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Abriss alter Anlagen

Windenergie wird schon seit Jahrtausenden vom Menschen genutzt.
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62 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Abriss alter Anlagen

Beitragvon T5060 » Mi Nov 07, 2018 21:53

Läuft schon alles in den Staaten als börsennotierte Firma

Mittlerweile wird in Deutschland in zelluaren Strukturen Strom bereitgestellt, die regelbereiche wurden geändert, alles ein wenig anders geworden

unter 10 Cent ist die Marschrichtung... schaffen wir aber nicht ganz, weil hier weniger Sonne und Wind, dafür aber mehr ****** ( sowohl als auch ) und Auflagen sind.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Re: Abriss alter Anlagen

Beitragvon Neo-LW » Mi Nov 07, 2018 22:18

Moin,

T5060 hat geschrieben:Läuft schon alles in den Staaten als börsennotierte Firma

Mittlerweile wird in Deutschland in zelluaren Strukturen Strom bereitgestellt, die regelbereiche wurden geändert, alles ein wenig anders geworden

unter 10 Cent ist die Marschrichtung... schaffen wir aber nicht ganz, weil hier weniger Sonne und Wind, dafür aber mehr ****** ( sowohl als auch ) und Auflagen sind.


Wenn Wind & Sonne, dann bräuchten wir eine Halbjahresglättung.

Dafür gibt es nicht nur nichts, sondern gar nichts in Deutschland.

Ein weing Pipifax für eine Tages, und ggfs. Wochenglättung.

Substantielles nicht vorhanden.
Naja, außer Doppelstrukturen, wie Kohlekraftwerke.



Olli
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Re: Abriss alter Anlagen

Beitragvon Hagenlüke » Mi Nov 07, 2018 22:26

Neo-LW hat geschrieben:Moin,


aus Ruhrkultour:

Der Teufel steckt im Kleingedruckten

Das Neumarkter Landratsamt hatte 2013 den Betreiber eines großen Windrades vor der Errichtung oder Inbetriebnahme der Anlage
zu einer Sicherheitsleistung in Form einer „selbstschuldnerischen“ Bankbürgschaft in Höhe von 770.00 Euro verpflichtet.
Die Sicherheit sollte dazu dienen, dass am Lebensende einer Windmühle nicht eine Ruine in der Landschaft stehen bleibt,
sondern dass der uralte Stromerzeuger „rückgebaut“, spurlos beseitigt werden kann — auch dann,
wenn vielleicht der Betreiber dafür nicht aufkommen kann, weil er längst insolvent ist.
Das Landratsamt geht von einer Lebensdauer derAnlagen von zwei oder drei Jahrzehnten aus. Nach seiner Darstellung ist dieses Verhalten bei den Rückstellungen für den Abbau nicht bei allen Investoren gegeben: „Zum Teil werden die Rückbaukosten zu niedrig angesetzt“,
sagt Jürgen Schreiner von der Landkreisbehörde. Die Bürgschaften dienten dazu, dass die öffentliche Hand im Notfall das Geld hat,
um eine ausgemusterte Anlage beseitigen zu lassen — wobei die Gemeinden und Kreise trotz der möglichen „Ersatzvornahme“ nie Eigentümer der Windräder werden.

Doch der Teufel steckt in allerlei Kleingedrucktem — vor allem für die Grundstückseigentümer.
Denn in zahlreichen Fällen verkaufen die Land- und Forstwirte jene 2000 bis 3000 Quadratmeter pro Windrad nicht an die Investoren,
sondern verpachten sie langfristig und bleiben Eigentümer. Für die könnte es tatsächlich eng werden,
wenn der Betreiber längst in einer Insolvenz untergegangen ist. Denn nach Angaben des Landratsamtes haftet zuerst der Grundstückseigentümer notfalls aus der Privatschatulle ; die von den Genehmigungsbehörden erwirkte Bankbürgschaft sei da „nachrangig“, erklärt Jürgen Schreiner.

