Also was manche angeblich als Zugmaschine eingetragen bekommen haben ist nicht immer Standard, ich hab selbst 2 LKW umgebaut und die Vorgabe des TÜV ist ganz klar geregelt. Das Fahrzeug muß das 1,5 fache des ZgG ziehen können, also Rahmen, Bremsen, Kupplung und Anhängerkupplung müssen dafür ausgelegt sein. Die Hilfsladefläche darf maximal das 1,4 fache der Vorderspur lang sein, Gewicht Beschränkung ist mir nicht bekannt.
Das war meine erste Zugmaschine, diese ominöse Werkzeugkiste wurde später noch vor die Ladefläche gebaut nach der Abnahme, die in FR sind da sehr penibel
und das meine zweite
Zur Führerscheinfrage, der Zug darf mit der alten Klasse 3 gefahren werden.
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