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Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zweck

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Deutz 6806 » Di Jan 06, 2015 13:49

@warp735

Wenn die Wald haben, wie sollen die sonst ihr Holz Heim bringen? Unterm Arm tragen?
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Di Jan 06, 2015 14:05

Role77 hat geschrieben:Und wer die 174(und keinen C1E hat) nicht drin hat,darf für Private zwecke nicht mehr als 4,25t mit Anhänger fahren.
Das liegt dran das ein Schlepper wenn er im nicht lof Modus :lol:
betrieben wird, wie alle anderen Fahrzeuge behandelt wird.


Wo hast du das mit der 174 her?
Ich habe das:
174
Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

darüber gefunden bei, http://www.code-knacker.de/fuehrerschein.htm

Zum anderen Teil "unserer" Diskussion :lol: (Sorry für den barschen Ton :wink: :lol: ) habe ich ne Anfrage bei der Führerscheinstelle gemacht, bei einen Verkersrechtler unter anderem auch.
Falls ich ne Anwort bekomme, stelle ich die hir rein!
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon warp735 » Di Jan 06, 2015 14:13

Deutz 6806 hat geschrieben:@warp735

Wenn die Wald haben, wie sollen die sonst ihr Holz Heim bringen? Unterm Arm tragen?


Na ganz normal versteuern, wo ist das Problem?
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 14:16

Eben Kugelblitz!
Das bekommst du mit dem alten 3er Eingetragen,weil du eh über den C1E verfügst und deshalb Fahrzeuge die unter den L fallen ,auch bei nicht lof fahrten führen darfst.
Haben einen weniger und einen mit mehr als 3,5t zul. Gesamtmasse.
Bei nicht lof fahrten brauchst du für den kleinen B und den großen C1.
Das gilt sogar für Bauernsöhne!
So a zeug hald zum Holz machen.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Di Jan 06, 2015 14:22

mein FS habe ich Anfang 1999 gemacht. Bei mir steht auch die 174 hinter der L.

Hast du dazu eine andere Quelle wie ich?
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon sek1986 » Di Jan 06, 2015 14:24

Role77 hat geschrieben:Und wer die 174(und keinen C1E hat) nicht drin hat,darf für Private zwecke nicht mehr als 4,25t mit Anhänger fahren.
Das liegt dran das ein Schlepper wenn er im nicht lof Modus :lol:
betrieben wird, wie alle anderen Fahrzeuge behandelt wird.


Wie kommst du auf 4,25t mit Anhänger.

Ich fahre meinen 411er Unimog mit Führerscheinklasse B da 3,5 Tonnen. Anhand der Bauart des Unimogs darf ich jetzt mit Klasse BE, 3,5 Tonnen Unimog Fahren und, 3,5 Tonnen Anhänger nach dem NEUEN Führerscheingesetzt das 2015 in Kraft getreten ist. Habe ich Klasse BE vor 31.12.2014 beantragt, so darf ich die zulässige Maximalast des Zugfahrzeuges Anhängen. Beim 411er Unimog sind das am Bolzen 6600 kg und an der Kugel sogar 9800 kg. Diese Werte sind eingetragen und auch so mit der ALTEN BE Regelung möglich.

Die Grünen Nummernschilder sagen gar nichts aus. Auf dem Unimog habe ich auch Grüne Schilder, dennoch zahle ich dafür Steuern. Die Farbe soll nur ein Anhaltspunkt sein. Bei uns in der Region fahren viele so rum. Zum teil liegt das auch daran das die Schlepper und Hänger irgendwann mal verkauft wurden und einfach nur Umgemeldet wurden, ohne das Nummernschild zu ändern.

