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Abrollkipper steuerfrei zulassen

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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64 Beiträge • Seite 1 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Leonhard » So Jul 05, 2020 16:23

Hallo
Hab mal eine frage
Haben einen neberwerbsbetrieb mit über 20ha wald habe mir jetzt überlegt für holztransport oder aber auch mist transport einen gebrauchten abrollkipper zu kaufen
Jetzt is blos die frage ob man den als lof fahrzeug eingetragen kriegt

Ob es sich lohnt einen lkw zu kaufen ist außer frage

Er soll auf 60 kmh gedrosselt werden einsatzgebiet is klar auch hier und dort mal getreide fahren
Is das auch für ein anderen betrieb möglich oder is das schon gewerblich ?

Vielleicht kennt sich da jemand aus

Mfg leo
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon countryman » So Jul 05, 2020 17:58

Verstehe ich es richtig dass es um einen Motorwagen geht und nicht um einen Hakenlift-Anhänger?
Einen Motorwagen kann man nur als Zugmaschine steuerbefreit für lof zulassen. Der darf nur eine ganz kurze Hilfsladefläche haben - Containerlänge geht keinesfalls. Ein Hakenlift-Anhänger kann dagegen steuerbefreit werden.
60 km/H Drosselung zwecks FS Klasse T ist eine andere Baustelle - ist zweckgebunden für lof Transporte (auch im Lohn), aber nie mit gewerblichem Zweck der Fahrt.
Es könnten noch weitere Fragen wie Maut, Fahrtenschreiber, Güterverkehrsrecht hinzukommen.
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon JohnDeere3040 » So Jul 05, 2020 18:03

Lof Sonderfahrzeug ist hier das Stichwort
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Groaßraider » So Jul 05, 2020 18:18

countryman hat geschrieben:Einen Motorwagen kann man nur als Zugmaschine steuerbefreit für lof zulassen. Der darf nur eine ganz kurze Hilfsladefläche haben - Containerlänge geht keinesfalls. Ein Hakenlift-Anhänger kann dagegen steuerbefreit werden.


Ganze Sattelzüge fahren steuerbefreit für Lof, warum soll das bei einem 3/4 Achser LKW nicht zulässig sein?
Gruß R. M.
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Barbicane » So Jul 05, 2020 18:38

Ein normaler Lkw mit Ladefläche bzw. Container kann nicht als Traktor zugelassen werden.
Bei lof Zugmaschinen steht die Erzeugung von Zugkraft im Acker im Vordergrund, ein Lkw ist für Transport auf der Straße da.

Als Geräteträger ginge es vielleicht weil ja ein Aufbauraum vorhanden ist. Dann ist aber die Verwendung für Transport untersagt.
Bringt also auch nix.

Es gibt zwar Lof Sattelzugmaschinen, aber selbst die bekommt man hier mittlerweile nicht mehr einfach so umgeschrieben, die Vorschriften bzgl. Ausstattung wurden gut verschärft.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Leonhard » So Jul 05, 2020 19:34

Was heist für transport untersagt wer soll das nachvollziehen für was ich den lkw in meinem betrieb verwende?
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon countryman » So Jul 05, 2020 19:37

Für die "LOF Sattelzugmaschine" findet man ein positives Musterurteil im Netz.
Ansonsten gibt es nix was es nicht gibt, teils im Altbestand, irgendwann mal mit Glück so eingetragen und nie mehr angefasst.
Beispiele für einen ganz offiziell steuerbefreiten Hakenlift-LKW wären gern gesehen, falls es sie gibt.

@Leonhard, dafür gibts Experten bei der BAG und auch bei der ganz normalen Polizei. Am besten du rufst mal beim Zoll an und berichtest hier.
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Barbicane » So Jul 05, 2020 21:18

Leonhard hat geschrieben:Was heist für transport untersagt wer soll das nachvollziehen für was ich den lkw in meinem betrieb verwende?


Bei einer Verkehrskontrolle oder einem Unfall fällt das auf.
Wenn jemand fährt der nur Klasse T hat, keine Fahrerkarte steckt und eine grüne Nummer dran ist gibt's sicher nicht nur einen Strafzettel.
Wär mir zu heiß.
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Neo-LW » Mo Jul 06, 2020 1:07

Moin,

bei LOF-Zugmaschinen mit 3 Achsen gehen Ladeflächen bis ca. 4,10 m.
(Innen gemessen.)
(Bei schrägen Bordwänden wird gemittelt.)
(Es gibt Leute, die kleben Styroporplatten innen rein. Manchmal rubbelt die Ladung diese Platten mit der Zeit weg.)
(Es gibt Leute, die bauen die vordere Bordwand schräg, nach der Zulassung kommen dann lotrechte Bordwanderhöhungen,
die sind dann "Ladung".)

