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abgemeldeten Traktor ziehen?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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74 Beiträge • Seite 5 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon freddy55 » Mo Dez 04, 2023 19:11

Danke für den Tipp, ich hab schon lange ein 07 Kennzeichen, für meine PKW, wird nächstes Jahr erweitert für paar Motorräder. So einfach und billig ist die Sache auch wieder nicht, und von wegen machen was du willst :oops:

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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon 038Magnum » Mo Dez 04, 2023 19:44

Barbicane hat geschrieben:Damit kann man alles machen, was man mit Oldis halt so macht..


Die Vorgaben für das 07er sind meiner Meinung nach so ausgelegt, dass man NICHT alles machen kann, was man mit Oldies so macht. Außer zu Treffen fahren, ist da recht wenig drin. Wenn dich die örtlichen Wachtmeister erstmal kennen, musst du die ständigen Probe- und Einstellfahrten erstmal belegen. Dazu gibt's ja mittlerweile etliche Urteile. Einstellfahrt nur nach nachgewiesenem Werkstattaufenthalt, Tanken nicht ohne weiteres möglich,...

War mir für meine Oldies nix. Dann lieber H-Kennzeichen und Flottentarif.

Besten Gruß
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon freddy55 » Mo Dez 04, 2023 20:57

Hatte bisher noch nie Probleme, ich übertreib´s auch nicht, nur die Tante auf dem LRA alle 5 Jahre geht schon auf n Keks, hat immer was am Fahrtenbuch zu bemängeln.

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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon waelder » Mo Dez 04, 2023 21:25

freddy55 hat geschrieben:Hatte bisher noch nie Probleme, ich übertreib´s auch nicht, nur die Tante auf dem LRA alle 5 Jahre geht schon auf n Keks, hat immer was am Fahrtenbuch zu bemängeln.

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Ich habe mein 07 Kennzeichen schon über 20 Jahre , und musste das Fahrtenbuch noch nie vorzeigen auf dem Landratsamt
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon freddy55 » Mo Dez 04, 2023 22:30

Du hast also nen guten Vetter beim Amt :D FR war schon immer sehr pingelig, Unterlagen müssen immer komplett sein. Hab auch seit 20 Jahren 07, muß jede Fahrt, Strecke u. Uhrzeit, dann jedes mal Fahrzeug u. Serial NR, dann jedes mal Fahrer, obwohl immer der gleiche, natürlich Km, Anfang, Ende, sie findet immer was zum bemängeln, beim nächsten mal will sie garantiert noch den Benzinverbrauch pro Fahrt. 8)

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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon Barbicane » Di Dez 05, 2023 17:39

Mit der 07er Nummer kann man ja nicht nur auf Treffen fahren.
Probefahrten, Überführungsfahrten, Fahrten zum Zweck der Reparatur und Wartung, Tanken, Reinigung sind abgedeckt.
Besonders die Probefahrten machen so einiges möglich.

Wem das nicht reicht, der sollte vielleicht wirklich einfach zulassen.
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon Noudels » Di Dez 05, 2023 18:31

Wenn ich 1 nach dem anderen bringe
Muß ich warten das 1 fertig ist - oder jemand finden der mich holt und bringt ( also 2 person)

Die 2 Person kann ich gleich am 2 Schlepper setzten und die wartezeit auf 1 Mal verkürzen
Somit gehen sich auch beide Schlepper an einem Freitag (nur bis 12 Uhr Arbeitszeit ) aus


Ja die Strecke enthält eine Kuppe die zwar auf 60km/h ( sonst 100) reduziert ist aber keiner hält sich daran
Die müllabfuhr war in 3 Jahren 14 Mal in einem Unfall verwickelt .. klassische unfallhäufigkeits Stelle


Abbieger

Die Schleppstabge war 3.6m lang der einbieger ist aber als erster Traktor auf seiner höhe war losgefahren um sich hinter mir einzureihen...wäre ein hänger hinten dran gewesen wäre er in den gefahren -
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon freddy55 » Di Dez 05, 2023 18:49

Barbicane hat geschrieben:Mit der 07er Nummer kann man ja nicht nur auf Treffen fahren.
Probefahrten, Überführungsfahrten, Fahrten zum Zweck der Reparatur und Wartung, Tanken, Reinigung sind abgedeckt.
Besonders die Probefahrten machen so einiges möglich.

Wem das nicht reicht, der sollte vielleicht wirklich einfach zulassen.


Jeden Tag ne Probefahrt glaubt die Tante auch nicht, und 100 km auch nicht, und Olditreffen z.b. über die Grenze musst du ne Einladung vorweisen, das Fahrtenbuch sollte schon stimmig sein, ansonsten kann das Amt jederzeit das Kennzeichen aberkennen, und das wär erst recht blöd. Also selbst ich bin da doch etwas vorsichtig, und schau dass die Einträge stimmig sind.


.
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon Barbicane » Di Dez 05, 2023 23:54

Also wenn man täglich damit fährt, über 100km weit und in's Ausland, dann ist eine Zulassung wohl angebracht.

Die 07er Nummer war auch eher auf die Ausfahrten mit Schleppstange bezogen.
Diese unzulässigen Fahrten kann man damit auf jeden Fall umgehen.
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon 038Magnum » Mi Dez 06, 2023 1:21

Barbicane hat geschrieben:Mit der 07er Nummer kann man ja nicht nur auf Treffen fahren.
Probefahrten, Überführungsfahrten, Fahrten zum Zweck der Reparatur und Wartung, Tanken, Reinigung sind abgedeckt.
Besonders die Probefahrten machen so einiges möglich.


