Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Do Feb 12, 2026 1:02

Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
Antwort erstellen
207 Beiträge • Seite 7 von 14 • 1 ... 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 ... 14
  • Mit Zitat antworten

Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Family Guy » So Jan 28, 2018 14:18

Na ja, du kannst wie ein trotziges Kind sagen, dass du nicht mehr mitspielst, oder du machst die Bedarfsermittlung, wie sie verlangt wird, muss einfach vorliegen, wenn der Prüfer zweimal klingelt, wir kommen über die Prämienkürzung in den Ordnungswidrigkeitenbereich oder ganz schnell zur Straftat.

Natürlich ist diese gesamte Düngeverordnung nicht ausgegoren und nicht auf deinen wahrscheinlich wenig nitratauswaschungsgefährdeten Boden zugeschnitten, mir gehts genauso, aber Landwirte und Agrarwissenschaft haben schon lange die Lufthoheit verloren, die haben EU Bürokraten und NGOs.
Benutzeravatar
Family Guy
 
Beiträge: 1480
Registriert: Fr Nov 04, 2016 14:26
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon julius » Fr Feb 02, 2018 12:05

Wir haben bei Grünland eine Sperrfristverschiebung.
Klar ist das mehrjähriges Feldfutter zu Grünland gehört.
Weidelgras als Zwischenfrucht aus 2017 das noch steht gehört jetzt zu Acker also Ackersperrfrist.

Wie ist das dann bei Ackergras als Zweitfrucht nach GPS das 2017 vor dem 01.08 gesät wurde und im Mai 2018 wieder umgebrochen wird ?
Da müßte zurzeit eigentlich die Ackersperrfrist gelten da es im Mehfachantrag weder 2017 noch 2018 als Grünland codiert wird ?
julius
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon julius » Fr Feb 02, 2018 12:59

Übrigens : Bei LfL Bayern steht das man für Zwischenfrüchte keine Bedardsermittlung machen muss hab ich eben gesehen.

LfL hat geschrieben:Zwischenfrucht: Für Zwischenfrüchte ist keine Düngebedarfsermittlung notwendig
Um im Tabellenblatt "Betriebsübersicht" einen Überblick über die organische Düngung 2018 zu haben,
ist eine Eintragung der organischen Düngung sinnvoll.
julius
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon countryman » Fr Feb 02, 2018 14:07

countryman hat geschrieben:
chef-bauer hat geschrieben:
countryman hat geschrieben:mit Libre Office scheint es bei mir zu laufen, unter 7 sowie auch XP.
Ich sehe es auch nicht ein teure Officepakete oder gleich eine komplette EDV zu kaufen.

Für die "alte" Tabellenkalkulation zum Nährstoffvergleich hatte ich mir mal ein gebrauchtes original Excel 2003 oder so kaufen müssen, weil es damals unter OpenOffice nicht lief. Libre Office ist einen Weiterentwicklung.


Libre Office unter XP habe ich auch probiert, hier habe ich das Problem dass ich die "pull down menü" Felder nicht anklicken kann, zb. wo ich die Vorfrucht auswählen kann.
Wie hebst du den Schreibschutz auf, bzw. unter welcher Endung speicherst Du die Datei?, vielleicht liegt es da drann.


Es wird in den Ländern verschiedene Versionen geben, bei mir hat es mit der NRW Version auf Anhieb geklappt. Gespeichert habe ich es mit Libre Office in der vom Programm vorgeschlagenen Version, da habe ich weiter nichts eingestellt.


Muss mich ein wenig korrigieren, die NRW DBE Tabellen laufen nur "fast" unter Libre Office, manche pulldown Menüs kommen nicht. Man kann aber die Daten dort von Hand eingeben. Im Großen und Ganzen ist das brauchbar.
Der NRW Nährstoffvergleich läuft überhaupt nicht mit freien Programmen, aber zZt noch unter Excel2000.
Damit laufen die aktuellen DBE-Tabellen wiederum überhaupt nicht.
Ärgerlich dass man nur für diesen Zweck teure Officepakete kaufen soll. Ich habe das bei der Kammer angesprochen, aber nur eine ausweichende Antwort erhalten. Man könne keine universelle Kompatibilität anbieten.

