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Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Wini » Sa Feb 01, 2020 23:22

Hallo Franz,

bei nicht eindeutig zu erkennendem Gewässer ist eine Digitalisierung schlichtweg nicht gesestzeskonform.

Und wer schwarz wählt zerstört die Landwirtschaft!

Gruß
Wini
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon difra » So Feb 02, 2020 15:58

Hallo Wini,
ganz klar, volle Zustimmung.
Die Frage stellt sich aber nicht, da du die GRS nicht anhand von den IBALIS-Luftbildern anlegen und dann digitalisieren musst, sondern anhand der tatsächlichen Gegebenheiten in der Natur. Wo kein Wasser ist, mache ich keinen GRS und zeichne ihn nirgends ein. Jeder weiß seine Gräben, die zumindest überwiegend Wasser führen, also nicht nur im Frühjahr bei der Schneeschmelze oder nach Extremwetterlagen. Bei diesen gehst mal die Gräben ab und mißt den Abstand der mittleren Uferlinie zu deiner Grenze , wird meistens 1 bis 2 m sein und dann entsprechend die Gewässerstreifen mit 4 bis 3 m anlegen und im Ibalis einzeichnen. Dazu brauchst du keine Luftbilder.

Für heuer gibts noch die Ausnahme, das bereits eingesäte Winterungen WW, WG, .... nicht umgebrochen werden müssen, sondern beerntet werden könnnen. Einzeichnen muss man sie trotzdem vor einer evtl. Kulap-Beantragung bzw. MFA.
Da sehr viele PSM (v. a. bei Mais, ZR oder Kartoffeln) sowieso eine Abstandsauflage von 10 m zum Gewässer haben, sollte sinnvollerweise gleich ein 10 m breiter Kulap GSR angelegt und jetzt im Februar beantragt werden. Dann bekommt man für die oben erwähnten ersten 4- 3 m nichts und für den Rest die 920 €. Außerdem wird die Fläche des GRS dann nicht nach 5 Jahren zu DG, während der Kulap-Laufzeit läuft die 5 Jahre-Regelung nicht.
Schönen Sonntag
Franz
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon STEIGER STX » So Feb 02, 2020 16:41

Da mich dass Thema Gewässerrandstreifen auch betrifft und jeder nur von Abstand zu fließenden Gewässern spricht, bin ich bisschen verwirrt. Darum hab ich mir mal die Gesetze alle Durchgelesen.

-Gesetzlichen Verpflichtung des Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatSchG (Volksbegehren) zur Anlage eines Gewässerrandstreifens (Verbot der garten- und ackerbaulichen Nutzung) an eindeutig erkennbaren Gewässern.

Da Steht:
3.
entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer, ausgenommen künstliche Gewässer im Sinne von § 3 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes und Be- und Entwässerungsgräben im Sinne von Art. 1 des Bayerischen Wassergesetzes, in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen (Gewässerrandstreifen)

Und da steht:
4.
Künstliche Gewässer
von Menschen geschaffene oberirdische Gewässer
oder Küstengewässer;


Also so wie ich dass lese, heißt dass doch, das ich keinen Gewässerrandstreifen anlegen muss, weil die Gräben von Menschenhand geschaffen sind und somit auch künstlich (Flurbereinigung). Und so wie ich dass lese geht es da nur um Natürliche Gewässer.
Also sowas wie Donau, Altmühl, Laaber usw.
Selbst bei uns direkt geht ein Natürlicher Bach vorbei, dessen natürlicher Lauf bei der Flurbereinigung (anno 197...) begradigt würde und damals um mehrere 100m versetzt wurde, 2005 wieder renaturiert wurde aber mit dem ursprünglichen, natürlichen Lauf, nix mehr zu tun hat und somit Künstlich, von Menschenhand geschaffen.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon einsiedler » So Feb 02, 2020 18:05

Ich glaube da steht auch, dass Umlegen aus einem natürlichen Gewässer kein künstliches Gewässer macht.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon STEIGER STX » So Feb 02, 2020 18:20

