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Abrollkipper steuerfrei zulassen

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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64 Beiträge • Seite 4 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Barbicane » Sa Aug 01, 2020 15:34

Neo-LW hat geschrieben:
Es jobben ganz normale Sattelzugmaschinen ohne irgendwelche Sonderausrüstungen als LOF-Zugmaschinen.

Drosseln auf 60 km/h, und dann mit FSK "T" loseiern.



Stimmt so nicht.

Im Süden hat das noch nie funktioniert.
Einige Zeit lang war es möglich diese Zugmaschinen im Norden umschlüsseln zu lassen.
Das ist vorbei und diese "Traktoren" wurden hier wieder einkassiert.

Ohne entsprechende Ausstattung keine Chance mehr...
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon DST » Mi Jan 12, 2022 23:04

Ich hole diesen Thread mal nach oben, da es bei mir auch um einen "LKW" geht.

Verstehe ich es jetzt richtig das ein Fahrzeug für eine Lof - Zulassung mit grünem Kennzeichen ZWINGEND als "Zugmaschine" klassifiziert sein muß?

Selbsfahrende Arbeitsmaschinen mal außen vor gelassen.

Bei mir geht es um einen Dumper/Motorjapaner, der wurde als "Lkw/Kipper" klassifiziert, und kann laut Aussage der Zulassungsstelle dadurch nicht auf LoF zugelassen werden.

Hat hier jemand Erfahrung mit der Zulassung von einem Motorjapaner?

Gruß Daniel
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Barbicane » Do Jan 13, 2022 0:23

Ja, steuerfrei geht bei Kfz nur bei Zugmaschinen.
(KfzSteuergesetz Paragraph 3 Nr.7)

Musst du beladen im Verkehrsraum rumfahren?
Wenn nicht könnte man vielleicht ablasten um Steuer zu sparen.
Bei kleinen Geräten wird die aber eh nicht viel ausmachen.

Ansonsten könnte man mit Anhängevorrichtung vielleicht eine Zugmaschine draus machen?

Alles schwer zu sagen ohne zu wissen wie das Teil aussieht...
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Neo-LW » Do Jan 13, 2022 9:19

Moin,

natürlich kann man einen "Kipper" als Landwirtschaftliche Zugmaschine zulassen.

Die Ladeflächenlänge hängt von der Spur der Vorderachse und der Anzahl
der Achsen ab.
Dann braucht der Kipper eine 1,5-fache Anhängelast vom zgG.
Habe ich auch schon gemacht.
Einfach die Anhängelast von 13 to auf 27 to heraufgesetzt.

Solche Dinger fahren hier zu hauf Zuckerrüben zur Fabrik.
Dahinter einen Dreiachs-Kipp-Anhänger, und dann los.


Olli
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Barbicane » Do Jan 13, 2022 10:45

Wart mit den Geschichten aus dem Paulanergarten wenigstens bis raus ist worum es genau geht.

Dumper gibt es in allen möglichen Größe, Bau- und Antriebsarten, da kann man vorher wenig sagen.
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon DST » Do Jan 13, 2022 19:49

Hab es ja oben geschrieben, /Motorjapaner, also eher klein.

Der TÜV Mann hat das zzG in weiser Voraussicht schon von 3,8 auf 3,5To herabgesetzt.

Ich wußte bis jetzt nicht das es explizit "Zugmaschinen" sein müssen,um als LoF zu gelten.

Die TÜV Abnahme hat mein Schwiegervater veranlaßt, weil er das Gerät hauptsächlich nutzt.
Somit war ich bei der Abnahme nicht dabei und hab die Hintergründe nicht verstanden warum der TÜV Mann in Richtung H-Zulassung empfohlen hat.

Über Anhängekupplung wurde gesprochen, die vorhandene 0815 Rangierkupplung ist meilenweit von einer Zulassung entfernt, da ohne Typenschild, starr, und auf einer nicht originalen Stoßstange angebracht.

Gut, ein zulässiges Anhängemaul wäre nicht das Problem, aber dafür bräuchte ich entweder einen Nachweis vom Fahrzeughersteller (gibt's nimmer) oder eine eine amtliche Berechnung zwecks Rahmen und Träger der Anhängekupplung.

@Neo LW schreibt von 1,5 facher Anhängelast, das kannte ich noch nicht.
Bei dem möglichen Zuggesamtgewicht von 8,75To gibt's wahrscheinlich auch Vorschriften für die Bremsen und eine Mindest-Motorleistung gibt's für LoF Zugmaschinen auch, die erreicht mein Gefährt auch nicht.

