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Baumfällung und Haftung

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Thema gesperrt
68 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5

Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon dappschaaf » Mo Apr 29, 2013 20:38

Marco + Janine hat geschrieben:Wow
Hauptgewerblich und das unter

17.500 €

Umsatz !!!!

Das hatten wir im Nebenerwerb schon durch, mit unter 17.500 € Umsatz und das Hauptgerwerblich
da müßt ich mir dann doch überlegen wie und wo ich lebe?!
Oder geht bei dir dann alles ab 17.000 schwarz übern Tisch :( :oops:


Hallo,

hab ich´s nicht gesehen, wo steht dass er es Hauptgewerblich macht?

Gruß
Dappschaaf
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon harley2001 » Mo Apr 29, 2013 20:43

dappschaaf hat geschrieben:
Marco + Janine hat geschrieben:Wow
Hauptgewerblich und das unter

17.500 €

Umsatz !!!!

Das hatten wir im Nebenerwerb schon durch, mit unter 17.500 € Umsatz und das Hauptgerwerblich
da müßt ich mir dann doch überlegen wie und wo ich lebe?!
Oder geht bei dir dann alles ab 17.000 schwarz übern Tisch :( :oops:


Hallo,

hab ich´s nicht gesehen, wo steht dass er es Hauptgewerblich macht?

Gruß
Dappschaaf



In seinem ersten Beitrag stehts doch
Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon Westerwälder » Mo Apr 29, 2013 21:39

Nein, so steht's nicht in seinem Beitrag. Für mich liest sich das so als wenn er hauptberuflich als Arbeitnehmer im Forst arbeitet und dann noch nebenher auf eigene Rechnung was macht.

Egal, das Erste was ich für meinen forstwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb abgeschlossen habe war eine Betriebshaftpflicht, und wer meint es ging auch ohne der muss mit den Folgen leben lernen.

Das meint der
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon harley2001 » Mo Apr 29, 2013 21:51

Lest ihr eigentlich die Beiträge alle? Guck mal was Marco und arbo geschrieben haben und was er drauf geantwortet hat
Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon harley2001 » Mo Apr 29, 2013 21:52

Marco + Janine hat geschrieben:"Du schreibst im Haupterwerb fallen die Bäume im Forst...."

Damit setzt der Auftraggeber eine fachliche kompetentz und eine "betriebliche" Strucktur bei
dir vorraus.
Ich meine damit:
" Wenn ich (der Auftraggeber) einer Fa. einen Auftrag erteile erwarte ich auch eine fachlich richtige
Arbeit. Bzw. sollte die Arbeit oder ein Schaden entstehen das dies von der Fa. behoben oder
durch eine Versicherung abgedeckt ist!"

Manche Leute die uns beauftragen fragen auch mal so: " Was ist wenn was schief geht??? "
Da kann ich immer gut sagen: " Im Notfall haben wir eine Versicherung, aber das soll ja nicht sein!
Ein Schaden bei Ihnen würde mir dann ggf. 10 Neukunden kosten. Schlechte Werbung spricht sich da schnell rum!"

Gruß Marco

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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon harley2001 » Mo Apr 29, 2013 21:53

arbo hat geschrieben:
Adele hat geschrieben:Im Haupterwerb fallen die Bäume im Forst, bzw. wird bereits liegendes Holz weiter verarbeitet.



In welchem Forst kommt man denn heutzutage noch ohne Betriebshaftpflicht ? :roll: :roll: :roll:



Vielleicht solltest du den Titel lieber in "Baumfällung und Hoffnung" umbenennen.... n8


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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon harley2001 » Mo Apr 29, 2013 21:54

Adele hat geschrieben:Habe ein Gewerbe im Kleinunternehmerbereich angemeldet. Und ja, man kommt ohne die BHV aus.

die Antwort
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon MF Atze » Mo Apr 29, 2013 22:08

Ohne genaue Angaben stochern wir alle im dunklen.
Ich habe zu Beginn schon geschrieben, das Baumfällen im Wohngebiet, egal ob Dorf oder Stadt nicht ganz so ohne ist.
Da kann neben dem Geschädigten auch schnell mal jemand anders an der Türe klopfen (Polizei/Ordnungsamt).
Was ich danach geschrieben habe ist die Vermutung, das Adele im Nebenerwerb Brennholz produziert.
Wenn das nur 200 - 300 RM sind und das meiste noch liegendes Holz, frage ich mich warum er dafür eine Betriebshaftpflicht braucht.
Das bisschen das er in diesem Fall einschlägt, fällt dann fast unter Selbstwerbung und welcher Selbstwerber schließt eine Betriebshaftpflicht ab.

