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Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zweck

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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242 Beiträge • Seite 3 von 17 • 1, 2, 3, 4, 5, 6 ... 17
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon MF-133 » Mo Jan 05, 2015 22:03

Hallo,
lof Fahrten BEGINNEN oder ENDEN (oder beides) an einem lof Betrieb und müssen zur Aufrechterhaltung des lof Betriebes dienen (d.h. keine Transporte zugunsten Dritter)
Den Paragraf weiß ich grad nicht auswendig, steht aber irgendwo in der StVZO genauso drin,.
Da sich unser lof Betrieb nicht an unserem Wohnort befindet, sondern 40 km entfernt (wo meine alte Mama wohnt), wollte der Versicherer, die Traktorfahrten an unserem Wohnort als "möglicherweise nicht versichert" ansehen und entsprechend "extra" versichern. Drum musste ich mich da auch ausführlich mit befassen.
Der Fragesteller bräuchte, wenn er mit seinem Gespann für einen Landwirt unterwegs ist, keine schwarze Nummer und keinen anderen Führerschein.
Wenn er die gleiche Arbeit für sich selber macht, ist das nicht lof (da kein lof Betrieb) und damit sind schwarze Nummer und anderer Führerschein fällig. Falls es zu einer Kontrolle oder einem Unfall kommen sollte, wollen die Sheriffs ggf. den Betrieb sehen und Landwirt interviewen, zu dessen Nutzen das Gespann unterwegs war.
Ich würde das Gespann ablasten( spart Steuern) und ggf den Anhänger mit Saisokennzeichen fahren.
Solche Regelungen bergen natürlich immer irgendwie eine Ungerechtigkeit.
Ich hab den T und dürfte damit innerhalb eines anderen lof Betriebee einen zur lof Zugmaschine umgebauten LKW fahren und wenn der Bauer will, auch tagaus, tagein Kies holen für den Stallbau. Verleiht nun der Bauer den Truck an den Kiesverkäufer, dürfte ich die gleiche Fahrt nicht mehr machen. So gehts nun mal zu.
MFG
MF-133
 
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Holder A55 » Mo Jan 05, 2015 22:22

Die Fahrerlaubnisklassen sind unabhängig von der Kennzeichenfarbe. Die Farbe des Kennzeichens sagt lediglich aus, ob das damit ausgerüstete Fahrzeug steuerbefreit ist oder nicht.
Man kann mit schwarzem Kennzeichen sehr wohl LoF-Tätigkeiten mit Klasse L/T durchführen, da das Kennzeichen lediglich besagt, dass für das Fahrzeug ordnungsgemäß Steuern abgeführt werden. Und in diesem LoF-Einsatz dürfen hinter einem Fahrzeug mit schwarzem Kennzeichen auch steuerbefreite Anhänger mitgeführt werden, solange es sich eben um einen LoF-Einsatz handelt. Ebenso kann man Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen monatsweise versteuern, um damit gewerbliche Tätigkeiten durchzuführen, so dass Klasse L/T nicht mehr ausreicht und bei gewerblichen Transportarbeiten auch die Module fällig sind.
Wenn das Finanzamt den LoF-Zweck nicht anerkennt, so sind die vom Threadersteller genannten Fahrzeuge getrennt zuzulassen und auch zu besteuern, da das Folgekennzeichen bis 25 km/h bbH dem LoF-Zweck vorenthalten bleibt. Durch die Besteuerung und privaten Einsatz abseits des LoF-Zwecks durch den Threadersteller ist ebenfalls eine regelmäßige Hauptuntersuchung durch eine zugelassene Prüforganisation durchzuführen.

Gruß
Henning
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Kurt Tucholsky (1890-1935)


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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Mo Jan 05, 2015 22:30

Kein Mensch hat gesagt das man mit schwarzer Nr nicht lof arbeiten kann. Wenn du aber nicht für lof mit schwarzer Nr arbeitest, dann ist auch nix mehr mit L und T!
So a zeug hald zum Holz machen.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Mo Jan 05, 2015 22:39

Role77 hat geschrieben:@Bahnwärter
Du hast das richtig verstanden und vergiss die anderen Kommentare!
Die L und T Führerscheine sind nur bei lof Nutzung gültig.
Da du eine schwarze Nr hast brauchst du BE bis 32 km/h und drüber CE.