Dazu ein klares Nein. Tanken und Reinigung ohne Veranstaltungsziel sind nicht mehr zulässig (nicht verwechseln mit der 06er Nummer). Fahrten zur Reparatur und Wartung sollten per Rechnung einer Werkstatt oder sonstigem belegbar sein. "Eigenreparaturen" und dementsprechend regelmäßige Probefahrten bekommst du kaum durch.
§43 FZV regelt das, je nach Landkreis wird das mit dem Fahrtenbuch jedoch unterschiedlich kontrolliert.

Das mit dem 07er hab ich recht zeitig ad acta gelegt. Auch im örtlichen Oldie-Club wird das mittlerweile nicht mehr als Alternative gesehen.

Besten Gruß
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon Barbicane » Mi Dez 06, 2023 12:44

Also nach dem Wortlaut in der FZV werden keine Nachweise verlangt.

Eine Probefahrt ist auch eine Ausfahrt um zu kontrollieren, ob nach langer Standzeit noch alles funktioniert.

Eine Person, die mit einem Oldtimer an einer Veranstaltung teilnimmt, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient, benötigt hierfür sowie für die Anfahrt zu und die Abfahrt von einer solchen Veranstaltung keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung für das betreffende Oldtimer-Fahrzeug, wenn es ein rotes Oldtimerkennzeichen führt. Dies gilt auch für eine Probefahrt, eine Überführungsfahrt und für eine Fahrt zum Zweck der Reparatur oder Wartung des betreffenden Fahrzeuges sowie für eine Fahrt zum Tanken und zur Außenreinigung anlässlich einer Fahrt nach Satz 1


Wie gesagt, wer so ein Fahrzeug so ausschweifend nutzt, dass das nicht reicht, muss halt zulassen.
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon 038Magnum » Mi Dez 06, 2023 19:17

Barbicane hat geschrieben:Also nach dem Wortlaut in der FZV werden keine Nachweise verlangt.


Doch, in Absatz 2. Du hast nur Absatz 1 verlinkt. Dort ist das Fahrtenbuch direkt im ersten Satz angesprochen, anschließend kommen gefühlt hundert Verweise. In irgendeinem von den Verweisen wird auf eine 2018 (?) aktualisierten Verweis auf die auf Nachfrage zu erbringenden Nachweise des Zwecks der Fahrt eingegangen.


Eine Probefahrt ist auch eine Ausfahrt um zu kontrollieren, ob nach langer Standzeit noch alles funktioniert.


So einfach ist es leider nicht. Satz 1 bezieht sich auf die Fahrt von und zu Veranstaltungen.

Bei mir musste damals alles haarklein dokumentiert werden. Mit der roten Nummer haben dich die Sherriffs permanent angehalten und nach der Veranstaltung erkundigt, die gerade besucht hast oder besuchen willst.

Es mag Gegenden geben, wo das einfacher zu sein scheint. Hier bei mir ist die Rennleitung ziemlich stark am kontrollieren.

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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon Barbicane » Mi Dez 06, 2023 19:55

Damit ist kein Fahrtenbuch in dem Sinn gemeint, sondern das Fahrzeugscheinheft, wie bei jeder roten Nummer.
Darauf wird ja auch verwiesen.
Das muss man natürlich ausfüllen.
Da kommt u.a. Zweck und Strecke rein, ja.

Probefahrten sind im Absatz 1 extra als erlaubt angegeben, warum sollte man die dann nicht machen dürfen?

Dies gilt auch für eine Probefahrt, eine Überführungsfahrt und für eine Fahrt zum Zweck der Reparatur oder Wartung des betreffenden Fahrzeuges sowie für eine Fahrt zum Tanken und zur Außenreinigung anlässlich einer Fahrt nach Satz 1


Die FZV definiert Probefahrt so:
Probefahrt: die Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges;


Die Fahrten die nach langer Standzeit gemacht werden um das Fahrzeug mal wieder zu bewegen und durchzuchecken, stellen also kein Problem dar.
Explizit für diese Dinge gibt's die 07er Nummer ja.

Dass man damit nicht den ganzen Tag Strecke macht und Wirtshäuser abklappert, sollte klar sein.
Das ist als Erleichterung für wenig bewegte Oldis da, für die eine Zulassung übertrieben wär.
Und so soll man's halt auch nutzen.
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon freddy55 » Mi Dez 06, 2023 20:24

Weiß jetzt nicht was du mit Fahrzeugscheinheft meinst, mein Amt nennt es jedenfalls Fahrtenbuch, und da muß jede Fahrt eingetragen werden, also Datum, Fahrstrecke, Zweck der Fahrt, Uhrzeit von - bis, Km anfang-ende, Fahrzeug, Identnummer, Fahrer.

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Was noch anzumerken ist:
Die Polizei hat keinen Zugriff auf das Fahrtenbuch, es muß auch nicht mitgeführt werden, ist nur dem Amt vorzulegen.
Es dürfen natürlich nur die Fahrzeuge mit dem 07 Kennzeichen gefahren werden, die auch im Fahrzeugschein eingetragen sind, das wird offensichtlich von einigen missverstanden, das wäre ja natürlich einfach wenn man das Kennzeichen einfach an jeden Oldie anbringen könnte.

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