:
marius hat geschrieben:
egnaz hat geschrieben:Ich glaube du verwechselst Gewinn mit Umsatz.


Nö.
Seit 2016 neu : 600 000 Umsatz / 60 000 Gewinn.

Ich meinte eher dein Ansatz mit 19ha Biomilchkuhhaltung 60000 Gewinn zu erwirtschaften.


Dieser Beispielbetrieb von Stamo ist natürlich eine ideale Ausnahme und sicher nicht die Regel.

Bei dem genannten Beispielbetrieb war aber schon der Gewinn gemeint. Vorausgesetzt natürlich er hält überwiegend Milchkühe und kein oder kaum Jungvieh.
Kannst ja selber grob die Einnahmen überschlagen : 40 Milchkühe x 8000 kg x 0,55 Euro Bio Milchpreis brutto = 176 000 Euro + EU Prämie + Bioprämie + Kälber und Bio Schlachtkuhverkauf / keine Pachtausgaben / abgeschriebene Maschinen und Gebäude / keine Anschaffungen geplant.
Abzüglich : Reperaturen, Tierarzt, teures Biokraftfutter, Strom, Wasser ...usw.....

Der genannte Gewinn wäre also in guten Jahren schon möglich. Es gab auch schon 60 Cent Biomilchpreis brutto ausbezahlt nicht wie im Beispiel 55 Cent.

Bei konventioneller Milchviehhaltung ist der Milchpreis mit Glück nur halb so hoch. Wenn überhaupt.
Da siehts mit Pachtland und AFA natürlich komplett anders aus. Da werden nicht wenige zurzeit keinen einzigen Cent Gewinn im Jahr erwirtschaften.

Wobei heute 60 000 Euro Gewinn für einen landwirtschaftlichen Betrieb eine reine Lachnummer sind.
Davon muss die Krankenkasse, Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie noch die Sonderausgaben : Austrag/Taschengeld und evtl Pflegekosten der Austragler/Übergeber abgezogen werden. Und natürlich noch die Steuern.

Da bekommt eine 5 köpfige Hartz4 Familie auf dem Sofa NETTO nicht viel weniger ausbezahlt.
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Re: 13 A Landwirte

Beitragvon T5060 » Do Okt 20, 2016 12:11

marius hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:Eine Betriebsprüfung trifft auch 13a landwirte


Soso, was wird dann da geprüft ? Die Farbe der Unterhose vom Betriebsleiter ?


Die Prüfen, ob während des gesamten Zeitraums die Bedingungen des 13a erfüllt sind und wenn dann halt das andere auch noch.
Und wenn dann nicht, dann wirste geschätzt und BUMS hamse dich, einschließlich 6 % Zinsen.

Und dann sind da noch ( wie Marius richtig bemerkte ) die Dauerverlustfreunde.

Ihr werdet es nicht glauben, aber man braucht 5 Minuten Hofrundgang um zu wissen was los ist und wo man suchen muss.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: 13 A Landwirte

Beitragvon marius » Do Okt 20, 2016 13:30

T5060 hat geschrieben:
marius hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:Eine Betriebsprüfung trifft auch 13a landwirte


Soso, was wird dann da geprüft ? Die Farbe der Unterhose vom Betriebsleiter ?


Die Prüfen, ob während des gesamten Zeitraums die Bedingungen des 13a erfüllt sind und wenn dann halt das andere auch noch.
Und wenn dann nicht, dann wirste geschätzt und BUMS hamse dich, einschließlich 6 % Zinsen.

Und dann sind da noch ( wie Marius richtig bemerkte ) die Dauerverlustfreunde.

Ihr werdet es nicht glauben, aber man braucht 5 Minuten Hofrundgang um zu wissen was los ist und wo man suchen muss.


