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Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zweck

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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242 Beiträge • Seite 5 von 17 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 ... 17
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Intrac Fan » Di Jan 06, 2015 4:18

Role77 hat geschrieben:Ich hab keinen Dickkopf und schon gar nicht möchte ich damit durch eine Wand!
Mich kotzt bloß Tierisch an das hier ständig irgendwelche Schlauberger völligen Blödsinn von sich geben und andere als blöd hinstellen.
Das betrifft nicht nur dieses Thema und mich sondern auch viele andere Themen und Personen.
Von mir aus fahrt ihr schwarz bis ihr schwarz werdet. :lol:
Ich werde mich aus diesem Forum etwas zurück ziehen und mich lieber mit Leuten unterhalten von denen ich weiß das da was dahinter ist!
:klug:

n8


Role77,
ich fahre auch nicht schwarz, aber in einem gebe ich Dir recht,
was Recht ist, muss auch Recht bleiben.
Diese Führerschein Sache wurde doch schon mehr als genug durchgekaut,
und immer kam es gleich raus wie in diesem Fred :D
Es muss hier doch niemand streiten, du sagtest doch selbst,,,
ich frage Leute die sich damit auskennen, oder so ähnlich.
Also, wo ist denn Dein Problem?
Jeder kann bei der Polizei, Führerscheinstelle, Rechtsanwalt oder sonstige, die sich dann auch 100 pro auskennen müssen, anrufen
und schon ist die Sache geklärt.
Solche rechtliche Fragen, im Netz gestellt, gehen doch immer aus wie das Hornberger schießen.
War doch schon immer die Frage, ich hab einen Traktor, 5t Gesamtgewicht, einen Rückewagen, Führerscheinklasse BE, Landwirtschaft habe ich keine, wenn ich den Gesetzlich fahren dürfte, warum bekomme ich dann kein grünes Kennzeichen, oder, wie alt ist dann meine Oma?
Spaß bei Seite,
für solche Fragen gibt es nicht nur Gesetze, sondern auch Behörden, die einem dann auch sichere Auskunft geben,, oder nicht?
Was die Schlauberger betrifft, darf Dich das nicht ankotzen.
Wer im öffentlichen Internet Rechtliche Fragen stellt, wird sicher tausende Antworten bekommen und er ist nachher
genau so schlau wie vorher.
Zurückziehen von diesem, trotz Meinungsverschiedenheiten, angenehmen Forum, würde ich mich nicht.( so wäre ja der Fall auch nicht geklärt )
Hab Deine Beiträge immer gelesen und bin der Meinung,,,,,, :prost:
das macht ein Forum aus.
So,,,
genug Wände eingerissen,
schreiben wir alle, ( die Fragesteller, die Antwortgeber, die Besserwisser, die Ahnungslosen und was weiß ich nicht )
was bei den Nachforschungen bei den zuständigen Behörden raus gekommen ist,,,okay?
Wär sogar mal einen eigenen Fred wert.
Hab mir selber Tagelang und auch Nächtelang ( obwohl ich kein Schwarzfahrer bin ) die Rübe matschig studiert. Deshalb kann ich zu100 Proz.
behaupten, dass dieser Fred, weder dem Themenstarter, noch uns Allwissenden :lol: was bringt.
Eines sollte dieser Fred aber auch nicht,,,
User so hintereinander bringen, dass man gleich aus dem Forum verschwinden will.
Allen wünsche ich eine erholsame Nacht und eine zufriedenstellende Woche.
Bis dann,
Fred
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 9:45

Freut mich das sich jemand soviel Arbeit macht und so einen riesen Text hier rein schreibt um seine Unwissenheit zu kaschieren!
:lol:
http://www.wochenblatt.com/service/frag ... -2140.html

Lest das mal und ihr werdet verstehen das Bahnwärter richtig informiert wurde.
Voraussetzung ist das ihr 2 Intelligent genug seid um es zu verstehen!
"Kopfschütteln"

Mir tun die Leute echt leid die sich hier korrekte Antworten erhoffen!

