Mir ist da immer noch einiges unklar mit dieser Düngeverordnung.
Ich muss ab 2018 für jeden Schlag/ Kultur den Düngebedarf ermitteln, vor der Düngung.
Das ist klar.
Was bisher kaum angesprochen wurde :
Muss ich nun zusätzlich ab 2018 jede N und P Mineraldüngung und jede Gülledüngung für jeden Schlag/Kultur schriftlich aufzeichnen und aufbewahren ?
Oder wird die Düngung und der Bedarf ( N und P ) wie bisher Gesamtbetrieblich über die Nährstoffbilanz berechnet was am einfachsten wäre ?
Ich hab zwar Excel Dateien die den Düngebedarf für jeden Schlag und Kultur berechnen, aber da kann ich keine Düngungsmaßnahme eingeben.
Dann brauch ich also wieder andere Dateien. Bisher konnte ich dazu keine brauchbaren Dateien im Netz finden. Vielleicht werden noch den Kammern noch welche bereitgestellt ?
Und wie ist das mit Rindergülle ? Beim Mineraldünger sind wohl 100 % anzurechnen, bei der Gülle P auch zu 100 aber wieviel N kann bei Gülle je m³ abgezogen werden ?
