Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Sa Okt 25, 2025 6:21

Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zweck

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Antwort erstellen
242 Beiträge • Seite 1 von 17 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 17
  • Mit Zitat antworten

Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zweck

Beitragvon Bahnwärter » Mo Jan 05, 2015 12:12

Hallo Zusammen,

ich befasse mnich gerade mit der Zulassung meines Eigenbau Rückewagens. Ursprünglich dachte ich ich könnte diesen einfach mit Folgekennzeichen hinter meinem Schlepper (schwarze Nummer) fahren. Hier wurde ich mittlerweile durch die Zulassungsstelle eines besseren belehrt. Es bleibt also nicht anderes übrig als diesen zu versteuern, zu versichern und 24monatig beim TÜV vorzustellen. Nungut damit habe ich mich abgefunden.

Die Dame machte mich jedoch direkt auf das nächste Problem aufmerksam, welches ich mit der Führerscheinstelle abklärte:

Mein Führerschein (Klasse B) ist nicht ausreichend um das Gespann (3to Anhänger Gesamtgewicht) zu fahren.

Die Klasse L (mit der ich dies theoretisch für lof Zwecke dürfte) gilt nur für lof zwecke. Folglich heißt dies: Bin ich mit dem Gespann unterwegs zum Holz holen fahre ich ohne Fahrerlaubnis! :evil: :evil: Auch wenn ich den Obstbaumschnitt aus meinem Garten weg fahre ist dies nicht durch die Lof Tätigkeit gedeckt, da ich keinen Betrieb habe.

Die einzig bestehenden Möglichkeiten für mich sind der Erweb der Führerscheinklasse BE oder das Ablasten des Anhängers, so das dieser zusammen mit der Zugmaschine nicht mehr als 3.5t wiegt.Beide Möglichkeiten finde ich wenig reizvoll. Alternativen gibt es wohl keine. Laut Aussage der Führerscheinstelle ist dies eine Thematik die mittlerweile auch bei der Polizei bekannt ist, und die zu realen Problemen führen kann.

Dies einmal zur allgemeinen Information - wenn alles bereits bekannt war - einfach überlesen.

Letzendlich finde ich die unterscheidung zwischen lof und nicht lof hier langsam etwas irre. ein 16jähriger darf mit lof zweck einen 20 oder mehr Tonnen Zug fahren wo kein Anhänger je den TÜV gesehen hat, und ich brauche noch extra nen Führerschein - irre.
Bahnwärter
 
Beiträge: 72
Registriert: Di Jan 01, 2013 20:38
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Djup-i-sverige » Mo Jan 05, 2015 12:25

der Erweb der Führerscheinklasse BE..wenig reizvoll


Warum? Das ist ja nun mal gar kein Problem.
Hat meine Frau auch kurz vor der Auswanderung gemacht.
innerhalb kuerzerster Zeit.
Do not go gentle into that good night / Rage, rage against the dying of the light
Wer die AFD wählt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Der Golf von Mexiko bleibt der Golf von Mexiko und wenn sich Orangehäutchen auf den Kopf stellt.
Djup-i-sverige
 
Beiträge: 9499
Registriert: Do Apr 08, 2010 13:18
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Bahnwärter » Mo Jan 05, 2015 12:36

Zugegeben es gibt größere Übel - da hast du recht;)
Bahnwärter
 
Beiträge: 72
Registriert: Di Jan 01, 2013 20:38
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Mo Jan 05, 2015 14:49

Sorry, diese Aussage halte ich für ein Gerücht!
Belege es mit einen gesetzestext.
Auch mit der L kannst bis 40T fahren.
Kugelblitz
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Deutz 6806 » Mo Jan 05, 2015 15:42

Musst 25 km/h Schild ran mache fertig. 8)
Deutz 6806A mit FL
Mengele Ladewagen umgebaut mit Blechboden als Schutz
Scheifele Z16 mit Hydraulik Stammheber
Stihl MS 310
Dolmar 5000
Dolmar 7900 50cm
Fiskars Spaltaxt kleine ganz gross
PSA natürlich
Benutzeravatar
Deutz 6806
 
Beiträge: 164
Registriert: Fr Nov 30, 2012 10:34
Wohnort: 74639 Zweiflingen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon HannesH » Mo Jan 05, 2015 15:58

Kugelblitz hat geschrieben:Sorry, diese Aussage halte ich für ein Gerücht!
Belege es mit einen gesetzestext.
Auch mit der L kannst bis 40T fahren.