Naja, mir ging es um den Punkt "Zugmaschine" LoF, und den erreiche ich nicht, bzw kostet es so viel wie 20Jahre H-Kennzeichen.

Darauf wird es hinauslaufen, wenn ich ne bezahlbare Haftpflicht finde, weil - es ist keine LoF Zugmaschine - sondern Lkw/Kipper 3,5To.

Falls es jemanden interessiert, es handelt sich um einen S16, gebaut von der LMG - Lübecker Maschinenenbau Gesellschaft, verkauft von O&K als Motrak S16, Bj. 1970, 28PS, 20Km/h, Allrad, Knicklenker.

Der TÜV hat sowas anscheinend auch sehr selten, da er beim ersten Besuch meinte das der nur ne ABE als selbstfahrende Arbeitsmaschine braucht.

Gruß Daniel
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon langholzbauer » Do Jan 13, 2022 21:22

Der ist doch mit unter 20Km/h langsam genug für " selbstfahrende Arbeitsmaschine".
Frag doch mal im Baugewerbe bzw. im Baumaschinenhandel nach!
Solche Dumper werden auch heute noch genutzt und neu vertrieben.
Oder gleich beim KBA mit den Angaben vom Typenschild nach einer ABE erkundigen, die vermutlich für dieses dt. Fahrzeug vorliegt.
Dann reicht die (informierte) Betriebshaftpflicht und die 3 Halter- Schilder+ verkehrs- u.betriebssicherer Zustand , um legal am öffentlichen Verkehr teilnehmen zu dürfen.
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon langholzbauer » Do Jan 13, 2022 21:30

DST hat geschrieben:...

Der TÜV hat sowas anscheinend auch sehr selten, da er beim ersten Besuch meinte das der nur ne ABE als selbstfahrende Arbeitsmaschine braucht.

Gruß Daniel


Und wieder mal Zeit und Energie verschwendet, weil ein User glaubt, das Forum ist schlauer als Sachverständige.... :roll: :shock:
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon countryman » Do Jan 13, 2022 21:34

Im Wikipedia-Artikel "Vorderkipper" steht zwar explizit nichts dazu, aber das Bild einer Wacker Neuson Maschine mit amtl. Kennzeichen legt schon nahe dass eine Betriebserlaubnis als zulassungsfreie Arbeitsmaschine NICHT in Frage kommt.
Ähnlich wie ein Stapler ist so ein gerät nämlich vorwiegend zum Transport und nicht zur Arbeitsleistung bestimmt. Damit ist es rechtlich ein LKW.
Für Stapler wurde die Problematik vor Jahren aufgedröselt, so dass häufig jetzt doch zul. freier Straßenbetrieb möglich ist. Ob ähnliches für Dumper gilt weiß ich nicht. Eine Änderung der Fahrzeugart mit dem Ziel Steuerersparnis wird wohl kritisch gesehen werden.
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Bonschedose » Do Jan 13, 2022 22:04

countryman hat geschrieben:Im Wikipedia-Artikel "Vorderkipper" steht zwar explizit nichts dazu, aber das Bild einer Wacker Neuson Maschine mit amtl. Kennzeichen legt schon nahe dass eine Betriebserlaubnis als zulassungsfreie Arbeitsmaschine NICHT in Frage kommt.
Ähnlich wie ein Stapler ist so ein gerät nämlich vorwiegend zum Transport und nicht zur Arbeitsleistung bestimmt. Damit ist es rechtlich ein LKW.
Für Stapler wurde die Problematik vor Jahren aufgedröselt, so dass häufig jetzt doch zul. freier Straßenbetrieb möglich ist. Ob ähnliches für Dumper gilt weiß ich nicht. Eine Änderung der Fahrzeugart mit dem Ziel Steuerersparnis wird wohl kritisch gesehen werden.