Zitat Ende.


Da werden diverse Grundeigentümer noch das Weinen anfangen.




Olli


Das stimmt so nicht. In so ziemlich jedem Pachtvertrag wird eine Bankbürgschaft festgeschrieben. Unabhängig davon was der Kreis verlangt. Der Verpächter ist so in jedem Fall abgesichert. Hier werden Argumente vorgebracht, die an den Haaren heran gezogen und völliger Blödsinn sind. Ist dir ein einziger Fall persönlich bekannt, wo ein Verpächter in die Röhre geschaut hat?
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Re: Abriss alter Anlagen

Beitragvon Neo-LW » Mi Nov 07, 2018 22:41

Hagenlüke hat geschrieben:
Neo-LW hat geschrieben:Moin,


aus Ruhrkultour:

Der Teufel steckt im Kleingedruckten

Das Neumarkter Landratsamt hatte 2013 den Betreiber eines großen Windrades vor der Errichtung oder Inbetriebnahme der Anlage
zu einer Sicherheitsleistung in Form einer „selbstschuldnerischen“ Bankbürgschaft in Höhe von 770.00 Euro verpflichtet.
Die Sicherheit sollte dazu dienen, dass am Lebensende einer Windmühle nicht eine Ruine in der Landschaft stehen bleibt,
sondern dass der uralte Stromerzeuger „rückgebaut“, spurlos beseitigt werden kann — auch dann,
wenn vielleicht der Betreiber dafür nicht aufkommen kann, weil er längst insolvent ist.
Das Landratsamt geht von einer Lebensdauer derAnlagen von zwei oder drei Jahrzehnten aus. Nach seiner Darstellung ist dieses Verhalten bei den Rückstellungen für den Abbau nicht bei allen Investoren gegeben: „Zum Teil werden die Rückbaukosten zu niedrig angesetzt“,
sagt Jürgen Schreiner von der Landkreisbehörde. Die Bürgschaften dienten dazu, dass die öffentliche Hand im Notfall das Geld hat,
um eine ausgemusterte Anlage beseitigen zu lassen — wobei die Gemeinden und Kreise trotz der möglichen „Ersatzvornahme“ nie Eigentümer der Windräder werden.

Doch der Teufel steckt in allerlei Kleingedrucktem — vor allem für die Grundstückseigentümer.
Denn in zahlreichen Fällen verkaufen die Land- und Forstwirte jene 2000 bis 3000 Quadratmeter pro Windrad nicht an die Investoren,
sondern verpachten sie langfristig und bleiben Eigentümer. Für die könnte es tatsächlich eng werden,
wenn der Betreiber längst in einer Insolvenz untergegangen ist. Denn nach Angaben des Landratsamtes haftet zuerst der Grundstückseigentümer notfalls aus der Privatschatulle ; die von den Genehmigungsbehörden erwirkte Bankbürgschaft sei da „nachrangig“, erklärt Jürgen Schreiner.

Zitat Ende.


Da werden diverse Grundeigentümer noch das Weinen anfangen.




Olli


Das stimmt so nicht. In so ziemlich jedem Pachtvertrag wird eine Bankbürgschaft festgeschrieben. Unabhängig davon was der Kreis verlangt. Der Verpächter ist so in jedem Fall abgesichert. Hier werden Argumente vorgebracht, die an den Haaren heran gezogen und völliger Blödsinn sind. Ist dir ein einziger Fall persönlich bekannt, wo ein Verpächter in die Röhre geschaut hat?


Es gibt keine Bankbürgschaften in unbegrenzter Höhe !

Den Betrag legt das Amt nach eigenem Ermessen vor der Baugenehmigung fest.
Dereit üblich 4 % bis 10 % vom Herstellungspreis.

Das ist doch nicht so wie eine Autohaftpflicht mit unbegezter Deckung.

