Aktuelle Zeit: Do Apr 25, 2024 23:49
Hofer_Pörndorf hat geschrieben:Da scheinen sich ja die AELF's nicht einig zu sein. An meinem zuständigen AELF sagte man mir, man sei für die Gewässerrandstreifen im Sinne des Volksbegehrens nicht zuständig und solange man die Kulisse der Umweltverwaltung was denn überhaupt als Gewässer eingestuft ist nicht hat, soll man lieber gar nix einzeichnen. Angesprochen auf etwaige Kontrollen sagte man mir, dass von den AELF diesbezüglich keine Kontrollen durchgeführt werden, da man ja fachlich gar nicht zuständig ist. Die Umweltverwaltung soll nicht mal genug Personal haben, um die Gewässer richtig zu erfassen, wann sollen die dann noch zusätzlich dann Kontrollen durchführen, sagte man mir.
Am besten man macht jetzt erstmal Garnichts und hält die Füße still.
Botaniker hat geschrieben:Man sollte es in Zukunft immer sehr genau nehmen egal was man so treibt auf seinen Flächen. Wir werden wohl bald 365/24 überwacht was so passiert auf der LN.
https://www.topagrar.com/panorama/news/ ... tent=start
böser wolf hat geschrieben:Ich sehe darin keine Bedrohung!
Frankenbauer hat geschrieben:Aussage gerade bei der Winterversammlung vom AELF: Bei seichtem Ufer Mittelwasserlinie, bei schroff abfallenden Ufern mit erkennbarer Böschungskante eben diese. Waren alle drei, also Wasserwirtschaft, UNB und AELF dabei und es gab keinen Widerspruch.
Gruß
Werner
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