Aktuelle Zeit: Sa Okt 25, 2025 6:22
Moderator: Falke
Role77 hat geschrieben:Und wer die 174(und keinen C1E hat) nicht drin hat,darf für Private zwecke nicht mehr als 4,25t mit Anhänger fahren.
Das liegt dran das ein Schlepper wenn er im nicht lof Modus![]()
betrieben wird, wie alle anderen Fahrzeuge behandelt wird.
FEV hat geschrieben:Anlage 9 (zu § 25 Absatz 3)
Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein
...
B. Liste der Schlüsselzahlen
...
II. nationale Schlüsselzahlen
...
174 Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
Rübezahl hat geschrieben:Und noch etwas, wenn du Brennholz aus dem Wald fährst, ist das eher eine gewerbliche Tätigkeit, das hat mit Forstwirtschaft nichts zu tun, es sei denn, du hast Eigenwald und einen LOF-Betreib angemeldet....selbst dein eigenes Brennholz dürftest du eigentlich nicht fahren.
Kugelblitz hat geschrieben:@ Rolle
nee tut nicht weh! Lese dir mal den ersten Beitrag vom Threadersteller durch! Darum geht es doch hir und ich haben meinen Senf, genau zu diesem Anliegen abgegeben!!!!
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
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