wie soll das gehen im Polo Sex haben ?
> Frag mal en Mädel wie breit ein Auto ist! In der Berufsschule hatte mal ein Lehrer eine grade 18 jährige Mitschülerin die erst seit kurzem Fürherschein hatte gefragt wie breit ein Auto so ungefähr ist, ohne zu zögern antwortete sie 2,5m (hat se gut in der fahrschule aufgepasst, nur das da die höchst zulässige Breite ist) darauf meinte unser Lehrer nur du hast wohl ein eigenes Zimmer wir früher hatten sowas nicht.
mal zurück zu der anderen art von verkehrsbehinderung:
@questenberg zum thema hausfriendensbruch:
meinst du einen "richtigen" privatweg. d.h. der in deinem eigentum ist (über dein land verläuft). oder einen landwirtschaftsweg. d.h. der nicht dir ist, aber für normale fahrzeuge gesprerrt ist.
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
Mit den Privatwegen ist so eine Sache. Die Privatheit eines Privatweges hört da auf, wenn der privatweg einen öffentl. Charakter hat. Das ist deutsche Rechtssprechung. Also als Privatweg ausschildern und konsequent die Benutzung verbieten und am besten den Zugang verrammeln.
Es ist auch so, wenn jemand Fremdes euer Grundstück betritt und dann in die nichtgesichterte Güllegrube fälllt, zahlt ihr.
Zum Thema Poppen :
1) Mehr Kinder braucht das Land
2) Den Ehebruch dokumentieren, wenn einer der Ehebrecher mal gegen euch ist mit dem Handyfoto erpressen ( 2. Semester Dallas Studium bei Prof. J.R. )
3) Wenn beim Poppen was kaputt geht, dann ist es nur das Auto, es sei denn man heisst Dieter Bohlen
@Weinbauer: es handelt sich um ein Wegenetz, welches sich im Eigentum der Feldmarkinteressentschaft befindet, deren Vorsitzender ich bin. Eine Feldmarkinteressentschaft ist so etwas wie ein Realverband. Die Eigentümer der landwirtschaftlichen Flächen bilden diesen Realverband, in dessen Eigentum neben den Wegen auch die Gräben und in unserem Fall Ackerflächen befindet. Für die Unterhaltung der Wege und Gräben kommt allein die FMI auf, und zwar aus den Beiträgen der Interessenten. Es handelt sich also um Privatwege. Dieses ganze rechtliche Drumherum ist unglaublich interessant. Es geht auch um Haftungsfragen wenn jemand verbotenerweise auf den Privatwegen fährt. Welche Beschilderung ist zulässig um ein Verbot des Befahrens deutlich zu machen? Wieviel Schlaglöcher haben Radfahrer zu dulden?
also wenn es wirklich Privatwege sind, sollten diese zumindestens auch so gekennzeichnet werden. Woher soll man denn sonst wissen das dies ein Privatweg ist.
ich hab eine Wiese, die wird von allen möglichen Leuten als Abkürzung benutzt - Jäger, Reitern, PKW Fahrer, andere Landwirte usw.
was würde passieren, wenn ich zufällig im frühjahr meine Schleppegge da liegen lassen würde und da dann ja zwangsläufig irgendwann sich einer die Reifen platt fährt?
also wenn es wirklich Privatwege sind, sollten diese zumindestens auch so gekennzeichnet werden. Woher soll man denn sonst wissen das dies ein Privatweg ist.
Verbot des Befahrens für Kraftfahrzeuge aller Art außer lof Verkehr. Sollte eigentlich reichen. Eine explizite Ausweisung als Privatweg ist nicht nur überflüssig sondern im Zweifel sogar kontraproduktiv. Es gibt nämlich Vorschriften darüber, welche Schilder zulässig sind. Eine Wissenschaft für sich...
Das Feld leider auch. Aber es hat auch seine guten Seiten. Bei uns haben wir massiv Probleme mit der Endlagerung von Schlachtabfällen (Schafe) im größeren Stil. Da jeder die Feldmark betreten darf, kann ich auch darauf verweisen, daß die Abfälle nicht von mir stammen müssen. Bisher hat die Kommune sie immer beseitigt. Sie ist dazu verpflichtet. Besonders im Hochsommer keine schöne Sache.
also mit hausfriedensbruch wird schwer. da ein acker keinen gewöhnlichen aufenthaltsraum darstellt. da ist die rechtsprechung nicht einheitlich.
bessere chancen hast du bei einem umfriedeten grundstück. das sind äcker nicht.
da es sich bei deinen flächen um echte privatflächen handelt würde ich das auch kenntlich machen. mit den schildern würde ich aufpassen.
auch schilder wie z.b. das an baustellen beliebte "eltern haften für ihre kinder" gilt nicht automatisch. offensichtliche gefahrenherde musst du bzw. die gemeinschaft der die flächen gehören absichern (z.b. gruben oder anbaugeräte die eine gefahr darstellen, wie ungeschütztes mähwerk). (würde in der heutigen zeit eh nichts mehr auf dem feld lassen. hier haben sie letztes jahr über nacht eine ackerrolle mitgenommen).
allerdings wirst du kaum für schäden aufkommen müssen die sich unbefugte fahrer an ihren fahrzeugen zuziehen. z.b. reichhaltige rechtsprechung dazu aus der hollertau in bayern. da sind es die "klammern (?)" die bei der hopfenernte auf den wegen liegen bleiben und sich in reifen bohren.
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
Schlachtabfälle von Schafen kommen von Moslems und Russlanddeutschen, paralell liegt ein Verstoß gegen das TkörperbeseitungsG und FleischhygieneG liegen vor. Keine OWI mehr, sondern Straftat !!