ENDE
So a zeug hald zum Holz machen.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Bahnwärter » Di Jan 06, 2015 9:47

Es war nicht meine Absicht, das die Emotionen hier so hochkochen.

ich bin 86iger Baujahr - habe daher von Anfang an den EU Führerschein. Was erklärt warum ich die lof Begrenzung habe.
Meine Informationen stammen direkt von der Führerscheinstelle an meinem Wohnort (und diese ist es die letztlich maßgeblich für mich ist).
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 9:59

Das ist schon OK. Mich kotzen einfach solche Vollpfosten an die ihren Scheiß den sie erzählen auch noch so extrem Verteidigen! Es auch noch schlimm das es Leute gibt die solchen Schwachsinn glauben und sich darauf verlassen.

Es zeigt aber welche Leute du einfach "überhören" solltest.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Heuer » Di Jan 06, 2015 10:34

Guten Morgen Role77,
Hut ab, das Du solange durchgehalten hast.
Es ist schon befremdend zu lesen, das Dir ein User den Austritt aus dem Forum nahelegt, nur weil er meint Recht zu haben.
Bitte bleib uns erhalten :prost:
Ich hab spasseshalber mal einen einzelnen Beitrag von 2012 hier reinkopiert, wie man ganze Treads anhängt hab ich noch nicht kapiert. :oops:

Code: Alles auswählen
[quote="DX85"]@Schweinchen: Der T gilt auch bei schwarzem Nummernschild. Es ist egal ob der Schlepper Steuerfrei oder versteuert ist. Es zählt nur der aktuelle Einsatz. Bedeutet: Fährst Du im LoF Auftrag / Einsatz gilt der T für alle Zugfahrzeuge mit der passenden Schlüsselnummer. Egal ob grünes oder schwarzes Kennzeichen. Willst Du den gleichen Schlepper privat nutzen oder im 'Strassenbau' einsetzen gilt der T nicht und Du brauchst CE, auch wenn das Ding nen grünes Kennzeichen hat.
Ebenso darfst Du mit nem schwarz zugelassenen Schlepper 25 KM/h Hänger ohne Zulassung ziehen sofern diese sich dabei im LoF Einsatz befinden und das Wiederholungskennzeichen eines LoF Betriebes führen.
Es kommt also ausschließlich auf den Einsatz an, nicht aufs Kennzeichen.
Das die Führerscheinregelung bei uns Sch.... ist stimmt sicherlich. Kann ich nur beipflichten.

Geld verdienen mit T ist absolut OK und erwünscht. LU sind bei der LoF Regelung, sei es Führerschein oder Zulassung ausdrücklich eingeschlossen.[/quote]


Dieselbe Diskussion gab es 2011 im Deutz-Forum, es kam fast zu Mord und Totschlag. Bis ein Mod eingriff, welcher im Hauptberuf Polizist ist und die einschlägigen Gesetzestexte einstellte. Wenn ich Zeit hab, suche ich das raus.
Manch einer will einfach nicht glauben das sein L und vor allem T ein "Spezialführerschein für LOF-Transporte" ist. Die Fahrten für Biogasanlagen wurden "nachgeschoben" um hier kein Fass aufzumachen. (Schwarzfahrende Bauern)
Fakt ist einfach: Ein LOF Transport muß in einem LOF Betrieb beginnen oder enden, sonst ist es kein LOF-Transport.
(Die Grau- und Tiefgrau- (Schwarz) Fahrer Quote ist hoch.
Grüße
der Heuer
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Marco + Janine » Di Jan 06, 2015 10:35

In dem Artikel steht was von 7,5 to ....

