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Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zweck

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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242 Beiträge • Seite 2 von 17 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 17
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Heuer » Mo Jan 05, 2015 18:13

HannesH hat geschrieben:
Kugelblitz hat geschrieben:Sorry, diese Aussage halte ich für ein Gerücht!
Belege es mit einen gesetzestext.
Auch mit der L kannst bis 40T fahren.


Das stimmt :wink:
Mit L = 40 t, max 32 km/h
mit T = 40 t
T unter 18 Jahren = max. 40 km/h (wobei der Trecker nicht 50 laufen darf und man fährt nur 40, sondern er darf wirklich nur 40 km/h Höchstgeschwindigkeit haben)
T und über 18 Jahren = auch schneller als 40 km/h


Menno, lest doch wenigstens den Eingangstread......................
Der Ersteller hat klar geschrieben, das er kein Landwirt ist, und das Zugfahrzeug deshalb schon eine schwarze Nr. hat! Grrrrrrrrr
Grüße
der Heuer
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon waelder » Mo Jan 05, 2015 18:24

Marco + Janine hat geschrieben:Falsch!!!!! WD ist keine LOF -Tätigkeit, ausßer für die Gemeinde !!!!
Firmen o.ä. musste versteuern, Zeitmäsig oder gleich schwarze Nr.

Marco


Ich halt mich an § 6 Punkt g


In § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnisklassen L und T folgendermaßen definiert:
a) Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
b) Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
c) landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
d) Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
e) Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
f) Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern a bis e eingesetzt werden, und
g) Winterdienst.
„Integration ist eine Bringschuld des Eingewanderten“
Wer sich nicht Integriert muss wieder gehen
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Mo Jan 05, 2015 18:51

Heuer hat geschrieben:
HannesH hat geschrieben:
Kugelblitz hat geschrieben:Sorry, diese Aussage halte ich für ein Gerücht!
Belege es mit einen gesetzestext.
Auch mit der L kannst bis 40T fahren.


Das stimmt :wink:
Mit L = 40 t, max 32 km/h
mit T = 40 t
T unter 18 Jahren = max. 40 km/h (wobei der Trecker nicht 50 laufen darf und man fährt nur 40, sondern er darf wirklich nur 40 km/h Höchstgeschwindigkeit haben)
T und über 18 Jahren = auch schneller als 40 km/h


Menno, lest doch wenigstens den Eingangstread......................
Der Ersteller hat klar geschrieben, das er kein Landwirt ist, und das Zugfahrzeug deshalb schon eine schwarze Nr. hat! Grrrrrrrrr



Meinst mich?
Ich bin weder Land noch Forstwirt und hab dennoch ne grüne Nummer.
Im Fragebogen vom FA, wurde vor etwa 8 Jahre, nur das Brennholz machen angegeben.
Das schwankt ja aber je nach Bundesland.
Was hat der ganze Gruz mit dem Führerschein zu tun?
Wenn es dem wirklich so ist...können die mich mal am A....lecken!
Das wäre ja ein Unding!
Ich hab nur den L, war beim Moped bei
Kugelblitz
 
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Heuer » Mo Jan 05, 2015 18:58

Nee, Kugelblitz, ich meine nicht Dich, hab Dich ja nicht zitiert. :wink:
Aber der Text von Expylon schreibt ja wieder klar, das L und T rein landwirtschaftliche Führerscheine sind, für lof-Fahrzeuge. Der T wurde ja seinerzeit nur dem "berechtigten" Personenkreis eingetragen.
Man kann auch mit den besten Vorsätzen schwarz fahren. >>Wenn es dem wirklich so ist...können die mich mal am A....lecken!<<
Greetz
Grüße
der Heuer
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Mo Jan 05, 2015 19:09

Ja richtig, Trecker bleibt Trecker.
Und das was auf meinem Führerschein ist, ändert sich auch nicht.
Ich denke der Freedersteller hat was falsch verstanden (ungebremste Anhängelast) oder so.
Kugelblitz
 
