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Abrollkipper steuerfrei zulassen

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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64 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon freddy55 » Mi Jul 08, 2020 22:10

Also was manche angeblich als Zugmaschine eingetragen bekommen haben ist nicht immer Standard, ich hab selbst 2 LKW umgebaut und die Vorgabe des TÜV ist ganz klar geregelt. Das Fahrzeug muß das 1,5 fache des ZgG ziehen können, also Rahmen, Bremsen, Kupplung und Anhängerkupplung müssen dafür ausgelegt sein. Die Hilfsladefläche darf maximal das 1,4 fache der Vorderspur lang sein, Gewicht Beschränkung ist mir nicht bekannt.
Das war meine erste Zugmaschine, diese ominöse Werkzeugkiste wurde später noch vor die Ladefläche gebaut :D nach der Abnahme, die in FR sind da sehr penibel :mrgreen: :mrgreen:

IMG_0022.JPG


und das meine zweite

DSCF2676.JPG


Zur Führerscheinfrage, der Zug darf mit der alten Klasse 3 gefahren werden.

.
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Neo-LW » Do Jul 09, 2020 11:28

Moin,

freddy55 hat geschrieben:Also was manche angeblich als Zugmaschine eingetragen bekommen haben ist nicht immer Standard, ich hab selbst 2 LKW umgebaut und die Vorgabe des TÜV ist ganz klar geregelt. Das Fahrzeug muß das 1,5 fache des ZgG ziehen können, also Rahmen, Bremsen, Kupplung und Anhängerkupplung müssen dafür ausgelegt sein. Die Hilfsladefläche darf maximal das 1,4 fache der Vorderspur lang sein, Gewicht Beschränkung ist mir nicht bekannt.
Das war meine erste Zugmaschine, diese ominöse Werkzeugkiste wurde später noch vor die Ladefläche gebaut :D nach der Abnahme, die in FR sind da sehr penibel

Zur Führerscheinfrage, der Zug darf mit der alten Klasse 3 gefahren werden.

.


Das ist doch alles nix besonderes.

Alle obigen Angaben sind Standard.

Der Faktor 1,4 war mir zu gering.
Deswegen habe ich nur 3-Achser.
Bei 3-Achsern und 4-Achsern gilt der Faktor 2,0 für die Ladeflächenlänge.

Mein erster Magirus hatte im Original mal 13 to Anhängelast.
Die habe ich auf 27,3 to heraufgesetzt.
In der Summe ist das jetzt ein Zug mit 42,7 to zgG.
Den Autokran habe ich zum Trecker umgewidmet (umschreiben lassen).
(Grünes Kennzeichen - Kein Sonntagsfahrverbot)

Den fahre ich mit dem alten 3er-Führerschein - umgeschrieben auf "T".

Ist unser preiswertestes Auto.
- Versicherung ca. 150,- EUR,- pro Jahr
- Steuer: Keine
- ASU: Keine
- Umweltzone: Alle
- Sprit: Gratis


Olli

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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Barbicane » Do Jul 09, 2020 19:13

Da stellen sich auf den ersten Blick ein paar Fragen...

-Geht der nicht schneller als 60 km/h?

-Mit 2 Anhängern wird hier schnell die Zuglänge zum Problem könnte man meinen.

-Dass du über 40t legal nicht fahren darfst wird dir selber klar sein.
Außer du fährst Kombinierten Verkehr oder hast eine explizite Ausnahmegenehmigung von deiner oberen Verkehrsbehörde und eine von deiner Zulassungsstelle.
Trifft hier aber nicht zu.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Neo-LW » Do Jul 09, 2020 19:28

Moin,

schneller ais 60 km/h geht mit FSK "T" nicht.

Die Niederländer fahren hier 44 to.
(Rübenschnitzel von der ZR-Fabrik nach Holland.)

Mit meinen 2,7 to Reserve brauche ich nie Angst vor Überladung zu haben.
Da kann die Obrigkeit gerne mobile Waagen aufstellen.