Für den Ersteller des Threads heißt das im Klartext: Hat sein Schlepper ein zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen, so darf er ihn mit dem PKW also B, mit einem Anhänger der Maximal 750 kg TATSÄCHLICHES Gewicht hat fahren. Reicht ihm dies nicht, aber ihm würde es reichen wenn sein Anhänger mit dem TATSÄCHLICHEN Gewicht unter dem LEERGEWICHT des Schleppers bleibt, so reicht ihm der neue Führerschein B96 den er einfach durch die Teilnahme an einem Speziellen Fahrsicherheitstrainig bekommt. Reicht ihm dies immer noch nicht so kann er den BE machen und darf somit 3,5 Tonnen Schlepper und 3,5 Tonnen Anhänger Fahren. Ist dies immer noch zu wenig kommt er um den C1E oder den CE nicht rum.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon sek1986 » Di Jan 06, 2015 14:33

Habe gerade auch noch einen Gesetzestext gefunden, der das Holz machen mit Führerschein Klasse L und T erlaubt.

Die Beförderung von gewerblich eingestuften land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Erzeugnissen oder lof Bedarfsgütern ist seit dem 28.07.2009 mit der Führerscheinklasse L oder T möglich. Bei der Klarstellung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass es sich bei den Transporten um lof-Zwecke handeln muss. Dabei spielt es keine Rolle in wessen Eigentum sich beispielsweise der Silomais befindet. Vor diesem Hintergrund sind sämtliche Fahrten mit lof Zwecken, auch wenn Sie von oder für Gewerbebetriebe durchgeführt werden, mit den landwirtschaftlichen Führerscheinklassen möglich. Somit können z. B. Silomais, Gärreste, Getreide, etc. für eine gewerbliche Biogasanlage mit den Klassen L und T gefahren werden. Andere gewerbliche Transporte, z. B. die Beförderung von Erde, Sand oder Baumaterialien für einen Bauunternehmer, sind keine lof Zwecke und somit ist die Führerscheinklasse C/CE vorgeschriebe

Die Beförderung von gewerblich eingestuften land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Erzeugnissen. Da Holz ein Forstwirtschaftliches Erzeugnis ist, heißt das für mich das man Holz mit Klasse L und T bewegen kann.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Jupiter6x6 » Di Jan 06, 2015 15:12

Anfang 1999 wurden noch Führerscheine nach alter Berechtigung (Umfang wie alter 3er jedoch bereits neue Klassen) an Personen welche 1998 noch 18 wurden und für welche 1998 noch der Antrag gestellt wurde, erteilt.
Gruss
Michael
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon warp735 » Di Jan 06, 2015 15:20

sek1986 hat geschrieben:Da Holz ein Forstwirtschaftliches Erzeugnis ist, heißt das für mich das man Holz mit Klasse L und T bewegen kann.


Das siehst du aber falsch. Ob du jetzt einen Fernseher bei MediaMarkt holst oder das Holz aus dem Wald, es ist das gleiche.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon sek1986 » Di Jan 06, 2015 15:24

warp735 hat geschrieben:
sek1986 hat geschrieben:Da Holz ein Forstwirtschaftliches Erzeugnis ist, heißt das für mich das man Holz mit Klasse L und T bewegen kann.


Das siehst du aber falsch. Ob du jetzt einen Fernseher bei MediaMarkt holst oder das Holz aus dem Wald, es ist das gleiche.



Wieso sehe ich das Falsch. Ein landwirtschaftliches Erzeugnis ist zb Korn. Dies darf ohne weiteres mit Klasse L und T Bewegt werden. Ein Forstwirtschaftliches Erzeugnis und sogar fast das einzige Forstwirtschaftliche Erzeugnis ist Holz. Somit darf ich das mit Klasse L und T Bewegen. Zumindest als Gewerbe darf ich dies. Als Privatperson bin ich mir nicht ganz sicher, sollte aber auch darunter fallen.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Rübezahl » Di Jan 06, 2015 15:27

Eine kleine Anmerkung: Einen selbstgebauten Wagen darfst du prinzipiell einach so werder mit schwarzen, noch mit grünen, noch mit 6 Km/h-Schild fahren. Er MUSS eine Betreibserlaubnis haben. Diese kann man auch für einen selbstgebauten Wagen erlangen, brauchst dafür aber eine Bremsen-Berechung und eine TÜV-Vollabnahme.

