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Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon elchtestversagt » Sa Okt 19, 2019 11:02

Da meinen wir beide was anderes.
Was ich meine ist der bisherige Code 177 "Mais mit Bejagungsschneisen" .
Es gibt keine extra Förderung, Ansaat dann wenn es was bringt ( vor zwei Jahren sind wir auf die Schnauze gefallen, Aussaat vor dem Maislegen, sprich ab 15.4, es wuchsen nur Melde und nacher ein paar Phacillia und Sonnenblumen, dieses Jahr mit Schmalspurschlepper ab 15.Mai und da wurde es erst das was es wirklich werden sollte..) und nicht zum 1.4., das ist Blödsinn, es kommt nur Unkraut.
Einzige Richtlinie ist, der "Randstreifen" darf nicht grösser sein wie der Rest der Hauptfrucht und muss nicht extra ausgerechnet ( ausgewiesen) werden, was bei deinem Programm aber der Fall ist, zudem gibt es eine Mindestgrösse soviel ich weiss.
Sprich das was du meinst ist zusätzlich und Aufwand und Regeln die man einhalten muss, das was ich meine ist sehr "unbürokratisch".
Und dieses System gibt es nun auch für Getreide, Raps und wer weiss was sonst. Den Code dafür weiss ich momentan nicht.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon böser wolf » So Okt 20, 2019 9:21

elchtestversagt hat geschrieben:Da meinen wir beide was anderes.


stimmt , aber erreichen damit beide das gleiche !?
und wir sind uns auch darin einig , das wir uns nicht vor den karren des nabu und anderen vermeindlichen gutmenschenorgas spannen lassen sollten :klug:
böser wolf
 
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon elchtestversagt » So Okt 20, 2019 10:36

Das stimmt voll und ganz.
Was mich bei dem "Förderprogramm" stört ist der Aufwand, und das ganze Ausmessen usw.usv.
Das ist mit den "Bejagungsschneisen" doch deutlich einfacher, so haben mir die Fasane in einem Acker auf zwei Ecken trotz Mesurolbeize doch arg viele Körner aus dem Boden geholt, einmal 200m2 und andere Seite 300m2. Das nachlegen lohnt doch nicht, aber drei Wochen später bin ich eh mit der Drille an einem Graben der Fläche langgefahren, und so hab ich dann die beiden "Fehlstellen" mit eingedrillt mit Blühmischung...
So wie dieses Jahr wird es doch einige Fehlstellen beim Getreide geben weil wir in den vergangenen drei Wochen 200 ltr Wasser bekommen haben, da kann man dann ebend im Frühjahr Blühstreifen von machen...
elchtestversagt
 
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Wini » Sa Nov 30, 2019 19:30

Markus Söder hat heute ein Machtwort gesprochen.
https://www.agrarheute.com/management/betriebsfuehrung/gewaesserrandstreifen-soeder-zieht-falsche-karten-zurueck-562141
Das offensichtlich falsche Kartenmaterial wird aus dem iBalis entfernt.
Gräben ohne Wasser verpflichten nicht zur Anlage eines 5m-Streifens.
Es gilt das bayr. Naturschutzgesetz und nicht die fachfremden Ansichten des bayr. Umweltministeriums.

Es ist ganz einfach auch für den Kindergarten im Umweltministerium zu begreifen, die wie wild, blaue Linien in die bayrische Heimat gemalt haben:

Wo kein Wasser ist, kann auch kein Abstand von einer Gewässerlinie gemessen werden und folglich auch kein 5m Abstand gefordert werden.

Malt da lieber eine braune Linie rein zum Kennzeichnen eines Trockengrabens, dann wissen auch Spaziergänger, wo Sie trockenen Fußes Reinsch..... können.

Gruß
Wini
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Landrat Oberlenker » Fr Dez 06, 2019 21:52

Ein Ackerbauverbot kommt einer Enteignung gleich :klug:
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Wini » Fr Dez 13, 2019 21:38

In Bayern hat sich der erste Versuch der bayrischen Verwaltung, den Bauern ungefragt Gewässerrandstreifen an
trockenen Gräben aufs Auge zu drücken, als wunderschöner, klassischer Rohrkrepierer am Kampfpanzer Markus Söder erwiesen.
Nicht zu letzt Dank der öffentlichen Wirkung der Diskussion in diesem Forum hat die bayrische Staatsregierung eingelenkt und zurückgerudert.
Die bereits seit Monaten bis zum Rand der Gräben eingesäten Flächen genießen nun offiziellen Bestandsschutz
und dürfen in 2020 auch geerntet werden!!
Das staatstreue Medium "Landwirtschaftliches Wochenblatt" wird wohl demnächst offiziell darüber kleinlaut unterrichten müssen.

Ich hoffe, das im 2. Anlauf, endlich die Vertreter der Landwirtschaft mit ins Boot genommen werden und nicht mehr
nach Gutsherrenart von oben entschieden wird, was der kleine Vasall in Franken zu tun und zu lassen hat.

