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Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zweck

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 19:58

Kugelblitz hat geschrieben:Lesen ist kein Problem und Verstand ist genug vorhanden.

"Wofür" ganz einfach, um es zu belegen...hat er es erfüllt...nein, weil es sowas nicht gibt.


Bleib doch einfach sachlich und vorallendingen, schreib so, das man es auch Lesen/verstehen kann.


Hier speziell für dich,der Auszug aus dem Gesetztestext für die Führerscheinklasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Jetzt liest das bis zum 2. Komma und erklärst mir was das heißt.

Habe das meiner Frau lesen lassen,die hats sofort verstanden! :mrgreen:
So a zeug hald zum Holz machen.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon fiatag » Di Jan 06, 2015 20:03

Warum immer so umständlich.
Zb. Klasse L hat begrenzung auf 40km/h und nix mit Gesamtgewicht oder zu tun. 3,5t wäre bisl arg wenig für Traktor und Anhänger. Und Nr.schild schwarz oder grün hat nur was mit Steuer zutun und nix mit Führerscheinklassen.

Grüsse
fiatag
 
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon GüldnerG50 » Di Jan 06, 2015 20:07

Hallo.

L ist nicht gewichtsbeschränkt, dafür aber an eine LoF Nutzung des Fahrzeugs gebunden

B ist an max. 3,5to gebunden, dafür kannste fahren, wofür du willst, solange der Zweck legal bleibt :mrgreen:

Grüße
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Di Jan 06, 2015 20:09

Ja und das ist der springende Punkt :lol: was ist LoF und nicht LoF beim selben Arbeitsablauf (vom Threadersteller) er wird doch nicht automatisch seinen Lappen los, wenn er keinen Betrieb und keine grüne Nummer hat und trotzdem sein Holz nachhause kutscht!

Das ist das, was ich versuche dir zu erklären!

Ps. bis zum zweiten Komma: was soll man mit diesen Fahrzeugen denn sonst machen?
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon GüldnerG50 » Di Jan 06, 2015 20:14

Hallo.

Schau, das ist der Witz an der Sache.... Alle fahren Brennholz, aber die Hälfte ist illegal unterwegs. Die Klasse L hat er in Besitz, darf sie aber für private Transporte nicht nutzen. Ich weiß, das ist ein blöder Vergleich, ich hab ein Messer, aber darf den Nachbar, der nervt auch nicht...... :prost: Wenn ich es mache, ist es genau so eine Straftat, wie wenn ein Privatmann mit Klasse L Brennholz für sich fährt....

Das Beispiel ist doof, ich weiß, aber was besseres fällt mir grade nicht ein....

Grüße
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 20:22

:shock:
Wie soll ich ohne LoF Betrieb eine fahrt durchführen die für diesen ist?? :roll:
Da kann ich leider keinen LoF Zweck erfüllen.Somit brauche ich den entsprechenden Führerschein,da L und T nicht gültig sind.

Fahre ich für einen Nachbarn mit LoF Betrieb ist alles ok.
Hier sind L und T gültig.

Egal was ich für ein Nummernschild dran habe.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Di Jan 06, 2015 20:22

@GüldnerG50
eben nicht,
Nach Rücksprache heute, mit der Führerscheinstelle darfst du das trotzdem (der FS muss allerdings vorhanden sein)
Der verliert doch seine Güligkeit, beim privaten fahren von Brennholz nicht.
Zuletzt geändert von Kugelblitz am Di Jan 06, 2015 20:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Holder A55 » Di Jan 06, 2015 20:23

Verzeiht mir, dass ich mich jetzt noch einmal einmische. Eigentlich war das Thema für mich beendet.
Aber ich habe jetzt noch einmal eine Frage in eigener Sache:

Ich habe die Klasse BE vor dem 19.01.2013 erworben. Dann dürfte ich damit eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit einer zGm von 3,5 t (fällt also unter Klasse B) und einem Anhänger mit einer zGm von 5,7 t (Schlüsselzahl 79.06 zu meinem BE) fahren, wenn die zulässige Anhängelast der Zugmaschine über der zGm des Anhängers liegt. Oder?