Ganz neu ist das Programm NPmax .
Dieses läuft nur unter Win 10, braucht dafür kein Office.
Es scheint aber überfrachtet, weil es auf die Antragsdaten (Feldblöcke, Schläge/Teilschläge) zurückgreift. Damit lassen sich so keine Bewirtschaftungseinheiten zusammenfassen (?). Ich habe erstmal die einfachen Tabellenkalkulationen durchgeführt und abgeheftet. Dafür war der Regen immerhin gut.
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15292
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Mexreloadet » Fr Feb 02, 2018 14:47

julius hat geschrieben:Wir haben bei Grünland eine Sperrfristverschiebung.
Klar ist das mehrjähriges Feldfutter zu Grünland gehört.
Weidelgras als Zwischenfrucht aus 2017 das noch steht gehört jetzt zu Acker also Ackersperrfrist.

Wie ist das dann bei Ackergras als Zweitfrucht nach GPS das 2017 vor dem 01.08 gesät wurde und im Mai 2018 wieder umgebrochen wird ?
Da müßte zurzeit eigentlich die Ackersperrfrist gelten da es im Mehfachantrag weder 2017 noch 2018 als Grünland codiert wird ?


Genau so ist es! Hier gilt die Ackersperrfrist. Diese hat ja auch schon im Herbst gegolten. Das Weidelgras ist in dem Fall eine Zweitfrucht. Wenn Du es nochmal ernten willst und jetzt auf dieser Fläche eine Düngung vornehmen willst dann musst du eine Düngebedarfsermittlung eben für diese Zweitfrucht machen. Wenn keine Ernte mehr geplant ist, dann muss eine Düngebedarfsplanung für die im Mehrfachantrag 2018 angegebene Hauptfrucht gemacht werden.
Mexreloadet
 
Beiträge: 120
Registriert: Mo Nov 19, 2012 19:52
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Mexreloadet » Fr Feb 02, 2018 14:50

julius hat geschrieben:Übrigens : Bei LfL Bayern steht das man für Zwischenfrüchte keine Bedardsermittlung machen muss hab ich eben gesehen.

LfL hat geschrieben:Zwischenfrucht: Für Zwischenfrüchte ist keine Düngebedarfsermittlung notwendig
Um im Tabellenblatt "Betriebsübersicht" einen Überblick über die organische Düngung 2018 zu haben,
ist eine Eintragung der organischen Düngung sinnvoll.


Eine Zwischenfrucht darf im Herbst auch nur mit der 30/60 Regelung gedüngt werden, und zwar nur dann wenn die Zwischenfrucht bis Mitte September gesät wurde. Ausserdem muss diese Düngung der Etablierung der Saat gelten.
Mexreloadet
 
Beiträge: 120
Registriert: Mo Nov 19, 2012 19:52
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon marius » Fr Feb 02, 2018 14:53

Fendt 308ci hat geschrieben:
Wini hat geschrieben:Särs liebe Freunde des Ackerbaus,

habe mir nun auch schon mal das Berechnungsprogramm von der LfL heruntergeladen:
http://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/027122/index.php

Da kann man nur mit dem Kopf schütteln, mit was die Bauernschaft wieder am Computer geplagt wird.
Das könnten die Damen und Herren in den L&F-Ämtern doch im Winter bei Langeweile selbst ausrechnen.
Haben die Landwirte wirklich nichts besseres zu tun als seitenweise Excel-Tabellen mit Flächenidentifikationsnummern zu füllen ?
Wenn die Programmierer für den Mehrfachantrag in München was auf dem Kasten hätten, wäre das schon längst im iBalis integriert.

Die könne mir alle den Buckel runterrutschen und danach kreuzweise.
Ich werde der Einfachheit halber, alle Schläge mit gleicher Feld-Frucht zu einer Bewirtschaftungseinheit zusammenfassen.
Und setzt mir bloß die Erträge nicht zu niedrig an!
Dann passt der Output wenigstens noch leserlich auf eine Seite.

Die 1. Fuhre KAS wurde übrigens bei der BayWa auf den Namen des Altenteilers bestellt.

Hier in Franken brauchst nämlich oft die Extra-Schippe Dünger damit überhaupt was vernünftiges draussen steht.

Lasst Euch von dem ganzen Bürokratiemonster bloß nicht unterbringen.
Die Ämter sind doch notorisch unterbesetzt.
Wer will das überhaupt noch kontrollieren ?

Gruß
Wini


Endlich jemand, der das ausspricht, was ich denke!