Dazu finde ich leider nichts, im Gesetzestext und alle anderen Gräben sind ja künstliche Entwässerungsgräben.
Mir kommt es halt so vor, als ob die Landwirte sich wild machen lassen, obwohl keiner definieren kann, wo nun ein Randstreifen hin muss und wo nicht? Lieber sollen sie, aus Angst vor Strafzahlungen, selbst Randstreifen anlegen.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon einsiedler » So Feb 02, 2020 19:58

Ich finde es auch nicht mehr. Im Herbst habe ich das irgendwo gelesen.
Wäre schön, wenn es entfallen wäre.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Zement » So Feb 02, 2020 20:31

STEIGER STX hat geschrieben:Dazu finde ich leider nichts, im Gesetzestext und alle anderen Gräben sind ja künstliche Entwässerungsgräben.
Mir kommt es halt so vor, als ob die Landwirte sich wild machen lassen, obwohl keiner definieren kann, wo nun ein Randstreifen hin muss und wo nicht? Lieber sollen sie, aus Angst vor Strafzahlungen, selbst Randstreifen anlegen.
und
Ein künstliches Wassergraben ist es nur , wenn vorher kein Graben dort war .
Soll heißen der natürliche Wasserlauf wurde nur wieder hergestellt.... naja fast .
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Frankenbauer » So Feb 02, 2020 21:08

einsiedler hat geschrieben:Ich glaube da steht auch, dass Umlegen aus einem natürlichen Gewässer kein künstliches Gewässer macht.

Doch ,so wurde es in der Infoveranstaltung auch an Hand eines Beispiels gezeigt: Ein Bach, der früher abbog wurde begradigt und in voller Länge um ein paar Meter verlegt, das verlegte Stück braucht den Streifen, der von Menschenhand geschaffene Rest nicht.

Gruß

Werner
frech, frecher, FRÄNKISCH!
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Wini » Mo Feb 03, 2020 19:42

Hallo Franz,

vielen Dank für Deinen Tipp.
Ich vermute Du beziehst Dich mit folgendem Vorschlag auf das KULAP-Programm B32 GRS+ESS (Gewässerrandstreifen + Erosionschutzstreifen)
Anlegen eines 7-30m breiten Grünstreifens in roten Gebieten nach AVDüV

Da sehr viele PSM (v. a. bei Mais, ZR oder Kartoffeln) sowieso eine Abstandsauflage von 10 m zum Gewässer haben, sollte sinnvollerweise gleich ein 10 m breiter Kulap GSR angelegt und jetzt im Februar beantragt werden. Dann bekommt man für die oben erwähnten ersten 4- 3 m nichts und für den Rest die 920 €. Außerdem wird die Fläche des GRS dann nicht nach 5 Jahren zu DG, während der Kulap-Laufzeit läuft die 5 Jahre-Regelung nicht.
Schönen Sonntag
Franz


Das ist doch auch nur eine Mogelpackung. Auch wenn die sog. 5-Jahresfrist zur Dauergrünlandentstehung dadurch unterbrochen wird und der Streifen nach wie vor
als "Ackerland" im Computer deklariert ist, handelt es sich letztendlich um einen Eingriff ins Privateigentum, welches letztendlich als Grünstreifen
für die Allgemeinheit unter Naturschutz gestellt wird. Da darf dann auch jeder drauf rumlaufen und seinen Liegestuhl aufstellen.

Die Auswirkungen auf Pacht und Grundstückswert sind auf jeden Fall negativ und noch gar nicht absehbar.
Die von Dir genannten 920€/ha existieren nur auf dem Papier und werden doch noch ordentlich gekürzt, je nach Maßnahmenkombination.
Ob sich das rechnet ?
Gerade die Flächen an Fließgewässern brachten in Franken angesichts der Trockenheit der vergangenen Jahre immer noch den besten Ertrag.

