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Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zweck

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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242 Beiträge • Seite 9 von 17 • 1 ... 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 ... 17
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Pinzgauer56 » Di Jan 06, 2015 20:49

Du verarscht mich doch!!

Jetzt hast es doch noch kapiert......
Bei der Leni, auf der Zenzi, überall ist dieser Pinzi... 8)
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 20:50

Mach was du willst!
So a zeug hald zum Holz machen.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Di Jan 06, 2015 20:55

@rolle
er will Brennholz befördern.
Zu deinen Fahrrädern...in dem Punkt hättest du eventuell Recht. Hat mit LoF nichts zu tun. Aber es geht um Brennholz, das er befördern will. Und dazu muss er keinen LoF Betrieb haben.

Schnapp dir morgen das Telefon und ruf mal bei der Dame an, die Nummer steht ja hir. Ich habe Ihr das selbe geschildert wie schon geschrieben wurde und die sagte mir das selbe, wie ich schon gewusst und auch geschrieben hatte.
Die muss es doch Wissen, die sitzt doch an der Quelle.
Kugelblitz
 
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 21:00

Nö, i glaub der meint das Ernst.

Kugelblitz hat geschrieben:@rolle
er will Brennholz befördern.
Zu deinen Fahrrädern...in dem Punkt hättest du eventuell Recht. Hat mit LoF nichts zu tun. Aber es geht um Brennholz, das er befördern will. Und dazu muss er keinen LoF Betrieb haben.

Schnapp dir morgen das Telefon und ruf mal bei der Dame an, die Nummer steht ja hir. Ich habe Ihr das selbe geschildert wie schon geschrieben wurde und die sagte mir das selbe, wie ich schon gewusst und auch geschrieben hatte.
Die muss es doch Wissen, die sitzt doch an der Quelle.
So a zeug hald zum Holz machen.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Marc W. » Di Jan 06, 2015 21:05

Kugelblitz hat geschrieben:@Marc W.
nein, würde mir im Traum nicht einfallen aber er ist halt einer anderen Auffassung, die schlicht weg falsch ist.


Gut aber deine Ansichten sind auch nicht 100% Richtig .

Kugelblitz hat geschrieben:Der Lappen ist nicht auf Privat oder Gewerblich beschränkt er besteht immer :!:
Du kannst fahren was und wo du willst, ob Privat oder Gewerblich!!!!!!!!

Die Aussage ist komplett Falsch . Habe mit 18 den CE gemacht . Seiner Zeit durfte man erst ab 21 Jahren gewerbliche Fahrten machen (denke heute ist es auch noch so).
Sprich ich hätte mir 28t Sand fürn Sandkasten im eigenen Garten holen dürfen mit dem LKW meines Vaters (da Privater nutzen) aber nicht für ihn 0,5t Sand ausliefern (da Gewerblicher nutzen) .
Es ist besser, ein eckiges Etwas zu sein als ein rundes Nichts.

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Husqvarna 346
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Di Jan 06, 2015 21:10

@rolle
Belassen wir es dabei.
Frag da morgen mal nach und Sie wird es dir erklären.

Bringt ja jetz nichts, wenn wir uns gegenseitig an die Gurgel gehen....

Morgen Abend schreibst du es hir einfach mal rein, was Sie dir erzählt hat.

Ps. Mailkontakt war Ihr zu umständlich...ich sollte sie anrufen....per Mail wäre mir lieber gewesen, dann könnte ich es hir reinkopieren.


@Marc
es geht um Land und Forstwirschaft für eine Privatperson (ohne Betrieb)
Kugelblitz
 
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Intrac Fan » Di Jan 06, 2015 21:13

Kugelblitz hat geschrieben:@Marc W.
nein, würde mir im Traum nicht einfallen aber er ist halt einer anderen Auffassung, die schlicht weg falsch ist.