Wenn ich dann eine Ladung hätte, die die technische Anhängelast von 27,3 to voll ausnutzt,
brauche ich eben für die eine Fuhre für 60,- EUR eine einmalige Ausnahmegenehmigung.


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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Isarland » Do Jul 09, 2020 19:36

Neo-LW hat geschrieben:Moin,

schneller ais 60 km/h geht mit FSK "T" nicht.

Die Niederländer fahren hier 44 to.
(Rübenschnitzel von der ZR-Fabrik nach Holland.)

Mit meinen 2,7 to Reserve brauche ich nie Angst vor Überladung zu haben.
Da kann die Obrigkeit gerne mobile Waagen aufstellen.

Wenn ich dann eine Ladung hätte, die die technische Anhängelast von 27,3 to voll ausnutzt,
brauche ich eben für die eine Fuhre für 60,- EUR eine einmalige Ausnahmegenehmigung.


Olli

Du reißt hier Riesen Nägel runter. Hast du kein Geld für ein anständiges Gespann? Mit so einem Schrott würde ich nicht auf die Straße fahren. Na ja....wer Bremsbeläge mit UHU klebt.... :roll: :roll: :roll:
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Neo-LW » Do Jul 09, 2020 19:41

Moin,

sehr preiswerter Schrott, sehr zuverlässiger Schrott,
80 % Normteile.

Kann man auch in 50 Jahren noch reparieren.

Und als Krönung:
Ich habe noch 6 fabrikneue (in Alufolie eingeschweißte) Motoren als Ersatz in der Scheune stehen.

So roundabout für 7 Millionen km wird es reichen.

Bei 8 Stunden pro Tag ist dann etwa in 80 Jahren Schluss.
Dann sind alle anderen Autos und Trecker hier schon viermal verschrottet.


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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Isarland » Do Jul 09, 2020 19:44

Neo-LW hat geschrieben:Moin,

sehr preiswerter Schrott, sehr zuverlässiger Schrott,
80 % Normteile.

Kann man auch in 50 Jahren noch reparieren.

Und als Krönung:
Ich habe noch 6 fabrikneue (in Alufolie eingeschweißte) Motoren als Ersatz in der Scheune stehen.

So roundabout für 7 Millionen km wird es reichen.


Olli

viel Vergnügen :lol: :lol: :lol:
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon freddy55 » Do Jul 09, 2020 20:47

Neo-LW hat geschrieben:Moin,

freddy55 hat geschrieben:Also was manche angeblich als Zugmaschine eingetragen bekommen haben ist nicht immer Standard, ich hab selbst 2 LKW umgebaut und die Vorgabe des TÜV ist ganz klar geregelt. Das Fahrzeug muß das 1,5 fache des ZgG ziehen können, also Rahmen, Bremsen, Kupplung und Anhängerkupplung müssen dafür ausgelegt sein. Die Hilfsladefläche darf maximal das 1,4 fache der Vorderspur lang sein, Gewicht Beschränkung ist mir nicht bekannt.
Das war meine erste Zugmaschine, diese ominöse Werkzeugkiste wurde später noch vor die Ladefläche gebaut :D nach der Abnahme, die in FR sind da sehr penibel

Zur Führerscheinfrage, der Zug darf mit der alten Klasse 3 gefahren werden.

.


Das ist doch alles nix besonderes.

Alle obigen Angaben sind Standard.

Der Faktor 1,4 war mir zu gering.
Deswegen habe ich nur 3-Achser.
Bei 3-Achsern und 4-Achsern gilt der Faktor 2,0 für die Ladeflächenlänge.

Mein erster Magirus hatte im Original mal 13 to Anhängelast.
Die habe ich auf 27,3 to heraufgesetzt.
In der Summe ist das jetzt ein Zug mit 42,7 to zgG.
Den Autokran habe ich zum Trecker umgewidmet (umschreiben lassen).
(Grünes Kennzeichen - Kein Sonntagsfahrverbot)

Den fahre ich mit dem alten 3er-Führerschein - umgeschrieben auf "T".

