langholzbauer hat geschrieben:Vorspannen bzw. PKW mit der grünen LoF- Zugmaschine aus dem Graben holen ist mindestens Steuerhinterziehung, solange es sich nicht um den eigenen Lieferverkehr auf den letzten Metern handelt.
Versicherung zahlt dann auch nicht für " Bergeschäden" oder, wenn der nächste in den Schlepper auf der glatten Fahrbahn hinein schlittert!
Da stecken mehr Fallstricke drin, als in einer abendlichen Überführung....
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genau so ist es. Steuerhinterziehung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und evtl. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Fällt der landwirtschaftliche Zweck weg, braucht man plötzlich Führerscheinklasse 2 bzw. CE. Wenn man angehalten wird oder was passiert, beginnen die Probleme.
Ich habe einen gebrauchten Pflug gekauft und wollte den mit einem PKW Anhänger mit grünem Nummernschild holen. Die Nachfrage beim Hauptzollamt Saarbrücken ergab, das sei nicht zulässig, da es kein landwirtschaftlicher Zweck ist...
Daraufhin habe ich den Anhänger für 4Wochen zur Steuer angemeldet, eine Bescheinigung erhalten und war auf der sicheren Seite.
Es sind schon öfters Jugendliche mit dem Traktor in die Schule gefahren -> Anzeige, da kein landwirtschaftlicher Zweck mit den o.g. Folgen.
https://www.agrarheute.com/technik/16-jaehriger-faehrt-traktor-schule-585599
https://www.agrarheute.com/land-leben/17-jaehriger-darf-traktor-schule-fahren-542031
Grüße,
Gerhard