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Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zweck

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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242 Beiträge • Seite 7 von 17 • 1 ... 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 ... 17
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon warp735 » Di Jan 06, 2015 16:36

Ne, natürlich nicht. Aber hier im Umkreis haben noch genug den Schlepper vom Opa. Da wird mit grüner Nummer Brennholz gemacht, spazieren gefahren, Baustoffe geholt, Schutt gefahren usw... Und ich denke nicht, das das ein rein lokales Problem ist. Hier im Forum haben ja auch nicht wenige unberechtigt grün. Und das da tageweise versteuert wird, glaube ich kaum ;)
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 16:48

@sek1986
Bitte stelle hier den Link zu deinen Quellen ein!
Möchte so eine Neuerung gerne für einen Verwandten haben.
Mit dem alten BE darf das Gespann nicht mehr als 7,0t wiegen! Das ist mir neu! :shock:
Da kann an deinem Unimog drinn stehen was mag.Dann brauchst C1E.
So a zeug hald zum Holz machen.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 16:53

Wenn die zul. Gesamtmasse 12t übersteigt brauchst sogar den CE!

Beispiel:
Mein Traktor hat eine zul.Gesamtmasse von bissl über 5t und der Rückewagen von 8t.
Bei nicht lof fahrten brauchst sogar den CE. :shock:
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Unimog 411 » Di Jan 06, 2015 17:41

Role77 hat geschrieben:Und wer die 174(und keinen C1E hat) nicht drin hat,darf für Private zwecke nicht mehr als 4,25t mit Anhänger fahren.
Das liegt dran das ein Schlepper wenn er im nicht lof Modus :lol:
betrieben wird, wie alle anderen Fahrzeuge behandelt wird.


Hallo Role77,

ich wollte ja garnichts mehr zu solch ein Thema schreiben, weil dass hier immer ausufert und die einzelnen Verordnungen bunt durcheinander gewürfelt werden.

Du bist ja einer der wenigen hier, die es richtig verstanden haben.
Allerdings ist Deine Aussage (Zitat oben) so nicht richtig

Wer die alte Klasse 5 (ehemals StVZO § 5) erteilt bekommen hat, hat heute die Klasse L mit der Schlüsselzahl 174.
Damit fällt nur die lof-Zweck-Bindung und das es sich um eine lof-Zugmaschine handeln muss weg, ansonsten bleibt alles so wie die Klasse L, also
- Zugmaschine mit bbHG max. 40 km/h
- mit einachsigem Anhänger
- mehrere Anhänger bzw. 2-achs Anhänger max. 25 km/h

Gewichte spielen für diese Fahrerlaubnis keine Rolle (natürlich müssen die anderen Verordnungen StVZO ect. eingehalten werden)

Den Verordnungtext hat ja Kugelblitz schon geschrieben, aber hier nochmal
FEV hat geschrieben:Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3)
Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein
...
B. Liste der Schlüsselzahlen
...
II. nationale Schlüsselzahlen
...
174 Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden


Ein wirklicher Vorteil für Alt-Inhaber der Kl. 5, die dadurch sehr viel mehr fahren dürfen als früher.
früher (Kl. 5) war das nämlich
- Zugmaschine mit bbHG max. 32 km/h (ganzfrüher sogar nur 25 km/h)
- nur zulassungsfreie Anhänger
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 17:52

Servus Unimog 411.
Was sich an der Klasse 5 zum L geändert hat weiß ich nicht.
Genau so hab ich das auch gemeint,das die lof Beschränkung damit aufgehoben wird.
Steht die 174 nicht drin,hast die Beschränkung, darfst mit B nur 4,25t und BE anscheinend jetzt 7,0t fahren.
Oder seh ich jetzt das falsch?

Gruß Role
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Unimog 411 » Di Jan 06, 2015 18:03

Hi Role,

upps, war mein Fehler - ich habe das "nicht" hinter der Klammer überlesen. :oops: Entschuldige bitte, dann passt wieder alles.

Das mit der FE Kl. BE hat sich bereits am 19. Januar 2013 geändert, ab da ist der Anhänger auch auf 3,5 zGM beschränkt.
Allerdings gibt es hier auch wieder ein Besitzstand. Alle BE bis zum 18.01.13 erhalten jetzt die Schlüsselzahl 79.06.
BE 79.06 "Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3 500 kg übersteigt"

Gruß
Lutze
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Di Jan 06, 2015 18:09

Rübezahl hat geschrieben:Und noch etwas, wenn du Brennholz aus dem Wald fährst, ist das eher eine gewerbliche Tätigkeit, das hat mit Forstwirtschaft nichts zu tun, es sei denn, du hast Eigenwald und einen LOF-Betreib angemeldet....selbst dein eigenes Brennholz dürftest du eigentlich nicht fahren.


eben nicht!
Ich hatte eben ein ausgibiges Gespräch, mit einer netten Dame von der Führerscheinstelle!
Sie bestätigte mir genau das, was ich schon zichmal geschrieben habe!
Sie meinte wenn ich den passenden FS habe, kann ich fahren was und wo ich will....ich brauche auch keinen Betrieb angemeldet haben, um mein Brennholz aus dem Wald zu holen!!!!!

Wer es nicht glaubt möge sich bei der freundlichen Frau Gabriel melden (Führerscheinstelle Brandenburg) 03381/583252

Es geht doch bei diesem Freed um den Führerschein....nicht um die Zulassung!
Kugelblitz
 
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 18:44

Das tut nicht weh, Kugelblitz?? :shock:

Wo welcher Führerschein paßt,oder bei welcher Konstellation du welchen Führerschein brauchst, das will ich dir doch sagen!!!
Du hast nämlich nicht immer eine Fahrerlaubnis!

@ Unimog411
Um solche Neuerungen hab ich mich nicht mehr gekümmert seit ich nicht mehr LkW fahre.
Mich erschreckt das ich wenn ich einen Antrag stelle(laut sek 1986) einfach ein so schweres Gespann fahren zu dürfen! :shock:
Dient anscheinend dazu diese kleinen Sattel fahren zu dürfen.
Ab 12t brauchst aber trotzdem den CE oder?
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Di Jan 06, 2015 18:56

@ Rolle
nee tut nicht weh! Lese dir mal den ersten Beitrag vom Threadersteller durch! Darum geht es doch hir und ich haben meinen Senf, genau zu diesem Anliegen abgegeben!!!!

Ps. zum alten 3er hab ich noch was gefunden:
http://www.schaffenwir.de/fuehrerschein ... n-klasse-3

Auf Antrag wird auch der Führerschein Klasse T erteilt:
Die Klasse T umfasst Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h. Sie müssen mit dem Antrag ihre Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft nachweisen.

Das bezieht sich auf dem Tausch zur Karte. Da muss ne Tätikeit nachgewiesen werden bei der L(die er ja hat) eben nicht und er kann das Ding ohne Einschränkung fahren :evil:
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 19:19

Du selbst hast den Link mit dem L reingestellt!!!!
LESEN!!!!!
....Fahrzeuge die ihrerBauart nach für lof Zwecke sind,und für diese Eingesetzt werden....!!!!!

Das kapiert der Dümmste!
Du kapierst es aber nicht! Diese Führerscheine gelten nur für LOF!!

Und folgendes hat mir ein befreundeter Polizist der selber aus einer Landwirtschaft stammt gesagt:
Fährst du Brennholz für den Verkauf =lof
Fährst du Brennholz für Eigenbedarf = nix lof

Das hat damit zu tun da du mit den Steuerbefreiten Schleppern Gewinn erwirtschaften sollst,von dem dann Steuern abgeführt werden!
Wenn ich mein Holz verbrenne,nix Steuern.

Jetzt ist es natürlich die Frage wer dir das beweisen soll? Wenn du Biertische für die FFW fährst,dann ist der fall klar, du brauchst eine andere Fahrerlaubnis.

Ich hoffe das kapierst jetzt auch du!
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Di Jan 06, 2015 19:29

Der Lappen ist nicht auf Privat oder Gewerblich beschränkt er besteht immer :!:
Du kannst fahren was und wo du willst, ob Privat oder Gewerblich!!!!!!!!
Und das kapierst DU nicht. Selbst Holz als Eigenwerber aus dem Staatswald ist damit legal....mit ner schwarzen Nummer noch einfacher.

