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Autounfall mit Rind

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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53 Beiträge • Seite 1 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Autounfall mit Rind

Beitragvon Neuland79 » Do Aug 18, 2022 15:11

Am Wochenende bin ich mit 70km/h auf einer Landstraße eine leichte Kurve gefahren, als plötzlich eine Kuh vor mir auf der Straße stand. Zum Glück war sie auf der linken Fahrbahn und hat sich sofort entschieden umzudrehen und nicht geradeaus über meine Straßenseite zu fliehen. Denn das hätte sie nicht geschafft, es waren ca. 2s bis zum theoretischen Aufprall. Da ich keine Zeit hatte, einen Landwirt suchen zu gehen, habs ich der Polizei gemeldet. Mich würde jetzt interessieren, was bei einem Schaden passiert wäre. Zählt das als Wildunfall oder seid ihr Landwirte versichert oder bleibt man auf dem Schaden sitzen?
Ordnung ist das halbe Leben - der Rest Streben.
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Re: Autounfall mit Rind

Beitragvon kontofux » Do Aug 18, 2022 15:18

Paragraph 1 der StVO findet hier Anwendung. Im Schadenfall hätte Ihre Versicherung dem Bauern die Kuh bezahlt. VK dann natürlich Ihren Schaden, je nach Vertrag.
Grüße aus Selkirk
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Re: Autounfall mit Rind

Beitragvon Fassi » Do Aug 18, 2022 15:24

So einfach ist der Fall nicht. Hat der Landwirt alles getan, dass die Kuh nicht ausbrechen konnte und kann das auch nachweisen, muss er/seine Versicherung nichts bezahlen. Ansonsten wäre das ein Fall für die Betriebshaftpflicht.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Autounfall mit Rind

Beitragvon T5060 » Do Aug 18, 2022 15:26

§ 833 BGB Absatz 2 ist hier einschlägig. Wenn der Viehhalter belegen kann, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist, bleibt dein Schaden auch dein Schaden.
Trotzdem ist es ein Fall für die Betriebshaftpflicht, denn diese ist in dem Moment zuständig für die Abwehr des Schadens. Hier ist die Versicherung sofort in Kenntnis zu setzen.
Zuletzt geändert von T5060 am Do Aug 18, 2022 15:28, insgesamt 1-mal geändert.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Autounfall mit Rind

Beitragvon Südheidjer » Do Aug 18, 2022 15:27

Wildunfall wird das nicht sein. Wildunfälle sind meistens nur bei "Haarwild" in deiner Teil- oder Vollkasko mit drin. Reh, Hirsch, Wildschwein usw.

Du hättest dich also bei einem Unfall an den Besitzer/Landwirt der Kuh halten müssen. Ist er gegen solche Dinge versichert, dann wird das vermutlich über seine Versicherung geregelt. Ansonsten muß er halt selber zahlen.

Beim Hund ist es der Hundehalter, an den du dich wenden mußt.

Du darfst auch immer nur so schnell fahren, daß du innerhalb deines Sichtbereiches zum Stehen kommst. :klug:
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Re: Autounfall mit Rind

Beitragvon T5060 » Do Aug 18, 2022 15:30

Bei einem Tier das zum Erwerbseinkommen des Halters beiträgt gilt der Haftungsausschluss des §833 (2) BGB, bei allen anderen Tieren haftet grundsätzlich der Halter für jeden durch das Tier verursachte Schaden.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Autounfall mit Rind

Beitragvon kontofux » Do Aug 18, 2022 15:42

Wenn die Kuh ein Mensch gewesen wäre....... 8)
Landstraße birgt andersartige Gefahrenpotentiale denn Siedlungsverkehr.
Darum berufen sich Richter gerne mal auf Paragraph 1 der StVO.
Haarwild ginge, aber wohin so schnell mit der Kuh? :lol:
Grüße aus Selkirk
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Re: Autounfall mit Rind

Beitragvon T5060 » Do Aug 18, 2022 15:48

kontofux hat geschrieben:Wenn die Kuh ein Mensch gewesen wäre....... 8)
Landstraße birgt andersartige Gefahrenpotentiale denn Siedlungsverkehr.
Darum berufen sich Richter gerne mal auf Paragraph 1 der StVO.
Haarwild ginge, aber wohin so schnell mit der Kuh? :lol:
Grüße aus Selkirk


Immer unterscheiden zwischen

Strafrecht
Zivilrecht und
Verwaltungsrecht

Die saubere Abgrenzung zwischen den einzelnen Rechtsgebieten und deren Beziehungen untereinander ist ne Diss. für den Dr. jur.
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Re: Autounfall mit Rind

Beitragvon xaver1 » Do Aug 18, 2022 16:17

Neuland79 hat geschrieben:Am Wochenende bin ich mit 70km/h auf einer Landstraße eine leichte Kurve gefahren, als plötzlich eine Kuh vor mir auf der Straße stand. Zum Glück war sie auf der linken Fahrbahn und hat sich sofort entschieden umzudrehen und nicht geradeaus über meine Straßenseite zu fliehen. Denn das hätte sie nicht geschafft, es waren ca. 2s bis zum theoretischen Aufprall. Da ich keine Zeit hatte, einen Landwirt suchen zu gehen, habs ich der Polizei gemeldet. Mich würde jetzt interessieren, was bei einem Schaden passiert wäre. Zählt das als Wildunfall oder seid ihr Landwirte versichert oder bleibt man auf dem Schaden sitzen?

