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Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Wini » Di Okt 15, 2019 20:55

Mit dem Inkrafttreten des geänderten Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) zum 1. August 2019 gilt gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 1Nr. 3 BayNatSchG in einer Breite
von mindestens fünf Metern von der Uferlinie das Verbot der garten- oder ackerbaulichen Nutzung entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer.
Ausgenommen sind künstliche Gewässer im Sinn von § 3 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und Be- und Entwässerungsgräben im Sinn von Art. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG).

Das Verbot der garten- und ackerbaulichen Nutzung lässt eine Grünlandnutzung einschließlich Düngung nach den Vorgaben der Düngeverordnung und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für das Grünland, unter Beachtung der Abstandsregeln, weiterhin zu.

Woher bekomme ich die nötigen Informationen?

Bei Fragen zur Festlegung und Ausgestaltung der Gewässerrandstreifen können sich die Landwirte an das zuständige Wasserwirtschaftsamt oder die zuständige Kreisverwaltungsbehörde wenden. Um die Landwirte bei der Anlage der Gewässerrandstreifen zu unterstützen, wird derzeit ein Infoflyer erstellt. Den Inhalt stellen wir Ihnen baldmöglich zur Verfügung.

Was ist bei der Aussaat im Herbst 2019 zu beachten?

Bei der Aussaat von Winterungen ist zu beachten, dass diese Flächen nicht mehr beerntet werden dürfen, so dass jetzt bereits Randstreifen angelegt werden sollten, auch wenn die Gebietskulisse erst in einigen Wochen veröffentlicht werden wird. Stehende Pflanzen können noch abgeerntet werden und müssen nicht unreif entsorgt werden!

Welche Regelung gelten für Pachtflächen des Freistaates Bayern?

Auf Grundstücken des Freistaates Bayern, auch auf verpachteten und damit von Landwirten gepachteten Grundstücken des Freistaates Bayern, beträgt der Gewässerrandstreifen an den größeren Gewässern (Gewässer erster und zweiter Ordnung) mit Inkrafttreten des "Gesamt-gesellschaftlichen Artenschutzgesetztes" (sog. Begleitgesetz) zum 1. August 2019 gem. Art. 21 Abs. 1 BayWG zehn Meter. Dort sind neben der acker- und gartenbaulichen Nutzung zusätzlich der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und damit auch auf Grünland verboten.

Quelle:http://www.aelf-by.bayern.de/landwirtschaft/pflanzenbau/227859/index.php

Aussaat einer Winterung ist also erlaubt. Nur die Ernte möglcherweise nicht ;-)
Ich bin mal gespannt, wie und wie schnell das die Bürokraten hinbekommen.

Gruß
Wini
Zuletzt geändert von Wini am Fr Dez 13, 2019 21:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon 240236 » Di Okt 15, 2019 21:08

Was macht man als Ackerbauer mit diesen Grünstreifen. Habe 3 Eigentumsflächen am Gewässer 2. Ordnung die ewig lang sind aber nur 20 bis 25m breit. Habe im Stall keine Rauhfutterfresser, sondern nur Körnerfresser.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Hosenträger » Mi Okt 16, 2019 23:19

240236 hat geschrieben:Was macht man als Ackerbauer mit diesen Grünstreifen. Habe 3 Eigentumsflächen am Gewässer 2. Ordnung die ewig lang sind aber nur 20 bis 25m breit. Habe im Stall keine Rauhfutterfresser, sondern nur Körnerfresser.

Da wird es das sinnvollste sein, diese Flächen einen anderen zur Verfügung zu stellen, der Rauhfutterfresser hat.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon böser wolf » Do Okt 17, 2019 4:19

240236 hat geschrieben:Was macht man als Ackerbauer mit diesen Grünstreifen. Habe 3 Eigentumsflächen am Gewässer 2. Ordnung die ewig lang sind aber nur 20 bis 25m breit. Habe im Stall keine Rauhfutterfresser, sondern nur Körnerfresser.

