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Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Nick » Sa Jan 06, 2018 19:40

marius hat geschrieben:Bei unseren insgesamt 500 Gramm Tabak ca 75 % Tabak entfernt und mit Maiskörner in der Mitte aufgefüllt. Danach in einem Billigladen für 50 Cent alles wieder Orginal eingeschweisst.
Dann am Flughafen ab durchs grüne Tor. :mrgreen:
bei einer Kontrolle und Fund hätten sie die Körner vermutlich beschlagnahmt, hätte mich aber auch nicht gestört.



Jetzr wissen wir wenigstens wer den Maiswurzelbohrer hier eingeschleppt hat...

Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
Nick
 
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon marius » Sa Jan 06, 2018 20:11

Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Das war ein harter Arbeitstag.
Soeben den Düngebedarf für 2018 abgeschlossen.
Nicht per Excel denn das kann jeder.
Die Formulare ausgedruckt, MIT Hand schnell ausgefüllt und im Ordner schön sortiert abgeheftet.
Steht eine vor Ort Kontrolle vor der Tür ist alles bereits fertig ausgedruckt und sauber abgeheftet.
Dazu wird 2018 zur Düngebdarfsermittlung noch die vorgenommene Düngung dokumentiert ( obwohl das nicht vorgeschrieben ist ) und zusätzlich alle Belege der Düngereinkäufe kopiert und im Ordner abgeheftet. Sollte eine Kontrolle/Prüfung anstehen hab ich schon alles parat ausgedruckt und sogar mit den Belegen alles fertig im Ordner abgeheftet.
Vorbildlich.
Eigentlich sollte man mir die gekürzte Prämie der anderen Landwirte überweisen. :prost:
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon marius » Sa Jan 06, 2018 20:41

Nick hat geschrieben:

Jetzr wissen wir wenigstens wer den Maiswurzelbohrer hier eingeschleppt hat...

Mfg


Nikotin tötet den sofort ab.
https://www.landwirt.com/Forum/338874/W ... schen.html

Der wurde schon in deinen Unterhosen eingeschleppt.
Dort hatte er auf der weiten Wegstrecke auch noch etwas organische Substanz zum futtern...

Man kommt hier mit Aufklärungsarbeit gar nicht mehr hinterher... und das auch noch kostenlos :roll:
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N min Werte

Beitragvon adefrankl » So Jan 07, 2018 1:20

marius hat geschrieben:
Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Das war ein harter Arbeitstag.
Soeben den Düngebedarf für 2018 abgeschlossen.
Nicht per Excel denn das kann jeder.
Die Formulare ausgedruckt, MIT Hand schnell ausgefüllt und im Ordner schön sortiert abgeheftet.
Steht eine vor Ort Kontrolle vor der Tür ist alles bereits fertig ausgedruckt und sauber abgeheftet.
Dazu wird 2018 zur Düngebdarfsermittlung noch die vorgenommene Düngung dokumentiert ( obwohl das nicht vorgeschrieben ist ) und zusätzlich alle Belege der Düngereinkäufe kopiert und im Ordner abgeheftet. Sollte eine Kontrolle/Prüfung anstehen hab ich schon alles parat ausgedruckt und sogar mit den Belegen alles fertig im Ordner abgeheftet.
Vorbildlich.
Eigentlich sollte man mir die gekürzte Prämie der anderen Landwirte überweisen. :prost:


Also mir ist es ein Rätsel wie man jetzt schon die richtigen Nmin Werte dabei berücksichtigen kann.
Falls Schätzen genügt erstelle ich die Düngebedarfspläne auch gleich noch für die kommenden Jahre.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon elchtestversagt » So Jan 07, 2018 7:42