Das stimmt :wink:
Mit L = 40 t, max 32 km/h
mit T = 40 t
T unter 18 Jahren = max. 40 km/h (wobei der Trecker nicht 50 laufen darf und man fährt nur 40, sondern er darf wirklich nur 40 km/h Höchstgeschwindigkeit haben)
T und über 18 Jahren = auch schneller als 40 km/h
Benutzeravatar
HannesH
 
Beiträge: 72
Registriert: Mo Dez 15, 2014 19:03
Wohnort: aus der geographischen Mitte Niedersachsens
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Fendt-Deutz-Fan » Mo Jan 05, 2015 16:10

Servus,

hier ein Gesetzesauszug aus der FEV.

Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit
einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die
jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt
sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen
und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden,
sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere
Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Gruß aus
regensburg

Kurt
Fendt-Deutz-Fan
 
Beiträge: 335
Registriert: So Jun 24, 2012 17:58
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Epxylon » Mo Jan 05, 2015 16:15

Im Prinzip ist es richtig was Bahnwärter sagt. Theoretisch dürften Mitarbeiter von Werkstätten die Traktoren auch nur mit LKW-Führerschein fahren. Ganz einfach weil die Wartung und Reparatur nicht als LoF-Aufgabe zählt.
Im Nachhinein wurde das ganze aber abgeändert, so das die Werkstatt als LoF zählt.
Die Mitarbeiter dürfen also mit T und L die Schlepper fahren. Egal welche Farbe das Kennzeichen hat.

Ich vermute das der rechtliche Haken folgender ist: Der TE macht Brennholz für sich. Er verkauft es nicht und arbeitet auch nicht als Forstbetrieb.


T ist übrigens auf 60km/h bbH begrenzt. Aufpassen bei Unimog und Fastrac.
Zuletzt geändert von Epxylon am Mo Jan 05, 2015 16:19, insgesamt 1-mal geändert.
Epxylon
 
Beiträge: 3380
Registriert: Fr Aug 26, 2011 16:50
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Epxylon » Mo Jan 05, 2015 16:17

Hier die Definition LoF.
http://www.aid.de/landwirtschaft/fahrze ... fs_app.php

In § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnisklassen L und T folgendermaßen definiert:
a) Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
b) Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
c) landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
d) Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
e) Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
f) Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern a bis e eingesetzt werden, und
g) Winterdienst.
Epxylon
 
Beiträge: 3380
Registriert: Fr Aug 26, 2011 16:50
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon hirschtreiber » Mo Jan 05, 2015 17:17

Epxylon hat geschrieben:T ist übrigens auf 60km/h bbH begrenzt. Aufpassen bei Unimog und Fastrac.


Und noch mehr aufpassen bei gewerblichem Transport (Biogas, gewerbl. Brennholzhandel, etc) da ist auch für den Schlepper ein CE fällig!
Habe die Ehre
Benutzeravatar
hirschtreiber
 
Beiträge: 1521
Registriert: So Sep 22, 2013 10:42
Wohnort: TÖL
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon IHC433 » Mo Jan 05, 2015 17:24

hirschtreiber hat geschrieben:
Epxylon hat geschrieben:T ist übrigens auf 60km/h bbH begrenzt. Aufpassen bei Unimog und Fastrac.


Und noch mehr aufpassen bei gewerblichem Transport (Biogas, gewerbl. Brennholzhandel, etc) da ist auch für den Schlepper ein CE fällig!


Jap und die Module fürs gewerbliche Fahren.

