hans g hat geschrieben:... ok---ich bin mal das beispiel---hab 1975 den hof geerbt und dafür ERBSCHAFTSSTEUER bezahlt,dann hab ich einige jahre investiert,auch mit hilfe des ERTL programmes(zinsverbilligung),um den betrieb wieder ans laufen zu bringen---GEWINNE waren immer zu versteuern.
vor einigen jahren hab ich geld ausm betrieb gezogen,was ich ausserlandwirtschaftlich angelegt habe---steuersparfonds---und mache mit aktien.
alle meine wirtschaftlichen aktivitäten unterliegen der STEUER.
... die erbschaftssteuer dürfte nicht weltbewegend gewesen sein, sofern die fruchtfolge kein bauland beinhaltete
... die höhe der gewinne wurde nach eigenem gutdünken erklärt, der rest in ch, fl oder sonstwo gebunkert
... und bis z.31.12.2008 konnte man aktienkursgewinne auch noch steuerfrei einsacken >> z.b. an vw-aktien 600 bis 850/900 eur je stck, aber bis 31.12.2008 galt: no risk no fun >>> heute: trotz risk nur fun für papa staat
grüße vom alpenrand
amwald 51
