ich befasse mnich gerade mit der Zulassung meines Eigenbau Rückewagens. Ursprünglich dachte ich ich könnte diesen einfach mit Folgekennzeichen hinter meinem Schlepper (schwarze Nummer) fahren. Hier wurde ich mittlerweile durch die Zulassungsstelle eines besseren belehrt. Es bleibt also nicht anderes übrig als diesen zu versteuern, zu versichern und 24monatig beim TÜV vorzustellen. Nungut damit habe ich mich abgefunden.
Die Dame machte mich jedoch direkt auf das nächste Problem aufmerksam, welches ich mit der Führerscheinstelle abklärte:
Mein Führerschein (Klasse B) ist nicht ausreichend um das Gespann (3to Anhänger Gesamtgewicht) zu fahren.
Die Klasse L (mit der ich dies theoretisch für lof Zwecke dürfte) gilt nur für lof zwecke. Folglich heißt dies: Bin ich mit dem Gespann unterwegs zum Holz holen fahre ich ohne Fahrerlaubnis! :evil:
Die einzig bestehenden Möglichkeiten für mich sind der Erweb der Führerscheinklasse BE oder das Ablasten des Anhängers, so das dieser zusammen mit der Zugmaschine nicht mehr als 3.5t wiegt.Beide Möglichkeiten finde ich wenig reizvoll. Alternativen gibt es wohl keine. Laut Aussage der Führerscheinstelle ist dies eine Thematik die mittlerweile auch bei der Polizei bekannt ist, und die zu realen Problemen führen kann.
Dies einmal zur allgemeinen Information - wenn alles bereits bekannt war - einfach überlesen.
Letzendlich finde ich die unterscheidung zwischen lof und nicht lof hier langsam etwas irre. ein 16jähriger darf mit lof zweck einen 20 oder mehr Tonnen Zug fahren wo kein Anhänger je den TÜV gesehen hat, und ich brauche noch extra nen Führerschein - irre.

