Neuland79 hat geschrieben:Am Wochenende bin ich mit 70km/h auf einer Landstraße eine leichte Kurve gefahren, als plötzlich eine Kuh vor mir auf der Straße stand. Zum Glück war sie auf der linken Fahrbahn und hat sich sofort entschieden umzudrehen und nicht geradeaus über meine Straßenseite zu fliehen. Denn das hätte sie nicht geschafft, es waren ca. 2s bis zum theoretischen Aufprall. Da ich keine Zeit hatte, einen Landwirt suchen zu gehen, habs ich der Polizei gemeldet. Mich würde jetzt interessieren, was bei einem Schaden passiert wäre. Zählt das als Wildunfall oder seid ihr Landwirte versichert oder bleibt man auf dem Schaden sitzen?
Das ist über die Betriebshaftpflicht bei Tierhaltern abgesichert. Sofern man eine hat. Ansonsten zahlt in der Regel der Tierhalter. Je nach Fahrweise kann der Fahrzeugführer natürlich eine Teilschuld tragen müssen.
Je nach Standort der Weiden muss man auf die maximale Versicherungssumme bei durch Tieren verursachten Unfällen achten.
Vorgestern im Tannheimer Tal liefen auch ein paar Kühe so durch die Gegend und haben im Ort zwischen all den Touris auf der Berme gegrast. Ich glaube aber, das sollte so