Beispiel:

Wenn die Bankbürgschaft über 120'000,- EUR ausgestellt ist,
ist bei 120'000,- EUR Schluß mit Bezahlen.
Kostet der vom Amt angeordnete Rückbau 300'000,- EUR,
zahlt der Grundeigentümer 180'000,- EUR aus eigener Tasche.



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Re: Abriss alter Anlagen

Beitragvon T5060 » Mi Nov 07, 2018 22:42

Neo-LW hat geschrieben:
Wenn Wind & Sonne, dann bräuchten wir eine Halbjahresglättung.

Dafür gibt es nicht nur nichts, sondern gar nichts in Deutschland.

Ein weing Pipifax für eine Tages, und ggfs. Wochenglättung.

Substantielles nicht vorhanden.
Naja, außer Doppelstrukturen, wie Kohlekraftwerke.



Olli


Nach der alten Aufteilung der Regelleistung hättest du recht, da war ganz Deutschland noch ein großer See, heute sind es viele kleine Gefäße die sich europaweit untereinander ausgleichen.
Mit Smartmetering kannste irgendwann die Waschmaschine in stromarmen Zeiten vom Netz nehmen bzw. wird das über den Strompreis geregelt
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Abriss alter Anlagen

Beitragvon T5060 » Mi Nov 07, 2018 22:48

Neo-LW hat geschrieben:Es gibt keine Bankbürgschaften in unbegrenzter Höhe !

Den Betrag legt das Amt nach eigenem Ermessen vor der Baugenehmigung fest.
Dereit üblich 4 % bis 10 % vom Hertsellungspreis.

Das ist doch nicht so wie eine Autohaftpflicht mit unbegezter Deckung.

Beispiel:

Wenn die Bankbürgschaft über 120'000,- EUR ausgestellt ist,
ist bei 120'000,- EUR Schluß mit Bezahlen.
Kostet der vom Amt angeordnete Rückbau 300'000,- EUR,
zahlt der Grundeigentümer 180'000,- EUR aus eigener Tasche.



Olli


Das würde implizieren, dass der Altstandort für die Windkraftnutzung wertlos wäre, ist er aber nicht.
Der Wert des wiederverwendbaren Standorts deckt die Rückbaukosten alle mal
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Re: Abriss alter Anlagen

Beitragvon Neo-LW » Mi Nov 07, 2018 22:50

Moin,

T5060 hat geschrieben:
Neo-LW hat geschrieben:
Wenn Wind & Sonne, dann bräuchten wir eine Halbjahresglättung.

Dafür gibt es nicht nur nichts, sondern gar nichts in Deutschland.

Ein weing Pipifax für eine Tages, und ggfs. Wochenglättung.

Substantielles nicht vorhanden.
Naja, außer Doppelstrukturen, wie Kohlekraftwerke.



Olli


Nach der alten Aufteilung der Regelleistung hättest du recht, da war ganz Deutschland noch ein großer See, heute sind es viele kleine Gefäße die sich europaweit untereinander ausgleichen.
Mit Smartmetering kannste irgendwann die Waschmaschine in stromarmen Zeiten vom Netz nehmen bzw. wird das über den Strompreis geregelt


Tolle Idee.

Dann findet z.B. Wäsche waschen Regelmäßig im Oktober statt.

Im ersten Halbjahr strengstens verboten.

Viel Vergnügen beim Kauf neuer Kleiderschränke,
und dem Bauen neuer, großer Ankleidezimmer.

Europaweit gleicht sich nichts, gar nichts aus.
Dafür ist Europa zu klein.
Wenn Wind, dann Wind in ganz Europa.
Wenn kein Wind, dann kein Wind in ganz Europa.

Mal abgesehen davon, daß für solch einen (theortischen Fall) die 380 kV Höchstspannungsleitungen fehlen.

Das Volk will ja noch nicht mal die Trasse von Norddeutschland nach Süddeuschland.
Überall sprießen Bürgerinitiativen aus dem Boden,
die solche Masten verhindern wollen.