Sagt mal, so aktuell zur Jahreszeit, wie sieht es denn mit Schnee räumen aus?
Das müsste doch auch unter den gewerblichen Aspekt fallen, also C, die Module und Trecker auf schwarzer Nummer, oder?

Und für den Eigenbedarf, sprich Hof und Zufahrt, müsste es doch wieder lof Zweck sein, oder?

Zum TE, also BE ist denke ich das kleinere übel, kann man immer gebrauchen, habs damals direkt mit gemacht, dann wars recht günstig und schnell fertig :wink:

IHC433
IHC433
 
Beiträge: 1162
Registriert: So Mär 13, 2011 15:35
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon waelder » Mo Jan 05, 2015 17:26

Hallo

Schneeräumen ( Winterdienst ) ist LOF :klug:
„Integration ist eine Bringschuld des Eingewanderten“
Wer sich nicht Integriert muss wieder gehen
waelder
 
Beiträge: 3401
Registriert: So Jan 14, 2007 15:29
Wohnort: Südschwarzwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Marco + Janine » Mo Jan 05, 2015 17:31

CE hat nix mit gewerblichen Transport zutun.
BE würde für für Fahrten mit Anhänger auch im gewerblichen Sinn reichen, wenn das Gewicht nicht drüber ist!
Als nächstes würde dann C1E kommen, der fast gleich ist wie der alte 3 er von uns "alten" :oops:
Dann kommt der CE mit bis zu 40 to oder Überlade ....

Je nach Gesamtgewicht deines "Zuges" brauchste halt den Schein. Wenn nicht Lof !!!!!
Bzw. sagen wirs mal so der Schlepper schwarze Nr. hat.
Selbst hatte ich auch das Problem mit einer Aushilfe fürn Winterdienst.
Auf einem Schlepper der schwerer ist als 3,5 to und dazu noch schwarze Nr. hat.


Falsch!!!!! WD ist keine LOF -Tätigkeit, ausßer für die Gemeinde !!!!
Firmen o.ä. musste versteuern, Zeitmäsig oder gleich schwarze Nr.

Marco
Zuletzt geändert von Marco + Janine am Mo Jan 05, 2015 17:33, insgesamt 1-mal geändert.
Sägen, genug für den dritten Weltkrieg.
Akku-Sägen, ein wink für die Grünen.
wenn die Flut kommt, können wir das mit dem Baumklettern
oder notfalls haben wir ja unsern Hubsteiger.
Schlepper, genug um ihn nicht mit meiner Frau teilen zu müssen :lol:
Benutzeravatar
Marco + Janine
 
Beiträge: 2178
Registriert: Mo Apr 30, 2007 20:47
Wohnort: Kulmbach
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Marco + Janine » Mo Jan 05, 2015 17:32

Module brauchste erst aber 45 km/h !!!
Sägen, genug für den dritten Weltkrieg.
Akku-Sägen, ein wink für die Grünen.
wenn die Flut kommt, können wir das mit dem Baumklettern
oder notfalls haben wir ja unsern Hubsteiger.
Schlepper, genug um ihn nicht mit meiner Frau teilen zu müssen :lol:
Benutzeravatar
Marco + Janine
 
Beiträge: 2178
Registriert: Mo Apr 30, 2007 20:47
Wohnort: Kulmbach
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Mo Jan 05, 2015 17:45

Marco das ist leider nicht korrekt.
Wenn du mit schwarzer NR nix dran hängen hast brauchst du auch den C wenn der Schlepper schneller geht als 32km/h. Mindest alter 18 Jahre.
War Berufskraftfahrer, kenn mi aus!
Bei nicht lof fahrten das selbe.
So a zeug hald zum Holz machen.
Benutzeravatar
Role77
 
Beiträge: 1520
Registriert: Do Mai 29, 2014 19:50
Wohnort: Altldkrs.Kötzting
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
242 Beiträge • Seite 1 von 17 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 17

Zurück zu Forstwirtschaft

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], Nick

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki