Hallo,
lof Fahrten BEGINNEN oder ENDEN (oder beides) an einem lof Betrieb und müssen zur Aufrechterhaltung des lof Betriebes dienen (d.h. keine Transporte zugunsten Dritter)
Den Paragraf weiß ich grad nicht auswendig, steht aber irgendwo in der StVZO genauso drin,.
Da sich unser lof Betrieb nicht an unserem Wohnort befindet, sondern 40 km entfernt (wo meine alte Mama wohnt), wollte der Versicherer, die Traktorfahrten an unserem Wohnort als "möglicherweise nicht versichert" ansehen und entsprechend "extra" versichern. Drum musste ich mich da auch ausführlich mit befassen.
Der Fragesteller bräuchte, wenn er mit seinem Gespann für einen Landwirt unterwegs ist, keine schwarze Nummer und keinen anderen Führerschein.
Wenn er die gleiche Arbeit für sich selber macht, ist das nicht lof (da kein lof Betrieb) und damit sind schwarze Nummer und anderer Führerschein fällig. Falls es zu einer Kontrolle oder einem Unfall kommen sollte, wollen die Sheriffs ggf. den Betrieb sehen und Landwirt interviewen, zu dessen Nutzen das Gespann unterwegs war.
Ich würde das Gespann ablasten( spart Steuern) und ggf den Anhänger mit Saisokennzeichen fahren.
Solche Regelungen bergen natürlich immer irgendwie eine Ungerechtigkeit.
Ich hab den T und dürfte damit innerhalb eines anderen lof Betriebee einen zur lof Zugmaschine umgebauten LKW fahren und wenn der Bauer will, auch tagaus, tagein Kies holen für den Stallbau. Verleiht nun der Bauer den Truck an den Kiesverkäufer, dürfte ich die gleiche Fahrt nicht mehr machen. So gehts nun mal zu.
MFG

genau so ist das.