Wobei das mit 13a und denn Grenzen schon riskant ist. Zudem hat das Finanzamt einen anderen GV Schlüssel ( 0,3 / 0,7 / 1,0 )als die Rinderdatenbank( 0,3 / 0,6 / 1,0. Wenn das einer nicht weiss ist man schnell über den 50 GV.
Oder die 20 ha incl aller Betriebsgebäude, Feldstadel und Hofwege.
Und wenn eine CC Kontrolle eine größere Fläche als die 20 ha rausmisst und das im Mehrfachtasntrag rückwirkend ändert ist man auch fällig.

Natürlich wäre es rein theoretisch möglich das auch 13a Landwirte vom Steuerprüfer Besuch kommen und er auch eine Bilanz oder eine EÜR über die letzten Jahre erstellt.
Er könnte unter dem Vorwand den Betrieb prüfen ob man tatsächlich unter der Buchführungsgrenze liegt was den Gewinn und Umsatz angeht. Liegt der Gewinn oder Umsatz über den Grenzen wäre man ja nicht mehr 13a berechtigt.

Wenn jemand noch anderen Tätigkeiten als 13a nachgeht ( z.b. PV Anlage, Mietshaus, Arbeitsstelle ) ist es natürlich auch möglich das ein Steuerprüfer anklopft und alles, also auch 13a prüft.
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Re: 13 A Landwirte

Beitragvon Paule1 » Do Okt 20, 2016 14:16

ch bezweifle auch, dass die meisten mit 13a Gewinnermittlung überhaupt wissen wie hoch ihr tatsächlicher Gewinn ist.

Die wissen auf jeden Fall das 13a zumindest weniger kostet als Buchführung oder Gweinnermittlung nach Durchschnittssätzen
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Re: 13 A Landwirte

Beitragvon Mr.T. » Do Okt 20, 2016 14:40

Wie läuft eigentlich eine EÜR ab ?
Die laufenden Einahmen den laufenden Ausgaben gegenüberstellen. Das ist klar.

Wie sieht es mit Abschreibungen der Gebäude und Maschinen aus ? Wird dazu ein Anlageverzeichnis und Maschinenverzeichnis für das Finanzamt benötigt ?
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Re: 13 A Landwirte

Beitragvon egnaz » Do Okt 20, 2016 15:54

marius hat geschrieben:Kannst ja selber grob die Einnahmen überschlagen : 40 Milchkühe x 8000 kg x 0,55 Euro Bio Milchpreis brutto = 176 000 Euro + EU Prämie + Bioprämie + Kälber und Bio Schlachtkuhverkauf / keine Pachtausgaben / abgeschriebene Maschinen und Gebäude / keine Anschaffungen geplant.
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Den Biobetrieb möchte ich aber erst einmal sehen, der von 19ha 320000 kg melkt.

Paule1 hat geschrieben:Die wissen auf jeden Fall das 13a zumindest weniger kostet als Buchführung oder Gweinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Das verstehe ich jetzt noch weniger. 13a ist doch die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen. Und wenn man die Anlage für 13a ohne Steuerberater ausgefüllt bekommt, schafft man das auch mit der Anlage EÜR.

Mr.T. hat geschrieben:Wie sieht es mit Abschreibungen der Gebäude und Maschinen aus ? Wird dazu ein Anlageverzeichnis und Maschinenverzeichnis für das Finanzamt benötigt ?

Mit Elster bekommt man auch die Anlage EÜR. Hier gibt man den Gewinn ein. Und dort führt man auch ein Anlagenverzeichnis. Die Vorjahreswerte werden auch übernommen.
In die Anlage L braucht man dann nur noch den Gewinn übernehmen und evtl. noch Forsteinnahmen angeben.
Gruß Eckhard
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Re: 13 A Landwirte

Beitragvon Paule1 » Do Okt 20, 2016 16:45

Sorry ich hab da was durcheinander gebracht.