Die Formulare der Düngebedarfsermittlung liegen bei mir erstmal gut in der Schublade. Die werden dann, wenn sich die Hofschnüffler anmelden, bei Bedarf kreativ ausgefüllt.
Tierhaltung gibts bei mir nicht und org. Düngung offiziell auch nicht.
Und durch die Sonderkulturen Weinbau und Obstbau habe ich genügend Gestaltungsspielraum beim ausfüllen :mrgreen:

Wenn die Bürokratieflut und Kostensteigerung noch mal weitere 25 Jahre so weitergeht wie bisher, dann wird Landwirtschaft unmöglich.
Agrardieselerstattung, Gemeinsamer Antrag Zertifizierungszwang nach QS - Gap, GLOBALGAP, Mindestlohn, etc. die Liste ließe sich beliebig weiterführen.
Von den ständigen Erhöhungen der Beiträge zu den Landw. Sozialversicherungen ganz zu schweigen.
Mir als Vollerwerbslandwirt wächst der Scheiß bald über den Kopf, es wird bald eine Vollzeitstelle im Büro nötig!

Hauptsache die Bleistiftspitzern in den geheizten Büros geht die Arbeit beim Kontrollieren nicht aus.

An die kartellähnlichen Zustände der drei großen Handelsriesen, welche die Preise vorgeben v.a. im Bereich Wein, Milch und Obst trauen sich unsere Bürokraten nicht ran.

Der kleine Landwirt lässt sich eben besser kontrollieren und sanktionieren.


Genau das hab ich hier schon x mal erzählt was ihr beide geschrieben habt. :mrgreen:

Selbst als Hobbybauer ohne Tierhaltung bewege ich mich rechtlich auf einem sehr schmalen Grat.
Heute hat man schneller Verstöße gegen das Tierschutzrecht und Umweltschutz am Hals als man denkt.
Die Strafen sind nicht ohne, national und EU. Wird ja alles doppelt bestraft.

Zudem fordern die Verbraucher und Wähler noch deutlich mehr Umwelt und Tierschutz. Was die Parteien und der LEH auch umsetzen werden.
Es geht also jetzt erst langsam los..... :shock:

Es werden mehr Beamte, und täglich weniger Landwirte. Das hat zur Folge das die noch wenigen Landwirte nochmal deutlich häufiger und intensiver von den Behörden kontrolliert und sanktioniert werden.
Der Landwirt von morgen musss schon höllisch aufpassen das er nicht vorbestraft ist. Sowas geht schnell.

Bei mir geht das als kleiner Hobbylandwirt ja noch halbwegs.
Und wenn sie mich weiter nerven wird der Rest auch noch verpachtet. Dann walke oder jogge ich halt täglich 1 Stunde mehr und ich hab meine Ruhe. :prost:
Ich brauch keine Folterkammer wie der Landwirt von morgen. :D
Meinem Junuir hab ich vor Jahren bereits striktes Vollerwerbverbot erteilt obwohl er großes Interesse hatte. Jetzt hab ich ihm auch noch Hobbylandwirtverbot erteilt. Ich hab diese Entwicklung lange kommen sehen.

Wobei er und seine Freundin meinen Betrieb heute eh nicht mehr übernehmen würden.
Der verdient als Industriemechaniker mit den paar Stunden Arbeit pro Woche ne Wahnsinskohle und zurzeit streiken sie wieder für noch bessere Arbeitszeiten und natürlich nochmal mehr Geld.
In wenigen Jahren hat der 30 Euro brutto/Stunde.
Ich kann euch also schon verstehen. Ich würde mir als junger Landwirt heute als Vollpfosten vorkommen.
Da sind aber auch die Eltern in der Pflicht. Da muss man den Junior vor sich selber schützen und auch mal knallhart Landwirtschaftsverbot erteilen. Es sei denn man hat einige Millionen investiert. Dann steckt der Junior in der Klemme.

