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Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zweck

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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242 Beiträge • Seite 4 von 17 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 ... 17
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Mo Jan 05, 2015 23:49

Ich habe nix von so und so gesagt. Ein normaler Lkw.
Nein darf er nicht! Gewerbliche Fahrten erst ab 21.

Das ist das gleiche!
Da wenn ihr euch auf den Kopf stellt und in die Ohren klatscht wird das nicht anders.
Bahnwärter darf so nicht fahren!
So a zeug hald zum Holz machen.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Mo Jan 05, 2015 23:57

Hat wiederum nichts mit nen Lkw zu tun.
Für sowas gibt es Sonderregelungen.
Seite 1 die erste Frage.
Kugelblitz
 
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Di Jan 06, 2015 0:04

Holder A55 hat geschrieben:
Fakt ist: Schwarze Nr,über 32km/h und keine lof nutzung -> CE


Falsch!

Dastrifft nur zu, wenn die zulässige Gesamtmasse der Zugmaschine und des Anhängers über jeweils 3,5 t liegen. Für ein Kraftfahrzeug/Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen, d.h. nicht steuerbefreit, reicht die Klasse BE. Die '32 km/h', die Du ansprichst, sind übrigens nicht mehr aktuell. Aktuell gilt für die Klasse L ein Limit von 40 km/h bei Zugmaschinen (vorher 32 km/h), mit bis zu zwei Anhängern liegt das Limit bei 25 km/h (vorher auch bereits 25 km/h).
Deiner obigen These nach wäre sogar ein normaler PKW mit einem Anhänger bis 750 kg zGm mit einem Führerschein der Klasse CE zu fahren und das ist definitiv nicht so!

Wurde die Klasse L vor dem 1. Januar 1999 erteilt, so ist diese nicht zweckgebunden, d.h. auch Fahrten außerhalb LoF sind damit legitim. Wenn eine Fahrerlaubnis mit vor diesem Datum erteilter Klasse L nach diesem Datum umgeschrieben wurde, so ist die Zweckbindung der Klasse L durch die Schlüsselzahl 174 aufgehoben.

Gruß
Henning



Pkw Anhänger ( bis 750 Kilo) ungebremst die Klasse B, drüber die CE.
PS. Mein Lappen hab ich vor 17 Jahre gemacht.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 0:06

@Kugelblitz
GENAU!!!!
SONDEREGELUNGEN!!
Wenn ich einen Traktor nicht für lof Zwecke einsetze,dann wird er behandelt wie jedes andere Fahrzeug auch!
Das betrifft auch die zulässige Gesamtmasse. Wenn ich nicht den alten 3er Führerschein habe sondern den neuen B darf ich bei nicht lof Nutzung die 3,5t nicht überschreiten!
Verstehst jetzt endlich was ich sagen will??
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Di Jan 06, 2015 0:15

Ich versteh dich schon, du kannst aber mit der L trotzdem deine 40T berappen.
Was der Zoll oder das FA dazu sagt, ist erstmal dahin gestellt.
Du hast es ja auf deinem Lappen.

Die 3,5 t sind seid 2000.( im Pkw Bereich)
Zulässige Gesamtmasse, davon ist der Schlepper aber nicht betroffen.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 0:20

Und wie soll das gehen?
Im Gesetzestext steht eine Zug Maschine mit einem einachsigen Anhänger. Oder Tandem mit 1m achsabstand.

Das mit der 174 in 12 bei L stimmt schon, dann hast aber eh den C1E und damit ist das sowieso hinfällig!
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 0:23

Man Kugelblitz! LESEN!
Sobald da ne schwarze Nr dran ist wird er behandelt wie ein Pkw.Außer du nutzt ihn für Lof.
Ist das so schwer? ?? :roll:
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Di Jan 06, 2015 0:25

Bis 32 km/h.
Das war die alte Regelung.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Intrac Fan » Di Jan 06, 2015 0:27

Role77 hat geschrieben:Man Kugelblitz! LESEN!
Sobald da ne schwarze Nr dran ist wird er behandelt wie ein Pkw.Außer du nutzt ihn für Lof.
Ist das so schwer? ?? :roll:


Die Farbe der Nummer hat mit dem Ganzen überhaupt nichts zu tun,,sorry.
Fred
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 0:30

Sinnlos! :lol:
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 0:33

Kugelblitz hat geschrieben:Bis 32 km/h.
Das war die alte Regelung.