--13a
--EÜR
--Schätzberiebe, diese gibt es kaum noch, und nur wer weit über dem Durchschnitt liegt läßt sich schätzen, war bei mir vor lange Zeit so, dann machte ich lieber Buchführung, hab dadurch Steuern gepart, jedoch den Steuerberate bezahlen müssen bis heute :mrgreen:
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Re: 13 A Landwirte

Beitragvon marius » Do Okt 20, 2016 19:41

egnaz hat geschrieben:
marius hat geschrieben:Kannst ja selber grob die Einnahmen überschlagen : 40 Milchkühe x 8000 kg x 0,55 Euro Bio Milchpreis brutto = 176 000 Euro + EU Prämie + Bioprämie + Kälber und Bio Schlachtkuhverkauf / keine Pachtausgaben / abgeschriebene Maschinen und Gebäude / keine Anschaffungen geplant.
Abzüglich : Reperaturen, Tierarzt, teures Biokraftfutter, Strom, Wasser ...usw.....

Den Biobetrieb möchte ich aber erst einmal sehen, der von 19ha 320000 kg melkt.



Och, mit 40 Schwarzbunten ?

Egal er hat ja seine festen Sätze als 13a zu versteuern dann ists egal wieviel Gewinn er tatsächlich hat sofern keiner rumstochert.
Deshalb : 13a muss sich halt peinlich genau an die Regeln halten.
Bevor wieder einer fragt warum :
Mal angenommen ein 13a verkauft seinen abgeschriebenen Schlepper für 35 000 Euro. Diese Summe gibt er nicht an aber das Finanzamt kommt drauf weil der Käufer in seiner Buchführung den Schlepper und Rechnung natürlich angibt.
Das wäre vom 13a Betrieb Steuerhinterziehung. Dann bekommt der 13a natürlich eine Betriebs + Steuerprüfung und es wird eine Bilanz erstellt.
35 000 Gewinn aus dem Schlepperverkauf und bei der erstellten Bilanz kommen nochmal als Beispiel 30 000 raus und schon wäre der 13a Betrieb nicht nur der Steuerhinterziehung überführt sondern auch noch Buchführungspflichtig da er die Gewinnschwelle mit seinen 65 000 Euro Gewinn übersteigt. Er müßte dann ab dem WJ des Schlepperverkaufs - heute Buchführung nachreichen
Also immer schön an die Regeln halten.
marius
 
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Re: 13 A Landwirte

Beitragvon marius » Fr Okt 21, 2016 9:48

ackerdiesel hat geschrieben:
Das halte ich jetzt aber für ein Gerücht.
Wie soll der Schlepper denn bei 13a abgeschrieben werden? Bei 13a wirst dein Gewinn aus der Landwirtschaft errechnet, um kleineren Betrieben keine Buchführung "aufzudrücken". Kannst dir auch einen Schlepper für 100.000 Euro kaufen, bekommst weder die MwSt. wieder, noch kannst du die 100.000 Euro abschreiben.


Du bist aber Finanzamt freundlich eingestellt. :prost:
Ich fass zusammen. Dann würde das bei dir folgend ablaufen :

Angenommen du kaufst als 13a einen Vario. ( Hat hier tatasächlich ein 13a Bio Milchviehhalter gekauft )
Sagen wir mal du bezahlst dafür 80 000 Euro. Ein Jahr später bist du egal warum gezwungen aufzuhören und verkaufst den Schlepper wieder für 70 000 Euro incl Mwst. Dann müßtest du allein aus dem Schlepperverkauf bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 35 % rund 25 000 Euro Steuern ( Sondersteuern ) ans Finanzamt bezahlen. Nur aus dem Schlepperverkauf.

Das bei §13a Maschinenverkäufe ab 15 000 Euro incl Mwst dem Finanzamt mitgeteilt und versteuert werden müssen ist ja mittlerweile jedem bekannt.

