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Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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94 Beiträge • Seite 2 von 7 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 7
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon 240236 » Do Okt 17, 2019 22:53

Hosenträger hat geschrieben:
240236 hat geschrieben:Was macht man als Ackerbauer mit diesen Grünstreifen. Habe 3 Eigentumsflächen am Gewässer 2. Ordnung die ewig lang sind aber nur 20 bis 25m breit. Habe im Stall keine Rauhfutterfresser, sondern nur Körnerfresser.

Da wird es das sinnvollste sein, diese Flächen einen anderen zur Verfügung zu stellen, der Rauhfutterfresser hat.
Genau, super Lösung. Zu hause verpachten und weit weg wegen Güllefläche wieder (noch teuerer) pachten :twisted:
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Hosenträger » Do Okt 17, 2019 23:28

240236 hat geschrieben:
Hosenträger hat geschrieben:
240236 hat geschrieben:Was macht man als Ackerbauer mit diesen Grünstreifen. Habe 3 Eigentumsflächen am Gewässer 2. Ordnung die ewig lang sind aber nur 20 bis 25m breit. Habe im Stall keine Rauhfutterfresser, sondern nur Körnerfresser.

Da wird es das sinnvollste sein, diese Flächen einen anderen zur Verfügung zu stellen, der Rauhfutterfresser hat.
Genau, super Lösung. Zu hause verpachten und weit weg wegen Güllefläche wieder (noch teuerer) pachten :twisted:

Hy 240236!
Der Unfug ist nicht auf meinen Mist gewachsen! Aber was sollst den ansonsten damit machen? Wer nicht höllisch aufpaßt, der hat im nu ein 5 Meter breites Biotop, von dem der logischerweise 5 Meter Randstreifen einzuhalten hat! Ein Schelm, wer böses dabei denkt! :cry:
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Fassi » Fr Okt 18, 2019 4:57

DWEWT hat geschrieben:
Fassi hat geschrieben:Wenn Trocknung in der Nähe dann Luzerne zwischen säen und davon Pellets machen. Die dann den Körnerfressern zufüttern für die entsprechende Dotterfarbe.

Gruß


Luzernepellets werden die Legehennen kaum fressen. Für die gibt es das sogen. Grünmehl unter das Futter gemischt.


Nicht nur, in einigen Sorten sind Luzernepellets eingemischt (natürlich in hühnergerechter Form und Größe). Geht beides. Gibt auch Untersuchungen, vor allem im Biosektor, mit, Luzerne bzw. deren Heu in aufgehängten Körben für Beschäftigung für die Tiere zu sorgen.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon elchtestversagt » Fr Okt 18, 2019 6:38

Leute, macht dauerhafte Schwarzbrache. Denn dann wächst auch nichts in den restlichen Acker rein, was ihr nicht bekämpfen könnt.
Einfach in der Vegetationszeit einmal die Woche mit dem Grubber durch, fertig.
Denn die dürfen euch nicht vorschreiben, was an zu bauen ist. ( ausser ihr bekommt Geld dafür zusätzlich). Nur Einschränkungen sind zulässig ( kein Dünger, kein PBM).
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Zement » Fr Okt 18, 2019 8:16

Dann muss man ein 20m Streifen stehen lassen . ;-)
Olli der Astroturfing
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon elchtestversagt » Fr Okt 18, 2019 13:42

Warum 20 mtr?
Da steht 5 mtr keine Ackerbauliche Nutzung. Schwarzbrache ist kein Ackerbau, sondern Raubbau.
Grünland ist zulässig, kein "Muss".
Ich kann auch Bäume pflanzen, oder Weinbau, oder Weihnachtsbaumkulturen z.B.
Rein theoretisch kann auch eine Gewerbliche BGA ohne Flächen dort selber Energiepflanzen anbauen, da kein Ackerbau, sondern Energieerzeugung.
Selbstverständlich geht auch Solar auf Freiflächen.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Zement » Fr Okt 18, 2019 15:52

Die 20m ist für dich und andere die meinen , ein Gewässerrandstreifen das nicht beackert werden darf , mit dem Grubber zu beackern ! ;-)
.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon elchtestversagt » Fr Okt 18, 2019 18:38

Nein, falsch.
Nur Grubbern ist keine Ackerbauliche Nutzung.
Erst wenn eine Frucht bestellt wird, dann ist es eine Ackerbauliche Nutzung.
Ansonsten ist es pures nichts...Denn ich nutze es nicht, ich halte es nur schwarz.
Und damit genau so "Gerichtsfest" wie die Untersagung der Ackerbaulichen Nutzung.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon böser wolf » Fr Okt 18, 2019 20:17

elchtestversagt hat geschrieben:Nein, falsch.
Nur Grubbern ist keine Ackerbauliche Nutzung.
Erst wenn eine Frucht bestellt wird, dann ist es eine Ackerbauliche Nutzung.
Ansonsten ist es pures nichts...Denn ich nutze es nicht, ich halte es nur schwarz.
Und damit genau so "Gerichtsfest" wie die Untersagung der Ackerbaulichen Nutzung.