Hallo Kugelblitz,
wollte eigentlich zu diesem Thema nichts mehr schreiben, aber
die Führerscheinstelle, Landkreis Waldshut, hat mir genau das gleiche gesagt wie Du es hier geschrieben hat.
Gruß.
Fred
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 21:19

War zu umständlich. Genau. Ich werde da sicher anrufen. :lol:
Ich hoffe das dich die Rennleitung kontrolliert dann kannst ja hier reinschreiben was so was kostet! :lol:
Es ist schon Wahnsinn was manche hier reinschreiben und das auch noch glauben.
Es wird ihnen dargelegt wie der Gesetztestext lautet und es wird ignoriert.
Übrigens gelten die Gesetzte auch in der ehemaligen DDR.
Jetzt wird es gleich heißen "ehemaligen?" :mrgreen:
So a zeug hald zum Holz machen.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 21:20

Intrac Fan hat geschrieben:
Kugelblitz hat geschrieben:@Marc W.
nein, würde mir im Traum nicht einfallen aber er ist halt einer anderen Auffassung, die schlicht weg falsch ist.


Hallo Kugelblitz,
wollte eigentlich zu diesem Thema nichts mehr schreiben, aber
die Führerscheinstelle, Landkreis Waldshut, hat mir genau das gleiche gesagt wie Du es hier geschrieben hat.
Gruß.
Fred

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon yoda-55 » Di Jan 06, 2015 21:25

Jetzt habe ich (leider) auch noch eine Frage zum "L" Schein.
Als langjähriger 3er Besitzer habe ich natürlich die Ziffer 174 (und C1E).
Kann ich mit dem L einen zugelassenen Hänger (schwarze Kennzeichen) mit 2 Achsen fahren?
Schon klar, Höchstgeschwindigkeit 25 km/h aber GG 8 to, und nicht unbedingt lof.
Weil ja hier teilweise von 1 Achsig bzw Tandem die Rede war.
T ist nicht möglich, da grundsätzlich lof Bindung.

Gruß
yoda
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Di Jan 06, 2015 21:31

Role77 hat geschrieben:War zu umständlich. Genau. Ich werde da sicher anrufen. :lol:
Ich hoffe das dich die Rennleitung kontrolliert dann kannst ja hier reinschreiben was so was kostet! :lol:
Es ist schon Wahnsinn was manche hier reinschreiben und das auch noch glauben.
Es wird ihnen dargelegt wie der Gesetztestext lautet und es wird ignoriert.
Übrigens gelten die Gesetzte auch in der ehemaligen DDR.
Jetzt wird es gleich heißen "ehemaligen?" :mrgreen:


Kostet mir nur den Diesel :lol:
Denk an morgen Abend, vergiss es bitte nicht :wink:
Kugelblitz
 
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon fahrer380 » Di Jan 06, 2015 21:35

Kugelblitz hat geschrieben:@rolle
Frag da morgen mal nach und Sie wird es dir erklären.


Ps. Mailkontakt war Ihr zu umständlich...ich sollte sie anrufen....per Mail wäre mir lieber gewesen, dann könnte ich es hir reinkopieren.



Die gute Frau wird wissen warum sie keine schriftliche Auskunft geben will :wink: Wenn ich eines weiß aus Erfahrung dann dass Polizisten oder irgendwelche Leute auf irgendwelchen Ämtern oft genug KEINE Ahnung vom Thema haben. Was bei einer Polizeikontrolle rauskommt kann man schon zweimal nicht als Massstab ansetzen, im Endeffekt zählt nur was beim Gericht entschieden wird im Falle eines Falles.

Wenn sich die Dame vom Amt so sicher ist dass der L keine LoF-Bindung hat wie ist dann der Gesetzestext (der von Rolle gefühlte dreitausend mal gepostet wurde) denn zu verstehen, konkret meine ich den Teil vom Text wo steht dass das LoF-Fzg auch für LoF genutz werden muss.
Suche ständig Bilder und Videos von Fendt Geräteträgern 300er Baureihe (z.B. 380, 390, 395)
Bitte melden!