Jetzt kommt er damit daher! :roll:
Hab i h doch gesagt das das nicht mehr stimmt!
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Intrac Fan » Di Jan 06, 2015 0:44

Role77 hat geschrieben:Sinnlos! :lol:


Hast recht,,
es ist sinnlos.
Du bist einfach beratungsresistent :prost:
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 0:47

Wenn Du den Traktor privat nutzt, fällt er somit unter die Klasse B, also weniger als 8 Sitze, mehrspurig und unter 3,5t. Für die Klasse B wurden die Anhängerregelungen aufgrund einer EU-Anpassung vereinfacht. Somit müssen Zugfahrzeug und Anhänger nur unter 3,5t in der Summe der zulässigen Gesamtmassen fallen. Die tatsächliche Masse zählt hier nicht! Sollte die Zugmaschine bereits 3,5t zulässiges Gesamtgewicht haben, darfst Du aber dennoch einen Anhänger mit 750kg zulässigem Gesamtgewicht mitführen. Durch eine kleine Zusatzprüfung ist es möglich die Schlüsselzahl "B96" in den Führerschein eingetragen zu bekommen. Dann darfst Du auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg einen Zug mit einer Gesamtmasse von bis zu 4250kg führen. Willst Du größere Züge fahren (Zugmaschine UND Anhänger jeweils bis 3,5t) bleibt Dir nur die Klasse BE, was eine eigene Führerscheinausbildung erfordert.

Wenn es mir end geglaubt wird hab i aus einem Forum was raus kopiert.
So ist es und ich brauch mich von dir IntracFan nicht beraten lassen.
Beraten lasse ich mich nur von Leuten die sich mit was auskennen. :klug:
n8
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Intrac Fan » Di Jan 06, 2015 1:17

Role77 hat geschrieben:Wenn Du den Traktor privat nutzt, fällt er somit unter die Klasse B, also weniger als 8 Sitze, mehrspurig und unter 3,5t. Für die Klasse B wurden die Anhängerregelungen aufgrund einer EU-Anpassung vereinfacht. Somit müssen Zugfahrzeug und Anhänger nur unter 3,5t in der Summe der zulässigen Gesamtmassen fallen. Die tatsächliche Masse zählt hier nicht! Sollte die Zugmaschine bereits 3,5t zulässiges Gesamtgewicht haben, darfst Du aber dennoch einen Anhänger mit 750kg zulässigem Gesamtgewicht mitführen. Durch eine kleine Zusatzprüfung ist es möglich die Schlüsselzahl "B96" in den Führerschein eingetragen zu bekommen. Dann darfst Du auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg einen Zug mit einer Gesamtmasse von bis zu 4250kg führen. Willst Du größere Züge fahren (Zugmaschine UND Anhänger jeweils bis 3,5t) bleibt Dir nur die Klasse BE, was eine eigene Führerscheinausbildung erfordert.

Wenn es mir end geglaubt wird hab i aus einem Forum was raus kopiert.
So ist es und ich brauch mich von dir IntracFan nicht beraten lassen.
Beraten lasse ich mich nur von Leuten die sich mit was auskennen. :klug:
n8


Mann, Role,
das hab ich Dir eben doch grad geraten.
Dann mach es endlich mal, statt hier immer mit Deinem Dickkopf durch die Wand zu wollen.
Übrigens, beraten will ich Dich überhaupt nicht, hab Dir ja schon geschrieben, dass Du Beratungsresistent bist.

Einen freundlichen Gruß,
Fred
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Di Jan 06, 2015 1:43

Ich hab keinen Dickkopf und schon gar nicht möchte ich damit durch eine Wand!
Mich kotzt bloß Tierisch an das hier ständig irgendwelche Schlauberger völligen Blödsinn von sich geben und andere als blöd hinstellen.
Das betrifft nicht nur dieses Thema und mich sondern auch viele andere Themen und Personen.
Von mir aus fahrt ihr schwarz bis ihr schwarz werdet. :lol:
Ich werde mich aus diesem Forum etwas zurück ziehen und mich lieber mit Leuten unterhalten von denen ich weiß das da was dahinter ist!
:klug:

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