Das Ganze dann ohne LoF-Hintergrund, d.h. Klasse L fällt für diesen Einsatzzweck für mich sowieso weg, da ich den L nach 1999 erworben habe und damit die LoF-Bindung besteht. T ist sowieso immer LoF-gebunden.

Gruß
Henning
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 20:27

@Holder
Wenn der Anhänger die Anhängelast die im Zugfahrzeug eingetragen ist nicht überschreitet,dann
Ja


Gruß Role
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Holder A55 » Di Jan 06, 2015 20:33

Okay, bisher bin ich nämlich immer davon ausgegangen, dass man mit dem BE Anhänger bis 3,5 t ziehen darf, wenn die Anhängelast des Zugfahrzeugs dieses zulässt. Klar, beim 'normalen' Auto trifft man auch extrem selten auf höhere zulässige Anhängelasten, von daher ist das für den 'allgemeinen' Autofahrer nicht so wichtig.
Aber für mich ist das jetzt was ganz neues ... hat man vorher auch nie drüber nachgedacht.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 20:36

Kugelblitz hat geschrieben:@GüldnerG50
eben nicht,
Nach Rücksprache heute, mit der Führerscheinstelle darfst du das trotzdem (der FS muss allerdings vorhanden sein)
Der verliert doch seine Güligkeit, beim privaten fahren von Brennholz nicht.


Da hat dir die gute Frau wohl etwas falsches gesagt.
Der Führerschein L verliert seine Gültigkeit sicher nicht,das ist richtig.
Private fahrten darfst du damit aber trotzdem nicht machen.
Der Führerschein B beinhaltet dem L sogar,also hast den sowieso wenn du 18 bist und den B hast.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Di Jan 06, 2015 20:39

@rolle
Wie soll ich ohne LoF Betrieb eine fahrt durchführen die für diesen ist??

Ganz einfach, mit nen Trecker, den er ja hat.
Er hat keinen Betrieb aber einen Schlepper und nen Rückewagen. Und einen FS, der die L einschließt.
Und kann somit rechtmäßig den Schlepper, mit einen Anhänger bewegen (vorrausgesetzt alles entspricht der Zulassung) wobei der Eigenbau rausfallen wird.
Was er auf dem Anhänger laden tut, ist völlig egal....da er ja eh die schwarze Nummer hat.
Und ein Trecker ist halt vom Aussehen und Zweck, für die Landwirtschaft gebaut...das erkennt jeder Blinde.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Marc W. » Di Jan 06, 2015 20:45

@Kugelblitz .
Sind die letzten antworten noch ernst gemeint oder schreibst du das alles um den Rolle77 aus der Reserve zu locken ?
Es ist besser, ein eckiges Etwas zu sein als ein rundes Nichts.

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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 20:47

Sicher ist er dafür gebaut,das weiß sogar ich! :lol:
Aber das alleine reicht nicht! :lol:
Hast also wieder nicht richtig gelesen! :mrgreen:
Er muß auch dafür eingesetzt werden!! :mrgreen: :mrgreen:

Bei dir fehlen mir echt die Worte!!

Kugelblitz hat geschrieben:Was er auf dem Anhänger laden tut, ist völlig egal....da er ja eh die schwarze Nummer hat.


Eben nicht!! Wenn ich Fahrräder drauf habe dann hat das wohl mit Landwirtschaft nix zu tun,oder täusche ich mich da?
Dann greift der B,aber jetzt kommen die Gewichtsbeschränkungen ins Spiel!!

Du verarscht mich doch!! :evil:
So b..d kann man doch nicht sein!! :prost:
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Di Jan 06, 2015 20:48

@Marc W.
nein, würde mir im Traum nicht einfallen aber er ist halt einer anderen Auffassung, die schlicht weg falsch ist.
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