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Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

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Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Mr.T. » So Nov 19, 2017 12:55

Mir ist da immer noch einiges unklar mit dieser Düngeverordnung.
Ich muss ab 2018 für jeden Schlag/ Kultur den Düngebedarf ermitteln, vor der Düngung.
Das ist klar.
Was bisher kaum angesprochen wurde :
Muss ich nun zusätzlich ab 2018 jede N und P Mineraldüngung und jede Gülledüngung für jeden Schlag/Kultur schriftlich aufzeichnen und aufbewahren ?
Oder wird die Düngung und der Bedarf ( N und P ) wie bisher Gesamtbetrieblich über die Nährstoffbilanz berechnet was am einfachsten wäre ?

Ich hab zwar Excel Dateien die den Düngebedarf für jeden Schlag und Kultur berechnen, aber da kann ich keine Düngungsmaßnahme eingeben.
Dann brauch ich also wieder andere Dateien. Bisher konnte ich dazu keine brauchbaren Dateien im Netz finden. Vielleicht werden noch den Kammern noch welche bereitgestellt ?

Und wie ist das mit Rindergülle ? Beim Mineraldünger sind wohl 100 % anzurechnen, bei der Gülle P auch zu 100 aber wieviel N kann bei Gülle je m³ abgezogen werden ?
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Mexreloadet » Fr Dez 22, 2017 11:36

Bei Mineraldünger ist es so: Wenn Du von deiner Düngebedarfsermittlung abweichst, muss dies dokumentiert werden.
Bei Gülledüngung ist es ja im Gegensatz zu vorher so: Es werden bei der bedarfsermittlung nicht mehr pauschal N-Werte je nach Viehbesatz abgezogen, sondern es 10 % des Stickstoff der mit der Gülle ausgebracht wird im Folgejahr in der Bedarfsermittlung mit angerechnet werden. Von daher beantwortet sich die Frage nach Dokumentation der ausgebrachten Gülle eigentlich von selbst.
Die Frage mit der Anrechnung habe ich nicht ganz verstanden: Meinst du die Anrechnung bei der Bedarfsplanung? -----> dann 50% des Stickstoff´s im Jahr des Aufbringens, und 10 % im Folgejahr.
Oder meinst du die Düngebilanz? ----> dann 100% im Jahr des Aufbringens.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon countryman » Fr Dez 22, 2017 13:52

dass das Ganze nicht mehr ohne EDV geht scheint klar.
Was mir aufstößt ist der Zoo von mehr oder weniger mächtigen Schlagkarteien.
Welche Aufzeichnung ist organisatorisch machbar und rechtssicher? Am liebsten wären mir offizielle Exceldateien nur für diesen Zweck.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Fr Dez 22, 2017 14:18

Hier, so soll das wohl unter Excel aussehen: http://www.lwk-niedersachsen.de/index.c ... 31783.html
Aluhut Akbar !
Die Bundestagsabgeordneten sind nicht die Elite des deutschen Volkes, sondern dessen Vertreter. - Michael Glos
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon tröntken » Fr Dez 22, 2017 19:02

Mir wurde gestern von der LWK NRW folgendes erkältet.
Die Düngerbedarfermitlung ist natürlich zu erstellen. Sowie für N als auch für p
Am besten Schlag bezogen, Schlaggemeinschaften sind möglich, wenn nun Mal gleiche vorfrucht usw auch gegeben ist.
Eine Schlagkartei ist nicht Pflicht. Nicht Mal, wo wann welcher Dünger hingekommen ist.
Denke das die werte nachher nur über die Nährstoffbilanz kontrolliert werden können. Im Schnitt der Flächen dann.
Bei Pflanzenschutzmitteln muss dies natürlich weiterhin so erfolgen.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Bauerntrampel » Fr Dez 22, 2017 19:28

