Hallo Marion,
ich bin kein Jäger, kann Dir aber vielleicht doch helfen. Schau Dir mal im Bundesnaturschutzgesetz den § 41 an, dort steht:
§ 41 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
(1) Die Länder erlassen Vorschriften über den Schutz der wild lebenden Tiere und
Pflanzen. Dabei ist insbesondere zu regeln,
1. Tiere nicht mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu
verletzen oder zu töten
Jetzt schau Dir mal das für dich gültige Landesgesetz an, dort steht sicherlich, dass es verboten ist, wildlebende Tiere einzufangen bzw. festzuhalten. Und wenn Du das Rehlein laufen lässt, ist es ruck zuck wieder auf bejagdbarem Gebiet....