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Abrollkipper steuerfrei zulassen

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon langholzbauer » Fr Jan 14, 2022 18:52

Ja. :P
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon DST » Fr Jan 14, 2022 19:04

So,
anscheinend gibt's nicht nur beim TÜV Unklarheiten bezüglich solcher Dumper.

Also das Teil ist seit 1993 im Familienbesitz, und ungefähr so lange wissen wir auch das es auf öffentlichen Straßen ein Kennzeichen braucht.

Es ist halt keine "selbstfahrende Arbeitsmaschine".

Ein Bagger - Radlader-Mähdrescher-Häcksler-usw macht seine "Arbeit" und "fährt" dann zur nächsten Arbeit.
Ein Radlader oder Bagger darf kein Material in der Schaufel auf öffentlichen Straßen transportieren.

Ein Dumper transportiert "Lasten" mit eigener "Motorkraft" von A nach B.
Darum "Lastkraftwagen" =LKW.
Hier ist die Fahrt auch die Arbeit.


Aber das war ja bekannt.
Mir gings um grüne Kennzeichen, da das Teil auch tatsächlich nur noch im Wald eingesetzt wird, also LoF.

Meine Frage hat @Barbicane mit dem Hinweis auf das Steuergesetz beantwortet.

Es muß zwingend als Zugmaschine eingetragen sein.

Ich hatte nur zum Thema Zulassung gesucht und keinen aussagekräftigen Bericht gefunden.

Gruß Daniel
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
DST
 
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon DST » So Aug 28, 2022 14:46

So,
hier mal das Ergebnis zu den meinigen Beiträgen in diesem Thread, zum Thema Zulassung Motorjapaner:

Wie bereits geschrieben, gilt so ein Teil als LKW, da der Zweck die Fahrt (Transport von Ladung von A nach B ) ist.
Eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist zum Zwecke der Arbeit gebaut, die Fahrt ist nur die Umsetzung zum nächsten Arbeitsplatz. (Bagger, Maishäcksler, etc)

Ein Umbau, z.B. Mulde runter und hydr. Holzspalter drauf - wäre tatsächlich möglich, dann zulassungsfrei als selbstfahrende Arbeitsmaschine, würde aber auch explizit so in die Papiere eingetragen.
Eine Rückrüstung auf die Kippmulde würde zum Erlöschen der ABE führen, und die Fahrten wären genauso Schwarzfahrten, ohne Versicherungsschutz.


Grüne Kennzeichen theoretisch möglich, wenn - dann als Zugmaschine, dann müßte eine Anhängekupplung mit zulässiger Anhängelast vom 1,5 fachen zGG vom Zugfahrzeug vorhanden sein.
(Genehmigung vom Fz Hersteller nötig, Berechnung vom Tragrahmen der Anhängekupplung nötig, Bremsleistung muß ausreichend vorhanden sein, usw,usf)
Wäre auch alles irgendwie zu lösen, aber für die Kosten könnte ich mir wahrscheinlich einen Unimog in Topzustand kaufen......oder Zwei....

Will man innerhalb der gesetzlichen Grenzen unterwegs sein, dann bleibt mit überschaubarem Aufwand nur die normale Zulassung als LKW, mit schwarzen Kennzeichen.

So ist es dann auch geworden.
Stand aktuell: 210€ Kfz Steuer im Jahr, 70.-€ Haftpflichtversicherung im Jahr, alle zwei Jahre zur HU.

Fahrerlaubnis Klasse B, da zGG abgelastet auf 3500KG. Fahrten mit Ladung auf öffentlichen Straßen zulässig.
Sonntagsfahrten zulässig. :lol: Für was auch immer :lol: :roll:

Für seine 52 Jahre steht er noch ganz passabel da, finde ich.

DSC_0909_LI.jpg

DSC_0917_LI.jpg

DSC_0918_LI.jpg


Gruß Daniel
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon countryman » Mo Aug 29, 2022 6:43

Vielen Dank für die Rückmeldung!
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