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Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon ar9280 » Mo Feb 05, 2018 15:26

Frage: hab eine Fläche die bei Phosphor in Versorgungsstufe "D" ist, ich darf zukünftig laut Düngeverordnung den Entzug (Vorgegeben durch Kultur * Ertrag) weiterhin normal düngen, und laut Düngeempfehlung (die keine rechtsbewandnis hat) nur noch den halben Entzug an Phosphor düngen.... ist das Richtig? Hab mir alle Beiträge hier nicht durchgelesen, deswegen könnte meine Frage hier schonmal behandelt sein.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Mexreloadet » Mo Feb 05, 2018 17:50

ar9280 hat geschrieben:Frage: hab eine Fläche die bei Phosphor in Versorgungsstufe "D" ist, ich darf zukünftig laut Düngeverordnung den Entzug (Vorgegeben durch Kultur * Ertrag) weiterhin normal düngen, und laut Düngeempfehlung (die keine rechtsbewandnis hat) nur noch den halben Entzug an Phosphor düngen.... ist das Richtig? Hab mir alle Beiträge hier nicht durchgelesen, deswegen könnte meine Frage hier schonmal behandelt sein.


So in etwa ist das schon richtig. Auch auf diesen Flächen ist es erlaubt den Entzug zu düngen.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon marius » Mo Feb 05, 2018 18:10

Mexreloadet hat geschrieben:
ar9280 hat geschrieben:Frage: hab eine Fläche die bei Phosphor in Versorgungsstufe "D" ist, ich darf zukünftig laut Düngeverordnung den Entzug (Vorgegeben durch Kultur * Ertrag) weiterhin normal düngen, und laut Düngeempfehlung (die keine rechtsbewandnis hat) nur noch den halben Entzug an Phosphor düngen.... ist das Richtig? Hab mir alle Beiträge hier nicht durchgelesen, deswegen könnte meine Frage hier schonmal behandelt sein.


So in etwa ist das schon richtig. Auch auf diesen Flächen ist es erlaubt den Entzug zu düngen.


Da wäre ich mir nicht sicher.
Man muss da schon vorsichtig sein und die Rechtslage kennen.
Ein einfaches Beispiel : Wenn ich angenommen alle Flächen in Stufe D habe darf ich laut Düngebedarf, also im Sinne der Umwelt, exakt den halben Entzug düngen.

Wird nun trotz besseren Wissens statt dem halben Entzug der volle P Entzug gedüngt, liegt die Düngung deutlich darüber.

Das könnte man immer noch als Verstoß gegen die Düngeverordnung werten. Also schon mal Bußgeldbewährt bis 150 000 Euro.
Da wird auf die Gerichte noch ne Menge Arbeit zurollen.

Man könnte gar grob fahrlässig oder noch schlimmer : Vorsatz unterstellen da er trotz Düngeplanung und somit besseren Wissens absichtlich und ganz bewusst überdüngt hat. Da würde ich dann lieber gar keinen Düngebedarf ausfüllen dann kommt nur fahrlässig zur Geltung weil man es " nicht wissen konnte ".
Aber wo kein Kläger da ein Richter. Ob es wirklich keinen Kläger gibt muss man abwarten....
Zuletzt geändert von marius am Mo Feb 05, 2018 18:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon wastl90 » Mo Feb 05, 2018 18:14

marius hat geschrieben:
Mexreloadet hat geschrieben:
ar9280 hat geschrieben:Frage: hab eine Fläche die bei Phosphor in Versorgungsstufe "D" ist, ich darf zukünftig laut Düngeverordnung den Entzug (Vorgegeben durch Kultur * Ertrag) weiterhin normal düngen, und laut Düngeempfehlung (die keine rechtsbewandnis hat) nur noch den halben Entzug an Phosphor düngen.... ist das Richtig? Hab mir alle Beiträge hier nicht durchgelesen, deswegen könnte meine Frage hier schonmal behandelt sein.


So in etwa ist das schon richtig. Auch auf diesen Flächen ist es erlaubt den Entzug zu düngen.


Da wäre ich mir nicht sicher.
Man muss da schon vorsichtig sein und die Rechtslage kennen.
Ein einfaches Beispiel : Wenn ich angenommen alle Flächen in Stufe D habe darf ich laut Düngebedarf, also im Sinne der Umwelt, exakt den halben Entzug düngen.

Wird nun trotz besseren Wissens statt dem halben Entzug der volle P Entzug gedüngt, liegt die Düngung deutlich darüber.

Das könnte man immer noch als Verstoß gegen die Düngeverordnung werten. Also schon mal Bußgeldbewährt bis 150 000 Euro.
Da wird auf die Gerichte noch ne Menge Arbeit zurollen.

Blödsinn, ich habe selbst im Amt (LfL Bayern) nachgefragt. Es darf organisch nach Entzug gedüngt werden.