Als ehemaliger Offizier der Panzertruppe auf Kampfpanzer Leopard in Franken kann ich Euch nur zurufen:
"Luke dicht, Klar zum Gefecht. Fahrer Vorwärts Marsch ! Ladeschütze Hohlladung! Richtschütze Ausrichten auf Umweltministerium. Feuer frei!!"
Wehrt Euch. Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.
Nur wer kämpft, kann gewinnen.

Gruß
Wini
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon 304 » Sa Dez 14, 2019 0:01

Landrat Oberlenker hat geschrieben:Ein Ackerbauverbot kommt einer Enteignung gleich :klug:

Bei einer Enteignung wird man wenigstens entschädigt :klug:
Hier wirst du zum Erhalt und zur Pflege verpflichtet > ständige laufende Kosten!

Wini hat geschrieben:Wehrt Euch. Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.
Nur wer kämpft, kann gewinnen.

Auf jeden Fall weitermachen!
Mit der derzeit absolut realitätsfremden Politik wird die deutsche Landwirtschaft noch zu Grunde gehen.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Hosenträger » Sa Dez 14, 2019 0:14

Wini hat geschrieben:Ich hoffe, das im 2. Anlauf, endlich die Vertreter der Landwirtschaft mit ins Boot genommen werden und nicht mehr
nach Gutsherrenart von oben entschieden wird, was der kleine Vasall in Franken zu tun und zu lassen hat.


Gruß
Wini

Hey Wini!
Und von was träumst du dann Nachts?
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon HL1937 » So Dez 15, 2019 8:38

Die Landwirtschaft wird überhaupt nicht angehört.
Es ist das zu tun, was die dekadenten toleranzbesoffenen DDR- Stasi- Kommunisten uns auferlegen.
Nicht weniger, nur mehr.
Vorwärts immer- rückwärts nimmer.

Den neuen Kommunismus in seinem Lauf, hält auch der größte Bauer nicht auf.
Früher war alles besser.
Gott schütze unsere Fluren, vor Merkel, den Grünen und anderen Kulturen.

Es wünsch mir einer was er will, es geb´ihm Gott zehnmal soviel.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon JonnyD2250 » Mo Dez 16, 2019 22:15

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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Kreisrat Unterlenker » So Jan 05, 2020 19:22

Randstreifen ohne Entschädigung ist Enteignung. :klug:
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Zement » So Jan 05, 2020 20:34

Kreisrat Unterlenker hat geschrieben:Randstreifen ohne Entschädigung ist Enteignung. :klug:

Wie so es wird doch jedes Jahr dafür eine Zuzahlung und die F.Prämie bleibt doch bestehen ?
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Wini » So Jan 05, 2020 21:05

Die derzeitige Faktenlage in Bayern ist wie folgt:
Der 5m-Streifen ist seit dem 1.8.2019 in Bayern gesetzlich vorgeschrieben und wird daher auch nicht entschädigt.
Wer bspw. im KULAP B32/B33 Gewässerrandstreifen auf ebenen Flächen bis maximal 30m anlegen möchte,
bekommt für die ersten 5m im roten Gebiet keine Förderung. Bspw. für einen 7m-Streifen nur für 2m Förderung.

Sprich, die Gewässerrandstreifen werden bei allen KULAP-Maßnahmen herausgenommen.
Sie sind ja lt. Auffassung der CSU/FW-Regierung keine Zusatzleistung der Landwirte, sondern Gesetz.

Dies kommt einer Enteignung von landwirtschaftlichen Flächen durch die CSU/FW-Regierung gleich
und zeigt die wahren Ziele des angekündigten Jahrhundertvertrages der CSU mit der Landwirtschaft.
Angekündigt waren von der CSU vor Kurzem einmal:
- ein Agrarpaket für moderne, zukunftsfähige bäuerliche Betriebe,
-ein Pakt für den Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Eigentums und
- Das Sonderprogramm ‚Landwirtschaft – Digital‘.“

Das endet wohl jetzt in der Digitalisierung von Gewässerrandstreifen, deren ersten Karten
sofort nach Erscheinen wieder im Papierkorb des Umweltministeriums gelandet sind.

Gruß
Wini

30.000 Bauern, immer fleißig
haben CSU gewählt.
Jetzt sind's nur noch 30.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon chef-bauer » So Jan 19, 2020 13:49

Hallo,
Hat von euch schon Jemand so einen 5 Meter Gewässerrandstreifen in Ibalis eingezeichnet?
Irgendwie komme ich da nicht weiter, soll ja eigentlich kein neuer Schlag werden?
Wer kann mir hier helfen?
Grüße
chef-bauer
 
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon strokes » Mo Jan 20, 2020 11:28

chef-bauer hat geschrieben:Hallo,
Hat von euch schon Jemand so einen 5 Meter Gewässerrandstreifen in Ibalis eingezeichnet?
Irgendwie komme ich da nicht weiter, soll ja eigentlich kein neuer Schlag werden?
Wer kann mir hier helfen?
Grüße


Da gibts doch die Maske Gewässerstreifen, glaub so ein blaues Kästchen/Haken. dann kann man einen Randstreifen eintragen
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