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ar9280 hat geschrieben:Frage: hab eine Fläche die bei Phosphor in Versorgungsstufe "D" ist, ich darf zukünftig laut Düngeverordnung den Entzug (Vorgegeben durch Kultur * Ertrag) weiterhin normal düngen, und laut Düngeempfehlung (die keine rechtsbewandnis hat) nur noch den halben Entzug an Phosphor düngen.... ist das Richtig? Hab mir alle Beiträge hier nicht durchgelesen, deswegen könnte meine Frage hier schonmal behandelt sein.
Mexreloadet hat geschrieben:ar9280 hat geschrieben:Frage: hab eine Fläche die bei Phosphor in Versorgungsstufe "D" ist, ich darf zukünftig laut Düngeverordnung den Entzug (Vorgegeben durch Kultur * Ertrag) weiterhin normal düngen, und laut Düngeempfehlung (die keine rechtsbewandnis hat) nur noch den halben Entzug an Phosphor düngen.... ist das Richtig? Hab mir alle Beiträge hier nicht durchgelesen, deswegen könnte meine Frage hier schonmal behandelt sein.
So in etwa ist das schon richtig. Auch auf diesen Flächen ist es erlaubt den Entzug zu düngen.
marius hat geschrieben:Mexreloadet hat geschrieben:ar9280 hat geschrieben:Frage: hab eine Fläche die bei Phosphor in Versorgungsstufe "D" ist, ich darf zukünftig laut Düngeverordnung den Entzug (Vorgegeben durch Kultur * Ertrag) weiterhin normal düngen, und laut Düngeempfehlung (die keine rechtsbewandnis hat) nur noch den halben Entzug an Phosphor düngen.... ist das Richtig? Hab mir alle Beiträge hier nicht durchgelesen, deswegen könnte meine Frage hier schonmal behandelt sein.
So in etwa ist das schon richtig. Auch auf diesen Flächen ist es erlaubt den Entzug zu düngen.
Da wäre ich mir nicht sicher.
Man muss da schon vorsichtig sein und die Rechtslage kennen.
Ein einfaches Beispiel : Wenn ich angenommen alle Flächen in Stufe D habe darf ich laut Düngebedarf, also im Sinne der Umwelt, exakt den halben Entzug düngen.
Wird nun trotz besseren Wissens statt dem halben Entzug der volle P Entzug gedüngt, liegt die Düngung deutlich darüber.
Das könnte man immer noch als Verstoß gegen die Düngeverordnung werten. Also schon mal Bußgeldbewährt bis 150 000 Euro.
Da wird auf die Gerichte noch ne Menge Arbeit zurollen.
Blödsinn, ich habe selbst im Amt (LfL Bayern) nachgefragt. Es darf organisch nach Entzug gedüngt werden.
Man könnte gar grob fahrlässig oder noch schlimmer : Vorsatz unterstellen da er trotz Düngeplanung und somit besseren Wissens absichtlich und ganz bewusst überdüngt hat. Da würde ich dann lieber gar keinen Düngebedarf ausfüllen dann kommt nur fahrlässig zur Geltung weil man es " nicht wissen konnte ".
marius hat geschrieben:Mexreloadet hat geschrieben:ar9280 hat geschrieben:Frage: hab eine Fläche die bei Phosphor in Versorgungsstufe "D" ist, ich darf zukünftig laut Düngeverordnung den Entzug (Vorgegeben durch Kultur * Ertrag) weiterhin normal düngen, und laut Düngeempfehlung (die keine rechtsbewandnis hat) nur noch den halben Entzug an Phosphor düngen.... ist das Richtig? Hab mir alle Beiträge hier nicht durchgelesen, deswegen könnte meine Frage hier schonmal behandelt sein.
So in etwa ist das schon richtig. Auch auf diesen Flächen ist es erlaubt den Entzug zu düngen.
Da wäre ich mir nicht sicher.
Man muss da schon vorsichtig sein und die Rechtslage kennen.