Lest doch mal seine Frage, da hat er doch selber geschrieben die Bäume fallen im Forst bzw. es wird liegendes Holz weiter verarbeitet.
Da steht nirgendwo, das er Sturmholz aufarbeitet, Durchforstungen durchführt oder im großen Stil Bäume fällt.
Er hat nicht geschrieben, er betreibt einen Forstbetrieb im Nebenerwerb.

Das ohne Versicherung ein Fällen im Wohngebiet ein hohes Risiko darstellt, insbesondere wenn ich es im Auftrag, bzw. für Entlohnung durchführe, sind wir uns wohl zwischenzeitlich einig.

Grüße aus Unterfranken
Das Wichtigste ist, nicht dumm zu sterben. Der Rest ergibt sich von alleine.
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon Robiwahn » Mo Apr 29, 2013 22:19

Adele hat geschrieben:...
Nun meine Frage an Leute die sich mit so etwas auskennen bzw. ähnliches tun:
Wie regelt ihr es, wenn ihr auf Privatgrund Bäume fällt mit der Haftung bei Schäden?
Eventuell etwas schriftliches mit dem Besitzer ausfüllen? Als Nachbarschaftshilfe deklarieren?


Grundsätzlich ist es im dt. Recht so:

Wer etwas von anderen kaputt macht, muss das ersetzen. PUNKT.

Ob man das aus der Portokasse bezahlt oder über die hoffentlich vorhandene Versicherung abrechnet, ist dem Gesetzgeber egal.

Allerdings gibts auch die Vertragsfreiheit, d.h. jeder kann mit jedem Verträge über alles mögliche abschließen, solange es legal ist, und nen Haftungsauschluss ist erstmal nicht illegal, allerdings:

Wenn ich Auftraggeber wäre und mein Auftragnehmer kommt mit so einem Vertragsentwurf, in dem Haftungsausschluss für von Ihm verursachte Schäden drinsteht, kann er gleich wieder gehen. Das ist einfach kein guter Stil und man hat nen Kunden weniger (wahrscheinlich inkl. Negativ-Mundpropaganda)

Also hol dir lieber ne Versicherung oder mach die entsprechenden Arbeiten einfach nicht .

Grüße, Robert
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon harley2001 » Mo Apr 29, 2013 22:24

MF Atze hat geschrieben:Ohne genaue Angaben stochern wir alle im dunklen.
Ich habe zu Beginn schon geschrieben, das Baumfällen im Wohngebiet, egal ob Dorf oder Stadt nicht ganz so ohne ist.
Da kann neben dem Geschädigten auch schnell mal jemand anders an der Türe klopfen (Polizei/Ordnungsamt).
Was ich danach geschrieben habe ist die Vermutung, das Adele im Nebenerwerb Brennholz produziert.
Wenn das nur 200 - 300 RM sind und das meiste noch liegendes Holz, frage ich mich warum er dafür eine Betriebshaftpflicht braucht.
Das bisschen das er in diesem Fall einschlägt, fällt dann fast unter Selbstwerbung und welcher Selbstwerber schließt eine Betriebshaftpflicht ab.

Lest doch mal seine Frage, da hat er doch selber geschrieben die Bäume fallen im Forst bzw. es wird liegendes Holz weiter verarbeitet.
Da steht nirgendwo, das er Sturmholz aufarbeitet, Durchforstungen durchführt oder im großen Stil Bäume fällt.
Er hat nicht geschrieben, er betreibt einen Forstbetrieb im Nebenerwerb.

Das ohne Versicherung ein Fällen im Wohngebiet ein hohes Risiko darstellt, insbesondere wenn ich es im Auftrag, bzw. für Entlohnung durchführe, sind wir uns wohl zwischenzeitlich einig.

Grüße aus Unterfranken


Wenn jemand im "Haupterwerb" Holz macht, ist er nicht gerade Selbstwerber. Bei uns darf niemand im Wald fällen ausser der Forst, oder beauftragte Firmen. Mir egal, soll machen was er denkt.
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon Badener » Di Apr 30, 2013 7:27

Marco + Janine hat geschrieben:Wow
Hauptgewerblich und das unter

17.500 €

Umsatz !!!!