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Re: Abriss alter Anlagen

Beitragvon T5060 » Mi Nov 07, 2018 22:57

https://www.focus.de/finanzen/boerse/di ... 85902.html

Beobachte den Titel NextEra Energy (WKN:A1CZ4H)

wir machen bei strom gerade den Umstieg vom Knochen zum Smartphone

RWE ist demnach noch so wertvoll, wie einst die SIEMENS Handysparte ... :prost:

Das Volk will ja noch nicht mal die Trasse von Norddeutschland nach Süddeuschland.
Überall sprießen Bürgerinitiativen aus dem Boden,
die solche Masten verhindern wollen.


Da sind uns die Chinesen schon mit der sechsfachen Leistung bei HGÜ Strecken überlegen.
Ich glaube gar nicht das das so umgesetzt wird. Das Ganze ist doch nur eine Hommage der SPD an die Finanzindustrie gewesen, den Verbraucher abzuzocken.
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Re: Abriss alter Anlagen

Beitragvon Neo-LW » Mi Nov 07, 2018 23:06

Moin,

nochmal ein Auszug von Ruhrkultour:

Stillgelegte Windenergieanlagen müssen zurückgebaut werden

Stillgelegte Windenergieanlagen müssen zurückgebaut werden und dürfen nicht als Ruine in der Landschaft stehen bleiben.
Dies schreibt das Baugesetzbuch vor (§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB). Um eine Betriebsgenehmigung zu erlangen, müssen Anlagenbetreiber (bzw. Vorhabenträger) eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau der Anlage samt der Beseitigung von Bodenversiegelungen abgeben.
Dies ist eine zusätzliche Genehmigungsvoraussetzung gemäß § 6 BImSchG für Windvorhaben im Außenbereich.
Diese bodenrechtliche Regelung dient der “größtmöglichen Schonung des Außenbereichs”.
Der Rückbau bedeutet den “vollständigen Abriss aller baulichen Anlagen, die dem privilegierten Vorhaben gedient haben, einschließlich Beseitigung von Bodenversiegelungen, die mit diesem Vorhaben in einem funktionalen Zusammenhang gestanden haben.“ (Außenbereichserlass, Rückbauverpflichtung). So weit, so gut.

Aber es gibt keine Sicherheit dafür, dass der Rückbau auch tatsächlich durchgeführt wird, wie dieses Foto aus Oldenburg/Bensersiel zeigt.
Das alte Fundament der sogenannten „Zeiger-Mühle“ betrachten verärgerte Landschafts- und Naturschützer als ein „Denkmal“ der
verfehlten Entsorgungspolitik im Landkreis Wittmund.

Das Beweisfoto dazu:

Windkraftanlage_Fundament_Zeiger-Muehle_Oldendorf.jpg
Windkraftanlage_Fundament_Zeiger-Muehle_Oldendorf.jpg (49.65 KiB) 3774-mal betrachtet


Zitat Ende


Und es gibt mehr Literatur zum Thema.
Man muß es nur suchen wollen.

Aber die 'Ökos' haben ja eine sehr selektive Wahrnehmung.


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Re: Abriss alter Anlagen

Beitragvon Neo-LW » Mi Nov 07, 2018 23:12

Moin,

T5060 hat geschrieben:
Da sind uns die Chinesen schon mit der sechsfachen Leistung bei HGÜ Strecken überlegen.



In Deutschland kann nicht mal 380 kV durchgesetzt werden.

HGÜ gibt es in China.
In Deutschland nie.

Man versucht derzeit mit einem riesengroßen Aufwand eine Zugspannung auf die 380 kV-Neubau-Seile zu geben,
damit der Durchhang geringer wird, und die Masten ein klein wenig niedriger ausfallen.
Eine grundsätzliche Lösung ist das nicht.
Deutschland mit seiner Kulturlandschaft verträgt die großen Gittermasten nicht.
Die Bevölkerung will die Masten nicht.
"Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß." sagte der Deutsche Michel.

