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abgemeldeten Traktor ziehen?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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74 Beiträge • Seite 1 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon aldersbach » So Nov 26, 2023 19:47

Ist eigentlich kein Technik Thema, aber ich hab auch keinen anderen Bereich gefunden ei dem es passt.
Ich habe einen alten Traktor der seit über 10 Jahren abgemeldet ist. Ich hab ihn nicht verkauft, weil der Erlös maximal im mittleren 4-stelligen Bereich wäre und er schon fast Oldtimer ist. Nun hätte ich einen Einsatz für den alten Knaben, für ein paar Tage Bäume rücken.
Um den Traktor da hin zu bringen müsste ich ihn ca. 20 Kilometer auf der Straße "schleppen" mit einem anderen Traktor. Ist das erlaubt? Der Traktor an sich funktioniert einwandfrei.
PS Tieflader ist keine Alternative da ich zum einen selber keinen besitze, zum anderen der Weg mit Tieflader nicht befahrbar ist.
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon Nick » So Nov 26, 2023 19:52

Vielleicht wäre eine Tageszulassung billiger als den zweiten Traktor zu benötigen...
Wenn er denn wirklich so gut im Zustand ist.
Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon Höffti » So Nov 26, 2023 19:55

Ist nicht erlaubt.
Am besten zulassen und nach getaner Arbeit wieder abmelden.
Wie sieht's mit TÜV und Versicherung aus?
Höffti
 
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen? Nein

Beitragvon adefrankl » So Nov 26, 2023 19:57

aldersbach hat geschrieben:Ist eigentlich kein Technik Thema, aber ich hab auch keinen anderen Bereich gefunden ei dem es passt.
Ich habe einen alten Traktor der seit über 10 Jahren abgemeldet ist. Ich hab ihn nicht verkauft, weil der Erlös maximal im mittleren 4-stelligen Bereich wäre und er schon fast Oldtimer ist. Nun hätte ich einen Einsatz für den alten Knaben, für ein paar Tage Bäume rücken.
Um den Traktor da hin zu bringen müsste ich ihn ca. 20 Kilometer auf der Straße "schleppen" mit einem anderen Traktor. Ist das erlaubt? Der Traktor an sich funktioniert einwandfrei.
PS Tieflader ist keine Alternative da ich zum einen selber keinen besitze, zum anderen der Weg mit Tieflader nicht befahrbar ist.


Kurze Antwort. Es ist nicht erlaubt. Schon allein weil nicht zugelassene Fahrzeuge nicht abgeschleppt werden dürfen (a.u. wegen fehlenden Versicherungsschutz.)
vgl. https://www.leasingmarkt.de/magazin/sic ... bschleppen
Ansonsten könnte man noch einige weitere Gründe anführen, wieso das nicht erlaubt ist (z.B. kürzester Weg zur Werkstatt ....).
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon Groaßraider » So Nov 26, 2023 20:13

Höffti hat geschrieben:Ist nicht erlaubt.


Doch :klug:
Gruß R. M.
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon MikeW » So Nov 26, 2023 20:27

Man könnte den "Rücke-Traktor " auch als Arbeitsmaschine und nicht als Fahrzeug betrachten ... quasi wie ne Rundballenpresse die zur Wiese gebracht wird um eben RB zu pressen.
Die Presse hängt auch am zugelassenen Traktor und ist über diesen versichert.

So hängt der "Rücke-Traktor" am zugelassenen Traktor (am sinnvollsten mit einer ordnungsgemäßen Schleppstange) und wird zum Arbeitsplatz Wald gezogen um dort Stämme zu rücken.
Wo wäre bei dieser Betrachtung der sachliche Unterschied ?
Selbst Denken ist wichtig, ... wichtiger denn je.
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon xyz » So Nov 26, 2023 20:36

auf die Zulassungsstelle gehen eine Schleppgenehmigung beantragen
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon Südheidjer » So Nov 26, 2023 20:43

Mir ist so dunkel in Erinnerung, daß man zwischen Abschleppen und Schleppen unterscheiden muß.

Schau mal in das nachfolgende PDF ziemlich am Ende unter "Schleppen":

https://www.kreisverkehrswacht-soemmerda.de/media/admin/Abschleppen.pdf

Ich glaube, daß wird nichts wie du das planst. Aber anfragen wegen Ausnahmegenehmigung könntest du ja mal.

