Das war meine erste Zugmaschine, diese ominöse Werkzeugkiste wurde später noch vor die Ladefläche gebaut
und das meine zweite
Zur Führerscheinfrage, der Zug darf mit der alten Klasse 3 gefahren werden.
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Aktuelle Zeit: Do Nov 06, 2025 0:10
freddy55 hat geschrieben:Also was manche angeblich als Zugmaschine eingetragen bekommen haben ist nicht immer Standard, ich hab selbst 2 LKW umgebaut und die Vorgabe des TÜV ist ganz klar geregelt. Das Fahrzeug muß das 1,5 fache des ZgG ziehen können, also Rahmen, Bremsen, Kupplung und Anhängerkupplung müssen dafür ausgelegt sein. Die Hilfsladefläche darf maximal das 1,4 fache der Vorderspur lang sein, Gewicht Beschränkung ist mir nicht bekannt.
Das war meine erste Zugmaschine, diese ominöse Werkzeugkiste wurde später noch vor die Ladefläche gebautnach der Abnahme, die in FR sind da sehr penibel
Zur Führerscheinfrage, der Zug darf mit der alten Klasse 3 gefahren werden.
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Neo-LW hat geschrieben:Moin,
schneller ais 60 km/h geht mit FSK "T" nicht.
Die Niederländer fahren hier 44 to.
(Rübenschnitzel von der ZR-Fabrik nach Holland.)
Mit meinen 2,7 to Reserve brauche ich nie Angst vor Überladung zu haben.
Da kann die Obrigkeit gerne mobile Waagen aufstellen.
Wenn ich dann eine Ladung hätte, die die technische Anhängelast von 27,3 to voll ausnutzt,
brauche ich eben für die eine Fuhre für 60,- EUR eine einmalige Ausnahmegenehmigung.
Olli
Neo-LW hat geschrieben:Moin,
sehr preiswerter Schrott, sehr zuverlässiger Schrott,
80 % Normteile.
Kann man auch in 50 Jahren noch reparieren.
Und als Krönung:
Ich habe noch 6 fabrikneue (in Alufolie eingeschweißte) Motoren als Ersatz in der Scheune stehen.
So roundabout für 7 Millionen km wird es reichen.
Olli
Neo-LW hat geschrieben:Moin,freddy55 hat geschrieben:Also was manche angeblich als Zugmaschine eingetragen bekommen haben ist nicht immer Standard, ich hab selbst 2 LKW umgebaut und die Vorgabe des TÜV ist ganz klar geregelt. Das Fahrzeug muß das 1,5 fache des ZgG ziehen können, also Rahmen, Bremsen, Kupplung und Anhängerkupplung müssen dafür ausgelegt sein. Die Hilfsladefläche darf maximal das 1,4 fache der Vorderspur lang sein, Gewicht Beschränkung ist mir nicht bekannt.
Das war meine erste Zugmaschine, diese ominöse Werkzeugkiste wurde später noch vor die Ladefläche gebautnach der Abnahme, die in FR sind da sehr penibel
Zur Führerscheinfrage, der Zug darf mit der alten Klasse 3 gefahren werden.
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Das ist doch alles nix besonderes.
Alle obigen Angaben sind Standard.
Der Faktor 1,4 war mir zu gering.
Deswegen habe ich nur 3-Achser.
Bei 3-Achsern und 4-Achsern gilt der Faktor 2,0 für die Ladeflächenlänge.
Mein erster Magirus hatte im Original mal 13 to Anhängelast.
Die habe ich auf 27,3 to heraufgesetzt.
In der Summe ist das jetzt ein Zug mit 42,7 to zgG.
Den Autokran habe ich zum Trecker umgewidmet (umschreiben lassen).
(Grünes Kennzeichen - Kein Sonntagsfahrverbot)
Den fahre ich mit dem alten 3er-Führerschein - umgeschrieben auf "T".
Ist unser preiswertestes Auto.
- Versicherung ca. 150,- EUR,- pro Jahr
- Steuer: Keine
- ASU: Keine
- Umweltzone: Alle
- Sprit: Gratis
Olli
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Barbicane hat geschrieben:Dass der Kranwagen als Lof Zugmaschine abgenommen wurde glaub ich sogar.
Das dürfte schon eine Zeit lang her sein, da war sowas weniger ein Problem.
Aber wie gesagt dürfte es mit der Zuglänge mit zwei Anhängern knapp werden.
Wie lang ist das Gespann auf dem Bild?
freddy55 hat geschrieben:Mit der länge kommt das garantiert nicht hin, meine Zugmaschine ist kürzer und die Anhänger auch, aber es ist knapp. Aber da wo er rumfährt stört das sicher auch niemanden.![]()
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countryman hat geschrieben:Bei der Betrachtung als Zugmaschine zählt im Wesentlichen die mögliche Ladelänge. Der Containeraufbau an sich wäre schon "Ladung" und mir fällt auch nicht ein wie man den sinnvoll auf das kurze Maß bringen kann. Es sind aber noch weitere Kriterien nötig, damit es eine Zugmaschine wäre.
Kennzeichen der erwähnten LOF Sattelzugmaschinen und Sonderfahrzeuge ist stets eine spezielle landwirtschaftliche Ausrüstung, etwa mit Kraftheber oder Zapfwelle, Kugelkupplung o.ä. Die Auslegungen sind allerdings uneinheitlich und oft strittig.
Ein 08/15 Speditions-Hakenlift kann aber keinesfalls so klassifiziert werden. Die Behörden schauen inzwischen ziemlich genau hin.
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