Heu machen und verkaufen
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Fassi » Do Okt 17, 2019 5:03

Wenn Trocknung in der Nähe dann Luzerne zwischen säen und davon Pellets machen. Die dann den Körnerfressern zufüttern für die entsprechende Dotterfarbe.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Lonar » Do Okt 17, 2019 7:27

240236 hat geschrieben:Was macht man als Ackerbauer mit diesen Grünstreifen. Habe 3 Eigentumsflächen am Gewässer 2. Ordnung die ewig lang sind aber nur 20 bis 25m breit. Habe im Stall keine Rauhfutterfresser, sondern nur Körnerfresser.

Kann man da keinen Blühstreifen machen?
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Zement » Do Okt 17, 2019 12:10

25m breit Blühstreifen ?
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Isarland » Do Okt 17, 2019 12:12

Zement hat geschrieben:Nein , Gras kommt drauf .


Das müssen dann die veganen "Klimaschützer" fressen....da kommt Freude auf. :prost:
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Hosenträger » Do Okt 17, 2019 14:03

Isarland hat geschrieben:
Zement hat geschrieben:Nein , Gras kommt drauf .


Das müssen dann die veganen "Klimaschützer" fressen....da kommt Freude auf. :prost:

Gefällt mir! :D
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon DWEWT » Do Okt 17, 2019 17:26

Fassi hat geschrieben:Wenn Trocknung in der Nähe dann Luzerne zwischen säen und davon Pellets machen. Die dann den Körnerfressern zufüttern für die entsprechende Dotterfarbe.

Gruß


Luzernepellets werden die Legehennen kaum fressen. Für die gibt es das sogen. Grünmehl unter das Futter gemischt.
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Zement » Do Okt 17, 2019 20:11

Isarland hat geschrieben:Das müssen dann die veganen "Klimaschützer" fressen....da kommt Freude auf.

Ich denke mal ,das die meisten Landwirte nicht Veganer sind . :klug:
Olli der Astroturfing
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Hosenträger » Do Okt 17, 2019 20:41

Zement hat geschrieben:
Isarland hat geschrieben:Das müssen dann die veganen "Klimaschützer" fressen....da kommt Freude auf.

Ich denke mal ,das die meisten Landwirte nicht Veganer sind . :klug:

Sag so was nicht! Was ist der beste Schweinsbraten ohne Kraut? :wink:
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Zement » Do Okt 17, 2019 20:51

Hosenträger hat geschrieben:
Zement hat geschrieben:
Isarland hat geschrieben:Das müssen dann die veganen "Klimaschützer" fressen....da kommt Freude auf.

Ich denke mal ,das die meisten Landwirte nicht Veganer sind . :klug:

Sag so was nicht! Was ist der beste Schweinsbraten ohne Kraut? :wink:
Kraut ja , aber nicht Gras .
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon Wini » Do Okt 17, 2019 22:08

Wie ich aus gut informierten Kreisen erfahren habe, erhalten die Landwirte in Bayern demnächst die Möglichkeit
zum Erwerb von wetterbeständigen 5m-Abstand-Schildern, welche am Beginn und Ende der Felder entlang
von Gewässern, zur Markierung der Randstreifen, aufzustellen sind:

Für Bäche und Flüsse:
5m.JPG
5m.JPG (20.44 KiB) 2314-mal betrachtet


Für Gräben mit gelegentlicher Wasserführung:
5.JPG
5.JPG (13.3 KiB) 2311-mal betrachtet


Damit soll auch den Verbrauchern signalisiert werden, dass es die Landwirte in Bayern mit
dem Artenschutz entlang von Gewässern und Uferzonen Ernst meinen.

Gruß
Wini ;-)
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Re: Bayern Verpflichtende Randstreifen entlang von Gewässern

Beitragvon 240236 » Do Okt 17, 2019 22:50

böser wolf hat geschrieben:
240236 hat geschrieben:Was macht man als Ackerbauer mit diesen Grünstreifen. Habe 3 Eigentumsflächen am Gewässer 2. Ordnung die ewig lang sind aber nur 20 bis 25m breit. Habe im Stall keine Rauhfutterfresser, sondern nur Körnerfresser.

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