Ich habe vor einiger Zeit den T nachgemacht, hatte BE und damit darfst du eben keinen 930er Vario fahren...;-)

Daher kann ich dir relativ genau sagen, dass ein LOF-Nutzen im Zweifel nachgewiesen werden muss. Wahrscheinlich wird dieser, es sein denn, du fährst jetzt nicht in der Großstadt rum, schwerlich streitig gemacht werden können, denn der LOF-Nutzen kann ja auch im Auftrag eines Landwirts ausgeführt werden, aber das ist Auslegungssache. Allerdings bekommst du ein Problem, wenn etwas passiert, dann wird genau geschaut, ob du LOF-Nutzen hattest oder nicht, da das auch die Versicherung des Fahrzeugs betrifft.

VG

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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Rübezahl » Di Jan 06, 2015 15:29

Und noch etwas, wenn du Brennholz aus dem Wald fährst, ist das eher eine gewerbliche Tätigkeit, das hat mit Forstwirtschaft nichts zu tun, es sei denn, du hast Eigenwald und einen LOF-Betreib angemeldet....selbst dein eigenes Brennholz dürftest du eigentlich nicht fahren.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon warp735 » Di Jan 06, 2015 15:35

Sag ich doch ;)
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon sek1986 » Di Jan 06, 2015 15:41

Rübezahl hat geschrieben:Und noch etwas, wenn du Brennholz aus dem Wald fährst, ist das eher eine gewerbliche Tätigkeit, das hat mit Forstwirtschaft nichts zu tun, es sei denn, du hast Eigenwald und einen LOF-Betreib angemeldet....selbst dein eigenes Brennholz dürftest du eigentlich nicht fahren.



Genau das sagte ich ja. Bei einem Gewerbe ist dies eine gewerbliche Tätigkeit und somit darf ich damit auch gewerbliche Erzeugnisse aus dem Wald abfahren, also Stammware zum Beispiel zu einem gewerblichen Verarbeitungsbetrieb. Genauso darf ich auch Erzeugnisse zu einer Biogasanlage Fahren, was genau das selbe ist wie Holz aus dem Wald zu einem Gewerbebetrieb. Es steht nicht drin das die Erzeugnisse vom Inhaber der Klasse L, T sein müssen, sondern nur das ich diese Sachen von a Feld oder Wald nach b Biogasanlage (Gewerbe), Sägewerk oder Brennholzgewerbe Transportieren darf
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon beihei » Di Jan 06, 2015 15:43

warp735 hat geschrieben:Fakt ist doch, das viele mit grüner Nummer nur ihr privates Brennholz durch die Gegend schauckeln. Ich persönlich finde, da gehört schon lange ein Riegel vorgeschoben, weil mit LOF hat das nix zu tun.
Nachbar sammelt Traktoren, nutzt sie quasi nur zum spazieren fahren, hat aber überall grün dran. Frag mich manchmal echt, wie manche das machen?!


Sorry, willst du hier jeden unter Generalverdacht der Steuerhinterziehung nehmen der nicht deinen uneingeschränkten Vorstellungen eines forstwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Betriebes entspricht. Ich gehe ja auch nicht hin und sage das jeder der an der Schweizer Grenze wohnt, sein Schwarzgeld am Fiskus vorbei in die Schweiz bringt :D . Und mal ehrlich - wer bei der Steuererklärung immer ehrlich gewesen ist , der werfe den ersten Stein . Und was ist mit Schwarzarbeit usw. Fangen wir doch erstmal bei den Großkopferten an. Mal nur nebenbei weil eigentlich Offtopic.

Was die Sache mit dem Führerschein angeht , glaube ich, das hier noch weitere 20 Seiten drüber diskutiert werden könnte. Ich denke das alles verwirrt nur. Ich würde dem TE empfehlen an entsprechender Stelle zu informieren ( das für ihn zuständige Straßenverkehrsamt) und dann den entsprechende Führerscheinklasse zu erwerben .
Gruß
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