Also mal ganz langsam.
- Düngebedarf ist gemäß den in der DÜV veröffentlichten bundesweit einheitlichen Bedarfswerte sowie Werten für Zu-Abschläge ermittelt und dokumentiert werden. Das ganze VOR der Düngung.
- Der so ermittelte Düngebedarf muss eingehalten werden. Überschreitungen aufgrund nachträglich eintretender Umstände werden zumindest in Niedersachsen sehr strikt gehandhabt. Da reicht nämlich nicht, wenn Bäuerchen aufschreibt, der Weizen hätte gehungert. Hier wird es wohl nur möglich sein, wenn die Düngebehörde etwas entsprechendes veröffentlicht.
- Eine Dokumentation der einzelnen Düngemaßnahmen ist nicht notwendig, empfiehlt sich aber natrülich immer, wenn man nur einen Hauch pflanzenbauliches Interesse besitzt.
- Anrechenbarkeiten spielen in der Bedarfsermittlung erst einmal unwichtig, außer die bereits angesprochenen 10% der im Vorjahr ausgebrachten organischen Gesamt N Menge. Bei der Berechnung der pflanzenverfügbaren N Menge müssen wie bereits erwähnt die in der DÜV stehenden Mindestwerte genutzt werden.
- Beim Nährstoffvergleich ist Mineraldünger zu 100% anzusetzen und bei organischen Düngern die Gesamt N Menge abzüglich der Aufbringungsverluste.

Die von Bauer Piepenbrink verlinkte Anwendung der LWK Niedersachsen ist in meinen Augen ganz gut geeignet um zum Einen die gesetzliche Mindestanforderungen zue rfüllen und zum Anderen überhaupt ein Verstädnis dafür zu entwickeln, welche Faktoren welche Bedeutung haben.
voro hat geschrieben:Die Ochsen solltet ihr nicht melken!
Schmeckt nicht!

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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon vansan » Fr Dez 22, 2017 19:37

ich finde das hier sehr hilfreich: https://www.acker24.de/
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon julius » Fr Dez 22, 2017 21:44

Bauer Piepenbrink hat geschrieben:Hier, so soll das wohl unter Excel aussehen: http://www.lwk-niedersachsen.de/index.c ... 31783.html



Meine Excel Version 2007 auf dem PC ist schon älter und diese Excel Bedarfsermittlung von LWK Niedersachsen funktioniert deshalb bei mir nicht kam der Hinweis.
Ich kann zwar meinen Namen und Daten am Anfang eingeben aber sonst nichts bearbeiten.

Ich glaub das die neueren Excel Versionen wie 2013 und 2016 auch nicht unter meinem älteren System Windows XP laufen laut der Beschreibung, sondern nur noch bei Windows 7 oder 8.
Mit Excel 2010 würde es noch funktionieren mit meinem XP und der Bedarfsermittlung im Link aber Excel 2010 gibt es nicht mehr zum Download.

Ich hoffe das noch andere Excel Dateiblätter für die Bedarfsermittlung rauskommen die ich mit meiner älteren Excel Version 2007 bearbeiten kann.

Ich hab keine Lust auf eine neues Betriebssystem und eine neue Excel Version nur wegen dieser Bedarfsermittlung.

Oder gibt es eine andere Lösung wie das noch funktioniert ?
julius
 
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Mr.T. » Sa Dez 23, 2017 11:42

Einige Excel Dateien zur DBE von der Landwirtschfatskammer sind bei mir leider schreibgeschützt.
Wenn man den Schreibschutz aufheben will wird ein Passwort abgefragt.
Welches Passwort muss ich eingeben ? :?
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Bauerntrampel » Sa Dez 23, 2017 11:52

Mr.T. hat geschrieben:Einige Excel Dateien zur DBE von der Landwirtschfatskammer sind bei mir leider schreibgeschützt.
Wenn man den Schreibschutz aufheben will wird ein Passwort abgefragt.
Welches Passwort muss ich eingeben ? :?