Die Düngebedarfsermittlung muss vorliegen, wenn man eine Frucht anbaut, also quasi seit der Aussaat im Herbst bzw. bei Raps im Sommer.
Die N-min-Werte sind tatsächlich nicht vorhanden, es sollen hierbei die Durchschnittswerte der vergangenen fünf Jahre genommen werden, die zumindet bei der LWK Weser-Ems schon veröffentlicht wurden.
Eine Düngeplanung, und damit genau das was man düngt muss dagegen vorliegen, sobald man den ersten Dünger streut ( und auch abheften, Marius...nix mit ist nicht vorgeschrieben).
Das sind zwei Aufzeichnungen für ein Gesetz.
Noch was: Die Aufzeichnungen gelten sowohl für N als auch für Phosphor ( also vier Aufzeichnungen, zwei mal zwei...)
Desweiteren, organischer Dünger, der im Herbst zu Raps gedüngt wurde, ist in der Bedarfsermittlung nicht mit auf zu führen.
Dieser wird unter dem Punkt "Abzug 10% vom org. N-Dünger des vergangenen Jahres" mit abgezogen.
In der Düngeplanung hingegen ist dieser schon mit ein zu beziehen....
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon elchtestversagt » So Jan 07, 2018 7:51

Nachtrag für unseren Dauer-Pessimisten:
Der Düngebehörde sind die Aufzeichnungen, Planungen erstmal vollkommen egal, es sind "Hilfsmittel".
Wichtig ist denen nur eines: Das in der Bilanz die Werte von 50 N und 10 P nicht überschritten werden.
Darauf kommt es an.
Denn die wissen auch, Papier ist geduldig.
Und die wissen auch, das man die Vorplanungen schon bis 2055 in der Schublade liegen haben kann.
Aber die Bilanzwerte kommen erst mit der Ernte, jedes Jahr aufs neue.
Da kann man nicht "vorplanen", und da trennt sich die Spreu vom Weizen.
Und genau da geht es ins Geld, wenn man diese Werte dauerhaft reisst. Der Rest ist Pillepalle, woran sich zwar alle aufregen, aber im Grund ist das Nonsens.
Wenn man die Bilanz verhagelt, dann muss man zum "Raport" der Düngebehörde, und erst dann muss man denen vorher die Aufzeichnungen u.a. vorlegen, wenn man Düngen will.
Genau deshalb gibt es in drei Jahren erstmal eine Bewertung, denn dann steht fest, ob die Planwirtschaft obsiegt hat oder der Herr da oben im Himmel.
Denn der hält sich nicht an Gesetze, der schreibt seine eigenen.
Nur sollte uns der Gesunde Menschenverstand davon abhalten, auf einen Ertrag zu düngen, den man sowieso nur alle 20 Jahre erreicht.
Genau das wird aber so gemacht, man braucht ja nur in den anderen Themen zu sehen, was da "mit Dünger rum geaast wird"...
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Bauerntrampel » So Jan 07, 2018 11:31

elchtestversagt hat geschrieben:Die Düngebedarfsermittlung muss vorliegen, wenn man eine Frucht anbaut, also quasi seit der Aussaat im Herbst bzw. bei Raps im Sommer.
Die N-min-Werte sind tatsächlich nicht vorhanden, es sollen hierbei die Durchschnittswerte der vergangenen fünf Jahre genommen werden, die zumindet bei der LWK Weser-Ems schon veröffentlicht wurden.
Eine Düngeplanung, und damit genau das was man düngt muss dagegen vorliegen, sobald man den ersten Dünger streut ( und auch abheften, Marius...nix mit ist nicht vorgeschrieben).
Das sind zwei Aufzeichnungen für ein Gesetz.
Noch was: Die Aufzeichnungen gelten sowohl für N als auch für Phosphor ( also vier Aufzeichnungen, zwei mal zwei...)
Desweiteren, organischer Dünger, der im Herbst zu Raps gedüngt wurde, ist in der Bedarfsermittlung nicht mit auf zu führen.
Dieser wird unter dem Punkt "Abzug 10% vom org. N-Dünger des vergangenen Jahres" mit abgezogen.
In der Düngeplanung hingegen ist dieser schon mit ein zu beziehen....


Stimmt so leider nicht in allen Einzelheiten.
- Die Düngebedarfsermittlung muss vor einer Düngemaßnahme vorliegen. Wenn du im Herbst nichts düngst, muss auch noch keine DBE gemacht werden.
- eine LWK Weser Ems gibt es nicht mehr.
- Eine Düngeplanung ist NICHT verpflichtend (Wasserschutzgebiete und entsprechende regelungen mal ausgenommen). Lediglich die DBE muss gemacht und dokumentiert werden. Und deren Ergebnis ist eine Zahl am Ende. Wie du diese Zahl dann umsetzt ist dir überlassen und muss (noch) nicht dokumentiert werden. Natürlch ist das aber zu empfehlen und wird von Ackerbauern wohl im Grpoßteil der Fälle eh in der Schlagkartei erfasst.
- Die Herbstdüngung zu ZF, Raps oder Gerste muss im Frühjahr bei der DBE nicht berücksichtig werden, das ist korrekt. Was du aber wieder mit deiner ominösen Düngeplanung willst, verstehe ich nicht. Oder kann es sein, dass du den Nährstoffvergleich hier mit renínbringst?
voro hat geschrieben:Die Ochsen solltet ihr nicht melken!
Schmeckt nicht!

