Ich habe nix von so und so gesagt. Ein normaler Lkw.
Nein darf er nicht! Gewerbliche Fahrten erst ab 21.
Das ist das gleiche!
Da wenn ihr euch auf den Kopf stellt und in die Ohren klatscht wird das nicht anders.
Bahnwärter darf so nicht fahren!
Aktuelle Zeit: Sa Okt 25, 2025 16:47
Moderator: Falke
Holder A55 hat geschrieben:Fakt ist: Schwarze Nr,über 32km/h und keine lof nutzung -> CE
Falsch!
Dastrifft nur zu, wenn die zulässige Gesamtmasse der Zugmaschine und des Anhängers über jeweils 3,5 t liegen. Für ein Kraftfahrzeug/Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen, d.h. nicht steuerbefreit, reicht die Klasse BE. Die '32 km/h', die Du ansprichst, sind übrigens nicht mehr aktuell. Aktuell gilt für die Klasse L ein Limit von 40 km/h bei Zugmaschinen (vorher 32 km/h), mit bis zu zwei Anhängern liegt das Limit bei 25 km/h (vorher auch bereits 25 km/h).
Deiner obigen These nach wäre sogar ein normaler PKW mit einem Anhänger bis 750 kg zGm mit einem Führerschein der Klasse CE zu fahren und das ist definitiv nicht so!
Wurde die Klasse L vor dem 1. Januar 1999 erteilt, so ist diese nicht zweckgebunden, d.h. auch Fahrten außerhalb LoF sind damit legitim. Wenn eine Fahrerlaubnis mit vor diesem Datum erteilter Klasse L nach diesem Datum umgeschrieben wurde, so ist die Zweckbindung der Klasse L durch die Schlüsselzahl 174 aufgehoben.
Gruß
Henning
Role77 hat geschrieben:Man Kugelblitz! LESEN!
Sobald da ne schwarze Nr dran ist wird er behandelt wie ein Pkw.Außer du nutzt ihn für Lof.
Ist das so schwer? ??
Kugelblitz hat geschrieben:Bis 32 km/h.
Das war die alte Regelung.
Role77 hat geschrieben:Sinnlos!


Role77 hat geschrieben:Wenn Du den Traktor privat nutzt, fällt er somit unter die Klasse B, also weniger als 8 Sitze, mehrspurig und unter 3,5t. Für die Klasse B wurden die Anhängerregelungen aufgrund einer EU-Anpassung vereinfacht. Somit müssen Zugfahrzeug und Anhänger nur unter 3,5t in der Summe der zulässigen Gesamtmassen fallen. Die tatsächliche Masse zählt hier nicht! Sollte die Zugmaschine bereits 3,5t zulässiges Gesamtgewicht haben, darfst Du aber dennoch einen Anhänger mit 750kg zulässigem Gesamtgewicht mitführen. Durch eine kleine Zusatzprüfung ist es möglich die Schlüsselzahl "B96" in den Führerschein eingetragen zu bekommen. Dann darfst Du auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg einen Zug mit einer Gesamtmasse von bis zu 4250kg führen. Willst Du größere Züge fahren (Zugmaschine UND Anhänger jeweils bis 3,5t) bleibt Dir nur die Klasse BE, was eine eigene Führerscheinausbildung erfordert.
Wenn es mir end geglaubt wird hab i aus einem Forum was raus kopiert.
So ist es und ich brauch mich von dir IntracFan nicht beraten lassen.
Beraten lasse ich mich nur von Leuten die sich mit was auskennen.![]()

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