Dort steht doch ganz deutlich, dass die reine Düngebedarfsermittlung dort endet und dahinter weitere Beratungsleistungen liegen, die bei den Beratern der LWK durchgeführt werden können.
Die Bedarfsermittlung endet vorher. Im Übrigen ist dort auch eine Anleitung, in der das alles nachzulesen ist^^
voro hat geschrieben:Die Ochsen solltet ihr nicht melken!
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Mexreloadet » Sa Dez 23, 2017 13:48

julius hat geschrieben:

Meine Excel Version 2007 auf dem PC ist schon älter und diese Excel Bedarfsermittlung von LWK Niedersachsen funktioniert deshalb bei mir nicht kam der Hinweis.
Ich kann zwar meinen Namen und Daten am Anfang eingeben aber sonst nichts bearbeiten.

Ich glaub das die neueren Excel Versionen wie 2013 und 2016 auch nicht unter meinem älteren System Windows XP laufen laut der Beschreibung, sondern nur noch bei Windows 7 oder 8.
Mit Excel 2010 würde es noch funktionieren mit meinem XP und der Bedarfsermittlung im Link aber Excel 2010 gibt es nicht mehr zum Download.

Ich hoffe das noch andere Excel Dateiblätter für die Bedarfsermittlung rauskommen die ich mit meiner älteren Excel Version 2007 bearbeiten kann.

Ich hab keine Lust auf eine neues Betriebssystem und eine neue Excel Version nur wegen dieser Bedarfsermittlung.

Oder gibt es eine andere Lösung wie das noch funktioniert ?



Da Du ja aus Bayern kommst ist es auch besser wenn du ein Programm der LfL Bayern verwendest. Eigentlich sollte im Januar ein Online- Programm der LfL dazu bereitgestellt werden. So wie ich es nun aber mitbekommen habe ist das nun bis Januar nichtzu schaffen, und es gibt auch von der LfL ein Excel-Programm. Ob dieses Programm dann auch mit älteren Excel Vesionen funtionieren wird weiß ich nicht. Andere Möglichkeiten der Bedarfsermittlung sind: Handschriftlich, anhand des neuen "Gelben Heft"
Oder eigene N-Min Proben nach DSN ziehen, mit anschliessender Bedarfsermittlung durch die LfL; diese ist für Stickstoff ausreichend.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon julius » Sa Dez 23, 2017 23:52

Am besten abwarten was noch rauskommt.

Muss denn eigentlich auch für Zwischenfrüchte nach GPS oder Wintergerste mit ca. 2 Schnitten eine Düngebedarfsermittlung durchgeführt werden ?
Läuft eine Zwischenfrucht unter Zweitfrucht ?
julius
 
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Lonar » So Dez 24, 2017 8:33

Ja muss gemacht werden! Alles ohne Ernte im Kalenderjahr ist Zwischenfrucht. Alles mit Ernte ist meinem jetztigen Wissensstand nach Zweitfrucht
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Mexreloadet » So Dez 24, 2017 11:27

Lonar hat geschrieben:Ja muss gemacht werden! Alles ohne Ernte im Kalenderjahr ist Zwischenfrucht. Alles mit Ernte ist meinem jetztigen Wissensstand nach Zweitfrucht


Hier kommt es auf das Datum der Saat an: Vor dem 1.8. gesät: Zweite Hauptfrucht= kann nach Bedarf gedüngt werden
Nach dem 1.8. bis zum 30.9. gesät= Zwischenfrucht= 30/60 Regelung im Herbst (muss der Etablierung der Saat dienen), bei Ernte im Frühjahr= Düngung im Frühjahr nach Bedarf.
Wenn über 50% Leguminosenanteil (Samenanteil) kein N-Bedarf= keine Düngung
Grundsätzlich gilt: Keine Ernte kein Bedarf= keine Düngung.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon lama-bauer » So Dez 24, 2017 14:24

NEXT Düngung_BayWa Sonderedition.pdf
(49.77 KiB) 614-mal heruntergeladen
Servus,
vielleicht hilft das einigen weiter.
MFG
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