§ 13a Sondergewinne hat geschrieben:
Einkommensteuergesetz (EStG)
Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

(7) 1Nach § 4 Absatz 3 zu ermittelnde Sondergewinne sind

1.
Gewinne

a)
aus der Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden und dem dazugehörigen Aufwuchs, den Gebäuden, den immateriellen Wirtschaftsgütern und den Beteiligungen; § 55 ist anzuwenden;
b)
aus der Veräußerung oder Entnahme der übrigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Tieren, wenn der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert für das jeweilige Wirtschaftsgut mehr als 15 000 Euro betragen hat;
c)
aus Entschädigungen, die gewährt worden sind für den Verlust, den Untergang oder die Wertminderung der in den Buchstaben a und b genannten Wirtschaftsgüter;
d)
aus der Auflösung von Rücklagen;


Ich kann euch nur raten besucht einen Steuerkurs. Besonders wer seine Steuererklärung als Unternehmer komplett selber erstellt sollte jedes Jahr eine Fachschulung besuchen.
Denn auch im Steuerrecht gilt : Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und ab 1000 Euro hinterzogener Steuern droht bereits eine Geldbusse und man steht auf der Schweineliste.

http://www.steuerstrafen.de/steuerhinterziehung/
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Re: 13 A Landwirte

Beitragvon marius » Fr Okt 21, 2016 11:08

ackerdiesel hat geschrieben:Hallo Marius,

die 15.000 Euro Grenze war mir nicht bekannt.

Ich hatte nämlich erst letztes Jahr das Thema und da wurde mir vom Finanzamt halt bestätigt, das ich nichts weiter angeben muss. War aber eine Investition unter 15.000 Euro. Ich wurde so beraten, dass wenn ich MwSt. erstattet haben möchte und die Maschine abschreiben möchte, ich in die Buchführung wechseln müsste und an die dann 5 Jahre gebunden wäre.

Ich habe keinen Steuerberater und benötige den für meine Sachen auch nicht. Wenn ich mal eine offene Frage zu klären habe, frage ich beim Finanzamt nach.

Gruß
Klaus


Aber gerade das ist das Problem. Hättest du jetzt einen Schlepper für 20 000 Euro verkauft und wegen Unwissenheit nicht angegeben wäre das Steuerhinterziehung gewesen. Selbst beim einfachen §13a. Es wurde bei §13a ja noch mehr Eckpunkte geändert, z.b. können Pachtausgaben und Schuldzinsen nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden und der Viehzuschlag ab 25 GV. Und noch einiges mehr.
Im Gespräch war auch das du jeden Ster Brennholz für den eigenen Ofen aus dem eigenen Wald bei 13a versteuern musst weil der Freibetrag wegfällt. Du musst also dein entnommenes Brennholz für den Eigenbedarf in der Steuererklärung angeben. Ab dem ersten Ast falls der Freibetrag komplett weggefallen ist.

Die Steuergesetze und Begebenheiten ändern sich laufend. Die Steuerberater bekommen das sofort mit, der kleine Mann nicht. Deshalb hab ich seit vielen Jahren einen Steuerberater obwohl ich steuerlich fit wie ein Turnschuh bin. Denn sollte wirklich was sein ist in meinem Fall mein Steuerberater haftbar.
Und die Finanzämter kennen bei Steuerhinterziehung keinen Spaß auch wenns nur wenige tausend Euro sind. Durchaus möglich das ein Verfahren eingeleitet wird.
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Re: 13 A Landwirte

Beitragvon egnaz » Fr Okt 21, 2016 12:57

marius hat geschrieben:Angenommen du kaufst als 13a einen Vario. ( Hat hier tatasächlich ein 13a Bio Milchviehhalter gekauft )
Sagen wir mal du bezahlst dafür 80 000 Euro. Ein Jahr später bist du egal warum gezwungen aufzuhören und verkaufst den Schlepper wieder für 70 000 Euro incl Mwst. Dann müßtest du allein aus dem Schlepperverkauf bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 35 % rund 25 000 Euro Steuern ( Sondersteuern ) ans Finanzamt bezahlen. Nur aus dem Schlepperverkauf.