Wenn ein Dumper schneller als 20Km/h fährt wird er zulassungspflichtig und benötigt dann auch ein Kennzeichen obwohl er immer noch eine selbstfahrende Arbeitsmaschine bleit und nicht zum LKW mutiert.
Der Dumper von Daniel fährt max. 20Km/h und kann deshalb mit einer ABE als Selbstfahrende Arbeitsmaschine und den entsprechenden Geschwindigkeitsschildern sowie einem Schild mit Name und Adresse des Halters zulassungsfrei und ohne Kennzechen im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Versichert wird das Fahrzeug über die Privathaftpflicht- bzw. BetriebshaftpflichtVersicherung.
Ein Anhängerbetrieb dieses Fahrzeugs zum Transport von z.B. Getreide, Rüben, Heu, Stroh...... ist nicht zugelassen
Wenn man partout einen Anhänger zur Güterbeförderung mitführen möchte am Dumper muß das Fahrzeug vom amtlich anerkannten Sachverständigen umgeschlüsselt werden zur Zugmaschine oder LKW und das kann teuer werden wenn der Gutachter den Weg überhaupt mitgeht

Gruß Heiko
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon Barbicane » Do Jan 13, 2022 22:33

Uijuijui...
Ein Dumper ist in keinem Fall eine selbstfahrende Arbeitsmaschine, auch nicht mit 20km/h!
Mach das bloß nicht, das wär Fahren ohne Zulassung,Kennzeichen und Verstoß gegen das Kfz Pflichtversicherungsgesetz.

Ein Dumper ist per Definition immer ein Lkw, egal wie schnell der geht.
Das hat der TÜV Mensch schon richtig gemacht.

Ausser bis max. 6km/h, da fällt er aus der Zulassungspflicht.

Was kostet der mit 3,5t im Jahr an Steuer?
Schätze so um die 200 Euro, damit bringt ein H-Kennzeichen auch nicht viel.

Vermutlich könnte man den zur Lof Zugmaschine Geräteträger umrüsten.
Aber ob's den Aufwand für 200 Euro im Jahr wert ist...
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon countryman » Do Jan 13, 2022 22:37

Quelle dass Muldenkipper/Dumper/Vorderkipper/Motorjapaner als sfA klassifizierbar sind?

DST schreibt ja selbst dass das Fahrzeug bereits als LKW verkehrsrechtlich geführt wird.

Ich finde durch Internetrecherche zwar häufig die Meinung das wäre eine sfA weil es ja eine typische Baumaschine zu sein scheint, bei näherer Befassung kommt dann was anderes raus.

Edit, Barbicane war schneller :prost:

Umrüstungen werden häufig nicht anerkannt, selbst dass der TÜV es gut findet reicht nicht. Besonders dann wenn die Absicht der Steuervermeidung klar erkennbar wird machen Zulassung und Zoll nicht mit.
Vermutlich sieht man kleine und große Dumper deshalb nur sehr selten auf Baustellen im Verkehrsraum. Die Firmen setzen lieber Radlader ein, die haben das Problem nicht.
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon langholzbauer » Do Jan 13, 2022 22:43

Eine Anfrage beim KBA bringt Klarheit! :klug:
LKW bis 7,5 T sind ja auch bei Steuer und Versicherung noch nicht soooo teuer.
Da fällt mir ein, dass ein Bekannter einen Reform Muli mit 40 Km/h auch als LKW in der Klasse betreibt. :roll:
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon 615 LSA Turbomatik E » Fr Jan 14, 2022 6:20

Neo-LW hat geschrieben:Moin,

natürlich kann man einen "Kipper" als Landwirtschaftliche Zugmaschine zulassen.

Die Ladeflächenlänge hängt von der Spur der Vorderachse und der Anzahl
der Achsen ab.
Dann braucht der Kipper eine 1,5-fache Anhängelast vom zgG.
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Bei dir Schwätzer warte ich seit ungefähr 3 Jahren auf die Erklärung wie du legal im öffentlichen Straßenverkehr ohne Genehmigung 60t zgg fahren darfst ! Da hast du damals richtig geprahlt damit :mrgreen:
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Re: Abrollkipper steuerfrei zulassen

Beitragvon DST » Fr Jan 14, 2022 18:39

langholzbauer hat geschrieben:
DST hat geschrieben:...

Der TÜV hat sowas anscheinend auch sehr selten, da er beim ersten Besuch meinte das der nur ne ABE als selbstfahrende Arbeitsmaschine braucht.

Gruß Daniel


Und wieder mal Zeit und Energie verschwendet, weil ein User glaubt, das Forum ist schlauer als Sachverständige.... :roll: :shock:


Verstehe ich das richtig - mit dem "User" meinst du dich selbst?
Wenn ich deine beiden Beiträge hintereinander so lese... ;-)
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