Fendtfreak hat geschrieben:Immer wieder hört man in den Nachrichten von Rindern, die durch Flucht versuchen dem sicheren Tod des geschlachtet werden zu entkommen. Wer haftet dann, der Schlachtbetrieb, der Landwirt oder ggf. der Transporteur? Nur selten gibt es aber für die Rinder ein Happy End, sondern statt Bolzenschuss den Gewehrschuss.
Es ist die Frage des Gefahrenübergangs. I.d.R. geht die Gefahr mit dem Verladen auf den Transporteur/neuen Besitzer über. Was danach geschieht, liegt nicht mehr in der Verantwortung des dann ehemaligen Besitzers.