Hat dir der Prüfer erzählt oder was?
Was du schreibst, ist einfach nur Bullshid.

Es steht doch auf dem Plastelappen, was willst du noch?
Die 32 ist schon lange out.
Kugelblitz
 
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Mo Jan 05, 2015 22:53

Role77 hat geschrieben:Kein Mensch hat gesagt das man mit schwarzer Nr nicht lof arbeiten kann. Wenn du aber nicht für lof mit schwarzer Nr arbeitest, dann ist auch nix mehr mit L und T!


Muss man nicht verstehen oder?
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Intrac Fan » Mo Jan 05, 2015 23:04

Kugelblitz hat geschrieben:Dein L ist auch so gültig.
Schreib mal dein Alter, und ich hoffe der Adi löscht den Ausrutscher.
Son "Müll" stiftet nur Verunsicherung.


:prost: genau so ist das.

Bahnwärter...
Du hast aber schon mittbekommen, das die Nachforschungen im anderen Fred von einem Polizeibeamten durchgeführt wurden?
Wenn Du den Fred ganz gelesen hast, hättest auch sehen müssen, dass ich ebenso geforscht habe und nichts anderes raus kam,
wie der Polizeibeamte es verfasst hat.
Fred
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Mo Jan 05, 2015 23:16

@kugelblitz
Du bist wohl a Prüfer oder?
Mir ist wurscht!
Von mir aus verbreitest weiter deinen Schmarrn!
Bins leid hier ständig mit Leuten zu diskutieren die immer alles besser wissen.
Bemühe Google und versuche langsam zu lesen,dann verstehst es du vielleicht auch.
Fakt ist: Schwarze Nr,über 32km/h und keine lof nutzung -> CE

@IntracFan
Ich war letztes Jahr erst auf einer Schulung der Feuerwehr.
Da wurde das Thema von einem Fahrlehrer erklärt.
Der sollte es wissen.
In so einem Forum kann jeder schreiben was er will! Ob es dann auch stimmt! :lol:

Und jetzt ist ENDE!
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Mo Jan 05, 2015 23:20

Kugelblitz hat geschrieben:Kleines Gedächnis Protokoll: Mit der L war früher bis 32 km/h möglich.
Und nen 1 Achshänger.
(auch Tandem wenn der Achsabstand) unter 1 Meter ist.
Neu ist, du kannst mit der L nen separaten Schlepper bis 40 fahren.
Hast du nen Hänger dran, nur 25 km/h. Tonnage spielt da keine Rolle, ob ein oder 2 Hänger.
Darfst nur nicht über 40T und ne Länge von 18,.... Meter kommen.



So schaut aus und nich anders.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Mo Jan 05, 2015 23:25

:lol:
Hast recht mit deinen 32 km/h!
Aber
du darfst einen solchen Traktor mit schwarzer NrNicht mit L und T Führerschein fahren wenn es nicht für lof Zwecke ist!!!!
So a zeug hald zum Holz machen.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Mo Jan 05, 2015 23:25

Warum besser wissen?
Is nu mal Fakt.
Wenn du mal alles gelesen hättest, würdest es anders auffassen.
Sorry wenn ich dir ans Bein gepisst habe.
Zuletzt geändert von Kugelblitz am Di Jan 06, 2015 10:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Holder A55 » Mo Jan 05, 2015 23:31

Fakt ist: Schwarze Nr,über 32km/h und keine lof nutzung -> CE


Falsch!