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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon julius » Di Jan 16, 2018 20:21

Mir sind da 2 Punkte unklar wegen dem Düngebedarf bei Phosphor.

a) Angenommen ich hätte auf allen Flächen Gehaltsstufe D dann darf ich nur den halben Entzug düngen. Laut Nährstoffbilanz darf ich aber pro ha weiterhin + 10 kg/ha P Überhang ausbringen ?
Was gilt denn nun bei der Düngung ? Der halbe Entzug oder die Nährstoffbilanz mit + 10 kg P/ha Überhang ?

b) Und wie ist das mit Gehaltsstufe A und B geregelt. Mal lese ich das doppelte also x 2 vom Entzug bei Stufe A und das 1,5 fache vom Entzug also x 1,5 bei Stufe B, dann lese ich wieder an anderer Stelle bei Stufe A und B den Entzug + 60 kg /ha.
Das sind doch auch wieder 2 völlig verschiedenen Vorgaben ?
julius
 
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon adefrankl » Di Jan 16, 2018 21:15

julius hat geschrieben:Mir sind da 2 Punkte unklar wegen dem Düngebedarf bei Phosphor.

a) Angenommen ich hätte auf allen Flächen Gehaltsstufe D dann darf ich nur den halben Entzug düngen. Laut Nährstoffbilanz darf ich aber pro ha weiterhin + 10 kg/ha P Überhang ausbringen ?
Was gilt denn nun bei der Düngung ? Der halbe Entzug oder die Nährstoffbilanz mit + 10 kg P/ha Überhang ?

b) Und wie ist das mit Gehaltsstufe A und B geregelt. Mal lese ich das doppelte also x 2 vom Entzug bei Stufe A und das 1,5 fache vom Entzug also x 1,5 bei Stufe B, dann lese ich wieder an anderer Stelle bei Stufe A und B den Entzug + 60 kg /ha.
Das sind doch auch wieder 2 völlig verschiedenen Vorgaben ?

zu a) Da die Düngeverordnung immer nur Höchstmengen vorgibt, gilt bei zwei Vorgaben natürlich immer die niedrigere. D.h. wenn alle Flächen auf D dann nur halber Entzug.
zu b) Man darf insgesamt im Betriebsmittel sowieso nur Entzug + 10 kg P/ha düngen. Selbst wenn alle Flächen auf A sind. Höhere Düngemengen sind faktisch nur erlaubt wenn man diese auf anderen (höher versorgten) Flächen einspart. Das heißt faktisch, dass ein mit P ausgelaugter Boden über Jahrzehnte nicht mehr repariert werden kann. Sofern man nicht am oberen Rand von C ist, ist die Herausforderung die Entzug + 10 kg möglichst genau zu treffen aber nicht zu überschreiten. Denn sollte durch höhere Entzüge (als laut Tabellenwert) oder durch Festlegungen der Phosphatgehalt absinken, dann ist das dadurch nicht mehr reparabel. In den Publikationen zur Tierernährung finden sich Daten, dass die Mineralstoffgehalte der einzelnen Futtermittel durchaus wesentlich schwanken können. Dementsprechend müssen auch die tatsächlichen Entzüge von den Tabellenwerten abweichen. Bisher hat das keine große Rolle gespielt, da man absinkende Gehalte ja einfach korrigieren konnte. Aber nun stellt sich die Frage, wovon hängt dies ab. Von Sorte, Witerung, Bodenzustand, Düngestrategie ..........
Ich tendiere dazu am Ende des Betrachtungszeitraums P Dünger einzulagern und dann nach der Ernte bei der Düngebilanz soviel auszubuchen und auszubringen (natürlich zur rechnerisch richtigen Zeit) dass die Entzug+ 10 kg Vorgabe möglichst knapp eingehalten wird. Wenn bei Unterversorgung eine signifikante Aufdüngung erlaubt wäre, sähe ich keinen Notwendigkeit für ein solches vorgehen.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon elchtestversagt » Mi Jan 17, 2018 7:39

