Aktuelle Zeit: Do Nov 20, 2025 3:14
Moderator: Falke
MF Atze hat geschrieben:Wenn es wirklich ein Brennholzhandel ist, denke ich kann man sich die Betriebshaftpflich sparen. ...
Hobbit-Hunter hat geschrieben: ... und der kommt mir mit nem Haftungsverzicht ...
arbo hat geschrieben:Es ist schon immer wieder faszinierend wie man in diversen Foren die besten Tipps lesen kann wie man sich um sinnvolle Versicherungen herumdrücken kann. Sehr beliebt ist ja auch sich irgendwie der BG zu entziehen. Leider liest man wenn es dann sauber in die Hose gegangen ist nichts mehr von den Helden der Versicherungsfront....
Obelix hat geschrieben:[Man haftet lt. Grundgesetz für Schäden, die man anderen zufügt. Das kann man nicht aushebeln. Besondere Schlauberger meinen, dass ginge über eine GmbH, die man im Schadenfalle hochgehen lässt. Pustekuchen. Bei Personenschäden werden die Geschäftführer und evtl. Gesellschafter privathaftend heranzgezogen.
Adele hat geschrieben:Nun denn, 4 Seiten aber keine Antworten.
Mir war eigentlich schon klar wohin die Reise gehen wird.
dappschaaf hatte recht.
harley2001 hat geschrieben:Adele hat geschrieben:Nun denn, 4 Seiten aber keine Antworten.
Mir war eigentlich schon klar wohin die Reise gehen wird.
dappschaaf hatte recht.
Wieso keine Antworten? Du meinst vielleicht keine Antworten, die deinen Vorstellungen entsprechen. Fäll doch einfach weiter deine Bäume ohne teure,unnötige Versicherung und schließ vorher mit den Leuten ein Nichthaftungsabkommen ab, welches deine Inkompetenz erst recht untermauert.
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