Ist unser preiswertestes Auto.
- Versicherung ca. 150,- EUR,- pro Jahr
- Steuer: Keine
- ASU: Keine
- Umweltzone: Alle
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Würde mich mal interessieren was das Amt für eine Schlüsselnummer für deinen " Trekker" eingetragen hat.

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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Neo-LW » Do Jul 09, 2020 21:02

Moin,

ich weiß, das da "Landwirtschaftliche Zugmaschine" steht.

Die Nummer muß ich mal nachsehen.

Das Wort "Landwirtschaft" wollte ich wegen dem grünen Kennzeichen drin haben.


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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Barbicane » Fr Jul 10, 2020 6:06

Dass der Kranwagen als Lof Zugmaschine abgenommen wurde glaub ich sogar.
Das dürfte schon eine Zeit lang her sein, da war sowas weniger ein Problem.

Aber wie gesagt dürfte es mit der Zuglänge mit zwei Anhängern knapp werden.
Wie lang ist das Gespann auf dem Bild?
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Favorit822 » Fr Jul 10, 2020 19:36

Barbicane hat geschrieben:Dass der Kranwagen als Lof Zugmaschine abgenommen wurde glaub ich sogar.
Das dürfte schon eine Zeit lang her sein, da war sowas weniger ein Problem.

Aber wie gesagt dürfte es mit der Zuglänge mit zwei Anhängern knapp werden.
Wie lang ist das Gespann auf dem Bild?


Das wirst du leider bei Neo lws Märchenstunde nie erfahren !
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon freddy55 » Fr Jul 10, 2020 20:38

Mit der länge kommt das garantiert nicht hin, meine Zugmaschine ist kürzer und die Anhänger auch, aber es ist knapp. Aber da wo er rumfährt stört das sicher auch niemanden. :D

.
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Zement » Fr Jul 10, 2020 20:45

freddy55 hat geschrieben:Mit der länge kommt das garantiert nicht hin, meine Zugmaschine ist kürzer und die Anhänger auch, aber es ist knapp. Aber da wo er rumfährt stört das sicher auch niemanden. :D

.

Normalerweise ist Neo_lw Zuglänge über 18 Meter , aber .... :roll:
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Fendt311Farmer » Do Jul 23, 2020 15:14

Um nochmal auf die Hauptfrage zurück zu kommen.
Ein LKw mit Euro 3 kostet maximal 550 € Steuer wenn man sich einen LKW anschafft ist das das geringste Problem Versicherung ist ein vielfaches davon. Ich nutze einen LKW 18 t mit Anhänger ebenfalls 18t für den Transport von Heu und Stroh. Da fällt einiges an Kosten an Steuer ist da zu vernachlässigen. Wenn du den LKW als LOF durchgehen lassen möchtest ist dies mit sehr vielen Einschränkungen verbunden.
Habe selbst lange überlegt und mich zuletzt für die Steuern entschieden.
Gruß
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Neo-LW » Sa Aug 01, 2020 14:07

Moin,

countryman hat geschrieben:Bei der Betrachtung als Zugmaschine zählt im Wesentlichen die mögliche Ladelänge. Der Containeraufbau an sich wäre schon "Ladung" und mir fällt auch nicht ein wie man den sinnvoll auf das kurze Maß bringen kann. Es sind aber noch weitere Kriterien nötig, damit es eine Zugmaschine wäre.
Kennzeichen der erwähnten LOF Sattelzugmaschinen und Sonderfahrzeuge ist stets eine spezielle landwirtschaftliche Ausrüstung, etwa mit Kraftheber oder Zapfwelle, Kugelkupplung o.ä. Die Auslegungen sind allerdings uneinheitlich und oft strittig.
Ein 08/15 Speditions-Hakenlift kann aber keinesfalls so klassifiziert werden. Die Behörden schauen inzwischen ziemlich genau hin.



Es jobben ganz normale Sattelzugmaschinen ohne irgendwelche Sonderausrüstungen als LOF-Zugmaschinen.

Drosseln auf 60 km/h, und dann mit FSK "T" loseiern.

Siehe nachfolgendes Foto.


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