Fassi hat geschrieben:
Steuer ist sonne Sache, wenn Du einfachfrei nachweisen kannst, dass es ein qualifizierter Herdenschutzhund ist, so sind die steuerbefreit.
http://www.umwelt.niedersachsen.de/star ... 29504.html
Nicht förderfähig sind Folgekosten (einmalige oder laufende Personal- und Sachkosten) für Aufbau und Unterhaltung der vorgenannten Präventionsmaßnahmen sowie Futter, Hundesteuer, Versicherung, Tierarztkosten sowie für die Ausbildung der Hunde und deren Halterinnen und Halter.
Ich würde das jetzt mal so deuten, daß eine Steuerbefreiung der HSH nicht möglich ist.