Und wie codierst du das im Antrag?
böser wolf
 
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Zement » Fr Okt 18, 2019 20:28

böser wolf hat geschrieben:
elchtestversagt hat geschrieben:Nein, falsch.
Nur Grubbern ist keine Ackerbauliche Nutzung.
Erst wenn eine Frucht bestellt wird, dann ist es eine Ackerbauliche Nutzung.
Ansonsten ist es pures nichts...Denn ich nutze es nicht, ich halte es nur schwarz.
Und damit genau so "Gerichtsfest" wie die Untersagung der Ackerbaulichen Nutzung.

Und wie codierst du das im Antrag?

Ja , da bin ich gespannt . :lol:
Olli der Astroturfing
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Hosenträger » Fr Okt 18, 2019 22:02

böser wolf hat geschrieben:
elchtestversagt hat geschrieben:Nein, falsch.
Nur Grubbern ist keine Ackerbauliche Nutzung.
Erst wenn eine Frucht bestellt wird, dann ist es eine Ackerbauliche Nutzung.
Ansonsten ist es pures nichts...Denn ich nutze es nicht, ich halte es nur schwarz.
Und damit genau so "Gerichtsfest" wie die Untersagung der Ackerbaulichen Nutzung.

Und wie codierst du das im Antrag?

Na als Fleißaufgabe! :D
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon elchtestversagt » Sa Okt 19, 2019 6:51

Als was ich das codiere?
Als xxx, das ist der Code für Bauerwartungsland.
Mal ganz ehrlich, bei mir wären das insgesamt 1 ha, die wegen Gewässerstreifen wegfallen. Dieser ha wird aus dem Antrag rausgenommen.
An den 280 Euro gehe ich nicht pleite und lass mir irgendwas vorschreiben, wie ich Quecke und Trespe zu vermehren hab, die ich dann im Rest der Fläche nicht mehr bekämpfen kann. Und ein ha Grünland in einer Ecke, wo es kein Rindvieh weit und breit gibt macht noch weniger Sinn.
Es sei denn, es gibt wie momentan hier aktuell ein Blühstreifenprogramm vom Landkreis. Dieser wird gefördert mit 750 Euro/ha, Fläche bleibt gesamt im Antrag " Codierung als Fruchtart mit Blühstreifen" ( gibt es seit diesem Jahr in Nds wegen des Erfolges von Blühstreifen im Mais seit zwei Jahren..). Streifenbreite min. 5 mtr, Einsaat von Blühmischung, sehr einfach gehalten das Programm.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon böser wolf » Sa Okt 19, 2019 8:13

elchtestversagt hat geschrieben:Als was ich das codiere?
Als xxx, das ist der Code für Bauerwartungsland.
Mal ganz ehrlich, bei mir wären das insgesamt 1 ha, die wegen Gewässerstreifen wegfallen. Dieser ha wird aus dem Antrag rausgenommen.
An den 280 Euro gehe ich nicht pleite und lass mir irgendwas vorschreiben, wie ich Quecke und Trespe zu vermehren hab, die ich dann im Rest der Fläche nicht mehr bekämpfen kann. Und ein ha Grünland in einer Ecke, wo es kein Rindvieh weit und breit gibt macht noch weniger Sinn.
Es sei denn, es gibt wie momentan hier aktuell ein Blühstreifenprogramm vom Landkreis. Dieser wird gefördert mit 750 Euro/ha, Fläche bleibt gesamt im Antrag " Codierung als Fruchtart mit Blühstreifen" ( gibt es seit diesem Jahr in Nds wegen des Erfolges von Blühstreifen im Mais seit zwei Jahren..). Streifenbreite min. 5 mtr, Einsaat von Blühmischung, sehr einfach gehalten das Programm.