Hunderttausende von Bäumen müssten gefällt werden.
Dagegen ist der Hambacher Forst ein Fliegenschiß.


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Re: Abriss alter Anlagen

Beitragvon T5060 » Mi Nov 07, 2018 23:32

Neo-LW hat geschrieben:
Hunderttausende von Bäumen müssten gefällt werden.
Dagegen ist der Hambacher Forst ein Fliegenschiß.

Olli


Für eine Freileitung muss nicht ein Baum gefällt werden, weil die drüber gehen.
Zudem hat ein Reduktion des Waldes erhebliche ökologische Vorteile.
Der Deutsche empfindet jedoch Wald als etwas "ökologisch Wertvolles", was der Wald aber nicht ist.
Das ist noch eine Meinung aus Adolf´s Zeiten. Glyphos hingegen ist ökologisch wertvoll, aber die Neonazies sehen dies anders.
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Re: Abriss alter Anlagen

Beitragvon Neo-LW » Do Nov 08, 2018 0:35

Moin,

T5060 hat geschrieben:
Neo-LW hat geschrieben:
Hunderttausende von Bäumen müssten gefällt werden.
Dagegen ist der Hambacher Forst ein Fliegenschiß.

Olli


Für eine Freileitung muss nicht ein Baum gefällt werden, weil die drüber gehen.




Wieder eine Fehlinformation.

Unter jeder Hochspannungstrasse darf kein Baum wachsen.

Der Durchhang beträgt bis 5,50 m über Grund.

Üblicherweise werden die Bäume in Deutschland größer als 4,00 m.

Deswegen bedeutet jede Trasse:
Weg mit den Bäumen.



50Hertz_netzausbau_freileitung_kabel_schema.jpg
(46.87 KiB) Noch nie heruntergeladen


Quelle: 50Hertz



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Re: Abriss alter Anlagen

Beitragvon Neo-LW » Do Nov 08, 2018 1:03

Moin,

vielleicht klappt es hier:


50Hertz_netzausbau_freileitung_kabel_schema.jpg
(46.87 KiB) Noch nie heruntergeladen



Leider nicht.

Aber, wer sich die Mühe macht, die Grafik herunterzuladen sieht,
daß weder bei Freileitungen, noch bei Erdkabeln Bäume in der Trasse wachsen dürfen.



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Re: Abriss alter Anlagen

Beitragvon yogibaer » Do Nov 08, 2018 1:35

Neo-LW hat geschrieben:HGÜ gibt es in China.
In Deutschland nie.

Rostock und Lübeck sind meiner Ansicht nach deutsche Städte in/bei denen internationale HGÜ-Leitungen enden.
Mit dem Bau der ersten HGÜ-Leitung in Deutschland wurde 1941 begonnen welche aber nie in Betrieb genommen wurde da sie als Reparationsleistung demontiert wurde bzw. die Leiterseile und Winkeleisen der Masten als Einfriedung zweckentfremdet wurden.
Von einen vollständigen Rückbau konnte man da aber auch nicht sprechen. Hab da selbst in Bruchteilen von einer Sekunde aus einen Dreischar- einen Zweischarpflug gebaut.
Gruß Yogi
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Re: Abriss alter Anlagen

Beitragvon Neo-LW » Do Nov 08, 2018 2:15

Moin,

deswegen hatte ich von 'gibt' gesprochen, und nicht von 'gab'.

Um es zu präzisieren:

… wird es in Zukunft nie geben.

(Jedenfalls nicht auf dem Festland)


Gaaaaaaaaaaanz vielleicht mal als Zubringer von See.

Ich glaube aber nicht daran.
Ist einfach zu gefährlich.
Maßgebend ist der Lastfall "Ankerwurf".
Und dann ein defektes Gasinnnendruckkabel unter Wasser reparieren ?
Viel Spaß.


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