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Milchtrinker hat geschrieben:Wo steht eigentlich geschrieben, dass ich Klasse 2 bzw CE brauche für das zu ziehende Fahrzeug ... ist doch Gewichtstechnisch und Achsenmässig nix anderes wie ein Tandem Anhänger der halbvoll ist .... ????
@Aldersbach, ich denke Höffti hat mit seinem letzten Beitrag auf den Beitrag von AllaGut anstossen wollen ...
Grüße
freddy55 hat geschrieben:Milchtrinker hat geschrieben:Wo steht eigentlich geschrieben, dass ich Klasse 2 bzw CE brauche für das zu ziehende Fahrzeug ... ist doch Gewichtstechnisch und Achsenmässig nix anderes wie ein Tandem Anhänger der halbvoll ist .... ????
@Aldersbach, ich denke Höffti hat mit seinem letzten Beitrag auf den Beitrag von AllaGut anstossen wollen ...
Grüße
Für 4 Achsen braucht´s CE, hat überhaupt nichts mit Gewicht zu tun.
Ja, und manche hier verstehen nicht den Unterschied zwischen °schleppen° und °abschleppen°
.
langholzbauer hat geschrieben:Was für ein Gemehre hier...
Die legalen Möglichkeiten wurden wie alle Fallstricke schon hier ausgebreitet.
Wenn der Schlepper in einem betriebssicheren einsatzbereiten Zustand ist, dann neuen TüV und zulassen.
So ein frischer TÜV und neuer Brief steigert ja auch den Wert und die eigene Wertschätzung!
Und wenn das Geld dafür bei dem Einsatz nicht erwirtschaftet werden kann, sollte der TE gleich die Finger davon lassen.
Oder einfach die Schilder eines anderen eigene Schleppers dran und per Achse abends umgesetzt.
Solange es nur über Land geht, ist das Risiko, erwischt zu werden, nahe Null.
Und wenn er nicht in einem zulassungsfähigen Zustand ist, dann hat er auch in dem fremden Wald nichts verloren.
lMilchtrinker hat geschrieben:freddy55 hat geschrieben:Milchtrinker hat geschrieben:Wo steht eigentlich geschrieben, dass ich Klasse 2 bzw CE brauche für das zu ziehende Fahrzeug ... ist doch Gewichtstechnisch und Achsenmässig nix anderes wie ein Tandem Anhänger der halbvoll ist .... ????
@Aldersbach, ich denke Höffti hat mit seinem letzten Beitrag auf den Beitrag von AllaGut anstossen wollen ...
Grüße
Für 4 Achsen braucht´s CE, hat überhaupt nichts mit Gewicht zu tun.
Ja, und manche hier verstehen nicht den Unterschied zwischen °schleppen° und °abschleppen°
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... dann bin ich seit Jahren Illegal unterwegs mit Führerschein Klasse T und Schlepper mit Drehschemmelanhänger !!!!!
Milchtrinker hat geschrieben:Und was ist an einem Abschleppgespann aus Schlepper und Schlepper nicht LOF ???
LKW zieht Schlepper kann ich verstehen CE
aber selbst Schlepper zieht LKW reicht meinem Verständniss nach Klasse T ... ???
... mal nicht gewerbliche Nutzung vorrausgesetzt - sprich nicht jeden zweiten Tag LKWs von der Strasse ziehen ???
langholzbauer hat geschrieben:
Und weil's gerade zum Wetter passt:
Vorspannen bzw. PKW mit der grünen LoF- Zugmaschine aus dem Graben holen ist mindestens Steuerhinterziehung, solange es sich nicht um den eigenen Lieferverkehr auf den letzten Metern handelt.
Versicherung zahlt dann auch nicht für " Bergeschäden" oder, wenn der nächste in den Schlepper auf der glatten Fahrbahn hinein schlittert!
Da stecken mehr Fallstricke drin, als in einer abendlichen Überführung....
Legal wird es nur mit einer Anforderung durch " Einsatzkräfte".
Deshalb bleibe ich da auch schön zu Hause, wenn es keine wirklich guten Freunde sind.
PS.:
Entschuldigung für die Abweichung von Thema!
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