Und auch in der Schule werden Kinder von Landwirten immer mehr zur Zielscheibe :

https://www.shz.de/lokales/schleswiger- ... 61206.html
marius
 
Beiträge: 6653
Registriert: Do Mai 06, 2010 18:51
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Johnny 6520 » Fr Feb 02, 2018 15:13

Hallo
mache gerade meine Düngebedarfsermittlung mit dem LKP Bodenportal vom Erzeugering,macht das sonst noch jemand?
Geht einfach und schnell!Aber die N-Wert wo da rauskommen ,kommen mir so niedrig vor,was ich noch mit Mineraldünger ergänzen darf.Zum Beispiel WW Vorfrucht SM dürft ich nur noch 154 Kg/N Streuen ohne organische Düngung (Viehlos),wie ist das bei euch?
Johnny 6520
 
Beiträge: 960
Registriert: Fr Aug 12, 2016 9:48
Wohnort: Niederbayern DGF
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon countryman » Fr Feb 02, 2018 18:06

Je nach angesetztem Ertrag und Nmin kann das hinkommen. Wenn du eigene Werte hast, kannst du diese einsetzen (ggf Nmin Probe ziehen)
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15292
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon ackerer » Sa Feb 03, 2018 7:51

Hallo.
Was sagt ihr dazu, dass jetzt schon wieder Gülle gefahren wird. Die Böden sind ja mit Wasser voll bis zum Anschlag.
ackerer
 
Beiträge: 605
Registriert: So Apr 15, 2012 8:28
Wohnort: Ostwestfalen an der Grenze zu Hessen und Niedersachsen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon elchtestversagt » Sa Feb 03, 2018 8:01

Wenn es mit Kulturen bewachsen ist, die auch früh einen Düngebedarf haben ist das durchaus berechtigt, die kommenden Frosttage aus zu nutzen.
Wir wollen event. kommendes WE auch die erste Lage auf den Raps fahren ( aber erst wenn absehbar ist, das der Frost zuende ist, bei strengen Frost kann der Raps das nicht gut haben...).
Diese Frucht hat einen sehr frühen Bedarf, ebendso sehe ich das auf Grünland, und vielleicht noch auf Wintergerste.
Aber Weizen und Roggen haben noch keinen Bedarf.
Dennoch gibt es Kollegen, die sicherlich nächste Woche ihre Maisäcker fertig machen wollen....
Und das geht garnicht.
elchtestversagt
 
Beiträge: 6724
Registriert: Sa Aug 08, 2009 8:04
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Freakshow » Sa Feb 03, 2018 12:48

Nach neuer DüngeVO ist ja auch die Ausbringung auf "wassergesättigte" Böden verboten. Kann mal bitte jemand "wassergesättigt" in diesem Zusammenhang definieren?
Murphy´s law: "Everything that can go wrong will go wrong!"
Benutzeravatar
Freakshow
 
Beiträge: 1722
Registriert: Do Sep 29, 2005 17:58
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Mexreloadet » Sa Feb 03, 2018 13:00

Freakshow hat geschrieben:Nach neuer DüngeVO ist ja auch die Ausbringung auf "wassergesättigte" Böden verboten. Kann mal bitte jemand "wassergesättigt" in diesem Zusammenhang definieren?


wassergesättigt= der Boden kann kein zusätzliches Wasser aufnehmen---> aufgebrachter Dünger kann nicht mehr in den Boden eindringen und bleibt oben, bzw. bei hängigem Gelände fließt der Dünger möglicherweise ab und bildet dann in Senken solche braune Seen
Mexreloadet
 
Beiträge: 120
Registriert: Mo Nov 19, 2012 19:52
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon julius » Sa Feb 03, 2018 13:37

Mexreloadet hat geschrieben:
julius hat geschrieben:Wir haben bei Grünland eine Sperrfristverschiebung.
Klar ist das mehrjähriges Feldfutter zu Grünland gehört.
Weidelgras als Zwischenfrucht aus 2017 das noch steht gehört jetzt zu Acker also Ackersperrfrist.

Wie ist das dann bei Ackergras als Zweitfrucht nach GPS das 2017 vor dem 01.08 gesät wurde und im Mai 2018 wieder umgebrochen wird ?
Da müßte zurzeit eigentlich die Ackersperrfrist gelten da es im Mehfachantrag weder 2017 noch 2018 als Grünland codiert wird ?


Genau so ist es! Hier gilt die Ackersperrfrist. Diese hat ja auch schon im Herbst gegolten. Das Weidelgras ist in dem Fall eine Zweitfrucht. Wenn Du es nochmal ernten willst und jetzt auf dieser Fläche eine Düngung vornehmen willst dann musst du eine Düngebedarfsermittlung eben für diese Zweitfrucht machen. Wenn keine Ernte mehr geplant ist, dann muss eine Düngebedarfsplanung für die im Mehrfachantrag 2018 angegebene Hauptfrucht gemacht werden.