Ein einfaches Beispiel : Wenn ich angenommen alle Flächen in Stufe D habe darf ich laut Düngebedarf, also im Sinne der Umwelt, exakt den halben Entzug düngen.
Wird nun trotz besseren Wissens statt dem halben Entzug der volle P Entzug gedüngt, liegt die Düngung deutlich darüber.
Das könnte man immer noch als Verstoß gegen die Düngeverordnung werten. Also schon mal Bußgeldbewährt bis 150 000 Euro.
Da wird auf die Gerichte noch ne Menge Arbeit zurollen.
Man könnte gar grob fahrlässig oder noch schlimmer : Vorsatz unterstellen da er trotz Düngeplanung und somit besseren Wissens absichtlich und ganz bewusst überdüngt hat. Da würde ich dann lieber gar keinen Düngebedarf ausfüllen dann kommt nur fahrlässig zur Geltung weil man es " nicht wissen konnte ".
Aber wo kein Kläger da ein Richter. Ob es wirklich keinen Kläger gibt muss man abwarten....
Maddin55 hat geschrieben:elchtestversagt hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus, das die Praktiker das wissen, das der Boden auftauen muss.
Und das der Boden nicht wassergesättigt sein darf ( nFK über 100%, abhängig auch vom Bodentyp, ganz sicher ist man, wenn oberflächlich kein Wasser zu sehen ist, ausser in den Fahrgassen, so die "offizielle" Version).
In der Fragestellung ging es aber darum, ob es überhaupt Sinnvoll ist.
Ach ja, für die Klugscheisser ( so wie ich), man darf bei Frost nur max 60 kg N düngen, sprich 10-12m3 Gülle, das gilt aber auch für Mineralischen Dünger, also nix mit 3dt KAS....
Dann will ich auch mal klugscheißen
Für Festmist von Huf und Klauentieren und Kompost gilt weder die 60kg N/ha Grenze noch die Bedingung das es tagsüber auftauen muss, könnte also thoeretisch bei Dauerfrost nächste Woche ausgebracht werden, wenn der Boden nicht Schneebedeckt und Wassergesättigt ist
marius hat geschrieben:Da wäre ich mir nicht sicher.
Man muss da schon vorsichtig sein und die Rechtslage kennen.
Ein einfaches Beispiel : Wenn ich angenommen alle Flächen in Stufe D habe darf ich laut Düngebedarf, also im Sinne der Umwelt, exakt den halben Entzug düngen.
Wird nun trotz besseren Wissens statt dem halben Entzug der volle P Entzug gedüngt, liegt die Düngung deutlich darüber.
Das könnte man immer noch als Verstoß gegen die Düngeverordnung werten. Also schon mal Bußgeldbewährt bis 150 000 Euro.
Da wird auf die Gerichte noch ne Menge Arbeit zurollen.
Man könnte gar grob fahrlässig oder noch schlimmer : Vorsatz unterstellen da er trotz Düngeplanung und somit besseren Wissens absichtlich und ganz bewusst überdüngt hat. Da würde ich dann lieber gar keinen Düngebedarf ausfüllen dann kommt nur fahrlässig zur Geltung weil man es " nicht wissen konnte ".
Aber wo kein Kläger da ein Richter. Ob es wirklich keinen Kläger gibt muss man abwarten....
marius hat geschrieben:ich hab mich da über einen Bekannten der in diesem Bereich arbeitet genauer informiert, und könnte da noch viel mehr erzählen wie wo was abläuft.
Aber das gehört in kein öffentliches Forum. ......
Family Guy hat geschrieben:marius hat geschrieben:ich hab mich da über einen Bekannten der in diesem Bereich arbeitet genauer informiert, und könnte da noch viel mehr erzählen wie wo was abläuft.
Aber das gehört in kein öffentliches Forum. ......
Das könntest du ruhig verraten, solange du keine Klarnamen verwendest ist doch alles im grünen Bereich, und tatsächlich lernt man nicht aus, da ist es doch von Interesse, neue Fallstricke einer Vorortkontrolle zu kennen.
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