AF85 hat geschrieben:rubiwahn hat geschrieben:Auszahlen werde ich die anderen erst wenn ich weiß ob ich das Haus umbauen kann. Ansonsten habe ich einen nicht bewohnbaren Hof, davon hab ich nichts.
Ich werde jetzt mal beim Landwirtschaftsamt nachfragen. Danke schonmal für die Hilfe!
Hallo
Ich versteh das Problem nicht ganz, da ist eine Hofstelle mit Wohnhaus und dieses Haus darf mit Sicherheit auch bewohnt werden und solange es nicht unter Denkmalschutz steht darfst du es auch umbauen, oder abreißen und ein neues hinstellen. So ist zumindest meine Einschätzung. Wie schaut es mit Kanal und Wasser aus.
Täusch Dich mal nicht, eine Nachbaraussiedlung von mir durfte ~4 Jahre nicht bewohnt werden weil die Bude Teil einer Scheidung war, ergo hälftig nicht mehr dem Landwirt, daher nicht mehr landwirtschaftlich und somit hat die Kreisverwaltung die Nutzung (Bewohnung) des Hauses untersagt. Der LW durfte sich dann im Ort ne Wohnung mieten und die laufenden Kosten der Bude weiter zahlen (Strom Heizung ...).
Ist Rheinland-Pfalz Kreis SÜW.
Die können sich schon auch blöd anstellen die Ämter wenn sie wollen.
Nutzungsänderung von Scheune z.B. als Wohnmobilparkhaus kann auch teuer werden.