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Mo Jan 05, 2015 19:23

Kleines Gedächnis Protokoll: Mit der L war früher bis 32 km/h möglich.
Und nen 1 Achshänger.
(auch Tandem wenn der Achsabstand) unter 1 Meter ist.
Neu ist, du kannst mit der L nen separaten Schlepper bis 40 fahren.
Hast du nen Hänger dran, nur 25 km/h. Tonnage spielt da keine Rolle, ob ein oder 2 Hänger.
Darfst nur nicht über 40T und ne Länge von 18,.... Meter kommen.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon HannesH » Mo Jan 05, 2015 19:55

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, und sowohl Trecker als auch Anhänger mit schwarzer Nummer angemeldet sind, dann bleibt ihm nur über entweder den Führerschein BE (Fahrzeugkombination <7000 kg, Anhänger max 3500 kg) oder einen Führerschein in der Klasse C (da gibts verschiedene Abstufungen zu den Gewichtsklassen soweit ich weiß) zu machen. Ich denke ein selbstgebauter Rückewagen hat mehr Gewicht als 750 kg, daher reicht Klasse B nicht aus.

Steinigt mich bitte nicht, das ich das erst falsch verstanden hab :wink: :prost:
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Mo Jan 05, 2015 19:59

Das hat doch mit dem Führerschein nichts zu tun!
Das ist eine Zulassungsfrage. Begreift ihr das nicht? :lol:
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon HannesH » Mo Jan 05, 2015 20:10

Bahnwärter hat geschrieben:Hallo Zusammen,

ich befasse mnich gerade mit der Zulassung meines Eigenbau Rückewagens. Ursprünglich dachte ich ich könnte diesen einfach mit Folgekennzeichen hinter meinem Schlepper (schwarze Nummer) fahren. Hier wurde ich mittlerweile durch die Zulassungsstelle eines besseren belehrt. Es bleibt also nicht anderes übrig als diesen zu versteuern, zu versichern und 24monatig beim TÜV vorzustellen. Nungut damit habe ich mich abgefunden.

Die Dame machte mich jedoch direkt auf das nächste Problem aufmerksam, welches ich mit der Führerscheinstelle abklärte:

[b]Mein Führerschein (Klasse B) ist nicht ausreichend um das Gespann (3to Anhänger Gesamtgewicht) zu fahren.

Die Klasse L (mit der ich dies theoretisch für lof Zwecke dürfte) gilt nur für lof zwecke. Folglich heißt dies: Bin ich mit dem Gespann unterwegs zum Holz holen fahre ich ohne Fahrerlaubnis! :evil: :evil: Auch wenn ich den Obstbaumschnitt aus meinem Garten weg fahre ist dies nicht durch die Lof Tätigkeit gedeckt, da ich keinen Betrieb habe.[/b]

Die einzig bestehenden Möglichkeiten für mich sind der Erweb der Führerscheinklasse BE oder das Ablasten des Anhängers, so das dieser zusammen mit der Zugmaschine nicht mehr als 3.5t wiegt.Beide Möglichkeiten finde ich wenig reizvoll. Alternativen gibt es wohl keine. Laut Aussage der Führerscheinstelle ist dies eine Thematik die mittlerweile auch bei der Polizei bekannt ist, und die zu realen Problemen führen kann.


Ich hab es so verstanden, das das Zulassungsproblem mit dem 24 monatigen TÜV und der schwarzen Nummer geklärt ist, bloß darf die Kombination aus Trecker + Rückewagen nicht mit dem Führerschein gefahren werden (da keine Land- oder Forstwirtschaftliche Nutzung). Dafür braucht er den Führerschein BE, an dem wohl kein Weg dran vorbeiführt. Oder steh ich so auf dem Schlauch ? :cry:
Zuletzt geändert von HannesH am Mo Jan 05, 2015 20:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Intrac Fan » Mo Jan 05, 2015 20:11

Nabend zusammen,

diese Geschichte wurde vor nicht zulanger Zeit schon mal diskutiert.
Schaut doch mal unter der Rubrik...
Landwirtschaftstechnik, Seite 9 unter,,,
Fahrerlaubnisverordnung, nach.
Da wurde das Thema unmissverständlich zerpflückt.