Das ist doch der alte 3 er oder eben auch der C1E
warum springt ihr dann von BE auf CE ????
Sägen, genug für den dritten Weltkrieg.
Akku-Sägen, ein wink für die Grünen.
wenn die Flut kommt, können wir das mit dem Baumklettern
oder notfalls haben wir ja unsern Hubsteiger.
Schlepper, genug um ihn nicht mit meiner Frau teilen zu müssen :lol:
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Di Jan 06, 2015 10:48

@Rolle
schau dir mal die verlinkten Seiten an!
http://www.tuev-nord.de/de/fuehrerschei ... t-8738.htm

Da steht was du fahren kannst (vorrausgesetzt der Führerschein dafür ist vorhanden)


Alte Klasse 3 (kenne ich nicht)
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php

Das was du gelesen hast, bezieht sich auf einer Umschreibung, der alten Klasse 3 :!:

Hast du aber jetzt die (B) haste automatisch die L mit dabei.
Kugelblitz
 
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Deutz 6806 » Di Jan 06, 2015 11:04

@Heuer
ich kann mich auch erinnern, das mit dem Polizisten gelesen zu haben.
Leute warum wurde das mit dem 40 km/h gebrochen? Damit Fremdarbeiter die fahren dürfen, da ein Grossteil der Betriebe solche Fahrzeuge besitzen.

Und wenn Ihr euren Rasendreck zum Grüngutplatz fahrt is das auch LoF. Ich hab da auch lange gelesen, denke das kam sogar von dem Polizisten wo "Heuer" schon erwähnt hat.

Es wird ja keiner zu A...di oder E...ka mit dem Schlepper zum einkaufen fahren :lol:

Sagt Marco der alles ranhängt was an den Trekker passt :mrgreen:
Deutz 6806A mit FL
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Scheifele Z16 mit Hydraulik Stammheber
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PSA natürlich
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 11:51

Marco + Janine hat geschrieben:In dem Artikel steht was von 7,5 to ....

Das ist doch der alte 3 er oder eben auch der C1E
warum springt ihr dann von BE auf CE ????


Sorry, war mein Fehler! :oops:
Es ist natürlich der C1E wenn der Schlepper eine zulässige Gesamtmasse von 7,5t nicht überschreitet.

@ Kugelblitz
Liest du auch die Links?? :lol:
Da steht genau das drin was ich dir die ganze Zeit verklickern will!
Ich frag mich echt ob das weh tut! :mrgreen:
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Marco + Janine » Di Jan 06, 2015 12:08

Ach....

@Rolle es sei dir verziehen.... :prost:
Sägen, genug für den dritten Weltkrieg.
Akku-Sägen, ein wink für die Grünen.
wenn die Flut kommt, können wir das mit dem Baumklettern
oder notfalls haben wir ja unsern Hubsteiger.
Schlepper, genug um ihn nicht mit meiner Frau teilen zu müssen :lol:
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Heuer » Di Jan 06, 2015 12:20

Hallo Role77,
ich versuche es nochmal und kopiere Textauszüge aus seinem eigenen Link für Kugelblitz hier rein. :lol:
Klasse LZugmaschinen (nationale Klasse)

die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie

mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

Klasse T

Zugmaschinen (nationale Klasse)

mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)



Die Krux ist der Zusatz: für solche Zwecke eingesetzt werden
Noch Fragen? @Kugelblitz

Wenn einer noch so recht haben will, heißt das noch lange nicht, das er recht hat. Herr Kugelblitz handelt nach dem Motto, wo kein Kläger ist - da ist kein Richter. Aber die Rechtslage ist eindeutig wie bereits von Bahnwärter eingangs geschrieben.

Wer keinen LoF-Betrieb hat, kann für sich selbst auch keine LoF-Fahrten machen. Wenn er mit seinem L Führerschein auf den Schlepper des Nachbarn sitz, oder mit seinem eigenen Schlepper, in dessen Auftrag, LoF-Tätigkeiten durchführt (Getreide fahren, Fahrten zum und vom Feld, auch Brennholz von dessen Wald zu sich nach Hause) gilt sein Klasse L. Auch wenn der Schlepper 300 PS hat und 14 Tonnen wiegt, solange er nicht mehr als 40km/h rennt. Von 40-60 km/h BbH braucht er den T und muß über 18 sein. Die Anhängerproblematik lass ich mal weg.
Grob vereinfacht ausgedrückt: Die Fahrt muß für einen LoF-Betrieb sein!!!
Wenn der Waldbauer den Bahnwärter beauftragt, das bei ihm gekaufte frei Haus zu liefernde Holz, mit seinem, oder dem eigenen Schlepper zum Bahnwärter nach Hause zu fahren ist es eine LoF-Fahrt. Ohne diesen Auftrag ist es eigenwirtschaftlich und somit keine LoF-Fahrt.
Ist schwer zu begreifen, aber im Falle eines schweren Unfalles sicherlich sehr wichtig.