Was ich mit meinem Post sagen wollte ist das eine Schwarzbrache politisch ungewollt ist und deshalb mit allen Mitteln verhindert werden wird !
Aber mal eine Frage an die bayrischen Kollegen ,
Warum regt ihr euch über diese 5m eigentlich so auf , ihr müsst doch auch greeningauflagen erfüllen ?
Ich mache entlang meiner Gräben und durch Spaziergänger viel genutzter wirtschaftswege freiwillig das Ackerrandstreifenprogram als ökologische Vorrangfläche, so geht man im Vorfeld vielen Ärger aus dem Wege und erfülle damit einen große teil des greenings.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon elchtestversagt » Sa Okt 19, 2019 9:01

Aber Schwarzbrache ist keine Nutzung und kann auch somit Politisch nicht angegangen werden, ausser man öffnet die Portokasse...

Wir haben seit zwei Jahren schon an allen Gräben zu Mais Blühstreifen gedrillt, in breite von 1 mtr ( darf an Gräben eh keine Gülle/PBM mehr) bis hin zu drei mtr unter Bäumen ( wächst eh kein Mais). So sind 3500m2 sowie 5200m2 in den vergangenen zwei Jahren bei mir zusammengekommen. Konnte man bis dahin ja im Antrag unter der Rubrik "Mais mit Bejagungsschneisen" im Antrag aufführen.
Wir haben uns mit der Gemeinde zusammengetan, sodass uns Bauern das nichts kostet, Gemeinde stellt Saatgut und Schlepper mit schmaler Drille, die Ortsvorsteher drillen aus. So hab ich in unserem Ortsteil dieses Jahr 3 ha gedrillt, in unserer Gemeinde alleine 20 ha, 19 waren es vergangenes Jahr ( mir graut es schon vorm nächsten Jahr, da wie gesagt in Nds es nun auch bei Getreide möglich ist..).
Dieses Jahr hat es viele Nachahmergemeinden hier gegeben, und unserem "Politischen Druck" ist es zu verdanken, das wir nun überall diese Streifen drillen können, nicht nur beim Mais.
Das einzige, was uns Bauern wichtig ist, und das haben wir unserer Gemeinde auch mehr als deutlich gesagt, keine "Mitschwimmer" ins Boot zu holen wie die rotzigen NGOs wie Nabu, BUND oder die grünen, ansonsten ist das Programm gestorben. Und unser "Erfolg" gibt uns Recht.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon böser wolf » Sa Okt 19, 2019 10:18

elchtestversagt hat geschrieben:Aber Schwarzbrache ist keine Nutzung und kann auch somit Politisch nicht angegangen werden, ausser man öffnet die Portokasse...

Wir haben seit zwei Jahren schon an allen Gräben zu Mais Blühstreifen gedrillt, in breite von 1 mtr ( darf an Gräben eh keine Gülle/PBM mehr) bis hin zu drei mtr unter Bäumen ( wächst eh kein Mais). So sind 3500m2 sowie 5200m2 in den vergangenen zwei Jahren bei mir zusammengekommen. Konnte man bis dahin ja im Antrag unter der Rubrik "Mais mit Bejagungsschneisen" im Antrag aufführen.
Wir haben uns mit der Gemeinde zusammengetan, sodass uns Bauern das nichts kostet, Gemeinde stellt Saatgut und Schlepper mit schmaler Drille, die Ortsvorsteher drillen aus. So hab ich in unserem Ortsteil dieses Jahr 3 ha gedrillt, in unserer Gemeinde alleine 20 ha, 19 waren es vergangenes Jahr ( mir graut es schon vorm nächsten Jahr, da wie gesagt in Nds es nun auch bei Getreide möglich ist..).
Dieses Jahr hat es viele Nachahmergemeinden hier gegeben, und unserem "Politischen Druck" ist es zu verdanken, das wir nun überall diese Streifen drillen können, nicht nur beim Mais.
Das einzige, was uns Bauern wichtig ist, und das haben wir unserer Gemeinde auch mehr als deutlich gesagt, keine "Mitschwimmer" ins Boot zu holen wie die rotzigen NGOs wie Nabu, BUND oder die grünen, ansonsten ist das Programm gestorben. Und unser "Erfolg" gibt uns Recht.

Sorry aber irgendwie verstehe ich dich nicht !
Wovon du erzählst , nennt sich in Niedersachsen ackerrandstreifen Und wird mit 591 codiert und wird ab 1m breite gefördert .
Das ist unabhängig von der ackerbaulichen Nutzung des restlichen Schlages .
Es darf eine selbstberünung erfolgen oder eine Aussaat bis zum 01.04 des antragjahres der aufwuchs darf nicht genutzt werden ein Befahren bis zum 01.07 des antrag Jahres ist auch nicht erlaubt genau wie Pflanzenschutz und Düngung des verpflichtungszeitraums
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