Fendt 626 hat geschrieben:Habe ich denn das Recht jemandem von meinem Acker zu verweisen wenn er diesen befährt? Oder greift da irgendwann das Gewohnheitsrecht, da der Weg halt schon immer da war.
Es handelt sich um einen Schotterweg, der zu unserer Feldscheune führt, aber halt von vielen Leuten benutzt wird.
gewohnheitsrehct zählt erst wenn jemand mindestens 13 -13 jahre diesen weg REGELMÄSIG benutzt hat dann kann er den weg gewohnheitsrechtlich nutzen auch wenn deiner ist
mfg flo