Man könnte gar grob fahrlässig oder noch schlimmer : Vorsatz unterstellen da er trotz Düngeplanung und somit besseren Wissens absichtlich und ganz bewusst überdüngt hat. Da würde ich dann lieber gar keinen Düngebedarf ausfüllen dann kommt nur fahrlässig zur Geltung weil man es " nicht wissen konnte ".
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon elchtestversagt » Mo Feb 05, 2018 18:28

Kerl Marius, hast du bei dir einen Papagei sitzen, der ständig "150000 Euro Strafe, 150000 Euro Strafe, Strafe, Strafe" plappert?

Das eine sind Düngeempfehlungen laut Bodenuntersuchung, das andere Gesetz.
Und solange du Böden mit unter 20mg P in der Bodenlösung hast, darfst du in der Bilanz Entzug plus 10 kg, bezogen auf sechs Jahre düngen.
Bei über diesem Wert nur noch ( stand heute) in höhe des Entzuges.
Sprich, man kann 5000to. P je ha düngen, solange man im Schnitt bei Entzug plus 10 ist.

Wenn man nicht am Rande dieser Grenze düngt, dann gibt es Strafe, Strafe, Strafe.
Zwar nicht vom Gesetzgeber, sondern von einem ausgelaugten Boden.
Nach heutiger Gesetzeslage sogar auf Generationen hinaus....
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Zeppi » Mo Feb 05, 2018 19:10

Ab welcher Schlaggröße muss ich die Düngebedarfsermittlung durchführen? Meine Phosphatproben hab ich ja nur ab 1 Hektar? Vielleicht wurde es hier schon geschrieben? Dann hab ich es überlesen.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon elchtestversagt » Mo Feb 05, 2018 19:20

§4 Ermittlung des Düngebedarfs an Phosphat
"Die P Bodenversorgung ist entsprechend zu berücksichtigen. ( Untersuchung für jeden Schlag ab 1 ha)"
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon elchtestversagt » Mo Feb 05, 2018 19:21

Nachtrag: Für jeden Schlag.
Man kann aber auch Schläge zusammenfassen, wenn dieselbe Bewirtschaftung.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon wastl90 » Mo Feb 05, 2018 19:27

marius hat geschrieben:
Mexreloadet hat geschrieben:
ar9280 hat geschrieben:Frage: hab eine Fläche die bei Phosphor in Versorgungsstufe "D" ist, ich darf zukünftig laut Düngeverordnung den Entzug (Vorgegeben durch Kultur * Ertrag) weiterhin normal düngen, und laut Düngeempfehlung (die keine rechtsbewandnis hat) nur noch den halben Entzug an Phosphor düngen.... ist das Richtig? Hab mir alle Beiträge hier nicht durchgelesen, deswegen könnte meine Frage hier schonmal behandelt sein.


So in etwa ist das schon richtig. Auch auf diesen Flächen ist es erlaubt den Entzug zu düngen.


Da wäre ich mir nicht sicher.
Man muss da schon vorsichtig sein und die Rechtslage kennen.
Ein einfaches Beispiel : Wenn ich angenommen alle Flächen in Stufe D habe darf ich laut Düngebedarf, also im Sinne der Umwelt, exakt den halben Entzug düngen.

Wird nun trotz besseren Wissens statt dem halben Entzug der volle P Entzug gedüngt, liegt die Düngung deutlich darüber.

Das könnte man immer noch als Verstoß gegen die Düngeverordnung werten. Also schon mal Bußgeldbewährt bis 150 000 Euro.
Da wird auf die Gerichte noch ne Menge Arbeit zurollen.

Man könnte gar grob fahrlässig oder noch schlimmer : Vorsatz unterstellen da er trotz Düngeplanung und somit besseren Wissens absichtlich und ganz bewusst überdüngt hat. Da würde ich dann lieber gar keinen Düngebedarf ausfüllen dann kommt nur fahrlässig zur Geltung weil man es " nicht wissen konnte ".
Aber wo kein Kläger da ein Richter. Ob es wirklich keinen Kläger gibt muss man abwarten....


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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Biohias » Mo Feb 05, 2018 20:05

Maddin55 hat geschrieben:
elchtestversagt hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus, das die Praktiker das wissen, das der Boden auftauen muss.
Und das der Boden nicht wassergesättigt sein darf ( nFK über 100%, abhängig auch vom Bodentyp, ganz sicher ist man, wenn oberflächlich kein Wasser zu sehen ist, ausser in den Fahrgassen, so die "offizielle" Version).
In der Fragestellung ging es aber darum, ob es überhaupt Sinnvoll ist.
Ach ja, für die Klugscheisser ( so wie ich), man darf bei Frost nur max 60 kg N düngen, sprich 10-12m3 Gülle, das gilt aber auch für Mineralischen Dünger, also nix mit 3dt KAS....


