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Änderung beim Agrardiesel-Antrag

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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137 Beiträge • Seite 3 von 10 • 1, 2, 3, 4, 5, 6 ... 10
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Re: Änderung beim Agrardiesel-Antrag

Beitragvon Daniel6160 » So Jun 25, 2017 17:14

Ich habe mich bei der Landwirtschaftskammer schlau gemacht. Man muss alle drei Formulare ausfüllen, und zwar bis zum 30.Juni. Das ist Antragsfrist für die drei Formulare, der Dieselantrag selbst muss bis zum 30. September da sein.
Sind die drei Formulare nicht fristgerecht eingegangen wird der Antrag abgelehnt.
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Re: Änderung beim Agrardiesel-Antrag

Beitragvon stamo » So Jun 25, 2017 18:07

Albert hat geschrieben:Hallo,
ichmache grad ebenfalls die Blätter zum Agrardiesel.
Es ist zum verrückt werden, alle Welt redet von Vereinfachng, das ist abergerade das Gegenteil und nicht mehr zu überbieten.
Es ist ein Frechheit was uns da die Zollverwaltung aufbindet und es ist zugleich ein Versagen aller die da mitgemacht haben von Politik bis zur Berufsvertretung.


Was für ein Blödsinn. Ich habe im Januar überhaupt zum ersten mal den Antrag ausgefüllt und es war viel einfacher, als die üblichen Anträge.Bei der Ausbildung zum Landwirt kommt Lesen, Schreiben und Rechnen zu kurz.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Änderung beim Agrardiesel-Antrag

Beitragvon countryman » So Jun 25, 2017 18:26

Ich (Threadersteller) habe meine Erstattung auch vollzählig erhalten.
Lustig war dass das Schreiben vom Zoll sinngemäß lautete,
Ihre Erstattung über 1234,56 Euro wird abgelehnt, stattdessen wird eine Erstattung von 1234,56 Euro (also gleicher Betrag) bewilligt. :-)
Das Ausfüllen der zusätzlichen Blätter dürfte für fast alle Antragsteller Pillepalle sein.
Ärgerlich aber die Kurzfristigkeit der Änderung und die Unklarheit welche Formulare jetzt überhaupt relevant sind.
Hoffentlich werden die Zusatzfragen nächstes Jahr direkt in den Antrag eingebaut dann wäre alles wieder gut.
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Re: Änderung beim Agrardiesel-Antrag

Beitragvon Albert » So Jun 25, 2017 18:46

Hallo, vieleicht machst du dich mal schlau, bevor das an Dir ganz vorüber geht.
Im Januar war die Welt nch in Ordnung, die Änderung dasss es 3 zusätzliche Formulare braucht, die kurzfristig eingereicht werden müssen gibt es erst seit Frühjahr.
Das höchste ist, dass unterschiedliche Termine dazu gelten, während die Agrardiesel-Erklärung bis 30.09. Zeit hat müssen die anderen Formular zum 30.06. eingereicht sein.


stamo hat geschrieben:
Albert hat geschrieben:
Was für ein Blödsinn. Ich habe im Januar überhaupt zum ersten mal den Antrag ausgefüllt und es war viel einfacher, als die üblichen Anträge.Bei der Ausbildung zum Landwirt kommt Lesen, Schreiben und Rechnen zu kurz.
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Re: Änderung beim Agrardiesel-Antrag

Beitragvon Baghira » Mo Jun 26, 2017 6:30

Also ich finds auch Blödsinn, überhaupt der ganze Papierkrieg......

Den Papierkrieg habe ich auf der Arbeit im Büro zuhauf, da möchte ich mich bei dern Nebenerwerbslandwirtschaft lieber den "Kernaufgaben" widmen.

Aber nur noch die nächste Ernte, dann werden die 30 verpachtet. Keine Lust mehr.
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Re: Änderung beim Agrardiesel-Antrag

Beitragvon stamo » Mo Jun 26, 2017 7:49

Baghira hat geschrieben:Den Papierkrieg habe ich auf der Arbeit im Büro zuhauf, da möchte ich mich bei dern Nebenerwerbslandwirtschaft lieber den "Kernaufgaben" widmen.