Es gilt die Grenze von 20mg P in der BU.
Sprich darunter darf man mit plus 10 kg rechnen, darüber nur noch Entzug.
Und diese Grenzen sind lt. DüVO fest.
Sprich, selbst bei "jungfräulichem" Boden in Gehaltsstufe A darfst du nur mit Entzug plus 10 kg düngen.
Oder anders: Wer schlecht versorgte Böden hat, bleibt auf schlecht versorgten Böden.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon tröntken » Mi Jan 17, 2018 8:40

Da aber doch eine SCHLAGspezifische Aufzeichnung der jeweiligen Düngung nicht Pflicht wird, stell ich mir die Frage, wie das kontrolliert werden soll?!
So lange im Betriebsmittel die +10kg P eingehalten werden, denke ich nicht das es Probleme geben wird.
Selbst wenn diese überschritten werden...was kommt dann?
Eine Pflicht zur Beratung usw?!

Alles in allem erst mal abwarten...
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon MF4355 » Mi Jan 17, 2018 9:32

Die +10kg müssen bei der Bilanz im 5 Jahres-Schnitt eingehalten werden. Sollte es mal zu einer missernte kommen, so muss der Überhang im nächsten Jahr ausgeglichen werden. Das schafft zumindest ein wenig flexibilität.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon julius » Mi Jan 17, 2018 14:24

Danke für die Hinweise.

Das stimmt eigentlich das es über die Nährstoffbilanz ( noch ) nicht schlagspezifisch kontrolliert werden kann.
Denn wenn jemand meine Düngebedarfsermittlung sehen möchte weiss er nicht wieviel ich auf jeder einzelnen Fläche dann tatsächlich gedüngt habe weil die Düngung der Einzelflächen muss ( noch ) nicht aufgezeichnet werden.
Die Gesamtmenge welche gedüngt wurde ist nur über die Nährstoffbilanz also im Ganzen ersichtlich auf allen Flächen.
Und dann müßte wieder die + 10 kg P erlaubt sein. Egal ob Gehaltsstufe A oder D.

Da gibt es aber noch eine Möglichkeit. Die Nährstoffbilanz wird ab 2018 an die neue Düvo angepasst hab ich gelesen.
Keine Ahnung was da genau gemeint war.
Es wäre möglich das man in der neuen Nährstoffbilanz online seine P Gehaltsstufen nach ha eingeben und abspeichern muss und der P Überhang mit derzeit +10 kg automatisch an die Gehaltsstufen angepasst wird.
Wenn dann jemand bei Phosphor im Schnitt seiner Bodenproben mit seinem Betrieb in Stufe C liegt sind in seinem Gesamtbetrieb + 10 kg Überhang erlaubt. Liegt er mit seinem Betrieb im Schnitt in Gehaltsstufe B sind pro ha + 30 kg Überhang erlaubt für alle Betriebsflächen. Bei A + 60 kg als Beispiel.
Bei Stufe D - 50 kg /ha für den Gesamtbetrieb. Also -50 kg P/ha weniger als der Bedarf oder je nach Kultur der halbe Entzug.

Ich glaub nicht das es so kommen wird aber möglich wäre es. Denn nur so kann die berechnete P Düngebedarfsermittlung über die Nährstoffbillanz auf den Gesamtbetrieb angewendet und verglichen werden.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon elchtestversagt » Mi Jan 17, 2018 14:41

Das wird nie so kommen.
Gedüngt werden soll nach Entzug, und nicht nach Bodenwerten.
Denen ist es egal, ob ein Boden verarmt oder nicht.
Es ist denen auch egal, ob ein Boden Humus aufbaut oder nicht.
Mit der neuen DüVO wird genau das auch nicht mehr passieren, weil alles sofort die Bilanz verhagelt.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon chillOrn89 » Mi Jan 17, 2018 15:33

Wo steht das mit der Düngung nur bis zur Hälfte des Entzugs in Stufe D geschrieben?
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