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Baumfällung und Haftung

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Thema gesperrt
68 Beiträge • Seite 2 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5

Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon Badener » Mo Apr 29, 2013 8:08

WORF hat geschrieben:@Badener: GESCHWORENE in deutschen Gerichten musst Du mir mal zeigen! :lol: :lol: :lol: :lol:


Ich habe doch gesagt, dass ich es nicht wörtlich wiedergeben kann :( :regen: .
Ersetze es halt durch Richter. Ich bin mit der deutschen Justiz nicht so richtig bewandelt und weißt Du was, ich bin auch ganz zufrieden mit diesem Zustand. Es sei mir entschuldigt. Das ändert aber nichts am Sachverhalt und am Urteil :prost: .

Gruß
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon Vogelschreck » Mo Apr 29, 2013 8:44

..deswg. ja die Lachsmilies... :lol: :lol:
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon buntspecht » Mo Apr 29, 2013 17:38

Hallo,

die Idee, etwas vorher schriftlich aufzusetzen, würde ich sehr kritisch sehen. Der Richter könnte in diesem Schriftstück auch den Beweis für vorsätzliches Handeln interpretieren (was es in der Tat ja auch ist).

Gruß vom Buntspecht
Alle Kinder sind klug, solange sie klein sind, aber bei der Mehrzahl bleibt es beim Kinderverstand.

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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon country » Mo Apr 29, 2013 18:03

Badener hat geschrieben:
Naja Du weißt ja: Non multa, sed multum!
Aber was will man machen? Als Hauptberufler muss man sich halt spezialisieren. Ich glaube nicht das ein Gala- Bauer gerne auf einen Baum kraxelt.

Gruß

Ich bin auch auf Baumfällungen spezialisiert, da sich beide Berufszweige zeitlich nicht sonderlich überschneiden (Saisonarbeit) ist dies kein Problem, Die Ausbildung als Forstwirt hat da das Grundwissen gegeben, der Rest kam mit Weiterbildungen und Erfahrung.
Und doch, ich kraxel gern auf Bäume, ist eine nette Abwechslung zum Rest. :mrgreen:
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon Marco + Janine » Mo Apr 29, 2013 18:15

"Du schreibst im Haupterwerb fallen die Bäume im Forst...."

Damit setzt der Auftraggeber eine fachliche kompetentz und eine "betriebliche" Strucktur bei
dir vorraus.
Ich meine damit:
" Wenn ich (der Auftraggeber) einer Fa. einen Auftrag erteile erwarte ich auch eine fachlich richtige
Arbeit. Bzw. sollte die Arbeit oder ein Schaden entstehen das dies von der Fa. behoben oder
durch eine Versicherung abgedeckt ist!"

Manche Leute die uns beauftragen fragen auch mal so: " Was ist wenn was schief geht??? "
Da kann ich immer gut sagen: " Im Notfall haben wir eine Versicherung, aber das soll ja nicht sein!
Ein Schaden bei Ihnen würde mir dann ggf. 10 Neukunden kosten. Schlechte Werbung spricht sich da schnell rum!"

Gruß Marco
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon hvr-shop.com » Mo Apr 29, 2013 18:16

Adele hat geschrieben:Eins vornweg, bitte um sachliche Antworten.
Ab und an werde ich gebeten Bäume auf Privatgrundstücken zu fällen.
Alles was mir zu "heiß" erscheint lasse ich einem bekannten Baumkletterer, was relativ gefahrlos mit Winde umzulegen ist übernehme ich.
Im Haupterwerb fallen die Bäume im Forst, bzw. wird bereits liegendes Holz weiter verarbeitet. Daher besitze ich keine Betriebshaftpflicht. Bitte kein warum, wieso, es ist so!
Nun meine Frage an Leute die sich mit so etwas auskennen bzw. ähnliches tun:
Wie regelt ihr es, wenn ihr auf Privatgrund Bäume fällt mit der Haftung bei Schäden?
Eventuell etwas schriftliches mit dem Besitzer ausfüllen? Als Nachbarschaftshilfe deklarieren?




.... das kann doch nicht Dein Ernst sein?

