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Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon julius » Mi Jan 17, 2018 21:14

Wo steht das mit der Düngung nur bis zur Hälfte des Entzugs in Stufe D geschrieben?


Siehe ganz oben am Beispiel Winterweizen P Düngung bei Stude D
Dateianhänge
dbe-acker-p-hinweise.pdf
(50.71 KiB) 298-mal heruntergeladen
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Nordhesse » Mi Jan 17, 2018 22:55

Da muss man schon sehr genau schauen, was einen Betrifft. Die Ausführungsbestimmungen der Länder unterscheiden sich zum Teil wesentlich.

Düngebedarfsermittlung kann man fertig machen bis auf n- min

Um die Düngebilanz des jahres 2018 kümmern wir uns dann heute in einem Jahr. Vorher macht es keinen sinn
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon tröntken » Do Jan 18, 2018 7:29

N-min soll erst Mal der 5-jährige Schnitt genommen werden.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Hofer_Pörndorf » Do Jan 18, 2018 13:50

Das offizielle kostenlose Programm der LfL Bayern zur Düngebedarfsermittlung steht jetzt auf deren Homepage als Excel Anwendung zum Download zur Verfügung.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Bauerntrampel » Do Jan 18, 2018 15:24

Noch einmal zu P:

Der Maximale Bilanzwert ist 10 kg P2O5/ha. Egal welche Bodengehaltsklassen.
Wenn nur Flächen >8,7 mg P/100 g Boden vorliegen und eine Bilanz von 10 erreicht wird, dann ist das kein Verstoß gegen die Bilanzgrenze. Sehr wohl würde dann gegen die Vorgabe verstoßen, dass bei Flächen >8,7 mg P/100 g Boden nur noch maximal bis in Höhe der Abfuhr gedüngt werden darf.
Das ganze wäre aber nur überprüfbar, wenn der Betrieb wirklich ausschließlich solche hoch versorgten Flächen hat. Sobald auch A und B Flächen vorliegen, wird es schwierig zu argumentieren.
Die Frage mit halben Entzügen etc. sind dann die offiziellen Empfehlungen für den P Düngebedarf. Die sind aber halt nur Emfehlungen. Erlaubt ist es halt auch die hoch versorgten Flächen mehr zu düngen.
voro hat geschrieben:Die Ochsen solltet ihr nicht melken!
Schmeckt nicht!

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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon countryman » Do Jan 18, 2018 16:16

Habe es gerade mit dem Arbeitsblatt der LWK NRW durchgespielt, man bekommt durchaus realistische Werte aber es bleiben viele Fragezeichen, siehe ein Beitrag weiter oben. Speziell beim P bleibt die Zuordnung fragwürdig. Kompost ist auch ein interessantes Thema. Wie es ausschaut kann/muss im Vorjahr gegebener Kompost in die aktuelle DBE nicht einfließen, sehr wohl aber in die Bilanz.
Insgesamt wirken die zur Verfügung gestellten Arbeitsblätter noch ziemlich unfertig.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Bauer Piepenbrink » Do Jan 18, 2018 17:55

Der Stickstoff der im Kompost gebunden ist, muss in Niedersachsen zu 4 % im nachfolgenden Jahr und zu 3 % in den beiden späteren Jahren nach der Anwendung eingerechnet werden. Sind dann je nach Menge und Kompostart so 8-20 kg N.
Aluhut Akbar !
Die Bundestagsabgeordneten sind nicht die Elite des deutschen Volkes, sondern dessen Vertreter. - Michael Glos
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon marius » Sa Jan 20, 2018 12:24

Man hat doch als reiner Ackerbauer kaum Probleme mit den ganzen Vorschriften., Das sit Tagund Nacht gegen früher als ich noch Kühe und Schweine hatte.
Heute nur noch Ackerbau, Viehhaltung komplett abgeschafft.
Meinem Güllelieferanten hab ich ab 2018 abgesagt da ich keine Gülle mehr aufnehme und die Pflanzenschutzarbeite lass ich ab 2018 warscheinlich vollständig erledigen.
Man muss immer noch aufpassen aber was soll da noch viel passieren ?
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon countryman » Sa Jan 20, 2018 13:47

marius hat geschrieben:... aber was soll da noch viel passieren ?