Aha, geht da jemandem die Dose? :D
https://www.krone.at/2785533

mfg
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Re: Autounfall mit Rind

Beitragvon ChrisB » Do Aug 18, 2022 16:45

Einen Frontalunfall, hatten meine Kühe zum Glück noch nicht.
Aber wenn es einen Sachschaden bei Nachbars Garten gab, Zaun, Bäume oder sonstwas?
Hatte ich versehentlich vergessen, mein Zaungerät einzuschalten :(
Somit wurde der Schaden durch meine Versicherung übernommen :!:
Bei einem Personenschaden, der in die Million gehen kann!!!!!!!
Hier hatte ein Polizeibeamter einen Wolfshund, der durfte auch immer ohne Leine.
Wenn den meine Rinder sahen, waren die immer Panisch :shock:
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Re: Autounfall mit Rind

Beitragvon DWEWT » Do Aug 18, 2022 17:11

T5060 hat geschrieben:Bei einem Tier das zum Erwerbseinkommen des Halters beiträgt gilt der Haftungsausschluss des §833 (2) BGB, bei allen anderen Tieren haftet grundsätzlich der Halter für jeden durch das Tier verursachte Schaden.


Was für ein Schwachsinn!
Dort wird ganz klar geschrieben, dass es sich in einem solchen Fall um ein Haustier handeln muss. Und der Tierhalter muss nachweisen, dass er seiner Aufsichtsverpflichtung nachgekommen ist oder dass der Schaden auch bei Beaufsichtigung nicht hätte vermieden werden können. Bei Nutztieren ist der Halter fast immer schadensersatzpflichtig!
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Re: Autounfall mit Rind

Beitragvon Fassi » Do Aug 18, 2022 18:31

Bullshit, lies dir mal die Kommentierung und einige der Urteile dazu durch. Du suchst Unterhaltung.

Wer daran keine Lust hat: Grob zusammengefaßt gilt, im Sinne dieses Paragrafen, jedes Tier erstmal als Haustier. Zum Nutztier wird es erst, wenn den Satz 2 des Paragrafen erfüllt.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

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Re: Autounfall mit Rind

Beitragvon T5060 » Do Aug 18, 2022 18:35

Herr Dipl.Ing.agr. GAU und Rittergutsbesitzer: Der einfache Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung

§ 833 Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der [b]Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist,[/b] und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.


Da hat der Freiherr und Gutsbesitzer von Savingy bei der Formulierung schon richtig gedacht und es auch niedergeschrieben. Solange steht das schon so im BGB.
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Re: Autounfall mit Rind

Beitragvon MF-133 » Do Aug 18, 2022 18:50

1) Die Geschwindigkeit muss immer angepasst sein. Das gilt insbesondere in schlecht einsehbaren Straßenbereichen. Viele halten sich nicht dran, das macht das Gebot aber nicht ungültig.
2) Tiere, die nicht herrenlose Tiere sind, haben einen Eigentümer. Der haftet für Schäden, die das Tier anrichtet. Es sei denn, es handelt sich um höhere Gewalt. Im Klartext: Die Kuh ist offensichtlich abgehauen. War der Zaun stabil genug?

Falls es da eine Gerichtsverhandlung geben sollte, sind folgende Fragen wichtig: Konnte/musste die Autofahrerin damit rechnen, das in der Kurve ein Tier die Straße quert (Wald, ländlicher Raum). Es spielt dabei keine Rolle, das sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten hat. Denn: War die Geschwindigkeit angepasst? Das ist was anderes.
Hat der Tierhalter alles Angemessene getan, um die Kuh am Ausbrechen zu hindern?
In solchen Fallen kommen die Autofahrer bei der Schuldfrage für gewöhnlich besser weg. Eine geringfügig nicht angepasste Geschwindigkeit wird oft als nicht bis kaum relevant für den Schadensfall betrachtet.
MFG
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Re: Autounfall mit Rind

Beitragvon T5060 » Do Aug 18, 2022 19:02

Meine Datenbank zeigt 346 Fundstellen zum 833 BGB, meist Urteile. Das Thema ist im Wesentlichen eigentlich schon ausgeurteilt.
Aber gerade die letzten Jahre hat es wieder viele neue Fallkonstellationen gegeben, wie platt gefahrene Hühner, Hunde und Kühe die dem TA die Brille von der Nase geholt haben.
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