Hast Du ein Gewerbe angemeldet, in dem o.g. Bereich?
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon arbo » Mo Apr 29, 2013 18:21

Adele hat geschrieben:Im Haupterwerb fallen die Bäume im Forst, bzw. wird bereits liegendes Holz weiter verarbeitet.



In welchem Forst kommt man denn heutzutage noch ohne Betriebshaftpflicht ? :roll: :roll: :roll:



Vielleicht solltest du den Titel lieber in "Baumfällung und Hoffnung" umbenennen.... n8
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon Adele » Mo Apr 29, 2013 18:31

Habe ein Gewerbe im Kleinunternehmerbereich angemeldet. Und ja, man kommt ohne die BHV aus.
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon arbo » Mo Apr 29, 2013 18:42

Adele hat geschrieben:Habe ein Gewerbe im Kleinunternehmerbereich angemeldet. Und ja, man kommt ohne die BHV aus.


Mag sein , mich wunderte es nur etwas weil auch im Forst Auftraggeberseitig gerne darauf bestanden wird das der Auftragnehmer über eine verfügt. Weil du von Haupterwerb schriebst hatte ich nicht damit gerechnet das das unter irgendwelche Kleinunternehmerregelungen fallen kann. (hab aber auch keine Ahnung davon)

Ist dir das nicht zu heiß? Weil selbst im Forst kann es ja mal zu Schäden kommen die man nicht mal so eben aus der Portokasse bezahlt.
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon MF Atze » Mo Apr 29, 2013 19:23

Würde mal vermuten, das wenn im Hauptgewerbe die Bäume im Forst fallen und liegendes Holz aufgearbeitet wird, es sich hier um einen Brennholzvertrieb im Nebenerwerb handelt.
Hierfür denke ich, wird der Forst in dem das Brennholz gewonnen wird, keine Betriebshaftpflicht verlangen.

Ein normaler Selbstwerber hat ja auch keine zusätzliche Haftpflicht.

Klar kommen dann mal Bekannte und fragen, ob man einen Baum im Garten um machen kann.

Grüße aus Unterfranken
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon hvr-shop.com » Mo Apr 29, 2013 19:31

Adele hat geschrieben:Habe ein Gewerbe im Kleinunternehmerbereich angemeldet. Und ja, man kommt ohne die BHV aus.


Nein, kommt man nicht!

Im Gegenteil, es ist billiger eine gute zu haben....
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon MF Atze » Mo Apr 29, 2013 19:36

Wenn es wirklich ein Brennholzhandel ist, denke ich kann man sich die Betriebshaftpflich sparen.

Grüße aus Unterfranken
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon hvr-shop.com » Mo Apr 29, 2013 19:45

MF Atze hat geschrieben:Wenn es wirklich ein Brennholzhandel ist, denke ich kann man sich die Betriebshaftpflich sparen.

Grüße aus Unterfranken


... er will doch Bäume fällen?

Und das ganze "günstig" als Nachbarschafts Hilfe ( fürn zwanni + Kasten Bier ) und das Holz wird mitgenommen und dann billig verkauft, weil hat ja nichts gekostet.... das ganze noch als Kleinunternehmer ohne Versicherung....

Hier fehlen Smilies, das was ich darüber denke sage ich hier lieber nicht^^
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon Marco + Janine » Mo Apr 29, 2013 19:47

Wow
Hauptgewerblich und das unter

17.500 €

Umsatz !!!!

Das hatten wir im Nebenerwerb schon durch, mit unter 17.500 € Umsatz und das Hauptgerwerblich
da müßt ich mir dann doch überlegen wie und wo ich lebe?!
Oder geht bei dir dann alles ab 17.000 schwarz übern Tisch :( :oops:
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon arbo » Mo Apr 29, 2013 20:08

MF Atze hat geschrieben:Wenn es wirklich ein Brennholzhandel ist, denke ich kann man sich die Betriebshaftpflich sparen.

Grüße aus Unterfranken



Naja wenn er im Forst (oder anderswo) beim Bäume fällen etwas anstellt wird es wahrscheinlich ziemlich egal sein als was er sein Gewerbe angemeldet hat...
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