Quadwelt
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LoF-Zulassung gekippt
Die allseits beliebte und oft gebräuchliche Zulassung von Quds, ATVs und UTVs als landwirtschaftliche Zugmaschine (LoF) ist seit letzten Freitag hinfällig.
Der Bundesrat hat eine Änderung zur StVZO verabschiedet, welche diese an europäische Gesetze und Verfahren anpasst. Die bisher auf nationaler Ebene - sprich in Deutschland - geltenden Ausnahmen sind damit ungültig.
Das Bundesland NRW hat auf Initiative einiger Hersteller, Importeure und Händler eine Übergangsfrist bis zum 31. Oktober diesen Jahres erwirkt.
Das bedeutet, dass die Anbieter von entsprechenden Fahrzeugen diese bis zu diesem Termin noch zum LoF umrüsten und in den Verkehr bringen - anmelden - können. Danach ist es nur noch möglich nach den EU-Vorgaben zu Homologieren.
Wer bereits ein als LoF zugelassenes Vierrad fährt, genießt den sogenannten Bestandsschutz und kann es wie gewohnt nutzen.
Die Quadwelt steht mit den Experten zum Thema in Kontakt. Wir werden in der kommenden Ausgabe ausführlich über die neue Regelung und mögliche Zulassungsgarten berichten. Sollte es zwischenzeitlich aktuelle Entwicklungen geben, erfährt Ihr es hier und auf unserer Webseite.
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