dass ne fünfstellige Rechnung für Mineraldünger kommt, die vermeidbar gewesen wäre ;-)
Aber stimmt schon, als Ackerbauer hat man wenig Probleme, muss trotzdem sauber dokumentieren und aufpassen keine Fehler zu machen. Gülle/Komposteinsatz könnte beim P kneifen. Zu wenig P düngen geht auch nicht, sonst kommt die Quittung in ein paar Jahren durch sinkende Bodengehalte, die dann nicht mehr aufgedüngt weden dürfen.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Caramba » Sa Jan 20, 2018 14:02

Mocht do Bio-baua. No möast da dann Scheiß net aufzächa.
Macht doch Biobauer. Dann müßt Ihr keine Düngebedarfskalkulationen aufzeichnen.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Mexreloadet » Sa Jan 20, 2018 16:00

Caramba hat geschrieben:Mocht do Bio-baua. No möast da dann Scheiß net aufzächa.
Macht doch Biobauer. Dann müßt Ihr keine Düngebedarfskalkulationen aufzeichnen.



Warum sollte ein Biobauer keine Düngebedarfsrechnung machen müssen? In der DüV steht: "...vor dem Ausbringen wesentlicher Mengen an N oder P muss der Düngebedarf ermittelt werden..." Düngt ein Biobauer nicht?
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Mexreloadet » Sa Jan 20, 2018 16:04

marius hat geschrieben:Man hat doch als reiner Ackerbauer kaum Probleme mit den ganzen Vorschriften., Das sit Tagund Nacht gegen früher als ich noch Kühe und Schweine hatte.
Heute nur noch Ackerbau, Viehhaltung komplett abgeschafft.
Meinem Güllelieferanten hab ich ab 2018 abgesagt da ich keine Gülle mehr aufnehme und die Pflanzenschutzarbeite lass ich ab 2018 warscheinlich vollständig erledigen.
Man muss immer noch aufpassen aber was soll da noch viel passieren ?


Du hast doch jetzt auch noch die gleichen Vorschriften: Du musst den Düngebedarf ermitteln und Du musst eine Nährstoffbilanz erstellen.
Und ehrlich gesagt keine Gülle mehr einzusetzzen, die wahrscheinlich vollkommen kostenlos oder sogar noch bezahlt auf´s Feld kommt und dafür voll auf Mineraldünger zu setzen finde ich ziemlich beschränkt. Nachhaltige Landwirtschaft sieht anders aus.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon julius » Sa Jan 20, 2018 17:53

Leider finde ich für Bayern beim LfL keine Daten über Hafer GPS und Zwischenfrucht Weidelgras mit ca 30 % Kleeanteil.
Das Excel mit der Zwischenfrucht funktioniert bei mr auch nicht so richtig.
Kann jemand für Hafer GPS und Zwischenfrucht ( Weidelgras mit ca 30 % Klee ) den normalen Ertrag nach Düngeverordnung einstellen + jeweils den N Entzug und P Entzug ? Das würde mir schon reichen.
Dann füll ich das für die beiden Flächen auf dem Papier aus.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Family Guy » Sa Jan 20, 2018 18:24

Caramba hat geschrieben:Mocht do Bio-baua. No möast da dann Scheiß net aufzächa.
Macht doch Biobauer. Dann müßt Ihr keine Düngebedarfskalkulationen aufzeichnen.


Die Verordnung schließt Biobetriebe genauso wie Dialektsprecher audrücklich mit ein .
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Mexreloadet » Sa Jan 20, 2018 19:28

julius hat geschrieben:Leider finde ich für Bayern beim LfL keine Daten über Hafer GPS und Zwischenfrucht Weidelgras mit ca 30 % Kleeanteil.
Das Excel mit der Zwischenfrucht funktioniert bei mr auch nicht so richtig.
Kann jemand für Hafer GPS und Zwischenfrucht ( Weidelgras mit ca 30 % Klee ) den normalen Ertrag nach Düngeverordnung einstellen + jeweils den N Entzug und P Entzug ? Das würde mir schon reichen.
Dann füll ich das für die beiden Flächen auf dem Papier aus.


Im "Gelben Heft" steht tatsächlich kein Stickstoffbedarfswert für Hafer GPS. Allerdings kann man im Excel Programm die Kulturart Hafer GPS auswählen.
Eine Zwischenfrucht braucht keine Düngebedarfsermittlung da eine Zwischenfrucht auch nicht geerntet wird. Ich denke aber Du meinst nicht Zwischenfrucht sondern Zweitfrucht. Diese musst Du in der Registerkarte "Zweitfrucht" auswählen.
Im Gelben Heft gibt es einen Bedarfswert für Kleegras mit 30 % Kleeanteil. Und auch im Excel Programm ist diese Kultur als Zweitfrucht auswählbar.
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