Das was DU durcheinander bringst ist, das mit der Steuer und/oder dem grünen Kennzeichen. Das alles hat aber mit dem FS nichts aber auch garnichts zu tun :!:

Ruf bei der Dame, wo ich die Tel. von der Fürerscheinstelle geschrieben habe an und erzähle die mal deine Auffassung...die fällt vor Lachen vom Hocker :lol:
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 19:33

Kugelblitz hat geschrieben:@ Rolle
nee tut nicht weh! Lese dir mal den ersten Beitrag vom Threadersteller durch! Darum geht es doch hir und ich haben meinen Senf, genau zu diesem Anliegen abgegeben!!!!


Ich hab den ersten Beitrag gelesen. Und?
Er hat das völlig richtig erkannt und hast geschrieben das du es für ein Gerücht hältst.Er soll es mit Gesetzestexten belegen!!!!
Wofür??
Du kannst die doch gar nicht richtig verstehen wenn du sie liest!
Oder du liest ned richtig!

"Kopfschütteln"

Und der nächste Beitrag bestätigt meine Theorie das du nicht lesen kannst,aber nochmehr das es dir an Verstand fehlt! :mrgreen:

Schreib was du willst,mir jetzt echt Wurscht!

"Extremkopfschüttel"
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Di Jan 06, 2015 19:39

Lesen ist kein Problem und Verstand ist genug vorhanden.

"Wofür" ganz einfach, um es zu belegen...hat er es erfüllt...nein, weil es sowas nicht gibt.

Bleib doch einfach sachlich und vorallendingen, schreib so, das man es auch Lesen/verstehen kann.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Epxylon » Di Jan 06, 2015 19:54

Ich versteh schon was role77 meint.
Wir haben in der Firma einen Tieflader. Wenn wir damit defekte Traktoren oder Landmaschinen abholen (Zugfahrzeug Traktor) dann bleibt es eine Tätigkeit unter LoF. Also T Führerschein.
Wenn aber jemand damit seinen Trecker zum Traktorpulling fährt oder sich nen Bagger holen möchte braucht man C1E.

Der einfache Trick wird wohl sein das der Nachbar das eigene Brennholz liefert und man dem Nachbarn seines bringt.
Oder?
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon GüldnerG50 » Di Jan 06, 2015 19:56

Hallo.

Problem an der Sache ist, 3 Leute 4 Meinungen....

Ich muss Blitzi aber widersprechen.... So gerne ich ihm zustimmen würde....

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden


Definition von L und T. Wäre der fett markierte Teil nicht, hätte der Kugelblitz durchaus recht. Sein Deutz ist eine solche Zugmaschine, da er aber für sich privat Brennholz holt, ist das kein LoF Transport, da ein solcher grob gesagt am Betrieb beginnt und am Feld/Wald oder umgekehrt endet. Kugelblitz fährt vom Privatgrundstück in den Wald. Das ist im Gesetz klar definiert, wurde hier auch schon zitiert, also kein LoF. Es gibt auch Ausnahmen, Winterdienst, Brauchtumsveranstaltungen usw. Ein leidiges Thema ist auch das Schleppertreffen, alle die da mit grüner Nummer sind, haben Steuerhinterziehung begangen, außer sie haben ihr Fahrzeug kurzzeitig versteuert..... Von wegen Führerschein reden wir mal nicht.... Kugelblitz hat aber den Vorteil, dass sein Deutz mit größter Wahrscheinlichkeit unter 3,5to ZGG ist, so reicht der B für den Schlepper. Mit dem Wagen wird´s dann eng. Mit BE darfst max. 7000kg fahren, 3,5to Deutz und 3,5to Rückewagen, so wurde mir das in der Fahrschule beigebracht, weil ich da meinen Fahrlehrer auch zu Tode genervt habe, hat er dann sein Büchlein rausgeholt und nachgeschaut.... Ob das allerdings noch aktuell ist, kann ich euch nicht sagen, macht es wie Kugelblitz und ruft da an, am besten Faxen lassen, was man hat, hat man....

Das wurde aber schon 2 Seiten vorher erläutert....

Grüße
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