Wenn ich die Buchführung meiner Nebenerwerbslandwirtschaft ansehe, ist ganz klar, dass der Papierkram eine Kernaufgabe ist. Zwei Drittel der Einnahmen entstammen dem Papierkram.
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Re: Änderung beim Agrardiesel-Antrag

Beitragvon Casedriver » Mo Jun 26, 2017 8:13

Hallo,

Ja aber wenn ich den Antrag so wie letztes Jahr gestellt habe und das Geld auch schon da ist muß ich das auch noch nachreichen? Ich kapier's nicht??

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Re: Änderung beim Agrardiesel-Antrag

Beitragvon "schwabe" » Mo Jun 26, 2017 8:30

Müssen die 3 formulare welche bis zum 30.06. abzugeben sind über Post also per Papier geschickt werden, oder geht das auch online. Ich war gestern auf der Zoll Seite diesbezüglich und konnte keine klare deutliche Nachricht lesen welche Formulare notwendig sind und bis wann und wie diese auszufüllen sind und per Post oder per www ..... unglaublich was wir alles mit uns machen lassen - denen unterstell ich Absicht - je unklarer desto weniger muss ausgezahlt werden - ......
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Re: Änderung beim Agrardiesel-Antrag

Beitragvon countryman » Mo Jun 26, 2017 11:21

nachgereicht werden muss nichts, wenn schon bewilligt wurde.
Ich habe die Formulare per Post mitgeschickt.
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Re: Änderung beim Agrardiesel-Antrag

Beitragvon Nuffield » Mo Jun 26, 2017 11:42

Welche DREI Formulare müssen bis zum 30.06. beim Zoll sein? Ich habe nur zwei zum eigentlichen Antrag dazugepackt, und zwar 1139 und 1463.
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Re: Änderung beim Agrardiesel-Antrag

Beitragvon Ede75 » Mo Jun 26, 2017 12:15

Ich hab auch nur 1139 und 1463 gemacht. 1462 und 63 sind alternativ, soweit ich weiß. Mit 1463 wird man für 3 Jahre von der Abgabe des 1462 befreit, wenn der Zoll keinen Einspruch einlegt, nicht aber vom 1139er, das muß jedes Jahr gemacht werden. Soweit mein Kenntnisstand...

Gruß
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Re: Änderung beim Agrardiesel-Antrag

Beitragvon Max M » Mo Jun 26, 2017 12:32

Welche DREI Formulare müssen bis zum 30.06. beim Zoll sein?

Die Frist gilt lt tel Auskunft beim hza nur für 1462 o. 1463 ! 1139 kann zusammen mit 1140 o. 1142 bis 30.09. eingereicht werden. Bezogener Zeitraum für 1462/63 und 1139 ist der tatsächliche Geldeingang aufm Konto, nicht der der (letzten) Antragstellung.

Bild


edit: Datum korrigiert
Zuletzt geändert von Max M am Mo Jun 26, 2017 15:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Änderung beim Agrardiesel-Antrag

Beitragvon "schwabe" » Mo Jun 26, 2017 14:27

Müssen die genauen Beträge (Erstattungsbetrag) der letzten 3 Jahre beim 1463 eingetragen werden oder wie ?
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Re: Änderung beim Agrardiesel-Antrag

Beitragvon Max M » Mo Jun 26, 2017 15:06

richtig, die Erstattungen der letzten 3 Antragsjahre aus der Buchführung mit Angabe des Kalenderjahres in denen die Gutschriften erfolgt sind.
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Re: Änderung beim Agrardiesel-Antrag

Beitragvon Max M » Mo Jun 26, 2017 18:04

auch wenns mich nicht betrifft, mein Antrag liegt noch hier..

countryman hat geschrieben:nachgereicht werden muss nichts, wenn schon bewilligt wurde.

Gibts da zuverlässige Aussagen drüber? Lt Telefonauskunft sind die beiden Selbsterklärungen maßgeblich für die Bewilligung des 1140/42. Und bereits überwiesene Steuerentlastungen können auch zurückgefordert werden.
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