Gruss,
Fred
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Mo Jan 05, 2015 20:14

Intrac Fan hat geschrieben:Nabend zusammen,

diese Geschichte wurde vor nicht zulanger Zeit schon mal diskutiert.
Schaut doch mal unter der Rubrik...
Landwirtschaftstechnik, Seite 9 unter,,,
Fahrerlaubnisverordnung, nach.
Da wurde das Thema unmissverständlich zerpflückt.

Gruss,
Fred


Nicht nur einmal.
Kugelblitz
 
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Mo Jan 05, 2015 20:20

TÜV musst bei schwarzer Nummer alle 2 Jahre machen. Bei den grünen Kennzeichen fällt das weg (Folgekennzeichen) und nur bis 25 km/h.
Vorausgesetzt ist eine BE.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Bahnwärter » Mo Jan 05, 2015 21:22

HannesH hat geschrieben:
Bahnwärter hat geschrieben:Hallo Zusammen,

ich befasse mnich gerade mit der Zulassung meines Eigenbau Rückewagens. Ursprünglich dachte ich ich könnte diesen einfach mit Folgekennzeichen hinter meinem Schlepper (schwarze Nummer) fahren. Hier wurde ich mittlerweile durch die Zulassungsstelle eines besseren belehrt. Es bleibt also nicht anderes übrig als diesen zu versteuern, zu versichern und 24monatig beim TÜV vorzustellen. Nungut damit habe ich mich abgefunden.

Die Dame machte mich jedoch direkt auf das nächste Problem aufmerksam, welches ich mit der Führerscheinstelle abklärte:

[b]Mein Führerschein (Klasse B) ist nicht ausreichend um das Gespann (3to Anhänger Gesamtgewicht) zu fahren.

Die Klasse L (mit der ich dies theoretisch für lof Zwecke dürfte) gilt nur für lof zwecke. Folglich heißt dies: Bin ich mit dem Gespann unterwegs zum Holz holen fahre ich ohne Fahrerlaubnis! :evil: :evil: Auch wenn ich den Obstbaumschnitt aus meinem Garten weg fahre ist dies nicht durch die Lof Tätigkeit gedeckt, da ich keinen Betrieb habe.[/b]

Die einzig bestehenden Möglichkeiten für mich sind der Erweb der Führerscheinklasse BE oder das Ablasten des Anhängers, so das dieser zusammen mit der Zugmaschine nicht mehr als 3.5t wiegt.Beide Möglichkeiten finde ich wenig reizvoll. Alternativen gibt es wohl keine. Laut Aussage der Führerscheinstelle ist dies eine Thematik die mittlerweile auch bei der Polizei bekannt ist, und die zu realen Problemen führen kann.


Ich hab es so verstanden, das das Zulassungsproblem mit dem 24 monatigen TÜV und der schwarzen Nummer geklärt ist, bloß darf die Kombination aus Trecker + Rückewagen nicht mit dem Führerschein gefahren werden (da keine Land- oder Forstwirtschaftliche Nutzung). Dafür braucht er den Führerschein BE, an dem wohl kein Weg dran vorbeiführt. Oder steh ich so auf dem Schlauch ? :cry:


Hallo Hannes, das hast du soweit richtig verstanden. Ich hab den anderen verlinkten Thread gerade noch gelesen, danach komme ich zum Schluss das der L ausserhalb von lof Nutzung nicht gültig ist. Insofern heißt es für mich BE machen. Letztendlich ist es ein abwägen ob etwas passiert wenn man Brennhoolz fährt oder nicht, bzw. ob man die Konsequenzen von fahren ohne Fahrerlaubnis tragen kann.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Kugelblitz » Mo Jan 05, 2015 21:32

Dein L ist auch so gültig.
Schreib mal dein Alter, und ich hoffe der Adi löscht den Ausrutscher.
Son "Müll" stiftet nur Verunsicherung.
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Re: Achtung Fahrerlaubnis bei Fahrten mit Hänger ohne lof Zw

Beitragvon Role77 » Mo Jan 05, 2015 22:03

@Bahnwärter
Du hast das richtig verstanden und vergiss die anderen Kommentare!
Die L und T Führerscheine sind nur bei lof Nutzung gültig.
Da du eine schwarze Nr hast brauchst du BE bis 32 km/h und drüber CE.
So a zeug hald zum Holz machen.
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