Na ja, du kannst wie ein trotziges Kind sagen, dass du nicht mehr mitspielst, oder du machst die Bedarfsermittlung, wie sie verlangt wird, muss einfach vorliegen, wenn der Prüfer zweimal klingelt, wir kommen über die Prämienkürzung in den Ordnungswidrigkeitenbereich oder ganz schnell zur Straftat.
Natürlich ist diese gesamte Düngeverordnung nicht ausgegoren und nicht auf deinen wahrscheinlich wenig nitratauswaschungsgefährdeten Boden zugeschnitten, mir gehts genauso, aber Landwirte und Agrarwissenschaft haben schon lange die Lufthoheit verloren, die haben EU Bürokraten und NGOs.