Das halte ich so für falsch.
Gewinne aus Veräußerungen von abnutzbaren Wirtschaftsgütern entstehen durch den Verkaufspreis abzüglich Buchwert (Beschaffungspreis-Abschreibungen).
In deinem Beispiel wären das dann bei 15 Jahren Nutzungsdauer 70000 - 74667 (80000-5333) = Verlust -4667

Auch die Anlage 13a sieht ein Anlagenverzeichnis vor, obwohl man die Abschreibungen nicht als Kosten geltend machen kann.
http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=2
Gruß Eckhard
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Re: 13 A Landwirte

Beitragvon marius » Fr Okt 21, 2016 15:40

egnaz hat geschrieben:
marius hat geschrieben:Angenommen du kaufst als 13a einen Vario. ( Hat hier tatasächlich ein 13a Bio Milchviehhalter gekauft )
Sagen wir mal du bezahlst dafür 80 000 Euro. Ein Jahr später bist du egal warum gezwungen aufzuhören und verkaufst den Schlepper wieder für 70 000 Euro incl Mwst. Dann müßtest du allein aus dem Schlepperverkauf bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 35 % rund 25 000 Euro Steuern ( Sondersteuern ) ans Finanzamt bezahlen. Nur aus dem Schlepperverkauf.

Das halte ich so für falsch.
Gewinne aus Veräußerungen von abnutzbaren Wirtschaftsgütern entstehen durch den Verkaufspreis abzüglich Buchwert (Beschaffungspreis-Abschreibungen).
In deinem Beispiel wären das dann bei 15 Jahren Nutzungsdauer 70000 - 74667 (80000-5333) = Verlust -4667

Auch die Anlage 13a sieht ein Anlagenverzeichnis vor, obwohl man die Abschreibungen nicht als Kosten geltend machen kann.
http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=2


Man beachte meine beiden ersten ironischen Sätze die du leider nicht verlinkt hast. Die waren an Ackerdiesel gerichtet da er meinte bei 13a gibt es keine Afa. :wink:

marius hat geschrieben:
Du bist aber dem Finanzamt freundlich eingestellt. :prost:
Ich fass zusammen. Dann würde das bei dir folgend ablaufen :


Angenommen du kaufst als 13a einen Vario. ( Hat hier tatasächlich ein 13a Bio Milchviehhalter gekauft )
Sagen wir mal du bezahlst dafür 80 000 Euro. Ein Jahr später bist du egal warum gezwungen aufzuhören und verkaufst den Schlepper wieder für 70 000 Euro incl Mwst. Dann müßtest du allein aus dem Schlepperverkauf bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 35 % rund 25 000 Euro Steuern ( Sondersteuern ) ans Finanzamt bezahlen. Nur aus dem Schlepperverkauf.



Im Klartext. Du hast als 13a einen Schlepper vor 15 Jahren für 100 000 Euro gekauft der abgeschrieben mit 1 Euro in den Büchern steht. Der wird verkauft. Der Verkaufspreis liegt bei 30 000 Euro. Nun kann der Buchwert abgezogen werden also - 1 Euro, ergibt Restwert 29 999 Euro. Dieser Betrag muss als Sondergewinn versteuert werden. Falls du gleichzeitig einen neuen Schlepper kaufst kann der wiederum nicht steuerlich abgesetzt werden.

Lustig wäre es ja wenn jemand incl dem Sondergewinn z.b. durch Maschinenverkäufe oder auch Holzverkauf über die Buchführungsgrenze von 60 000 Euro kommt. Dann wäre er theoretisch sofort buchführugspflichtig.
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Re: 13 A Landwirte

Beitragvon julius » Di Okt 25, 2016 21:21

Paule1 hat geschrieben:Sorry ich hab da was durcheinander gebracht.

--13a
--EÜR
--Schätzberiebe, diese gibt es kaum noch, und nur wer weit über dem Durchschnitt liegt läßt sich schätzen, war bei mir vor lange Zeit so, dann machte ich lieber Buchführung, hab dadurch Steuern gepart, jedoch den Steuerberate bezahlen müssen bis heute :mrgreen:


Buchführung, 13a und EÜR sind mir bekannt.

Was sind Schätzbetriebe ? Welche Gewinnermittlung ist das oder nach welchen § ?
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