Dann will ich auch mal klugscheißen :mrgreen:

Für Festmist von Huf und Klauentieren und Kompost gilt weder die 60kg N/ha Grenze noch die Bedingung das es tagsüber auftauen muss, könnte also thoeretisch bei Dauerfrost nächste Woche ausgebracht werden, wenn der Boden nicht Schneebedeckt und Wassergesättigt ist


Genau das tolle Frostwetter will ich die nächsten Tage mit dem ausbringen von dem Schweinemist verbringen :mrgreen:
Nur stellt sich mir die Frage ob ich auf die Grünlandumbruchflächen, wo der Mais hin soll, jetzt fahren darf?? Kann ja auf Grund der fehlenden N-Min Werte für Mais noch gar keine Düngebedarfsermittlung machen :roll: Was meint ihr??
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon marius » Mo Feb 05, 2018 20:17

marius hat geschrieben:Da wäre ich mir nicht sicher.
Man muss da schon vorsichtig sein und die Rechtslage kennen.
Ein einfaches Beispiel : Wenn ich angenommen alle Flächen in Stufe D habe darf ich laut Düngebedarf, also im Sinne der Umwelt, exakt den halben Entzug düngen.

Wird nun trotz besseren Wissens statt dem halben Entzug der volle P Entzug gedüngt, liegt die Düngung deutlich darüber.

Das könnte man immer noch als Verstoß gegen die Düngeverordnung werten. Also schon mal Bußgeldbewährt bis 150 000 Euro.
Da wird auf die Gerichte noch ne Menge Arbeit zurollen.

Man könnte gar grob fahrlässig oder noch schlimmer : Vorsatz unterstellen da er trotz Düngeplanung und somit besseren Wissens absichtlich und ganz bewusst überdüngt hat. Da würde ich dann lieber gar keinen Düngebedarf ausfüllen dann kommt nur fahrlässig zur Geltung weil man es " nicht wissen konnte ".
Aber wo kein Kläger da ein Richter. Ob es wirklich keinen Kläger gibt muss man abwarten....



...man muss ja wissen das es in Deutschland eine ganze Reihe an Behörden im Wasserschutz/Umweltschutz tätig sind.
Die sind berechtigt eure Daten einzusehen, um Verordungen und Gesetze zu kontrollieren und natürlich die Verstöße weiterzuleiten, von wo aus dann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Deshalb meine Aussage da werden die Gerichte ne Menge Arbeit bekommen.

Und sagt denen mal bei einer Vor Ort Kontrolle ihr habt trotz Düngebedarfsermittlung zwar überdüngt aber das Interessiert doch niemand. Da gibts zum Abschied kein Auf Wiedersehen sondern einen A....tritt. :lol: .

Deshalb mein Tipp, schmeisst in diesem Fall euren Düngebedarf weg.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber fahrlässig ist deutlich günstiger als grob fahrlässig oder gar Vorsatz.

ich hab mich da über einen Bekannten der in diesem Bereich arbeitet genauer informiert, und könnte da noch viel mehr erzählen wie wo was abläuft.
Aber das gehört in kein öffentliches Forum. :mrgreen:
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Biohias » Mo Feb 05, 2018 20:50

Danke Madin55 :prost:
Dann werd ich das jetzt mal eingeben :D
Und morgen Vormittag erstmal := Mist 8)
Edit: Wo finde ich die mehrjährigen Werte ????
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon Family Guy » Mo Feb 05, 2018 22:01

marius hat geschrieben:ich hab mich da über einen Bekannten der in diesem Bereich arbeitet genauer informiert, und könnte da noch viel mehr erzählen wie wo was abläuft.
Aber das gehört in kein öffentliches Forum. ......


Das könntest du ruhig verraten, solange du keine Klarnamen verwendest ist doch alles im grünen Bereich, und tatsächlich lernt man nicht aus, da ist es doch von Interesse, neue Fallstricke einer Vorortkontrolle zu kennen.
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Re: Aufzeichnungen Düngebedarf ab 2018

Beitragvon wastl90 » Di Feb 06, 2018 9:04

Family Guy hat geschrieben:
marius hat geschrieben:ich hab mich da über einen Bekannten der in diesem Bereich arbeitet genauer informiert, und könnte da noch viel mehr erzählen wie wo was abläuft.
Aber das gehört in kein öffentliches Forum. ......


Das könntest du ruhig verraten, solange du keine Klarnamen verwendest ist doch alles im grünen Bereich, und tatsächlich lernt man nicht aus, da ist es doch von Interesse, neue Fallstricke einer Vorortkontrolle zu kennen.

Marius frisst gerade Herztabletten wegen der Börse, hat hierfür sicherlich gerade keine Zeit! Aber anderseits - er hat sicherlich wieder alles richtig gemacht und sogar aus dem kleinen Dämpfer an der Börse noch ordentlich Gewinn gemacht
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