@Kerimo
Was du schreibst stimmt so nicht, CC-Anforderungen gehen eben über die fachlichen Gesetze hinaus. Als Privatmann kann Du soviel Grünland umbrechen wie Du möchtest als Empfänger von Ausgleichszahlungen nicht. Die Errosionsschutzverordnung ist nur CC-relevat, ohne Ausgleichszahlungen kannst Du pflügen soviel du möchtest.
Die Vorschriften die zur Zeit in der Mache sind: Greening, Fruchfolge, 7% Vorrangenflächen sind werden dann CC-relevant sein, sie sind aber nicht in anderer Weise strafbewährt. Das sind nur ein paar Beispiele.
Ein Teil der nach CC relevanten Punkte sind auch durch die entsprechenden Fachgesetze abgedeckt, aber eben lange nicht alle.