Dastrifft nur zu, wenn die zulässige Gesamtmasse der Zugmaschine und des Anhängers über jeweils 3,5 t liegen. Für ein Kraftfahrzeug/Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen, d.h. nicht steuerbefreit, reicht die Klasse BE. Die '32 km/h', die Du ansprichst, sind übrigens nicht mehr aktuell. Aktuell gilt für die Klasse L ein Limit von 40 km/h bei Zugmaschinen (vorher 32 km/h), mit bis zu zwei Anhängern liegt das Limit bei 25 km/h (vorher auch bereits 25 km/h).
Deiner obigen These nach wäre sogar ein normaler PKW mit einem Anhänger bis 750 kg zGm mit einem Führerschein der Klasse CE zu fahren und das ist definitiv nicht so!

Wurde die Klasse L vor dem 1. Januar 1999 erteilt, so ist diese nicht zweckgebunden, d.h. auch Fahrten außerhalb LoF sind damit legitim. Wenn eine Fahrerlaubnis mit vor diesem Datum erteilter Klasse L nach diesem Datum umgeschrieben wurde, so ist die Zweckbindung der Klasse L durch die Schlüsselzahl 174 aufgehoben.

Gruß
Henning
Zuletzt geändert von Holder A55 am Mo Jan 05, 2015 23:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Mo Jan 05, 2015 23:36

Du hast mir nicht ans Bein gepisst!
Ich frag mich hald wie Besch....t manche Leute sind!
DIE FÜHRERSCHEINE L UND T SIND NUR FÜR LOF GELTEND!!!

Mal eine andere Frage:
Einer ist 18 Jahre alt. Er fährt für ihren lof Betrieb mit einem Lkw mit 18t sagen wir mal Mais.
Jetzt soll dieser für einen bekannten Fuhrunternehmer das selbe zu einem Kunden machen. Darf er das?
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon MF-133 » Mo Jan 05, 2015 23:41

Der "L" von Bahnwärter und allen anderen ist natürlich gültig, aber NICHT AUSREICHEND für sein Transportvorhaben.
Das wäre der "L" nur wenn er ein Bauer wäre oder FÜR einen Bauern fährt.
Und wenn er für sich selber fährt eben nicht.
Und noch eins: Die grüne Nummer kriegt nicht der Traktor aufgrund seiner Bauart (das ist ein Denkfehler), sondern der Bauer aufgrund seines Berufes.
Es ist gut möglich, dass dem Finanzamt früher auch Leute durch die Maschen gefallen sind und das lof Privileg gewährt wurde, obwohl kein Betrieb (mehr) da ist. Grade bei Alt-Bauern, die den Hof verpachtet haben, sieht man die grüne Nummer oft. Dieses Privileg kann dann jederzeit aberkannt werden. Seitdem es viele "Treckerfreunde" gibt, wird das auch verstärkt kontrolliert.
MFG
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Mo Jan 05, 2015 23:44

@MF133
Genau das will ich damit sagen!
Eigentlich brauchst bei nicht lof und mehr als 3,5t den C1E und wenn mehr als 7,5t den CE!
So a zeug hald zum Holz machen.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Holder A55 » Mo Jan 05, 2015 23:45

Role77 hat geschrieben:Du hast mir nicht ans Bein gepisst!
Ich frag mich hald wie Besch....t manche Leute sind!
DIE FÜHRERSCHEINE L UND T SIND NUR FÜR LOF GELTEND!!!

Mal eine andere Frage:
Einer ist 18 Jahre alt. Er fährt für ihren lof Betrieb mit einem Lkw mit 18t sagen wir mal Mais.
Jetzt soll dieser für einen bekannten Fuhrunternehmer das selbe zu einem Kunden machen. Darf er das?


Klar, wenn es sich bei dem LKW zulassungsrechtlich um eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit bbH 60 km/h handelt. Der Transport ist zwar gewerblich und es wird ein Fahrtenschreiber in der landwirtschaftlichen Zugmaschine benötigt, da über 45 km/h, aber der Transport von Mais ist landwirtschaftlich eingestuft und daher mit Klasse T ohne die fünf Module möglich.
Voraussetzung dazu ist natürlich, dass 'Einer' im Besitz der Klasse T ist, wozu uns aber leider die Informationen fehlen. Ausserdem geht Deine Fragerei jetzt total am Thema des Ursprungsposts vorbei.

Gute Nacht!
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