Das hatten wir im Nebenerwerb schon durch, mit unter 17.500 € Umsatz und das Hauptgerwerblich
da müßt ich mir dann doch überlegen wie und wo ich lebe?!
Oder geht bei dir dann alles ab 17.000 schwarz übern Tisch :( :oops:


Ganz ehrlich? Mir wären 17.500€ p.a. sogar schwarz zu wenig :roll: .
Das sind ja gerademal 1460€ im Monat....
Davon kann man nie und nimmer Leben, erst recht nicht, wenn man noch Ausgaben fürs "Hobby" hat, spricht SK, Helm usw...

Offen gesagt weiß ich eh nicht, wie die meisten Nebenberufler im Forst überleben können, bzw. auch die Hauptberufler.
Ich habe in der letzten Bauernzeitung gelesen, dass sich Vollernter nicht lohnen. Da die Anschaffungskosten, die Tilgung und der Restwert nicht durch den Arbeitslohn in unseren Gegenden gezahlt werden kann. Soll heißen, dass die Forstunternehmer entweder zu wenig Gled für den Meter bekommen um Ihre Maschine zu zahlen oder halt die Maschine bei uns zu wenig Meter in der Stunde machen kann.

(Bei uns heißt südwestliches BW)

Gruß
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon arbo » Di Apr 30, 2013 7:39

MF Atze hat geschrieben:Wenn das nur 200 - 300 RM sind und das meiste noch liegendes Holz, frage ich mich warum er dafür eine Betriebshaftpflicht braucht.



Ganz einfach : Er sägt Polterholz, dabei rollt ein dicker Klotz weg und trifft einen daherhüpfenden Jogger. Dessen Krankenkasse fordert zu recht die Behandlungskosten , der Arbeitgeber des Joggers die Kosten der Lohnfortzahlung. Ruckzuck ist ein hübsches Sümmchen zusammengekommen für das mach eine Portokasse nicht reicht. Seine Privathatftpflicht wird sagen das der Schaden ja während einer gewerblichen Tätigkeit eingetreten ist und sieht sich zu recht nicht zuständig. Sein Einwand das der abrollende joggerfeindliche Klotz ja genau das Stück Holz war was er privat verheizen wollte, wird beim Sachbearbeiter nur ein müdes lächeln auslösen....
Es ist ein sehr trauriger Erfahrungssatz, das sich viele junge Leute für das Forstwesen bestimmen,oder von ihren Eltern bestimmt werden, wenn sie nicht Kopf genug haben eine andere Wissenschaft oder Kunst zu erlernen...
(Lehrbuch für Förster 1877 )
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon locomotion » Di Apr 30, 2013 8:35

Um ganz vom Thema abzukommen:
In den meisten gewerblichen Haftpflichtversicherungen ist eine Privathaftpflicht für Inhaber und Familie inbegriffen.
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon Rübezahl » Di Apr 30, 2013 9:52

...in den meisten Betriebshaftpflichtversicherungen im Forstbereich steht aber auch eine "Radiusklausel" - Dann ist die versicherung zwar günstig, greift aber nicht bei Schäden die durch Fällungen im Radius oder sogar doppelten Radius des gefällten Baumes entstehen.

Es amcht auch keinen Sinn über Sparmaßnahmen bei Versicherungen zu diskutieren, sie müssen das abdecken was sie sollen, denn keine Versicherung zahlt wirklich gerne aus...:-)

Unversicherte Grüße

Lukas
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Re: Baumfällung und Haftung

Beitragvon Obelix » Mi Mai 01, 2013 8:36

Adele hat geschrieben:Habe ein Gewerbe im Kleinunternehmerbereich angemeldet. Und ja, man kommt ohne die BHV aus.

Wer sagt das denn?

Dann müsstest Du Dir von Deiner Privathaftpflicht schriftlich geben lassen, dass sie Schäden Deiner genau bezeichneten Kleinunternehmertätigkeit übernimmt bzw. deckt.

Das würde mich allerdings sehr erstaunen, wenn Du so ein Schreiben in einer im Schadenfall belastbaren Form tatsächlich vorliegen hättest.

Sobald Du für irgendetwas Geld bekommst, klinkt sich die Privathaftpflicht aus. Dann bist Du in den Augen der Versicherung als gewerblich anzusehen und brauchst eine eigene gewerbliche Haftpflicht.

Da es im Schadenfalle um viel Geld geht (ggf. Rentenzahlungsansprüche wegen Personenschäden) muss die Sache mit der Versicherung absolut dicht sein.
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