Übrigens, die Privat-Besitzer mit Gärten an Fließgewässern sind in Bayern nicht betroffen.
Sie dürfen weiter spritzen und düngen bis an den Wasserrand und sind somit von der Digitalisierung befreit.

Gruß
Wini
P.S.
Die Schäfer werden sich freuen. Sie können im Herbst und Frühjahr die Schafe nun entlang der Fließgewässer weiden lassen.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon difra » Di Feb 04, 2020 13:41

Hallo,
nein, die 920 € existieren nicht nur auf dem Papier, sondern werden auch so ausgezahlt. Sie werden nur gekürzt, wenn du Greeningmaßnahmen mit diesem Streifen nachweisen willst, musst du aber nicht.
Na ja, mit dem besten Ertrag wirds schwierig, wenn du mit den PS-Maßnahmen wegen Abstandsauflagen in der Mehrzahl der Präperat mind. 10 m vom Graben wegbleiben musst. Und: ich hatte voriges Jahr eine Kontrolle auf unerlaubten PS-Mitteleinsatz. Da kam ein Mitarbeiter vom Pflanzenschutzamt und nahm mit einem kleinen Löffel an einem Stiel Bodenproben. Auch die Abstandauflagen bei Gewässern werden stärker als bisher kontrolliert. Wie begründest du denn , dass dein Mais neben dem Graben sehr sauber ist. Wird dann irgendwann schwierig. Und die Dauerwirkung einer Handhacke ist auch sehr begrenzt :)

VG Franz
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Wini » Do Mär 19, 2020 20:26

Särs liebe Freunde der bayrischen Gewässerrandstreifen (GRS),

wie codiert Ihr eigentlich momentan Eure GRS an eindeutigen Fließgewässern ?
Ich nehme an, der Großteil unter Euch hat heuer noch bis zur Böschungskante gesät.

Nehmt Ihr für den Streifen den gleichen Nutzungscode wie auf dem Rest der Fläche, bspw. 311 für Winterraps ?

Was haltet Ihr davon, den Streifen zukünftig als Landschaftselement (Feldrain über 2m ) zu codieren und als ÖVF mit Faktor 1,5 anzurechnen ?

Gruß
Wini
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Blangen » Mo Apr 20, 2020 13:04

Es heißt ja, 5m neben dem Gewässer ist die Ackerbauliche Nutzung verboten. Betroffen sind vermutlich auch Entwässerungsgrägben, die die meiste Zeit im Jahr Wasser führen oder?

Wie siehts da bei den Biologischen Kollegen aus? Weil ackerbauliche Nutzung ist ja auch ohne PSM und Mineraldünger etc.?

Gruß aus Niederbayern
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Kreuzschiene » Mo Apr 20, 2020 13:11

Blangen hat geschrieben:Es heißt ja, 5m neben dem Gewässer ist die Ackerbauliche Nutzung verboten. Betroffen sind vermutlich auch Entwässerungsgrägben, die die meiste Zeit im Jahr Wasser führen oder?

Wie siehts da bei den Biologischen Kollegen aus? Weil ackerbauliche Nutzung ist ja auch ohne PSM und Mineraldünger etc.?

Gruß aus Niederbayern


Es ist völlig egal ob Bio oder Konvi. Veboten ist verboten.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon agco123 » Mo Apr 20, 2020 16:01

Ich hab sie als 062 deklariert. Da kann ich's als Greening angeben und 1x im Jahr mulchen. Hoffe ich
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Blangen » Fr Jul 03, 2020 15:41

Hallo,

weiß jemand wo ich die Karte vom Wasserwirtschaftsamt einsehen kann, die bei ungewissen Gewässern Klarheit schaffen soll? Angeblich laut Merkblatt Mehrfachantrag zum 1.07....
Ich kann beim Ibalis, wenn ich auf "Gewässerrandstreifen VB" klicke, keine Veränderung auf der Feldstückskarte feststellen..
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