Ich meine mal gehört zu haben, daß derjenige im Zugfahrzeug beim Schleppen dann den LKW-Führerschein benötigt. Da war irgendwas, daß ein paar Dörfer weiter die Polizei mal innerhalb einer Schleppfahrt im Dorf den Zug stoppte und es gab ein böses Erwachen....ist aber schon so 35 Jahre her.
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon Einhorn64 » So Nov 26, 2023 20:53

Entweder Überführungskennzeichen, bzw. Zulassung, oder verladung auf einen Abrollcontainer( wenn ein Tieflader nicht geeignet wg. Bodenfreiheit)
Schleppen ist nicht erlaubt!
"Wer sich im Geschichtsunterricht gefragt hat, wie man in den 1930ern in kurzer Zeit so viel Hass säen konnte, der kann nun live zuschauen."
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon countryman » So Nov 26, 2023 21:11

Gute Gelegenheit den Schlepper beim TÜV vorzustellen und wieder zuzulassen.
Eventuell stellt dir der LaMa rote 06er Händlerkennzeichen zur Verfügung, um zur HU auf seinem Betrieb zu kommen. Manche TÜV Prüfer kommen auch raus, wenn's irgendwie am Wege liegt. Zum Prüfen eines Schleppers ist ja kein Prüfstand nötig.

04er Kurzzeitkennzeichen gibt es nur noch mit TÜV, ansonsten sind damit ebenfalls nur Fahrten zur nächsten Prüfstelle erlaubt.
Vorübergehend abgemeldete Kfz. darf man mit dem letzten entstempelten Kennzeichen zur Prüfstelle fahren (Versicherungsbestätigung besorgen). Aber nach der langen Zeit gilt der Schlepper als endgültig stillgelegt. Da geht das nicht. Zumindest offiziell nicht.

Private Abschlepp-Gespanne ziehen die Rennleitung an wie Motten das Licht, genau deshalb weil es selten legal ist. Nur zur Nothilfe erlaubt.
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon Spänemacher58 » So Nov 26, 2023 22:53

Kein seriöser Händler wird einem Privatmann ein rotes Kennzeichen überlassen, denn dann hat der Händler auch keins mehr, da nicht zuverlässig.
Das mit dem Schleppen funktioniert nur bei uns im Tal der Gesetzlosen bei uns im Wiedtal bei Morlock Motors
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon Ede75 » So Nov 26, 2023 23:10

Ziehen eines fahrbereiten Fahrzeugs bedingt vorne Führerschein Klasse 2, hinten Klasse 3. So hab ich es mal gelernt, denke mal, heute braucht man dann mindestens CE und B, bzw hinten den Führerschein für das zu ziehende Fahrzeug.
Wie das nun ist mit nicht angemeldetem Fahzeug weiß ich nicht. Die eleganteste Methode wird sein, einen Tieflader zu besorgen.
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon freddy55 » So Nov 26, 2023 23:37

Schleppen ist erlaubt, aber Schleppgenemigung muß sein, vorne Führerschein 2, b.z.w. CE, wegen 4 Achsen, hinten kein Führerschein notwendig.

.
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon countryman » So Nov 26, 2023 23:49

Spänemacher58 hat geschrieben:Kein seriöser Händler wird einem Privatmann ein rotes Kennzeichen überlassen, denn dann hat der Händler auch keins mehr, da nicht zuverlässig.
...


Wenn das Fahrzeug der Werkstatt zugeführt wird zwecks HU (wie in meinem Beitrag ausgeführt) wäre das möglich, wie etwa auch für Kunden-Probefahrten. Ob die Firma im konkreten Fall zustimmt weiß ich natürlich nicht.

Im Tal der Gesetzlosen kannste natürlich auch mit Fantasiekennzeichen, ungestempelt oder mit sonstwas fahren... :prost: frag nicht nach Details.
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Re: abgemeldeten Traktor ziehen?

Beitragvon Milchtrinker » Mo Nov 27, 2023 0:02

freddy55 hat geschrieben:Schleppen ist erlaubt, aber Schleppgenemigung muß sein, vorne Führerschein 2, b.z.w. CE, wegen 4 Achsen, hinten kein Führerschein notwendig.

.


... beim ABschleppen (defektes Fahrzeug) brauchst du keinen Führerschein ... beim SCHleppen ( mit funktionsfähigem Fahrzeug) benötigst du den entsprechenden Führerschein !!!!
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