Das hatte ich auch vermutet.

In die Zwischenfrüchte fahren hier schon einige ihre Gülle rein.
Alle mit Schwenkverteiler. Das geht nur noch nächstes Jahr da ab 01.02.2020 im Acker nur noch streifenförmig abgelegt werden darf.
Ich glaub da wirds ab 2020 einige Verstöße geben weil einige ihre Weidelgras Zwischenfrucht für Grünland halten und mit dem Schwanen oder Schwenkverteiler reinfahren werden. Was dann ein Verstoß ist.
julius
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon µelektron » Sa Feb 03, 2018 13:52

marius hat geschrieben:Genau das hab ich hier schon x mal erzählt was ihr beide geschrieben habt. :mrgreen:

Selbst als Hobbybauer ohne Tierhaltung bewege ich mich rechtlich auf einem sehr schmalen Grat.
Heute hat man schneller Verstöße gegen das Tierschutzrecht und Umweltschutz am Hals als man denkt.
Die Strafen sind nicht ohne, national und EU. Wird ja alles doppelt bestraft.

Zudem fordern die Verbraucher und Wähler noch deutlich mehr Umwelt und Tierschutz. Was die Parteien und der LEH auch umsetzen werden.
Es geht also jetzt erst langsam los..... :shock:

Es werden mehr Beamte, und täglich weniger Landwirte. Das hat zur Folge das die noch wenigen Landwirte nochmal deutlich häufiger und intensiver von den Behörden kontrolliert und sanktioniert werden.
Der Landwirt von morgen musss schon höllisch aufpassen das er nicht vorbestraft ist. Sowas geht schnell.

Bei mir geht das als kleiner Hobbylandwirt ja noch halbwegs.
Und wenn sie mich weiter nerven wird der Rest auch noch verpachtet. Dann walke oder jogge ich halt täglich 1 Stunde mehr und ich hab meine Ruhe. :prost:
Ich brauch keine Folterkammer wie der Landwirt von morgen. :D
Meinem Junuir hab ich vor Jahren bereits striktes Vollerwerbverbot erteilt obwohl er großes Interesse hatte. Jetzt hab ich ihm auch noch Hobbylandwirtverbot erteilt. Ich hab diese Entwicklung lange kommen sehen.

Wobei er und seine Freundin meinen Betrieb heute eh nicht mehr übernehmen würden.
Der verdient als Industriemechaniker mit den paar Stunden Arbeit pro Woche ne Wahnsinskohle und zurzeit streiken sie wieder für noch bessere Arbeitszeiten und natürlich nochmal mehr Geld.
In wenigen Jahren hat der 30 Euro brutto/Stunde.
Ich kann euch also schon verstehen. Ich würde mir als junger Landwirt heute als Vollpfosten vorkommen.
Da sind aber auch die Eltern in der Pflicht. Da muss man den Junior vor sich selber schützen und auch mal knallhart Landwirtschaftsverbot erteilen. Es sei denn man hat einige Millionen investiert. Dann steckt der Junior in der Klemme.

Und auch in der Schule werden Kinder von Landwirten immer mehr zur Zielscheibe :

https://www.shz.de/lokales/schleswiger- ... 61206.html


Ist doch ganz einfach ... in den früheren Jahrhunderten brauchte es schlichte Gemüter für stupide Tätigkeiten, Handlanger, zum Melken, Steine klopfen, am Fließband Kappen auf die Tuben drehen etc..
Das machen heute Automaten und Roboter ... doch wohin mit den Deppen??
Man trichtert Ihnen n paar Vorschriften ein, verbeamtet sie und lässt sie die arbeitende Bevölkerung drangsalieren.
Dennoch, sie sind und bleiben Deppen. Nennt sich Dienstleistungsgesellschaft.

Die Schlimmsten sind die Lehrer n8
Zuletzt geändert von µelektron am Sa Feb 03, 2018 13:54, insgesamt 1-mal geändert.
... ich mag keine Gäste die erst die Tür eintreten und dann nicht merken wenn die Party vorbei ist.
Benutzeravatar
µelektron
 
Beiträge: 1522
Registriert: Di Okt 18, 2011 19:14
Wohnort: Südpfalz
Nach oben

VorherigeNächste

Antwort erstellen
207 Beiträge • Seite 7 von 14 • 1 ... 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 ... 14

Zurück zu Ackerbau

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Majestic-12 [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki