Hallo Franz,
bei nicht eindeutig zu erkennendem Gewässer ist eine Digitalisierung schlichtweg nicht gesestzeskonform.
Und wer schwarz wählt zerstört die Landwirtschaft!
Gruß
Wini
Aktuelle Zeit: Mi Apr 24, 2024 14:45
undSTEIGER STX hat geschrieben:Dazu finde ich leider nichts, im Gesetzestext und alle anderen Gräben sind ja künstliche Entwässerungsgräben.
Mir kommt es halt so vor, als ob die Landwirte sich wild machen lassen, obwohl keiner definieren kann, wo nun ein Randstreifen hin muss und wo nicht? Lieber sollen sie, aus Angst vor Strafzahlungen, selbst Randstreifen anlegen.
einsiedler hat geschrieben:Ich glaube da steht auch, dass Umlegen aus einem natürlichen Gewässer kein künstliches Gewässer macht.
Da sehr viele PSM (v. a. bei Mais, ZR oder Kartoffeln) sowieso eine Abstandsauflage von 10 m zum Gewässer haben, sollte sinnvollerweise gleich ein 10 m breiter Kulap GSR angelegt und jetzt im Februar beantragt werden. Dann bekommt man für die oben erwähnten ersten 4- 3 m nichts und für den Rest die 920 €. Außerdem wird die Fläche des GRS dann nicht nach 5 Jahren zu DG, während der Kulap-Laufzeit läuft die 5 Jahre-Regelung nicht.
Schönen Sonntag
Franz
Blangen hat geschrieben:Es heißt ja, 5m neben dem Gewässer ist die Ackerbauliche Nutzung verboten. Betroffen sind vermutlich auch Entwässerungsgrägben, die die meiste Zeit im Jahr Wasser führen oder?
Wie siehts da bei den Biologischen Kollegen aus? Weil ackerbauliche Nutzung ist ja auch ohne PSM und Mineraldünger etc.?
Gruß aus Niederbayern
Mitglieder: 240236, Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], rockyy, RS 36