Grüße der Heuer

PS.
Zitat vom Bahnwärter:
Letzendlich finde ich die unterscheidung zwischen lof und nicht lof hier langsam etwas irre. ein 16jähriger darf mit lof zweck einen 20 oder mehr Tonnen Zug fahren wo kein Anhänger je den TÜV gesehen hat, und ich brauche noch extra nen Führerschein - irre.

Warum soll es beim Führerschein und KFZ-Steuer Befreiung anders sein, als bei den ganzen anderen rechtlichen Vorgaben für die Ldw.???
Nur hier sind eben auch "Normalos" betroffen. Einen Landwirt kann man mit sowas nimmer schocken. :lol:

welcher sich übrigens sehr wundert, das hier noch kein Aufschrei erfolgt: Suchfunktion benutzen.
Zuletzt geändert von Heuer am Di Jan 06, 2015 13:11, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße
der Heuer
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon warp735 » Di Jan 06, 2015 12:39

Fakt ist doch, das viele mit grüner Nummer nur ihr privates Brennholz durch die Gegend schauckeln. Ich persönlich finde, da gehört schon lange ein Riegel vorgeschoben, weil mit LOF hat das nix zu tun.
Nachbar sammelt Traktoren, nutzt sie quasi nur zum spazieren fahren, hat aber überall grün dran. Frag mich manchmal echt, wie manche das machen?!
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Jupiter6x6 » Di Jan 06, 2015 12:44

Alle alten 3er Fahrer haben doch keine lof Bindung nach umstellung für 40km/h schlepper und Einachsigen Anhängern (Tandem bis 1m Spurweite zählt als Einachser) bei 25km/h. Nach Umstellung müssten sie die Schlüsselzahl 174 eingetragen bekommen (vgl FeV Anlage 9)

Beim Rest (also unklare Fälle) wird wohl im Zweifel ein [vermutlich von der Materie (und Führerscheinrecht) keine Ahnung habender] 'Richter eine Entscheidung treffen...
Das Thema kann man vermutlich auf noch 200 Seiten mehr aufblähen - die einen Wissen bescheid, die anderen nicht, zumindest wollen sie es nicht warhaben ;-)

Gruss

Michael
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Heuer » Di Jan 06, 2015 12:52

Jupiter6x6 hat geschrieben:Alle alten 3er Fahrer haben doch keine lof Bindung nach umstellung für 40km/h schlepper und Einachsigen Anhängern (Tandem bis 1m Spurweite zählt als Einachser). Nach Umstellung müssten sie die Schlüsselzahl 174 eingetragen bekommen (vgl FeV Anlage 9)

Beim Rest (also unklare Fälle) wird wohl im Zweifel ein [vermutlich von der Materie (und Führerscheinrecht) keine Ahnung habender] 'Richter eine Entscheidung treffen...Das Thema kann man vermutlich auf noch 200 Seiten mehr aufblähen - die einen Wissen bescheid, die anderen nicht, zumindest wollen sie es nicht warhaben ;-)


Nur: Bei einem schweren Fall nimmt sich der Richter evtl. Monate oder gar Jahre Zeit um sich durch entsprechende Gutachten schlau zu machen. (Da sorgen schon allein die Versicherungen dafür).
Der Fahrer entscheidet in Sekunden. (Und sitzt dabei evtl. Fehlinformationen auf).

Die >>geduldete vermeintliche Rechtslage<< kippt momentan, das merken wir ja auch an der Diskussion über die Steuerbefreiung für LoF Fahrzeuge.
Grüße
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 13:03

Und wer die 174(und keinen C1E hat) nicht drin hat,darf für Private zwecke nicht mehr als 4,25t mit Anhänger fahren.
Das liegt dran das ein Schlepper wenn er im nicht lof Modus :lol:
betrieben wird, wie alle anderen Fahrzeuge behandelt wird.
So a zeug hald zum Holz machen.
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