Ich habe mich bei der Landwirtschaftskammer schlau gemacht. Man muss alle drei Formulare ausfüllen, und zwar bis zum 30.Juni. Das ist Antragsfrist für die drei Formulare, der Dieselantrag selbst muss bis zum 30. September da sein.
Sind die drei Formulare nicht fristgerecht eingegangen wird der Antrag abgelehnt.