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Ausgangssperre - gilt die auch für Forstarbeiten?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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153 Beiträge • Seite 9 von 11 • 1 ... 6, 7, 8, 9, 10, 11
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Re: Ausgangssperre

Beitragvon Sturmwind42 » Mo Mär 23, 2020 9:31

@ beihei

also wenn ich mir das bei mir vorstelle , dann kommt der Kaminkehrer durch die Haustüre , geht sofort rechts ab in den Keller . Dabei wäre es Zufall wenn jemand aus den Wohnungen kommen würde , mit angesagtem Termin können alle drinnen bleiben . Ich sehe da jetzt kein Problem .

Aber du hast recht , das müsste jetzt nicht unbedingt sein . Der Kaminkehrer wird halt auch froh sein wenn er seien Job weiter ausführen darf und somit die Gelder fliesen . Dagegen dürfte rechtlich auch nichts dagegen sprechen .

Oder hast du deinen HV in einer der Wohnungen stehen ? ;-)

Gerade war der GLS-Paketdienst da , der Fahrer hatte Einmalhandschuhe an und meinte gleich ich muss nicht unterschreiben wenn ich nicht möchte, hab ich aber und gleich danach die Hände gewaschen . ( Paket betrieblich notwendig , Verpackungsmaterial für Verkaufsware im Lebensmittelbereich )
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Re: Ausgangssperre - gilt die auch für Forstarbeiten?

Beitragvon Bibbler » Mo Mär 23, 2020 9:40

Es ist natürlich im Moment so eine Sache mit dem Arbeiten im Wald.
Eigentlich sollte man es lassen wegen der Verletzungsgefahr, auf der anderen Seite liegt noch Sturmholz in der Gegend das vor dem Käfer aus dem Wald sollte. Jetzt was tun?
Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd "Goethe"
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Re: Ausgangssperre - gilt die auch für Forstarbeiten?

Beitragvon Falke » Mo Mär 23, 2020 9:43

Hab' den Thementitel präzisiert. Das ist hier das Forstforum!

Wer über Ausgangsbeschränkungen oder Ausgangssperren in anderen Bereichen schreiben will, soll ein eigenes Thema aufmachen!


P.S.: eine Ausgangssperre liegt nach meinem Sprachverständnis vor, wenn man ohne Warnung erschossen wird, sobald man sich draußen zeigt.

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Re: Ausgangssperre - gilt die auch für Forstarbeiten?

Beitragvon Ugruza » Mo Mär 23, 2020 10:12

Falke hat geschrieben:P.S.: eine Ausgangssperre liegt nach meinem Sprachverständnis vor, wenn man ohne Warnung erschossen wird, sobald man sich draußen zeigt.


Soweit ich das in Österreich richtig verstanden habe, wird man zwar nicht gleich erschossen, aber doch (empfindlich) bestraft wenn man ohne Grund draußen (ich meine hier den öffentlichen Raum) ist. Gründe wären meines wissens: Besorgungen (Lebensmittel, Medikamente), Arbeit (soweit Systemrelevant), Hilfe für andere (zB Pflegebedürftige) und Spazieren im Freien (nur mit Menschen aus dem Familenverband, mind 1m Abstand zu anderen).
Also würde ich Waldarbeit grundsätzlich einmal eher als zulässig bezeichnen. Was ich aber nicht verstehe bei mir in der Gegend: hier werden Einfamilienhäuser gebaut, ich habe auch in den letzten Tagen noch keine Einschränkungen des Baubetriebes feststellen können, und da sind mindestens 10-12 Leute auf der Baustelle (gleichzeitig) und ohne Schutzbekleidung oder nötigen Sicherheitsabstand. Das finde ich dann auch nicht in Orndung, bzw. konterkariert es ja alle anderen Maßnahmen. Völlig egal ob das Häuschen 1 oder 2 Monate später fertig wird in dieser Situation...

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Re: Ausgangssperre - gilt die auch für Forstarbeiten?

Beitragvon Trecker-fahrer » Mo Mär 23, 2020 10:51

Eine „Ausgangssperre“ gibt es in Deutschland nicht. Gestern hat die Bundesregierung die 9 Maßnahmen gegen die Corona Verbreitung bekannt gegeben. Es geht Hauptsächlich um ein Kontaktverbot zwischen Personen. Ein paar Bundesländer (Bayern, Sachsen, Saarland) haben die Vorschriften verschärft in Richtung einer Ausgangsbeschränkung. Da müssen die jeweiligen Bundeslandbewohner separat in den Vorschriften schauen. In Sachsen ist z.B. explizit der Besuch des eigenen Kleingartens erlaubt.
Das wird m.M.n. auch den Hobbyholzerwald beinhalten.
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Re: Ausgangssperre - gilt die auch für Forstarbeiten?

Beitragvon beihei » Mo Mär 23, 2020 11:29

Welche Behörde könnte man denn fragen um eine verbindliche Aussage zu bekommen? Das was jetzt ist für mich schwammig oder ist es Ermessensspielraum.
Wahre Klasse ist, wenn du was zu sagen hast, aber dich enscheidest vor Dummschwätzern die Fresse zu halten. Ihr Spatzenhirn ist nicht dafür ausgelegt etwas zu kapieren.
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Re: Ausgangssperre - gilt die auch für Forstarbeiten?

Beitragvon Isarland » Mo Mär 23, 2020 12:15

beihei hat geschrieben:Welche Behörde könnte man denn fragen um eine verbindliche Aussage zu bekommen? Das was jetzt ist für mich schwammig oder ist es Ermessensspielraum.

Von einer Behörde, oder einem Beamten wirst du nie eine verbindliche Aussage bekommen. Da ist die Angst, durch eine falsche Aussage bei der nächsten Beförderung leer auszugehen, viel zu groß.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Ausgangssperre - gilt die auch für Forstarbeiten?

Beitragvon DST » Mo Mär 23, 2020 12:49

beihei hat geschrieben:Welche Behörde könnte man denn fragen um eine verbindliche Aussage zu bekommen? Das was jetzt ist für mich schwammig oder ist es Ermessensspielraum.


Bei uns hat das Landratsamt unserer Kreisstadt ein Info - Telefon eingerichtet.

Edit.

Schwammig ist auch die Vorgabe "Wohnung nicht verlassen"

In wenigen, ausführlicheren Beschreibungen steht dann Anwesen bzw eigenes Grundstück.

Die Beschränkungen gelten für öffentliche Grundstücke bzw "Ausgehen" also andere besuchen.


Es geht ja eine menschliche Kontaktbeschränkung.
Und nicht um Frischluftkontakt.
Zuletzt geändert von DST am Mo Mär 23, 2020 13:05, insgesamt 1-mal geändert.
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Ausgangssperre - gilt die auch für Forstarbeiten?

Beitragvon Sturmwind42 » Mo Mär 23, 2020 12:55

beihei hat geschrieben:Welche Behörde könnte man denn fragen um eine verbindliche Aussage zu bekommen? Das was jetzt ist für mich schwammig oder ist es Ermessensspielraum.


Ich möchte morgen einen Nutztiertransport etwas weiter weg fahren und wollte auch lieber fragen:

Berufsvertretung : 2 mal weitergeleitet und dann die Aussage " da dürfte nix dagegen sprechen , aber besser im LRA nachfragen .

LRA laufend besetzt , also bei der Polizei probiert : gleich durchgekommen , die wissen aber nix , Verweiss auf LRA .

LRA : mind 5 Versuche bis ich durchkam , dann Warteschlange ... Kontakt , wieder zu anderer Stelle , jetzt Vet.Amt ( ok da hätt man selbst drauf kommen können ) . Die hat gesagt wenn es meinem Betrieb zu gute kommt , wenn das meine Arbeit / Auskommen ist , dann kann ich fahren . Ohne Bescheinigungen und alleine im Auto .
Hab protestiert obwohl ich alleine fahre, warum soll da vom Hausstand niemand mitfahren können ? Ja es kann auch von der Fam jemand mitfahren .

Also das Landratsamt ist zuständig .
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Re: Ausgangssperre - gilt die auch für Forstarbeiten?

Beitragvon Quattropaule » Mo Mär 23, 2020 18:03

Nun macht euch mal nicht gleich in die Hose. Verboten ist einzig und allein Kontakt mehrerer Leute im öffentlichen Raum. Keiner verbietet Arbeiten zu Hause, holzen im Wald (warum auch? ) oder Transporte die notwendig sind.
Gruß Quattropaule
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Re: Ausgangssperre - gilt die auch für Forstarbeiten?

Beitragvon Kormoran2 » Mo Mär 23, 2020 18:52

Eben, eben! Ich glaube, noch niemand hat in der Öffentlichkeit von einer "Ausgangssperre" gesprochen. Es geht immer nur um eine Kontaksperre! Kontakte zwischen Menschen sollen möglichst unterbunden werden.

Ausgangssperren gibt es bei kriegerischen Aktionen, meistens gilt sie für dunkle Abendstunden, wenn die Aufständischen Attentate oder sowas vorbereiten wollen und sich konspirativ im Schutz der Dunkelheit treffen wollen.

Eine Ausgangssperre wäre jetzt Schwachsinn. Bäume, Gärten und Felder sind ja keine riskanten Umgebungen.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Ausgangssperre - gilt die auch für Forstarbeiten?

Beitragvon Sturmwind42 » Mo Mär 23, 2020 19:09

Quattropaule hat geschrieben:Nun macht euch mal nicht gleich in die Hose. Verboten ist einzig und allein Kontakt mehrerer Leute im öffentlichen Raum. Keiner verbietet Arbeiten zu Hause, holzen im Wald (warum auch? ) oder Transporte die notwendig sind.


Es hies vom Söder eben immer zuhause bleiben , aber mit dem Hund zum Spazieren oder Joggen darf man alleine raus, oder eben mit jemand aus dem Hausstand . Sportveranstaltungen und ähnliches sind ja auch verboten ! Man darf auch keinen Einzelreitunterricht geben , da frag ich mich auch warum , da gibts keinen Kontakt und keine Nähe .
Außerdem darf man doch bei Androhung v 25 T € sich mal eben schlau machen ! Ich hab jedenfalls den Namen und eine Tel Nr der Dame von meinem Vet Amt, sollte mich morgen jemand anhalten und da irgendwie rum tun .
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Re: Ausgangssperre - gilt die auch für Forstarbeiten?

Beitragvon Telo36 » Mo Mär 23, 2020 20:01

Hallo, von der Firma gabs eine Bestätigung dass man da arbeitet und vor Ort sein muss, sprich dahin fahren muss.
In der Forst Landwirtschaft einfach Kopie der ersten Seite der BG Jahresrechnung mitführen. Da steht die Betriebsnummer, Name etc. drauf. Das reicht wenn ersichtlich is, dass man betrieblichen Tätigkeiten nachgeht.
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Re: Ausgangssperre - gilt die auch für Forstarbeiten?

Beitragvon Ugruza » Mo Mär 23, 2020 20:41

Telo36 hat geschrieben:Hallo, von der Firma gabs eine Bestätigung dass man da arbeitet und vor Ort sein muss, sprich dahin fahren muss.
In der Forst Landwirtschaft einfach Kopie der ersten Seite der BG Jahresrechnung mitführen. Da steht die Betriebsnummer, Name etc. drauf. Das reicht wenn ersichtlich is, dass man betrieblichen Tätigkeiten nachgeht.


Wenn ich jetzt in Hofnähe (nach meiner Meinung rund 10km Umkreis) mit dem Traktor unterwegs bin, bin ich mir bei unseren Polizisten im Ort ganz sicher, dass niemand auch nur daran denken wird mich anzuhalten oder mich gar nach meiner Gesinnung (was ich mache, wohin ich fahre etc) zu fragen. Es sei denn, es liegt irgend ein anderes StVo widriges Verhalten vor. Aber die Landwirtschaft ist nun mal der Produzent, ohne diesen können die Leute im Supermarkt nichts einkaufen, also kritische Infrastruktur. Was sollte auch verwerflich sein, alleine im Traktor zu sitzen oder auch im Wald/am Feld zu arbeiten? Ich sage das und bin dabei nicht einmal Vollerwerbslandwirt...

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Re: Ausgangssperre - gilt die auch für Forstarbeiten?

Beitragvon wald5800 » Mo Mär 23, 2020 23:09

Würde es sogar auf eine Anzeige drauf an kommen lassen! Dann müssen sie DIR beweisen, was du falsch gemacht hast! Denn wenn mal ein Strafmandat bezahlt ist, hast ja das "Vergehen", was ja gar keines war, gestanden. Es wird hier viel heißer gekocht, als gegessen!
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