Geräteträger - die einzig wahren Traktoren. Alles andere sind Notlösungen ;-)
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon sek1986 » Di Jan 06, 2015 21:42

Role77 hat geschrieben:Das tut nicht weh, Kugelblitz?? :shock:

Wo welcher Führerschein paßt,oder bei welcher Konstellation du welchen Führerschein brauchst, das will ich dir doch sagen!!!
Du hast nämlich nicht immer eine Fahrerlaubnis!

@ Unimog411
Um solche Neuerungen hab ich mich nicht mehr gekümmert seit ich nicht mehr LkW fahre.
Mich erschreckt das ich wenn ich einen Antrag stelle(laut sek 1986) einfach ein so schweres Gespann fahren zu dürfen! :shock:
Dient anscheinend dazu diese kleinen Sattel fahren zu dürfen.
Ab 12t brauchst aber trotzdem den CE oder?


Genau ddiese kleinen Sattelzüge meine ich.
Die werden von einem Sprinter gezogen der 3,5 tonnen zgg hat und darf somit mit Klasse B gefahren werden.
Der Anhänger kann bis zu 10 tonnen haben und darf dann mit Klasse BE alt gefahren werden. Ab 2015 wurde diese Klasse aber auf 3,5 tonnen beschränkt
John Deere 3640 mit Farma 12 Tonner und 6,5 Meter Kran
MF133 mit Palax Logger Säge BGU 22 HZ Stehendspalter
IHC 644 mit BGU Spaltgigant 30 HZ Liegendspalter (Binderberger)
Uniforest Phyton
Palax Power Sägespaltautomat
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Marc W. » Di Jan 06, 2015 21:44

Kugelblitz hat geschrieben:Der Lappen ist nicht auf Privat oder Gewerblich beschränkt er besteht immer :!:
Du kannst fahren was und wo du willst, ob Privat oder Gewerblich!!!!!!!!


Kugelblitz hat geschrieben:@Marc
es geht um Land und Forstwirschaft für eine Privatperson (ohne Betrieb)


Privat ist privat und LoF ist LoF . Wie soll jemand Privat ohne Gewerbe Land und Forstwirtschaft "Betreiben".

@fahrer380. leider sieht es genau so aus .
Es ist besser, ein eckiges Etwas zu sein als ein rundes Nichts.

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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Di Jan 06, 2015 21:45

Die gute Frau wird wissen warum sie keine schriftliche Auskunft geben will Wenn ich eines weiß aus Erfahrung dann dass Polizisten oder irgendwelche Leute auf irgendwelchen Ämtern oft genug KEINE Ahnung vom Thema haben. Was bei einer Polizeikontrolle rauskommt kann man schon zweimal nicht als Massstab ansetzen, im Endeffekt zählt nur was beim Gericht entschieden wird im Falle eines Falles.

Wenn sich die Dame vom Amt so sicher ist dass der L keine LoF-Bindung hat wie ist dann der Gesetzestext (der von Rolle gefühlte dreitausend mal) gepostet wurde denn zu verstehen, konkret meine ich den Teil vom Text wo steht dass das LoF-Fzg auch für LoF genutz werden muss.


Ist ja richtig, mache ich ja auch und der Threadersteller hat das selbe vor! Er will Holz mit dem Schlepper transportieren und ist der Meinung, da er keinen Betrieb dafür hat entfällt Ihm die FS Klasse bzw. die L die er ja haben wird.
Er hat nen Schlepper und nen Anhänger, ist der Schlepper denn keine Landwirtschaftliche Zugmaschine???
Und warum soll Ihn da der Führerschein verfallen??? Nur weil er der Meinung ist, keinen Betrieb zu haben? Er kann doch trotzdem Holz fahren.
Kugelblitz
 
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