Ausschlaggebend ist die doppelte Spurweite der Vorderachse.


Olli
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Barbicane » Mo Jul 06, 2020 5:29

Neo-LW hat geschrieben:Moin,

bei LOF-Zugmaschinen mit 3 Achsen gehen Ladeflächen bis ca. 4,10 m.
(Innen gemessen.)
(Bei schrägen Bordwänden wird gemittelt.)
(Es gibt Leute, die kleben Styroporplatten innen rein. Manchmal rubbelt die Ladung diese Platten mit der Zeit weg.)
(Es gibt Leute, die bauen die vordere Bordwand schräg, nach der Zulassung kommen dann lotrechte Bordwanderhöhungen,
die sind dann "Ladung".)

Ausschlaggebend ist die doppelte Spurweite der Vorderachse.


Olli


Alles samt super Tipps die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen weil sich die Fahrzeugart ändert.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Westi » Mo Jul 06, 2020 8:06

Barbicane hat geschrieben:
Neo-LW hat geschrieben:Moin,

bei LOF-Zugmaschinen mit 3 Achsen gehen Ladeflächen bis ca. 4,10 m.
(Innen gemessen.)
(Bei schrägen Bordwänden wird gemittelt.)
(Es gibt Leute, die kleben Styroporplatten innen rein. Manchmal rubbelt die Ladung diese Platten mit der Zeit weg.)
(Es gibt Leute, die bauen die vordere Bordwand schräg, nach der Zulassung kommen dann lotrechte Bordwanderhöhungen,
die sind dann "Ladung".)

Ausschlaggebend ist die doppelte Spurweite der Vorderachse.


Olli


Alles samt super Tipps die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen weil sich die Fahrzeugart ändert.


Damit kennt er sich ja aus.
Siehe Mercedes A-Klasse mit verstärkter Front.
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon berlin3321 » Mo Jul 06, 2020 8:12

Und UHU Kraftkleber nicht zu vergessen :klug: . Reifen lassen wir mal außen vor.
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Neo-LW » Mo Jul 06, 2020 9:48

Moin,

Neo-LW hat geschrieben:Moin,

bei LOF-Zugmaschinen mit 3 Achsen gehen Ladeflächen bis ca. 4,10 m.
(Innen gemessen.)
(Bei schrägen Bordwänden wird gemittelt.)
(Es gibt Leute, die kleben Styroporplatten innen rein. Manchmal rubbelt die Ladung diese Platten mit der Zeit weg.)
(Es gibt Leute, die bauen die vordere Bordwand schräg, nach der Zulassung kommen dann lotrechte Bordwanderhöhungen,
die sind dann "Ladung".)

Ausschlaggebend ist die doppelte Spurweite der Vorderachse.


Olli


Die Berechnungsformel steht im Gesetz.

Wer lesen kann, ist also informiert.

Es gibt hier Landwirte, die haben auf den Dreiachskippern Kippbrücken mit 4,70 m Länge.
Damit mit das Gesetzeskonform wird, bauen sie eine Werkzeugkiste an die vordere Bordwand.
Der Prüfer, der das einträgt ist zufrieden.
Wenn dann Weizenernte ist, vergisst der Fahrer regelmäßig den Deckel der Werkzeugkiste zu schließen.
Dummerweise gerät dann Weizen in die Werkzeugkiste,
was aber nicht weiter schlimm ist, weil beim seitlichen Abkippen ja die Bordwand offen ist,
und sich die Werkzeugkiste automatisch entleert.
Leider vergessen die allermeisten Prüfer in Bericht zu schreiben:
"Beim Beladen muss der Deckel der Werkzeugkiste geschlossen sein."
Ja, ja, Fehler passieren immer wieder.


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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Barbicane » Mo Jul 06, 2020 10:56

Die Berechnung der Ladeflächenlänge mittels Spur ist schon klar.

Diese Bescheissereien mit vergessenem Deckel zurückgebauter Bordwand oder was auch immer hat Konsequenzen für Fahrerlaubnis, Fahrpersonalverordnung,Steuer und was weiß ich noch alles.
Da können's einem mal so richtig den Arsch versohlen wenn's auffällt.


Kann man riskieren, es muss einem halt klar sein was es für Folgen haben kann wenn's blöd läuft.
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Leonhard » Mo Jul 06, 2020 11:41

Also krumme sachen mach ich da auf keinen fall ;)

Was wäre mit einem abrollcontainer mit rungenaufbau für holzfahren
Oder is der containeraufbau egal weil er nicht zum fahrzeug gehört?
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